Quarantäne-Alarm basierend auf einer DENIC-Datenbank-ähnlichen Infrastruktur
Hallo zusammen,
Wenn ich das hier
lese, dann schwebt mir eine Lösung vor, die für einen reibungslosen Informationsfluss für die Unterbrechnung von Infektionsketten sorgt. Und zwar wird eine Quarantäne-Alarm-Infrastruktur realisiert, wo organisatorisch an der Stelle von DENIC die Gesundheitsämter angesiedelt sind, die in der Lage versetzt werden, während einer Pandemie innerhalb von wenigen Mnuten einen Quarantäne-Alarm auszulösen, sobald bekannt wird, dass eine erkrankte Person an einer Massenveranstaltung teilgenommen hat. An sich die gleiche Abläufe, wie mit der Corona-Warnapp vorgesehen, aber für die Besucher von Massenveranstaltungen.
In der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist im Artikel 1 d) verordnet, dass:
Mal angenommen, dem zuständigen Gesundheitsamt wurde bekannt, dass eine infizierte Person Teilnehmer so einer Veranstaltung war. Stand jetzt ist, dass diese Listen auf dem Papier geführt werden und diese Listen werden vermutlich beim Alarm an das Amt gefaxt oder gemailt.
In meinem Alternativszenario werden alle Veranstaltungen, für die Listen erstellt wurden, in einem zentralen Verzeichnis, vlt. betrieben vom Gesundheitsamt, erfasst. Die Listen selbst liegen elektronisch und verschlüsselt vor. Wie diese Listen erstellt werden, wird hier nicht diskutiert. Dann könnte das Amt schnell an die Liste der Teilnehmer kommen. Vorausgesetzt das Amt hat einen Generalschlüssel zu allen Listen der Veranstaltungen. Oder es wird ein datenschutzunbedenkliches Protokoll entwickelt, mit dem dafür gesorgt wird, dass die betroffene Personen (per SMS, EMail, ...) zeitnah aufgefordert werden, sich in die Quarantäne zu begeben - ohne dass die Namen aus der Liste an das Amt weitergeleitet werden.
Aus meiner Sicht hätte so eine Quarantäne-Alarm-Infrastrukur diese Vorteile:
1. schnellere Unterbrechung von Infektionsketten
2. Entlastung der Gesundheitsämter von der technischen Aufgabe "Betroffene Personen über den Quarantäne-Alarm informieren"
3. Etablierung einer professionell konzipierten Infrastruktur für die Erfassung und Aufbewahrung von persönlichen Daten, die allen Anforderungen des Datenschutzes genügt und weniger Zeitaufwand, weniger Beeinträchtigungen für die Veranstalter und die Veranstaltungsteilnehmer bedeutet.
4. Schnellere Rückkehr zu (einer anderen) "Normalität"
Übrigens beim Besuch eines Restaurants oder Frisörs werden in Niedersachsen auch Besucherlisten geführt. S. "Vorlage Gästeregistrierung" - https://www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/ .
Was hält die Runde von so einer Idee? Was sind die Schwächen der Idee? Aus der technischen Sicht? Oder aus der Sicht des Datenschutzes?
Wenn ich das hier
Um eine schnellere Nutzbarkeit von .de-Domains im Internet zu ermöglichen, hat DENIC, die Betreiberorganisation und zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Länderkennung .de, ein optimiertes technisches Verfahren eingeführt. Dieses sorgt dafür, dass Änderungen an Domaindaten und Neuregistrierungen von .de-Domains, die in DENICs Domaindatenbank einfließen, zeitnah – innerhalb weniger Minuten – im Internet bereitgestellt werden.
https://list.denic.de/arc/public-l/2019-11/msg00004.htmllese, dann schwebt mir eine Lösung vor, die für einen reibungslosen Informationsfluss für die Unterbrechnung von Infektionsketten sorgt. Und zwar wird eine Quarantäne-Alarm-Infrastruktur realisiert, wo organisatorisch an der Stelle von DENIC die Gesundheitsämter angesiedelt sind, die in der Lage versetzt werden, während einer Pandemie innerhalb von wenigen Mnuten einen Quarantäne-Alarm auszulösen, sobald bekannt wird, dass eine erkrankte Person an einer Massenveranstaltung teilgenommen hat. An sich die gleiche Abläufe, wie mit der Corona-Warnapp vorgesehen, aber für die Besucher von Massenveranstaltungen.
In der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist im Artikel 1 d) verordnet, dass:
5) Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. 6) Die Dokumentation nach Satz 5) ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.
