driton
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Problem mit Scheff

Hallo
Mein Scheff ist neugierig und verlangt von mir die ganze mails von Mitarbeiter als kopie. Ein und ausgehende mails.das er alles mitlesen kan!
Mein Vorgänger hat das gemacht aber er ist weg. seit denn setzt mich unterdruck das die ganze mails abfangen bevor Mitarbeiter bekommen.als ich sagte das mache ich nicht drauf hat mich gesagt ich soll neu job suchen.ich wollte von euch kleine hilfe wie soll ich mich Verhalten und gleichzeitig denn job behalten?
Danke Voraus
Driton Gashi

Content-ID: 478439

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Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 09:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 28.07.2019 aktualisiert um 01:01:05 Uhr
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Zitat von @Driton:

ich wollte von euch kleine hilfe wie soll ich mich Verhalten und gleichzeitig denn job behalten?

Moin,

Sagen, er soll von jedem Mitarbeiter einen unterschriebenen Wisch vorlegen oder kündigen.

Du machst Dich u.U. strafbar und der Cheffe ganz sicher.

lks

PS: Du solltest Dir auf jeden Fall einen neuen Job suchen.
certifiedit.net
certifiedit.net 28.07.2019 um 01:08:52 Uhr
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Korrekt, such dir einen neuen job, so lange das nicht in der Betriebsvereinbarung steht.
NordicMike
NordicMike 28.07.2019 um 05:28:40 Uhr
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Selbst, wenn Du im Recht bist, er sitzt am Hebel. Wenn er Dich loswerden will, hat er genug Möglichkeiten den Kündigungsschutz zu umgehen. Und Du wirst kein Spaß mehr haben, weil Du für jede Bewegung und für jedes Wort zwei Mal überlegen musst, ob er Dich dafür belangen kann.

Die einzige Chance, die Du noch hast, ist, wenn er einsichtig wird. Erklär ihm in Ruhe: Chef, das ging früher Mal, jetzt geht es nicht mehr laut Gesetz. Du kannst zwar alle paar Monate einen neuen Admin einstellen, bis Du jemanden findest, der es nicht besser weiß oder zu viel Angst hat den Job zu verlieren, aber irgendwann kommt es raus, und wenn es ein Mitarbeiter ist, der es meldet. Es wissen dann zu viele ex-Admins. Es ist ein zu hohes Risiko für Dein Betrieb.

Nur ein unverbindliches Beispiel.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 28.07.2019 aktualisiert um 07:06:44 Uhr
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Zitat von @NordicMike:

Erklär ihm in Ruhe: Chef, das ging früher Mal, jetzt geht es nicht mehr laut Gesetz.

Das ging noch nie, ohne sich strafbar zu machen.

lks
maretz
maretz 28.07.2019 um 07:31:12 Uhr
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Entweder weniger trollen oder es ist wahr und du suchst dir nen neuen Job da du ansonsten definitiv Probleme mitm Anwalt bekommst... Oder du gehst mal direkt selbst zum Anwalt und klärst das. Der Job is dann auch weg aber ggf. gibts nen Dämpfer für den Chef.
maretz
maretz 28.07.2019 um 07:34:29 Uhr
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Selbst das wäre noch ganz dünnes Eis... Schön, die Betriebsvereinbarung sagt das private Mails nicht erlaubt sind. Es ist aber ausdrücklich eine Ausnahme enthalten - wenn ich z.B. wg. Dienstlicher Gründe persönliche Termine nicht einhalten kann... Wenn ich jemanden also ans Bein pi**en will dann brauche ich nicht viel. Ich warte bis ich an EINEM Tag mal länger arbeiten muss (auf Anweisung), schicke meiner Freundin/Frau/Kumpel/whatever ne Mail das ich es Abends nicht schaffe. Soweit derjenige antwortet UND das einfach alles kopiert wird hast du wieder eine private Mail unerlaubt gelesen die aber selbst MIT Vereinbarung völlig legal war....
140447
140447 28.07.2019 aktualisiert um 07:58:47 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
PS: Du solltest Dir auf jeden Fall einen neuen Job suchen.
Die Bewerbung würde ich gerne mal lesen 😁😁😁.
Wenn die so ausfällt wie der Beitrag hier dann...☠️☠️🤞.
Alter Verwalter.
117471
117471 28.07.2019 um 08:04:17 Uhr
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Hallo,

Zitat von @maretz:

Entweder weniger trollen

Es gibt einen Driton Gashi, der bei Enercon in Aurich arbeitet.

