chicky0815
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Radio Stream verteilen im Lan. Gema fällig?

Hallo zusammen,

um im LAN einen Radiostream zu verteilen gibt es ja viele Softwareangebot, z.b. den VLC Player. Wir haben auf der Arbeit das Problem, dass viele Clients durch Nutzung von Radiostreams die Bandbreite stark belasten. Ich habe vorgeschlagen, dass man über eine solche Software einzelne Streams der Sender im LAN verteilt und somit nur ein Rechner die Bandbreite für die Streams benötigt.

Nun wurde mir aber von einem unserer Admins gesagt, man müsse für die Verteilung im LAN Gema Gebühren zahlen, da man dann als Anbieter von einem eigenen Stream gilt. Kann das jemand bestätigen der u.U. ein solches Verfahren in der Firma nutzt? Ich konnte im Netz nämlich nichts zu diesem Zusammenhang finden.

Danke und Grüße
Christoph

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Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.09.2014 aktualisiert um 13:35:58 Uhr
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Zitat von @Chicky0815:

Nun wurde mir aber von einem unserer Admins gesagt, man müsse für die Verteilung im LAN Gema Gebühren zahlen, da
man dann als Anbieter von einem eigenen Stream gilt. Kann das jemand bestätigen der u.U. ein solches Verfahren in der Firma
nutzt? Ich konnte im Netz nämlich nichts zu diesem Zusammenhang finden.

Da fragt Ihr am besten die Gema. Die haben auch ein FAQ dazu.

Der Knackpunkt dürfte sein, ob die Streams für "Kunden" oder die Allgemeinheit hörbar wären.

Was Ihr auf jeden fall beachten müßt, ist, daß GEZ auch kassiert. Egal ob Ihr die Streams kanalisiert oder nicht.

lks
mrtux
mrtux 13.09.2014 aktualisiert um 13:45:05 Uhr
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Hi!

Wie das in anderen Unternehmen als der Gastronomie ist, darüber bin ich mir nicht sicher aber in der Gastronomie (persönliche Erfahrung, meine Mutter hatte eine Kneipe) muss man schon für ein einfaches, analoges Radio und einen TV GEMA Gebühren abführen und auch GEZ Gebühren fallen noch einmal gesondert für die Gasträume (Lokal, Gaststube) an. Allerdings gibt es seit der Einführung der GEZ Haushaltsabgabe eine Sonderregelung für Kleinbetriebe, die ihre Tätigkeit im selben Haushalt ausführen (also quasi Wohnzimmerbetriebe). Die müssen die GEZ Abgabe nur einmal entrichten.

Notfalls bei der GEMA und GEZ nachfragen....Fragen kostet ja (noch) nix...

mrtux
Chicky0815
Chicky0815 13.09.2014 um 13:58:12 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:


Da fragt Ihr am besten die Gema. Die haben auch ein
[https://www.gema.de/de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/radio-oder-fernseh-betreiber/hoerfunk/faq-zum-tarif-r-wiedergabe-von-radiosendungen.html
FAQ] dazu.

Der Knackpunkt dürfte sein, ob die Streams für "Kunden" oder die Allgemeinheit hörbar wären.

Was Ihr auf jeden fall beachten müßt, ist, daß GEZ auch kassiert. Egal ob Ihr die Streams kanalisiert oder
nicht.

lks
Danke für die Antwort. Die Streams sollen quasi für die Mitarbeiter in den Büros sein. In meiner Vorstellung hätte dann jeder einen Client installiert, über den er seinen Stream hören könnte. GEZ wird ja ohnehin gezahlt. Ich gebe das erstmal so weiter und dann sollen die jeweiligen Leute entscheiden.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.09.2014 aktualisiert um 14:04:04 Uhr
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Zitat von @Chicky0815:

Die Streams sollen quasi für die Mitarbeiter in den Büros sein.

Sind dort ab und zu auch mal besucher unterwegs? Wenn ja, dürfte ganz sicher GEMA fällig werden. Solange da aber niemand exterens reinkommt, köntne es GEMAfrei bleiben, solange Ihr nur externe Streams weitergebt.

