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MacOSX virtualisieren? Rechtliche Fragen

Hallo! Es geht darum, eine virtuelle Mac-Umgebung zu schaffen (zu Testzwecken).
Das OSX wurde aus dem offiziellen Appstore runtergeladen. Anschließend habe ich mir auf einem Mac eine .iso aus der .dmg für OSX 10.11.6 erstellt.
Auf dem Windows-Rechner ist vmware workstation 10 installiert. Dieses muss ja erst mit einem Unlocker gepatched werden, damit OSX gebootet werden kann.
Alles erfolgreich erledigt, Mac wurde installiert und nun habe ich ein funktionierendes Mac in VMware.
Nun Frage ich mich aber, wie das ganze rechtlich aussieht.
1. Es ist seit OSX10.7 erlaubt, sein eigenes Image für Virtualisierung zu verwenden. Allerdings nur direkt auf einem Mac (zumindest ist es wohl in den USA so). Hier in Dt. gilt dies jedoch nicht und man kann das OSX darauf spielen, wo man möchte. Sehe ich das so richtig?
2. Wie verhält es sich mit dem Patchen von VMware? Anleitungen für die Installation von Mac auf Win mit VMware usw. gibt es zuhauf im Internet, auch auf offiziellen Seiten (zdnet usw. also nichts illegales). Bei dem Patch wird prinzipiell auch nur eine .bat ausgeführt, die das ermöglicht. Diese schaltet nur frei, dass man OSX von Beginn an als VM erstellen kann bzw. booten kann. Ist solch ein Patch illegal?

Sind die rechtlichen Bedenken berechtigt? Kann das so weiter genutzt werden? Und falls nein, was habe ich für eine Alternative?
VirtualBox oder VMware direkt für OSX besorgen und dann lokal auf dem Mac die VM erstellen?

Content-Key: 315662

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 02:03 Uhr

Mitglied: Deepsys
Deepsys 19.09.2016 um 15:32:19 Uhr
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Hi,

guck mal hier:
MAC OSX ISO Gesucht
Mitglied: Stoffn
Stoffn 19.09.2016 um 15:44:00 Uhr
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Hi!
Danke für den Link. Allerdings steht da nichts, was ich nicht auch schon weiss, bzw. schon gelesen habe:
Die rechtliche Frage nach der .iso, bzw. ob man die auf anderer Hardware außer Apple installieren darf und wie es mit dem patchen der VMware Workstation aussieht.
"Nicht ganz legal" usw. sind Ausdrücke, die so ja nichts bringen. Entweder es ist erlaubt (zumindest in Dt.) oder eben nicht.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 19.09.2016 um 15:56:01 Uhr
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Zitat von @Stoffn:

Hier in Dt. gilt dies jedoch nicht und man kann das OSX darauf spielen, wo man möchte. Sehe ich das so richtig?

Moin,

ich persönlich bin zwar Deienr Ansicht, aber (unverbindliche) Auskunft darüber kann, Die nur ein Rechtsverdreher Deiner Wahl geben. verbindlich wird die Auskunft erst dann, wenn sie vor den Gerichten druchgefochten wird.

2. Wie verhält es sich mit dem Patchen von VMware? Anleitungen für die Installation von Mac auf Win mit VMware usw. gibt es zuhauf im Internet, auch auf offiziellen Seiten (zdnet usw. also nichts illegales). Bei dem Patch wird prinzipiell auch nur eine .bat ausgeführt, die das ermöglicht. Diese schaltet nur frei, dass man OSX von Beginn an als VM erstellen kann bzw. booten kann. Ist solch ein Patch illegal?

Nein, aber ianal.


Sind die rechtlichen Bedenken berechtigt?

Ja.

Kann das so weiter genutzt werden?

Nullo actore, nullus iudex pflegt der Lateiner zu sagen.

Und falls nein, was habe ich für eine Alternative?
VirtualBox oder VMware direkt für OSX besorgen und dann lokal auf dem Mac die VM erstellen?

Ja.

lks
Mitglied: colinardo
colinardo 19.09.2016 aktualisiert um 16:16:41 Uhr
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EULA lesen: http://images.apple.com/legal/sla/docs/OSX1011.pdf
Wird jedem beim Installieren vorgesetzt ließt nur (kaum) einer ...

Auszug:
B. Mac App Store Lizenz. Wenn Sie vom Mac App Store eine Lizenz für die Apple Software erhalten
haben, so wird Ihnen gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz und wie in den Mac App Store
Nutzungsbestimmungen (http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/ww/)
(„Nutzungsregeln“) festgelegt, eine eingeschränkte, nicht übertragbare, einfache Lizenz erteilt:

(i) Zum Herunterladen, Installieren, Nutzen und Ausführen einer (1) Kopie der Apple
Software für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung direkt auf jedem Apple
Computer mit OS X Yosemite, OS X Mavericks, OS X Mountain Lion, OS X Lion oder OS X
Snow Leopard („Mac Computer“), dessen Eigentümer Sie sind oder der Ihrer Kontrolle
unterliegt;