Dem Laden traue ich so Einiges zu.

Ich kenne erwachsene Männer, die weinen Abends, weil sie in der Gegend nichts Anderes finden...

Gruß,
J.
it-fraggle
it-fraggle 28.07.2019 um 08:31:53 Uhr
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ist neugierig und verlangt von mir die ganze mails von Mitarbeiter als kopie. Ein und ausgehende mails.das er alles mitlesen kan!
Sowas kenne ich. Ich nehme an, dass er auch sonst kein guter Zeitgenosse ist. Such dir eine andere Stelle. Mit SOWAS zusammenzuarbeiten führt nur zu einem frühen Herztot.
Driton
Driton 28.07.2019 um 08:36:51 Uhr
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Danke vielen Dank. Ist dir auch schon mal passiert?
Sorry für Rechtschreibfehler.
Viele Grüsse aus Zürich
Driton
140447
140447 28.07.2019 aktualisiert um 12:39:11 Uhr
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Arbeitsanweisung unterschreiben lassen und damit den Kerl anzeigen gehen (aber vorher Schreiben üben, sonst bist du nämlich schnell der Depp!). P.s. Bevor du das Unternehmen verlässt, ganz wichtig, noch in den Drucker vom "Scheff" (welcher Knilch auch immer das sein soll) kacken, nicht vergessen!

Hier mal was zum Lesen
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html
certifiedit.net
certifiedit.net 28.07.2019 um 10:11:32 Uhr
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Zitat von @maretz:

Selbst das wäre noch ganz dünnes Eis... Schön, die Betriebsvereinbarung sagt das private Mails nicht erlaubt sind. Es ist aber ausdrücklich eine Ausnahme enthalten - wenn ich z.B. wg. Dienstlicher Gründe persönliche Termine nicht einhalten kann... Wenn ich jemanden also ans Bein pi**en will dann brauche ich nicht viel. Ich warte bis ich an EINEM Tag mal länger arbeiten muss (auf Anweisung), schicke meiner Freundin/Frau/Kumpel/whatever ne Mail das ich es Abends nicht schaffe. Soweit derjenige antwortet UND das einfach alles kopiert wird hast du wieder eine private Mail unerlaubt gelesen die aber selbst MIT Vereinbarung völlig legal war....

Auch, wenn ich das grundsätzliche Prozedere (gegebene Informationslage, wer weiss, wie das ausgeschmückt ist) nicht befürworte, wenn es eine Strikte "no private" Policy gibt, mit der klaren Information, dass die GL Mails einsehen kann und einsieht, dann steht da eher der AN auf verlorenem Posten, denn er HAT schlussendlich nichtmal darüber zu kommunizieren, dass er länger arbeiten muss.
cykes
cykes 28.07.2019 aktualisiert um 12:09:06 Uhr
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Zitat von @Driton:
Viele Grüsse aus Zürich

Hier kennen sich wahrscheinlich die wenigsten detailliert mit dem schweizer Recht aus, da kann (und vermutlich wird) das ganz anders aussehen als in .de.
140447
140447 28.07.2019 aktualisiert um 12:43:53 Uhr
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Dat kann er selbst hier nachlesen
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html
Und wenn er dazu interpretationsmäßig nicht in der Lage ist ,sollte er den Anwalt seines Vertrauens aufsuchen, in einem Admin Forum wird er sicherlich keine bindende Rechtsberatung bekommen.
aqui
aqui 29.07.2019 aktualisiert um 15:35:39 Uhr
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Hier kennen sich wahrscheinlich die wenigsten detailliert mit dem schweizer Recht aus,
Nach den Rechtschreibefehlern (scheitert ja schon an der Schreibweise des Wortes Chef !) und Art und Weise des Postings zu urteilen ist der Standort garantiert nicht Zürich.
Vermutlich eher ein Troll Posting... face-sad
Bem0815
Bem0815 29.07.2019 aktualisiert um 14:30:30 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @NordicMike:

Erklär ihm in Ruhe: Chef, das ging früher Mal, jetzt geht es nicht mehr laut Gesetz.

