icepiet
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Privatperson "Qualifiziertes Fachpersonal" Online Auktionshaus

Hi.
möchte einen PC in ein Online Auktionshaus stellen. Bin Fachinformatiker für Systemintegration. Darf ich dazu schreiben Dass der PC von qualifiziertem Fachpersonal geprüft wurde? Er wurde von mir (Zuhause privat, nicht von der Firma wo ich arbeite) geprüft face-smile

Danke

Content-ID: 271339

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Ausgedruckt am: 25.12.2024 um 20:12 Uhr

SlainteMhath
Lösung SlainteMhath 07.05.2015, aktualisiert am 08.05.2015 um 07:35:40 Uhr
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Moin,

da ich kein Anwalt bin kann ich dir hier keine Rechtsberatung liefern, aber meiner pers. Meinung nach spricht nichts gegen die Formulierung.

lg,
Slainte
Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 07.05.2015, aktualisiert am 08.05.2015 um 07:35:31 Uhr
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Zitat von @icepiet:

Darf ich dazu schreiben Dass der PC von qualifiziertem Fachpersonal geprüft wurde?

Moin,

vorab: ianal!

Schreiben darfst du vieles. Im Streitfall mußt Du nur nachweisen, daß Du tatsächlich qualifiziert genug warst. Und was heitß geprüft? Mal eingeschaltet udn geschaut, ob er anläuiftß Oder einen mehrtägigen Burnin-Test gemacht?

lks
icepiet
icepiet 07.05.2015 um 10:34:31 Uhr
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Habe geschaut ob aufgeriebene Kabel o.ä. vorhanden sind. Hab ihn 1 Tag lang mit CPU Burn laufen lassen. Innen mit Luftdruck gereinigt und mit einem VDE Gerät Nach BGV A3 geprüft. (Zertifizierung vorhanden)

Und ich würde sagen eine abgeschlossene Ausbildung ist Qualifikation genug oder was meint ihr? Hab nur keine Lust dass es am Ende Stress Gibt wegen irgendwelchen Formulierungen die ich nicht verwenden darf o.ä.
117643
117643 07.05.2015 um 11:01:48 Uhr
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dann lass die formulierung weg und schreib was du gemacht hast :D
chfr77
Lösung chfr77 07.05.2015, aktualisiert am 08.05.2015 um 07:35:11 Uhr
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Das ist in Ordnung. Du bist qualifiziert, weil Du eine Ausbildung dafür hast. Vertrau mir, ich bin natürlich qualifiziert um sowas in den Raum zu stellen. *grins*

Deswegen musst Du bei einem Streit nicht später eine Qualifikation nachweisen. Der Begriff "qualifiziertes Fachpersonal" ist nicht geschützt. Er unterstellt aber, dass das Personal eine berufliche Qualifikation mit einer geschützten Berufsbezeichnung hat.

Schreib doch: "Von Fachinformatiker erfolgreich auf Funktionstüchtigkeit geprüft."
Biber
Lösung Biber 07.05.2015, aktualisiert am 08.05.2015 um 07:35:05 Uhr
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Moin icepiet,

schreib es ruhig.
Es gibt da auch einen Präzedenzfall, auf den du dich berufen kannst.

Eine bekannter Chemiekonzern bewirbt seit Jahrzehnten eine handelsübliche 08/15-Zahnpasta mit dem Gütesiegel "Klinisch getestet".

Solange niemand nachfragt, mit welchem Ergebnis getestet wurde ist das vollkommen okay.
Selbst wenn der Test nur in Folge 23 der Schwarzwaldklinik war.

Grüße
Biber
icepiet
icepiet 08.05.2015 um 07:36:51 Uhr
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Danke face-smile
Ich werde es dazu schreiben.