(ii) Wenn Sie ein kommerzielles Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung sind, zum
Herunterladen, Installieren, Nutzen und Ausführen einer (1) Kopie der Apple Software durch
entweder: (a) eine Einzelperson auf jedem der Mac Computer, deren Eigentümer Sie sind
oder die Ihrer Kontrolle unterliegen, oder (b) mehrere Personen auf einem einzigen,
gemeinsam verwendeten Mac Computer, dessen Eigentümer Sie sind bzw. der Ihrer
Kontrolle unterliegt. Beispielsweise darf ein Angestellter die Apple Software sowohl auf
seinem Mac Desktop- als auch seinem Mac Notebookcomputer verwenden, oder mehrere
Studenten dürfen nacheinander die Apple Software auf einem Mac Computer nutzen, der
sich in einem Computerlabor oder in der Bibliothek befindet; und

(iii) Zum Installieren, Nutzen und Ausführen von bis zu zwei (2) zusätzlichen Kopien oder
Exemplaren der Apple Software innerhalb virtueller Betriebssystemumgebungen auf jedem
Mac Computer, dessen Eigentümer Sie sind oder der Ihrer Kontrolle unterliegt, zum Zwecke
der: (a) Softwareentwicklung; (b) Durchführung von Tests während der
Softwareentwicklung; (c) Nutzung von OS X Server; oder (d) der persönlichen, nicht
kommerziellen Nutzung.

Das in Absatz 2B(iii) oben erteilte Recht gestattet es Ihnen nicht, die virtualisierten Kopien oder
Exemplare der Apple Software in Verbindung mit Servicebüro-, Timesharing-, Terminalsharingoder
anderen ähnlichen Diensten zu verwenden.

Hier in Dt. gilt dies jedoch nicht und man kann das OSX darauf spielen, wo man möchte. Sehe ich das so richtig?
Wenn Apple beim Kauf im Appstore nicht ausdrücklich darauf hinweist das es nur auf Apple Hardware installiert werden darf dann ja. Du musst also beim Kauf alles durchlesen was dort irgendwo zum Produkt steht. Solange du das OS auf einem dir gehörenden Apple Computer erwirbst wird dir da keiner eine Strick drehen, auch Apple nicht.

Grüße Uwe
Mitglied: Stoffn
Stoffn 19.09.2016 um 16:21:00 Uhr
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Ja, ich dachte nur, das gilt nicht in Dt. Hatte ich gelesen. Wenn dem nicht so ist, dann ist das natürlich was anderes.
Heisst also, mit gepatchtem VMware und einer selbst erstellten .iso auf dem Mac für die Virtualisierung unter Windows bewegt man sich in einer Grauzone?
100% legal wirds aber mit einer Virtualisierung auf dem Mac (vmware oder virtualbox für mac dann eben). Korrekt?
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 19.09.2016 um 16:22:05 Uhr
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Suche dir eine Anwaltstheke deiner Wahl und hole dir eine rechtsgültige Aussage.

Alles andere ist Kaffeesatz lesen und taugt nicht zur Verwertung.

Gruß
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 19.09.2016 um 16:45:07 Uhr
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Hallo,
Wie schon beschrieben unternimmt Apple alles um mit rechtlichen und technischen Mitteln die Funktion vom Apple OS in einer virtuellen Umgebung zu unterbinden. Ob deren Ansichten so haltbar sind, wirst Du im Zweifeln vor Gericht herausfinden müssen.

Ich hätte so was auch gerne für Kundensupport.
Habe dann überlegt mir einen gebrauchten zu kaufen.
Aber die Dinger sind immer noch so teuer, dass doch jemand anderes sich um diese Doof-Dinger kümmern soll.

Stefan
Mitglied: colinardo
colinardo 19.09.2016 aktualisiert um 17:12:51 Uhr
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100% legal wirds aber mit einer Virtualisierung auf dem Mac (vmware oder virtualbox für mac dann eben). Korrekt?
Jepp.

Solange du dem Apfel deine Kohle für das OS geschenkt hast würd ich mir da keinen Kopf machen. Zur Not klebst du halt einen angebissenen Apfel auf den Deckel face-wink
Mitglied: pelzfrucht
pelzfrucht 19.09.2016 um 17:14:57 Uhr
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http://www.apple.com/legal/sla/
-->
http://images.apple.com/legal/sla/docs/OSX1011.pdf

[...]
(iii) Zum Installieren, Nutzen und Ausführen von bis zu zwei (2) zusätzlichen Kopien oder
Exemplaren der Apple Software innerhalb virtueller Betriebssystemumgebungen auf jedem
Mac Computer, dessen Eigentümer Sie sind oder der Ihrer Kontrolle unterliegt, zum Zwecke
der: (a) Softwareentwicklung; (b) Durchführung von Tests während der
Softwareentwicklung; (c) Nutzung von OS X Server; oder (d) der persönlichen, nicht
kommerziellen Nutzung.

Das in Absatz 2B(iii) oben erteilte Recht gestattet es Ihnen nicht, die virtualisierten Kopien oder
Exemplare der Apple Software in Verbindung mit Servicebüro-, Timesharing-, Terminalsharing-
oder anderen ähnlichen Diensten zu verwenden.
[...]

Grüße
pelzfrucht