Mal angenommen, dem zuständigen Gesundheitsamt wurde bekannt, dass eine infizierte Person Teilnehmer so einer Veranstaltung war. Stand jetzt ist, dass diese Listen auf dem Papier geführt werden und diese Listen werden vermutlich beim Alarm an das Amt gefaxt oder gemailt.
In meinem Alternativszenario werden alle Veranstaltungen, für die Listen erstellt wurden, in einem zentralen Verzeichnis, vlt. betrieben vom Gesundheitsamt, erfasst. Die Listen selbst liegen elektronisch und verschlüsselt vor. Wie diese Listen erstellt werden, wird hier nicht diskutiert. Dann könnte das Amt schnell an die Liste der Teilnehmer kommen. Vorausgesetzt das Amt hat einen Generalschlüssel zu allen Listen der Veranstaltungen. Oder es wird ein datenschutzunbedenkliches Protokoll entwickelt, mit dem dafür gesorgt wird, dass die betroffene Personen (per SMS, EMail, ...) zeitnah aufgefordert werden, sich in die Quarantäne zu begeben - ohne dass die Namen aus der Liste an das Amt weitergeleitet werden.
Aus meiner Sicht hätte so eine Quarantäne-Alarm-Infrastrukur diese Vorteile:
1. schnellere Unterbrechung von Infektionsketten
2. Entlastung der Gesundheitsämter von der technischen Aufgabe "Betroffene Personen über den Quarantäne-Alarm informieren"
3. Etablierung einer professionell konzipierten Infrastruktur für die Erfassung und Aufbewahrung von persönlichen Daten, die allen Anforderungen des Datenschutzes genügt und weniger Zeitaufwand, weniger Beeinträchtigungen für die Veranstalter und die Veranstaltungsteilnehmer bedeutet.
4. Schnellere Rückkehr zu (einer anderen) "Normalität"
Übrigens beim Besuch eines Restaurants oder Frisörs werden in Niedersachsen auch Besucherlisten geführt. S. "Vorlage Gästeregistrierung" - https://www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/ .
Was hält die Runde von so einer Idee? Was sind die Schwächen der Idee? Aus der technischen Sicht? Oder aus der Sicht des Datenschutzes?
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5 Kommentare
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Moin,
Im großen und ganzen also nur ein "Schnellschuß", der davon ausgeht, daß alle Mitspieler einem "wohlgesonnen" sind. Spieltheoretisch gibt es aber genug Teilnehmer, die eher Eigeninteressen als die der Gemeinschaft haben.
lks
- Du willst keime zentralen Stellen, an denen Deine Daten gesammelt werden wenn Du nicht infiziert bist.
- Du willst kein Ziel für "digitale Goldgräber" bieten.
- Du willst nicht dem Amt vertrauen, daß es alles schon richtig machen wird.
- Generealschlüssel will man auch nciht haben, weil die dann das Ziel sind, um an alle Daten zu kommen.
Im großen und ganzen also nur ein "Schnellschuß", der davon ausgeht, daß alle Mitspieler einem "wohlgesonnen" sind. Spieltheoretisch gibt es aber genug Teilnehmer, die eher Eigeninteressen als die der Gemeinschaft haben.
lks
Zitat von @itebob:
auch für die mit 20 Millionen Steuergelder finanzierte Corona-Warn-App? Wie kann man den QADDI-Lösungsansatz verbessern, um weniger Angriffsfläche für eine "Schnellschuß"-Kritik bieten?
auch für die mit 20 Millionen Steuergelder finanzierte Corona-Warn-App? Wie kann man den QADDI-Lösungsansatz verbessern, um weniger Angriffsfläche für eine "Schnellschuß"-Kritik bieten?
Die 20 Millionen sind imho rausgeworfenes Geld, weil die offensichtlich vordringlich zum Geldverbrennen mit T-Systems rausgehauen wurden. Abgesehen davon, daß die Technik nicht das hergibt, was die Auftraggeber gerne hätten, wird man sehen, ob die App wirklich das leisten kann, was erwartet wird. Ich glaube, das SAP und T-Systems sich einfach das Geld abgegriffen haben, weil es gerade unbeschränkt rausgehauen wird.
lks
Zitat von @itebob:
Was meinst du damit?
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Abgesehen davon, daß die Technik nicht das hergibt, was die Auftraggeber gerne hätten, ...
Abgesehen davon, daß die Technik nicht das hergibt, was die Auftraggeber gerne hätten, ...
Was meinst du damit?
https://blog.fefe.de/?ts=a0510f53
Ergänzung:
http://blog.fefe.de/?ts=a015a630