Nach EU-Richtlinie: Koalition verschärft Hackerparagrafen
Na super, die Maximalstrafe für "Angriffe auf Informationssysteme" soll verdoppelt werden. Das kann ja heiter werden. Demnächst sind die meisten Script-Kiddies Kriminelle.
Also nicht vergessen:
Webseiten anzugreifen oder unerlaubt auf Schwachstellen zu scannen fällt übrigens auch unter Ausspähen (§ 202a) oder Abfangen (§ 202b) von Daten!
Gruß
Frank
http://www.golem.de/news/nach-eu-richtlinie-koalition-verschaerft-hacke ...
Also nicht vergessen:
Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs stellt Vorbereitungshandlungen zum Ausspähen (§ 202a) oder Abfangen (§ 202b) von Daten unter Strafe. Zu solchen Vorbereitungshandlungen kann auch die Herstellung, Verbreitung und Nutzung von Software gehören, mit der man Daten ausspähen oder abfangen kann.
Webseiten anzugreifen oder unerlaubt auf Schwachstellen zu scannen fällt übrigens auch unter Ausspähen (§ 202a) oder Abfangen (§ 202b) von Daten!
Gruß
Frank
http://www.golem.de/news/nach-eu-richtlinie-koalition-verschaerft-hacke ...
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3 Kommentare
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Zitat von @Frank:
Webseiten anzugreifen oder unerlaubt auf Schwachstellen zu scannen fällt übrigens auch unter Ausspähen
Webseiten anzugreifen oder unerlaubt auf Schwachstellen zu scannen fällt übrigens auch unter Ausspähen
Achso, also werde ich für nen Portscann für 2 Jahre in den Bau gesteckt und Pedos müssen lediglich ein bischen Geld abdrücken!?
Zwei Jahre halte ich nicht für übertrieben. Der bislang erzielte Druck der Strafverfolgung ist in diesem Bereich gering, weshalb rechtspolitisch auch mit der Abschreckungsfunktion von Strafen gearbeitet werden muss. Gleichzeitig steigt die gewerbsmäßige Kriminalität, oft angeschlossen an andere organisiert kriminelle Milieus (Rocker, ausländische Banden und Familienclans) und wird mit Mobile Payment und IoT-Spielereien noch mal Fahrt auf nehmen.
Ob die meisten Skript-Kiddies dadurch Kriminelle sind, weiß ich nicht. Viele Kriminelle sind jedenfalls nur Skript-Kiddies, weil das zur Tatbegehung mit ernsten Schäden ausreicht. Für die können keine anderen Gesetze gelten als für die ebenso anzutreffenden Profis mit Insider-Wissen aus der Industrie.
"Netzaktivisten" dürfen sich sogar freuen, ist es doch ein beliebter Zeitvertreib unter ihnen, die angeblich von dieser Gesetzgebung verunsicherten Sicherheitsexperten erfolglos anzuzeigen, sofern sie für Behörden arbeiten.
Grüße
Richard
Ob die meisten Skript-Kiddies dadurch Kriminelle sind, weiß ich nicht. Viele Kriminelle sind jedenfalls nur Skript-Kiddies, weil das zur Tatbegehung mit ernsten Schäden ausreicht. Für die können keine anderen Gesetze gelten als für die ebenso anzutreffenden Profis mit Insider-Wissen aus der Industrie.
"Netzaktivisten" dürfen sich sogar freuen, ist es doch ein beliebter Zeitvertreib unter ihnen, die angeblich von dieser Gesetzgebung verunsicherten Sicherheitsexperten erfolglos anzuzeigen, sofern sie für Behörden arbeiten.
Grüße
Richard
Zitat von @Frank:
Na super, die Maximalstrafe für "Angriffe auf Informationssysteme" soll verdoppelt werden. Das kann ja heiter
werden. Demnächst sind die meisten Script-Kiddies Kriminelle.
Na super, die Maximalstrafe für "Angriffe auf Informationssysteme" soll verdoppelt werden. Das kann ja heiter
werden. Demnächst sind die meisten Script-Kiddies Kriminelle.
Das sind sie jetzt schon, nur dass es nicht verfolgt wird. Also mal ehrlich, bei der NSA beschwert Ihr euch, und ansonsten ist es ein Kavaliersdelikt?