electroteddy
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Remote-Arbeit mit mehreren Monitoren: Optimale Konfiguration gesucht

Moin,

ich stehe vor folgender Herausforderung:

Aktuell arbeite ich fast ausschließlich von zu Hause aus. Für meine Arbeit nutze ich in der Firma einen Rechner, auf den ich mich über VPN und Remote-Desktop von meinem privaten Rechner mit vier Monitoren zugreife. Die von uns verwendeten Anwendungen erfordern eine schnelle Netzwerkverbindung und sind an die Firmendomäne gebunden.

Aufgrund von Sicherheitsbedenken dürfen wir künftig keine private Hardware mehr für die Firmenverbindung nutzen. Da mein Büroplatz begrenzt ist, gestaltet es sich schwierig, ein zusätzliches Setup mit vier Monitoren unterzubringen.

Ich habe folgende Optionen in Betracht gezogen:

Mini-PC:
Ein kleiner Kompakten-Rechner könnte an einem geeigneten Platz untergebracht werden und würde über Remote-Desktop auf den Firmenrechner zugreifen.
Die vorhandenen Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, Monitore) könnten über einen Quad-KVM-Switch an beide Rechner angeschlossen werden.

Firmenrechner:
Ich könnte einen leistungsstarken Firmenrechner erhalten, der sowohl für die Arbeit als auch für private Zwecke genutzt werden könnte.
Dies hätte allerdings zur Folge, dass der Firmen-Virenscanner und andere Sicherheitsrichtlinien auf diesem Gerät installiert wären.

Virtuelle Maschine (VM):
Eine virtuelle Maschine auf meinem privaten Rechner von der aus die VPN und Remote-Desktop Verbindung gemacht wird.


Ich bin gespannt, wie andere dieses Problem lösen bzw. gelöst haben.

Viele Grüße,
Florian

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Printed on: December 6, 2024 at 16:12 o'clock

mbehrens
mbehrens Oct 21, 2024 at 21:06:12 (UTC)
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Zitat von @Electroteddy:

Mini-PC:
Ein kleiner Kompakten-Rechner könnte an einem geeigneten Platz untergebracht werden und würde über Remote-Desktop auf den Firmenrechner zugreifen.
Die vorhandenen Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, Monitore) könnten über einen Quad-KVM-Switch an beide Rechner angeschlossen werden.

Wenn der KVM Switch die notwendigen Thunderbold/DP/HDMI Ports unterstützt, die Grafikeinheit leistungsfähig genug ist und die gewünschten Auflösungskombinationen unterstützt, könnte das sicherlich funktionieren.

Firmenrechner:
Ich könnte einen leistungsstarken Firmenrechner erhalten, der sowohl für die Arbeit als auch für private Zwecke genutzt werden könnte.

Oben steht doch, private Nutzung ist nicht erlaubt.

Dies hätte allerdings zur Folge, dass der Firmen-Virenscanner und andere Sicherheitsrichtlinien auf diesem Gerät installiert wären.

Und sicherlich auch keine administrativen Rechte mehr.

Virtuelle Maschine (VM):
Eine virtuelle Maschine auf meinem privaten Rechner von der aus die VPN und Remote-Desktop Verbindung gemacht wird.

Private Rechner sind doch nicht erlaubt.
kpunkt
kpunkt Oct 22, 2024 at 05:17:48 (UTC)
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Zitat von @Electroteddy:

Aufgrund von Sicherheitsbedenken dürfen wir künftig keine private Hardware mehr für die Firmenverbindung nutzen.

Du brauchst dir da absolut keine Gedanken machen. Das, was nötig ist wird dir von deiner Firma eingerichtet.
Kann sein, dass sich das von dem unterscheidet, was du selber für nötig erachtest.
stefaan
stefaan Oct 22, 2024 at 07:31:04 (UTC)
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Servus!

Aktuell arbeite ich fast ausschließlich von zu Hause aus. Für meine Arbeit nutze ich in der Firma einen Rechner, auf den ich mich über VPN und Remote-Desktop von meinem privaten Rechner mit vier Monitoren zugreife. Die von uns verwendeten Anwendungen erfordern eine schnelle Netzwerkverbindung und sind an die Firmendomäne gebunden.

Reicht für die "schnelle Netzwerkverbindung" das VPN oder funktioniert vielleicht eh nur RDP?
Sprich: Haben die verwendeten Anwendungen latenzkritische Verbindungen zu irgendeinem Backend (Datenbank, große Dateien etc)? Dann wäre RDP die erste Wahl.