Das ging noch nie, ohne sich strafbar zu machen.

lks

Der genannte Fall hat doch gar nichts mit dem hier zu tun.
Im Fall ging es darum, dass E-Mails herausgefiltert wurden und somit die Empfänger gar nicht mehr erreicht haben und diese darüber auch nicht unterrichtet wurden.

Und auch die Annahme, dass dieses verhalten illegal ist stimmt so nicht zu 100%.

Theoretisch darf der Chef verlangen, dass er die Daten bekommt unter einer von 2 Voraussetzungen:

1. Laut der Dienstvereinbarung ist das private Nutzen des Internets den Mitarbeitern verboten und die Regelung wird auch strikt so angewendet.
(Heißt wenn das zwar in der Dienstvereinbarung steht, aber dennoch die private Nutzung eigentlich toleriert wird, dann ist es so wie als würde es gar nicht in der Dienstvereinbarung stehen).

2. Die Mitarbeiter haben dafür unterschrieben und ihr okay gegeben.

Nur so kann ausgeschlossen werden, dass der Chef unerlaubt private Mails mitlesen könnte.
Genau das ist nämlich verboten. Geschäftlich dürfte er mitlesen was er will, sofern dafür garantiert werden kann, dass auch nicht versehentlich private Mails gelesen werden können.

Prüfen darf er die Mails aber grundsätzlich nur Stichprobenartig.
Soviel zum Deutschen Recht.
Siehe auch: https://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-16136/datenschut ...
und auch: https://www.heise.de/resale/artikel/Die-E-Mails-der-Mitarbeiter-1727580. ...

Da wir aber durch den Beitragsersteller zwischenzeitlich erfahren haben, dass dieser in der Schweiz wohnt, kann es da natürlich ganz anders sein. Ich denke hier kennen sich nur wenige mit dem Recht in der Schweiz aus.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.07.2019 aktualisiert um 14:36:08 Uhr
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Zitat von @Bem0815:
Der genannte Fall hat doch gar nichts mit dem hier zu tun.
Im Fall ging es darum, dass E-Mails herausgefiltert wurden und somit die Empfänger gar nicht mehr erreicht haben und diese darüber auch nicht unterrichtet wurden.

Doch. In dem Fall wurde deutlich herausgestellt, daß die Gesetze zum Briefgeheimnis und Transport von Briefen für elektronische Post genauso gelten und daher auch folgender Absatz

StGB § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

 ...

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt

1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

...

auch gilt.

Jedenfalls war es nie straffrei, "heimlich" die Mails der Mitarbeiter mitzulesen, sondern nur dann, wenn es besondere Betriebsvereinbarungen dazu gab und dann auch nur unter definierten Umständen.

lks
Bem0815
Bem0815 29.07.2019 aktualisiert um 14:42:49 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @Bem0815:
Der genannte Fall hat doch gar nichts mit dem hier zu tun.
Im Fall ging es darum, dass E-Mails herausgefiltert wurden und somit die Empfänger gar nicht mehr erreicht haben und diese darüber auch nicht unterrichtet wurden.

Doch. In dem Fall wurde deutlich herausgestellt, daß die Gesetze zum Briefgeheimnis und Transport von Briefen für elektronische Post genauso gelten und daher auch folgender Absatz

> StGB § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
> 
>  ...
> 
> (2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
> 
> 1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
> 
> ...
> 

auch gilt.

Jedenfalls war es nie straffrei, "heimlich" die Mails der Mitarbeiter mitzulesen, sondern nur dann, wenn es besondere Betriebsvereinbarungen dazu gab und dann auch nur unter definierten Umständen.

lks

Natürlich, denn in dem Fall an der Hochschule ging es um private Korrespondenz, daher griff der Paragraph überhaupt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt...

Wenn es sich aber um Geschäftskorrespondenz handelt ist dieses vorgehen eben grundsätzlich gar nicht unbefugt und der Paragraph StGB 206 kommt gar nicht zur Anwendung.
Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Daher kommt es im konkreten Fall wie ich ihn geschildert habe auch darauf an, ob private Internetnutzung im Unternehmen erlaubt ist oder nicht.
Und somit ist dein Beispiel halt leider nicht auf diesen Fall anwendbar.