hightopone
Goto Top

Selbstständigkeit steht an,es stellen sich aber noch 2 Fragen

Moin moin,

Kurz gesagt meine Selbstständigkeit und Gewerbeanmeldung steht an,soll bis ende der nächsten Woche vollzogen sein.

Mein Konzept wurde geprüft und für gut befunden von der IHK bis auf 2 dinge,zum einem die AGBs und zum anderen Haftpflicht,bzw. wie wird im Schadensfall verfahren.

2 Kunden hab ich auch schon,bei denen ich sofort anfangen kann,sofern ich mein Gewerbe angemeldet habe und die reichen aus,um meine Grundversorgung zu Gewährleisten.Ich wäre somit auf keinerlei Fördermittel angewiesen. face-smile

Jetzt möchte ich gerne wissen,wie komm ich an die AGBs ran,gibt es da Vorlagen die gut sind als IT-Dienstleister ?,sollte ich die von einem Anwalt machen lassen oder wie komm ich zu meinen AGBs ?

Habt ihr dazu irgendwelche Links die mir Weiterhelfen würden ?

Zweite Frage ist,was benötige ich an Haftpflicht und wie habt ihr das für Schadensfall geregelt ?

Auch hier würden mir Links zu guten und günstigen Versicherungen weiterhelfen.

Ich würde mich jetzt wirklich freuen,wenn sich jetzt ein paar Selbstständige erbarmen würden und mir ein wenig Erfahrung und Hilfestellungen zu diesen letzen 2 Problemchen geben könnten,damit es nächste Woche eine runde Sache wird mit meiner Selbstständigkeit.

Gruß

Hightop One

Content-ID: 120218

Url: https://administrator.de/contentid/120218

Ausgedruckt am: 26.11.2024 um 01:11 Uhr

empreality
empreality 10.07.2009 um 17:34:34 Uhr
Goto Top
Am besten googlest du dich mal auf die Webseiten von Firmen die ähnliches machen wie du. Dort findest du dann auch AGBs.

Haftpflicht:
Eine normale private Haftpflicht solltest du zwar haben, diese greift aber nicht bei gewerblich verursachten Schäden. Dafür brauchst du eine Betriebshaftpflicht. Dort gibts in der Regel keine Pauschalangebote. Am besten lässt du mal ein paar Vertreter oder noch besser Makler antanzen. Die wollen dann ganz genau wissen was du bei den Kunden so treibst und wägen dann ab wie hoch deren Risiko ist. Rechne mal mit 400-600 EUR jährlich.

Dann noch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.

Steuererklärungen machst du selbst? Wenn nich noch an die Kosten für den Steuerberater denken.
Bzw. generell an den Fiskus denken, der wird ja ab sofort dein neuer bester Freund.
mrtux
mrtux 10.07.2009 um 19:29:57 Uhr
Goto Top
Hi !

Zitat von @HightopOne:
Mein Konzept wurde geprüft und für gut befunden von der IHK
bis auf 2 dinge,zum einem die AGBs und zum anderen Haftpflicht,bzw.
wie wird im Schadensfall verfahren.

Ohjeee wieder einer der sich ins Unglück stürzen will. face-smile

Ich würde mich mit dem Thema Rechtsform der Firma befassen, um die Haftung grundsätzlich zu regeln und zu beschränken. Ja genau: Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung wäre unbedingt überlegenswert. face-smile Stichwort: Haftung (z.B. bei Datenverlust). Du kannst heute eine Haftung bei Schäden nicht mehr komplett ausschliessen und eine Versicherung, die Daten versichert kannst Du vergessen -> unbezahlbar oder hat jede Menge Ausnahmeklauseln.

Das mit dem Finanzamt kann ich nur bestätigen, im ersten Jahr hast Du meist Schonfrist aber danach geht die Party richtig los. Hältst Du die Termine nicht ein, kostet jeder Tag zu spät abgegebene Umsatzsteuererklärung: Verspätungszuschlag, Säumnisgebühren, Zinsen, Zwangsgelder oder gerne auch mal eine schöne Steuerschätzung, die drei bis sechsmal höher angesetzt wird als deine tatsächliche Steuerpflicht.

Ich kenne das Spiel, den Banken wird die Kohle mit der Schneeschippe in den Anus eingeführt und bei den Selbstständigen wird wegen 40 Cent eine Maschinerie gestartet, die zehnmal mehr kostet, als an Steuern überhaupt anfallen....und dein Steuerberater rechnet seine Gebühren nach Deinem Umsatz ab, auch wenn dein Gewinn in dem Jahr bei -10000 Euro lag, weil einer deiner Kunden meinte, er müsste seine GmbH mit 4 Mio. Euro Schulden gegen die Wand fahren. Bei 25000 Euro Haftungssumme bleibt für den kleinen IT-Dienstleister nix mehr übrig, da kannst Du nur zuschauen, wie DEINE Server (der Kunde hat sie ja nicht bezahlt also gehören Sie ja normalerweise Dir), vom Karl-Heribert Insolvenzverwalter fürn Appl un Ei versteig...schenkt werden.. Keine Polemik, genau so erlebt! Ich glaube, ich bin jetzt lieber ruhig, es langt. face-smile

...Aber....Ich wünsch Dir trotzdem viel Glück auf deinen neuen Weg und dass Du solche Erfahrungen niemals machen musst!

mrtux
empreality
empreality 10.07.2009 um 19:53:28 Uhr
Goto Top
Datenverlust ist sowieso ein Thema für sich. Das sind fiktive Schäden die keine Versicherung zahlt. Allerdings sind die Ansprüche gegen dich in der Regel auch wirkungslos. In Deutschland ist der Betreiber einer Anlage - und das bist nicht du - verpflichtet für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen. Ist die nicht vorhanden nimmt der Betreiber Datenverlust billigend in Kauf. Ausnahme, der Betreiber hat diesen Part vertraglich an dich abgetreten. Dann wirds haarig.
Senffass
Senffass 11.07.2009 um 12:31:42 Uhr
Goto Top
Zitat von @mrtux:
...Aber....Ich wünsch Dir trotzdem viel Glück auf deinen
neuen Weg!

Auch von mir:
Viel Glück!!! face-smileface-big-smileface-smile
HightopOne
HightopOne 12.07.2009 um 14:43:00 Uhr
Goto Top
Danke für die Antworten.

Meine AGBs hab ich jetzt auch dank Vitamin B von meiner Schwester,die kennt ne Anwalt der mir da so ein Standard aus der Schublade geschickt hat. Ich musste die AGBs nur geringfügig angleichen,war aber einfach,weil da immer "hier einfügen" stand es nur der Firmenname war face-smile

Mit dem Versicherungsmakler setz ich mich nächste Woche zusammen,auch hier ist es sehr guter Freund von meinem Bruder,damit wäre das dann auch geregelt.

Dann setz ich mal den Beitrag auf gelöst face-smile


gruß

Hightop