Sobald Ihr aber eigene Streams aufsetzt, um Medien aus der Konserve abzusielen, z.b. die Aufzeichnugn der Betriebsfeier oder Betriebsinfos mit Musikuntermalung, wird wieder GEMA fällig.

Am besten fragt Ihr die GEMA oder eine rechtsverdreher Eures Vertrauens (ianal).


lks
Pjordorf
Pjordorf 13.09.2014 um 14:07:23 Uhr
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Hallo,

Zitat von @mrtux:
Wie das in anderen Unternehmen als der Gastronomie ist,
Krankenhaus, Apotheke, Autoteilehandel, Schuhverkauf.....
Sobald ein nicht Betriebsangehöriger die Musik hören kann (egal wie leise) bist du fällig....Daher komme die GEMA Leute gerne als einfacher Kunde irgendwo rein, nehmen eine "Hörprobe" und fangen an die Papiere auszufüllen.... face-smile GEZ ist klar, aber das muss entweder der Betrieb Zahlen oder der verbietet ganz einfach Musik. Mit der neuen Struktur sagen viele Unternehmen mit vielen kleinen Niederlassungen: Nada.

seit der Einführung der GEZ Haushaltsabgabe eine Sonderregelung
Für Köln? http://www.spiegel.de/kultur/tv/die-stadt-koeln-zahlt-doch-rundfunkgebu ...
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_bericht ...

Auch ich kenne ein Unternehmen wo Musik erst mal Tabu wurde. Von ca. EUR 600,00 soll jetzt mehr als EUR 5.500,00 fällig werden (GEZ, Pardon - Rundfunkbeitrag)

Notfalls bei der GEMA und GEZ nachfragen....Fragen kostet ja (noch) nix...
Naja, weckt aber schlafende Löwen face-smile

Gruß,
Peter
Chicky0815
Chicky0815 13.09.2014 um 14:08:04 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

> Zitat von @Chicky0815:
>
> Die Streams sollen quasi für die Mitarbeiter in den Büros sein.

Sind dort ab und zu auch mal besucher unterwegs? Wenn ja, dürfte ganz sicher GEMA fällig werden. Solange da aber niemand
exterens reinkommt, köntne es GEMAfrei bleiben, solange Ihr nur externe Streams weitergebt.

Sobald Ihr aber eigene Streams aufsetzt, um Medien aus der Konserve abzusielen, z.b. die Aufzeichnugn der Betriebsfeier oder
Betriebsinfos mit Musikuntermalung, wird wieder GEMA fällig.

Am besten fragt Ihr die GEMA oder eine rechtsverdreher Eures Vertrauens (ianal).


lks

Jau, danke. In die Büros kommt kein Besucher. Ich werde es aber mal so weitergeben mit der Empfehlung die Rechtsabteilung mal prüfen zu lassen wenn es geht.
mrtux
mrtux 13.09.2014 um 14:40:51 Uhr
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Hi!


Naja die ganze Stadt Köln ist ja auch keine Wohnzimmerfirma face-wink

Naja, weckt aber schlafende Löwen face-smile

Ähmm also wenn ich dort als "P. Jordorf" mit unterdrückter Rufnummer anrufe, wecke ich zumindest keinen meiner Löwen.... ;-P

mrtux
keine-ahnung
keine-ahnung 13.09.2014 aktualisiert um 15:38:00 Uhr
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Moin,

hier wabert ja wieder die Gerüchteküche face-wink

Ohne das das hier Anspruch auf letztinstanzliche Rechtsauskunft hätte - nach der Fragestellung des TO wird niemalsnicht eine GEMA-Abgabe fällig. Es wird letztlich Radio empfangen - wie ist völlig Wurst. Deswegen musste man vor der Neustrukturierung der Rundfunkgebühren letztlich auch GEZ zahlen, wenn man weder Fernseher noch Radio, sondern ein Gerät hatte, welches in der Lage war, Rundfunk zu empfangen --> also auch PC, tablet & smartphone mit Internetconnect.

Rundfunkgebühren für die Niederlassung müssen selbstredend entrichtet werden.

