angrywookiee
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Nutzungsvertrag Firmen Notebooks

Hallo admin Forum !

Ich bin zur Zeit damit beschäftigt einen Nutzungsvertrag auszuarbeiten, welcher die Handhabung der Geschäftlichen Notebooks regelt.

Bis jetzt habe ich die folgenden Punkte abgehandelt.

Sicherheit, Backup, Abgrenzungen Supportleistung, Verhalten (bei Diebstahl, Defekt usw.), Nutzung im Firmen internen WLAN.

nun bin ich bei dem Punkt Private Nutzung und Rechtlichtliches.
Darüber könnte man Bücher schreiben was erlaubt ist und was nicht. Trotzdem sollte der Vertrag rechtlich gesehen standhalten. Grundsätzlich ist die private Nutzung nicht untersagt, sollte dennoch nicht weiter gehen als z.B. Youtube, iTunes, DVD Schauen, E-Mails schreiben. e-bay etc.

Was wir verhindern möchten ist, dass als beispiel die Kinder der Mitarbeiter die Notebooks verwenden und sich torrents herunterladen, oder das Mitarbeiter Raubkopien von CAD Software aneignen.


Nun meine 2 Fragen.

1. Hat jemand einen guten, "rechtlich" korrekten Text oder einen guten Ansatz was ich dabei alles beachten muss ?

2. Habt ihr weitere allgemeine Punkte die ich in diesem Vertrag einpflegen sollte ?

Besten Dank für eure Zeit & Bemühungen

MFG AngryWookiee

Content-ID: 221769

Url: https://administrator.de/forum/nutzungsvertrag-firmen-notebooks-221769.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 13:12 Uhr

certifiedit.net
certifiedit.net 12.11.2013 aktualisiert um 13:43:03 Uhr
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Hallo AngryWookie,

die beste rechtliche Handhabe ist das Einschalten eines Fach RAe, da wir sowieso keine Rechtsberatung abgeben dürfen.

Beste Grüße,

Christian
AngryWookiee
AngryWookiee 12.11.2013 um 13:55:58 Uhr
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Hallo Christian

Der Vertrag wird danach durch die entsprechenden Stellen geprüft.
Da jedoch der Inhalt des Vertrages für einen nicht Informatiker schwer verständlich ist wird er durch uns vorbereitet. Ebenfalls ist den am ende verantwortlichen Abteilungen gar nicht bewusst, für was die Notebooks eingesetzt werden.

Daher kann man den Vertrag eher als Entwurf betrachten denn wir gezwungenermassen vorbereiten müssen.

Gruss AngryWookiee
Sauerkrautwurst
Sauerkrautwurst 12.11.2013 aktualisiert um 14:20:07 Uhr
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Hi,

vergess nicht festzuhalten, was bei Austritt eines MA passiert. Also Rückgabe des Gerätes bei Austritt oder auf Verlangen des Arbeitgebers.
Da gibt es die tollsten Geschichten!

Grüße
certifiedit.net
certifiedit.net 12.11.2013 um 14:29:17 Uhr
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Dann labidar:
Private Nutzung durch MA im Rahmen der geltenden Gesetze, solange ihm das Notebook anvertraut ist.