Privatperson "Qualifiziertes Fachpersonal" Online Auktionshaus
Hi.
möchte einen PC in ein Online Auktionshaus stellen. Bin Fachinformatiker für Systemintegration. Darf ich dazu schreiben Dass der PC von qualifiziertem Fachpersonal geprüft wurde? Er wurde von mir (Zuhause privat, nicht von der Firma wo ich arbeite) geprüft
Danke
möchte einen PC in ein Online Auktionshaus stellen. Bin Fachinformatiker für Systemintegration. Darf ich dazu schreiben Dass der PC von qualifiziertem Fachpersonal geprüft wurde? Er wurde von mir (Zuhause privat, nicht von der Firma wo ich arbeite) geprüft
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7 Kommentare
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Zitat von @icepiet:
Darf ich dazu schreiben Dass der PC von qualifiziertem Fachpersonal geprüft wurde?
Darf ich dazu schreiben Dass der PC von qualifiziertem Fachpersonal geprüft wurde?
Moin,
vorab: ianal!
Schreiben darfst du vieles. Im Streitfall mußt Du nur nachweisen, daß Du tatsächlich qualifiziert genug warst. Und was heitß geprüft? Mal eingeschaltet udn geschaut, ob er anläuiftß Oder einen mehrtägigen Burnin-Test gemacht?
lks
dann lass die formulierung weg und schreib was du gemacht hast :D
Das ist in Ordnung. Du bist qualifiziert, weil Du eine Ausbildung dafür hast. Vertrau mir, ich bin natürlich qualifiziert um sowas in den Raum zu stellen. *grins*
Deswegen musst Du bei einem Streit nicht später eine Qualifikation nachweisen. Der Begriff "qualifiziertes Fachpersonal" ist nicht geschützt. Er unterstellt aber, dass das Personal eine berufliche Qualifikation mit einer geschützten Berufsbezeichnung hat.
Schreib doch: "Von Fachinformatiker erfolgreich auf Funktionstüchtigkeit geprüft."
Deswegen musst Du bei einem Streit nicht später eine Qualifikation nachweisen. Der Begriff "qualifiziertes Fachpersonal" ist nicht geschützt. Er unterstellt aber, dass das Personal eine berufliche Qualifikation mit einer geschützten Berufsbezeichnung hat.
Schreib doch: "Von Fachinformatiker erfolgreich auf Funktionstüchtigkeit geprüft."
Moin icepiet,
schreib es ruhig.
Es gibt da auch einen Präzedenzfall, auf den du dich berufen kannst.
Eine bekannter Chemiekonzern bewirbt seit Jahrzehnten eine handelsübliche 08/15-Zahnpasta mit dem Gütesiegel "Klinisch getestet".
Solange niemand nachfragt, mit welchem Ergebnis getestet wurde ist das vollkommen okay.
Selbst wenn der Test nur in Folge 23 der Schwarzwaldklinik war.
Grüße
Biber
schreib es ruhig.
Es gibt da auch einen Präzedenzfall, auf den du dich berufen kannst.
Eine bekannter Chemiekonzern bewirbt seit Jahrzehnten eine handelsübliche 08/15-Zahnpasta mit dem Gütesiegel "Klinisch getestet".
Solange niemand nachfragt, mit welchem Ergebnis getestet wurde ist das vollkommen okay.
Selbst wenn der Test nur in Folge 23 der Schwarzwaldklinik war.
Grüße
Biber