Haben deine vier Monitore mehrere Anschlüsse? Dann könntest du privat z.B. HDMI und am Arbeits-PC DP verwenden, sofern man sich hier nicht regelmäßig das Layout zerschießt (nur so eine Idee).
Zwei Mäuse/Tastaturen wären eventuell verkraftbar.

Stefan
Electroteddy
Electroteddy Oct 22, 2024 at 09:55:57 (UTC)
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Zitat von @kpunkt:

Zitat von @Electroteddy:

Aufgrund von Sicherheitsbedenken dürfen wir künftig keine private Hardware mehr für die Firmenverbindung nutzen.

Du brauchst dir da absolut keine Gedanken machen. Das, was nötig ist wird dir von deiner Firma eingerichtet.
Kann sein, dass sich das von dem unterscheidet, was du selber für nötig erachtest.

Die haben so wie ich das mitbekomme selbst noch keine Ahnung.


Zitat von @stefaan:

Servus!

Aktuell arbeite ich fast ausschließlich von zu Hause aus. Für meine Arbeit nutze ich in der Firma einen Rechner, auf den ich mich über VPN und Remote-Desktop von meinem privaten Rechner mit vier Monitoren zugreife. Die von uns verwendeten Anwendungen erfordern eine schnelle Netzwerkverbindung und sind an die Firmendomäne gebunden.

Reicht für die "schnelle Netzwerkverbindung" das VPN oder funktioniert vielleicht eh nur RDP?
Sprich: Haben die verwendeten Anwendungen latenzkritische Verbindungen zu irgendeinem Backend (Datenbank, große Dateien etc)? Dann wäre RDP die erste Wahl.

Haben deine vier Monitore mehrere Anschlüsse? Dann könntest du privat z.B. HDMI und am Arbeits-PC DP verwenden, sofern man sich hier nicht regelmäßig das Layout zerschießt (nur so eine Idee).
Zwei Mäuse/Tastaturen wären eventuell verkraftbar.

Stefan

Ja genau, die Anwendung arbeitet mit mehreren SQL Datenbanken und größeren / vielen Dateien.
Das mit den unterschiedlichen Eingängen hatte ich noch nicht auf dem Zettel. Das könnte ggf. funktionieren. Je nachdem was nun wohl gemacht werden soll.

Weiß jemand einen halbwegs guten und möglichst auch kompakten Rechner, der 4 Monitore treiben kann bzw. in dem man eine Grafikkarte bekommt die das schafft? Hier geht es da RDP rein um Anzeige und braucht kaum/keine Leistung.

Oder würde auch ein Laptop gehen an den man 4 Monitore anschließen kann?
kpunkt
kpunkt Oct 22, 2024 at 11:00:32 (UTC)
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Zitat von @Electroteddy:

Die haben so wie ich das mitbekomme selbst noch keine Ahnung.

Das ist gut möglich. Aber du selber brauchst dir da trotzdem keine großen Gedanken machen. Aufpinseln, was du wilsst und denen zukommen lassen.
Was hilft es dir da jetzt großartig was zu planen und am Ende sagt die Firma: Nein, wir haben eine andere Lösung. Und es ist bis jetzt fraglich, ob du denn wirklich vier Monitore für die Arbeit brauchst.

Wenn bei uns jemand remote arbeitet, dann bekommt der die notwendige Hardware so gestellt, dass er die nur einschalten mzuss und alles läuft. Zur Not bin ich da vorher vor Ort und schließ das dienstlich gelieferte Gesumms an. Was die da privat wollen, sollen die privat machen. Dienstlich gibts die Vorgaben und die werden umgesetzt.
maretz
maretz Oct 22, 2024 at 11:14:29 (UTC)
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Wenn du keine private Hardware nutzen darfst musst du wohl den Firmenrechner nehmen - und keine VM oder MiniPC den du selbst kaufst... Ich würde allerdings dann auch in dem Zuge (je nach Laune und was so angeboten ist) mal fragen wie es denn mit der Internet-Leitung, Strom usw. aussieht. Denn selbst das beste Firmenlaptop möchte ja vermutlich irgendeine Verbindung haben und eben ab und zu auch mal ne Steckdose sehen... DAS hängt aber ganz stark davon ab wie sowas umgesetzt wird - denn natürlich kann die Firma auch ganz klar sagen "dann komm halt ins Office".
kpunkt
kpunkt Oct 22, 2024 at 11:31:11 (UTC)
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Guter Punkt von @maretz
Bei uns gibts für bestimmte Geschichten wie Telefon (wenn denn nachweislich benötigt und verwendet) einen monatlichen Zuschuss. Ist aber alles Verhandlungssache. Da wird dann aber auch schon mal auf den EVN gekuckt, was da so rumtelefoniert wird. Und wenn dann kommt, es ist ja sowieso eine Flatrate, dann gibts den Zuschuss nicht mehr. Weil der MA hat ja dadurch keine zusätzlichen Kosten, weil ist ja Flatrate.

