Mitarbeiteradressen im Intranet ?
Hallo,
wir möchten Mitarbeiteradressen im Intranet für alle MA zugänglich machen. Wiederspricht dies dem geltendem Datenschutzrecht? Muss ich mir vorher die Unterschrift hollen? Was gibt es zu beachten? Gibt es gute Quellen für diese Problematik.
wir möchten Mitarbeiteradressen im Intranet für alle MA zugänglich machen. Wiederspricht dies dem geltendem Datenschutzrecht? Muss ich mir vorher die Unterschrift hollen? Was gibt es zu beachten? Gibt es gute Quellen für diese Problematik.
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 11:12 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
... also, ich fände es nicht so toll, wenn jeder der 140 MA bei Problemen an seinem privaten PC dann bei mir zu Hause anrufen würde, nur, weil ich zugestimmt hätte, meine Adresse zu publizieren ...
Rechtsauskünfte dürfen hier zwar nicht gegeben werden, ich würde aber auch denken, dass es ohne die ausdrückliche Genehmigung der Angestellten nicht erlaubt, diese Daten zur Verfügung zu stellen,
Gruß
Atti.
Rechtsauskünfte dürfen hier zwar nicht gegeben werden, ich würde aber auch denken, dass es ohne die ausdrückliche Genehmigung der Angestellten nicht erlaubt, diese Daten zur Verfügung zu stellen,
Gruß
Atti.
Hi,
bei 140 Mitarbeitern habt ihr ja vielleicht einen Datenschutzbeauftragten - der muß es wissen.
Mir ist ein Fall bekannt, daß ein Mitarbeiter erfolgreich geklagt hat, weil sein Geburtstag öffentlich gemacht wurde.
Psycho
bei 140 Mitarbeitern habt ihr ja vielleicht einen Datenschutzbeauftragten - der muß es wissen.
Mir ist ein Fall bekannt, daß ein Mitarbeiter erfolgreich geklagt hat, weil sein Geburtstag öffentlich gemacht wurde.
Psycho
Hi,
kann ja eigentlich nur das Bundesdatenschutzgesetz sein!
Jedes Bundesland hat auch noch mal eins.
Psycho
kann ja eigentlich nur das Bundesdatenschutzgesetz sein!
Jedes Bundesland hat auch noch mal eins.
Psycho
Hallo Alik,
wenn ihr Lotus Notes einsetzt kann man im Addressbuch jedem Mitarbeiter die Möglichkeit geben seine Persönlichen Daten einzutragen oder nicht. Man kann ein Memo an alle schicken und den Aufruf starten. Wer sich dann einträgt und seine Daten pflegt stimmt zu. Quellen sind immer abhängig vom Land. Der IT Network Security Ingeneer kann dir da weiterhelfen. Rechtsauskünfte dürfen abhängig vom Land auch hier gegeben werden. Wir leben in Europa und da sind die Gesetze nun mal unterschiedlich.
wenn ihr Lotus Notes einsetzt kann man im Addressbuch jedem Mitarbeiter die Möglichkeit geben seine Persönlichen Daten einzutragen oder nicht. Man kann ein Memo an alle schicken und den Aufruf starten. Wer sich dann einträgt und seine Daten pflegt stimmt zu. Quellen sind immer abhängig vom Land. Der IT Network Security Ingeneer kann dir da weiterhelfen. Rechtsauskünfte dürfen abhängig vom Land auch hier gegeben werden. Wir leben in Europa und da sind die Gesetze nun mal unterschiedlich.
Als Datenschutzbeauftragter kann ich sagen: ich würde keine Adresse (selbst im Intranet) einstellen. Ob mit Genehmigung oder/und schon gar nicht ohne!!
Selbst das Filtern von Firmen-E-Mails (Spam) ist eine heikle Sache. Wer entscheidet denn, für den eine Mail Spam ist? Der Schef (nach neuer Deutscher Rechtschreibung)?? Hier sollte jeder Mitarbeiter selber filtern, dazu kann man auffordern.
Frage ist, wozu sollen denn die Adressen eingestellt werden? Reicht es nicht, wenn jemand im Personalbüro über die Adressen verfügt?
Sinnvoller ist es, den Namen und den Zuständigkeitsbereich anzugeben. Dazu kann dann ein Firmentelefon angegeben werden. Alles andere halte ich für ziemlich bedenklich.
Mehr Info dazu gibt das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und die Internetseite http://www.internetrecht-rostock.de her.
Gruß
Torsten
Selbst das Filtern von Firmen-E-Mails (Spam) ist eine heikle Sache. Wer entscheidet denn, für den eine Mail Spam ist? Der Schef (nach neuer Deutscher Rechtschreibung)?? Hier sollte jeder Mitarbeiter selber filtern, dazu kann man auffordern.
Frage ist, wozu sollen denn die Adressen eingestellt werden? Reicht es nicht, wenn jemand im Personalbüro über die Adressen verfügt?
Sinnvoller ist es, den Namen und den Zuständigkeitsbereich anzugeben. Dazu kann dann ein Firmentelefon angegeben werden. Alles andere halte ich für ziemlich bedenklich.
Mehr Info dazu gibt das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und die Internetseite http://www.internetrecht-rostock.de her.
Gruß
Torsten
Hallo Alik,
das hängt ganz von den Verträgen , Mitarbeitern, Administratoren und Ländern ab. Ich habe so eine Aktion mal in Lotus Notes und Tao gemacht mit 8000 bzw. 60000 Mitarbeiter. Das System verlangte von den Mitarbeitern bei der Anmeldung und der ersten Trainingsaktionen das sie sich autorisieren und jeder hat das selber gemacht und dementsprechend gab es keine Probleme mit den Bestimmungen du hast weniger Arbeit und sollten sich die Angaben ändern muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber laut Vertrag informieren bei einem Wohnungswechesel, Telefonwexhsel, Kontonummerwexhsel, Länderwechsel..In Europa sind die Datenschutzbestimmungen nicht einheitlich. Die Datenschutzbeauftragten für Deutschland gingen mit guten Beispiel voran. Das Telekommunikationsgesetz gilt nur in Deuschland und nur unter bestimmten Bedingungen.
das hängt ganz von den Verträgen , Mitarbeitern, Administratoren und Ländern ab. Ich habe so eine Aktion mal in Lotus Notes und Tao gemacht mit 8000 bzw. 60000 Mitarbeiter. Das System verlangte von den Mitarbeitern bei der Anmeldung und der ersten Trainingsaktionen das sie sich autorisieren und jeder hat das selber gemacht und dementsprechend gab es keine Probleme mit den Bestimmungen du hast weniger Arbeit und sollten sich die Angaben ändern muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber laut Vertrag informieren bei einem Wohnungswechesel, Telefonwexhsel, Kontonummerwexhsel, Länderwechsel..In Europa sind die Datenschutzbestimmungen nicht einheitlich. Die Datenschutzbeauftragten für Deutschland gingen mit guten Beispiel voran. Das Telekommunikationsgesetz gilt nur in Deuschland und nur unter bestimmten Bedingungen.