Es wird auch dann i.d.R. keine GEMA-Zahlung fällig, wenn zufällig Betriebsfremde mithören können ... Interessanterweise ist es vermutlich selbst dann keine GEMA-pflichtige Veranstaltung, wenn ich mein Wartezimmer beschalle, zumindest nach Meinung des EuGH, in Deutschland ist das IMHO noch nicht in letzter Instanz entschieden.

LG, Thomas
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.09.2014 um 16:44:05 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:

Interessanterweise ist es vermutlich selbst dann keine GEMA-pflichtige Veranstaltung, wenn ich mein Wartezimmer beschalle,
zumindest nach Meinung des EuGH, in
Deutschland ist das IMHO noch nicht in letzter Instanz entschieden.

Eben. Die GEMA ist anderer Ansicht als Du. Das Problem taucht genau dann auf, wenn man regelmäßig Kundenverkehr hat und nein, ich meine nicht das horizontale Gewerbe. Die GEMA ist da sehr fix mit Forderungen, auch wenn sie vielleicht keinen Anspruch hat.

lks

PS. Der Typ, der bei der GEMA die Titel eintippt...
keine-ahnung
keine-ahnung 13.09.2014 um 16:56:12 Uhr
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Hi LKS,

wir beobachten das Thema naturgemäss etwas interessierter als Ihr ... mir zumindest ist noch kein Fall bekannt, den die GEMA nach 2012 in dieser Konstellation vor Gericht durchgesetzt hätte. Ich kenne aber schon ein paar Leute, die an die GEMA zahlen face-wink. Insofern verhält sich die GEMA nach meiner Meinung so wie unsere geliebten Versicherungsunternehmen - kurz vor Verhandlung in letzter Instanz werden Klagen zurückgezogen. Einige deutsche Michel zahlen ja doch noch - und so wird eine endgültige Rechtsklärung von Seiten der GEMA vermieden. Und trotz aller persönlicher Vorbehalte - die Umstände in Italien und Deutschland sind vergleichbar ... und europäisches bricht nationales Recht face-wink.

LG und ein schönes WE, Thomas
Pjordorf
Pjordorf 13.09.2014 um 17:34:02 Uhr
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Hallo,

Zitat von @keine-ahnung:
Einige deutsche Michel zahlen ja doch noch
Und sei es nur weil die es leid sind sich Jahr ein Jahr aus mit der Gema permanent vor Gericht zu treffen.

Gruß,
Peter
keine-ahnung
keine-ahnung 13.09.2014 um 18:16:33 Uhr
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Jupp ... that's the way! Geht aber nur in Deutschland ... so doof gibt es woanders IMHO nicht face-wink

LG, Thomas
colinardo
colinardo 14.09.2014 aktualisiert um 14:16:08 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:
Jupp ... that's the way! Geht aber nur in Deutschland ... so doof gibt es woanders IMHO nicht face-wink
ganz deiner Meinung face-smile

Grüße Uwe
hcfel1
hcfel1 23.09.2014 um 19:45:00 Uhr
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Wer darf bei euch ins LAN?
keine-ahnung
keine-ahnung 23.09.2014 um 21:56:08 Uhr
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Wer darf bei euch ins LAN?
Bei mir? Jeder!

LG, Thomas

p.s.: Jeder, der einen Domänenaccount hat face-wink

Der Fred ist ziemlich tot ...
hcfel1
hcfel1 23.09.2014 um 22:00:08 Uhr
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ups, jetzt ist mir das auch mal passiert^^

sofern die GEMA keinen Domänenaccount bei euch bekommt wäre dann ja alles gut... mal sehen ob sich der "Fredstarter" nochmal meldet


Grüße hcfel
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 24.09.2014 um 08:49:55 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:

Der Fred ist ziemlich tot ...


Mit Reanimationen müsstest Du Dich doch auskennen. face-smile

lks
keine-ahnung
keine-ahnung 24.09.2014 um 12:05:09 Uhr
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Jupp, notfalls wiederbelebe ich auch eine Büchse Leberwurst ... aber bei solch alten threads versagt selbst mein Zauberhändchen face-wink

LG, Thomas