Homeoffice hat halt auch seine Schattenseiten.
HansDampf06
HansDampf06 Oct 22, 2024 at 17:55:43 (UTC)
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Zitat von @kpunkt:
... dann kommt, es ist ja sowieso eine Flatrate, dann gibts den Zuschuss nicht mehr. Weil der MA hat ja dadurch keine zusätzlichen Kosten, weil ist ja Flatrate.

Diese Denke ist eine typische der Art der leistungslosen Profitmaximierung auf Kosten der Mitarbeiter.

Mir fällt da sofort als Anleihe des Steuerrecht in den Fällen der gemischten Nutzung ein: Schätzung der jeweilligen Nutzungsanteile. Freilich wird es dabei immer - und so auch gegenüber dem Arbeitgeber - auf eine gewisse Substantiierung ankommen. Dann muss man eben "ä bissel ufkritzeln".

Also einfach zu behaupten, wegen einer Flatrate wäre kein Aufwand auszugleichen, dürfte die Sach- und Rechtslage grob verkennen. Denn § 670 BGB gilt dem Grunde nach zweifelsfrei im Dienstvertrags- und somit im Arbeitsrecht. Immerhin erspart der Arbeitgeber durch die Nichtanwesenheit des Arbeitnehmers am Büroarbeitsplatz (erhebliche) Aufwendungen - das gilt unbestreitbar für Telefonkosten, die vom heimischen Telefon aus geführt werden, und diese Ersparnis auf Kosten des Arbeitnehmers, der ja seine Flatrate nicht kostenlos bekommt, ist das Spiegelbild der Flatrate = die andere Seite derselben Münze.

Freilich hat eine solche Fragestellung unterschiedliche Blickwinkel, nicht nur den juristischen. Insoweit ist es eine Frage, wie der betroffene Arbeitnehmer damit gegenüber seinem Arbeitgeber umgeht und vor allem wie er diesbezüglich auftritt.

Viele Grüße
HansDampf06
kpunkt
kpunkt Oct 23, 2024 at 04:34:49 (UTC)
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Ein geldwerter Vorteil ist was ganz anderes als irgend ein Zuschuss.
Aber bei dem Punkt gehts um ganz andere Dinge, nicht um Geld. Ganz vorne dran eine völlig dämliche Argumentation, die sofort widerlegt und umgekehrt werden kann.
HansDampf06
HansDampf06 Oct 24, 2024 at 07:39:30 (UTC)
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@kpunkt: Ich weiß gar nicht, warum Du Dich so aufregst. Du bist doch gar nicht persönlich gemeint gewesen, es denn, Du gehörst zu dieser Art Arbeitgeber / leitender Angestellter, die ich mit meinem ersten Satz meinte.

Ferner hat der steuerrechtliche Fachbegriff "geldwerter Vorteil" nicht ansatzweise etwas mit Aufwendungsersatz zu tun, wenn Du den grundlegenden Unterschied zwischen Nachteil / Aufwand einerseits und Vorteil andererseits - allein schon sprachlich - vollständig ermessen hättest.
Daran ändert sich auch nichts, wenn Du den Begriff "Zuschuss" - siehe mein Zitat Deiner vorherigen Aussage - synonym / untechnisch im Zusammenhang mit der Frage der Erstattung von Kosten für dienstliche Telefonate von einem privaten Telefonanschluss benutzt. Denn es ist egal, welches Etikett Du mit welcher Bezeichnung auf eine Flasche klebst - ist in der Flasche nur Wasser, so ist und bleibt es eine Wasserflasche. In diesem Sinne widersprichst Du Dir mit
um ganz andere Dinge, nicht um Geld.
höchst selbst, wenn Du zuvor die thematisierte Kostenerstattung (= Aufwendungsersatz) mit "Zuschuss" betitelts.

Viele Grüße
HansDampf06
kpunkt
kpunkt Oct 24, 2024 at 11:56:18 (UTC)
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Und du blubberst mich jetzt voll, weil?
Und nein, ich will keine Antwort, da das alles offtopic ist.
HansDampf06
HansDampf06 Oct 24, 2024 at 17:21:30 (UTC)
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Zitat von @kpunkt:
Und nein, ich will keine Antwort, da das alles offtopic ist.
Das ist auch besser so, denn ich will Dich nicht dabei stören, über Deinen ersten Satz hinsichtlich Deiner Kinderstube und insbesondere hinsichtlich der Forumsregeln nachzudenken ...

Viele Grüße
HansDampf06