Server Rack erden oder nicht ?
Hallo an alle,
Ich habe gerade bei uns im Büro einen kleinen 27 HE Server Rack installiert. Darin montiert sind 2 Server ein NAS eine USV,Modem,Bonding Router und ein Switch.
In diesem Büro besteht zu diesem moment keine Möglichkeit den Schrank zu erden. Jetzt meine Frage : Muss der Schrank zwingend geerdet werden oder reicht es wenn die einzelnen "Teile" (Türen,Seitenwände...) miteinander verbunden werden ?
Beste Grüße
Ich habe gerade bei uns im Büro einen kleinen 27 HE Server Rack installiert. Darin montiert sind 2 Server ein NAS eine USV,Modem,Bonding Router und ein Switch.
In diesem Büro besteht zu diesem moment keine Möglichkeit den Schrank zu erden. Jetzt meine Frage : Muss der Schrank zwingend geerdet werden oder reicht es wenn die einzelnen "Teile" (Türen,Seitenwände...) miteinander verbunden werden ?
Beste Grüße
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38 Kommentare
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In jeder Steckdose hast Du ne Erdung. Somit hat (sollte) jedes Gehäuse geerdet sein, wenn die Geräte über ein 3-adriges Kabel angeschlossen sind.
Also alles verbinden und gut ist.
Andererseits sehe ich bei mir privat keinen Grund, Türen, Seitenwände und ähnliches an Erde anzuschliessen. Aber das ist meine private Sache.
Elektroarbeiten in gewerblich genutzten Räumen sollten vom Fachmann gemacht werden !
Also alles verbinden und gut ist.
Andererseits sehe ich bei mir privat keinen Grund, Türen, Seitenwände und ähnliches an Erde anzuschliessen. Aber das ist meine private Sache.
Elektroarbeiten in gewerblich genutzten Räumen sollten vom Fachmann gemacht werden !
Glaube ich nicht. Sofern Du in dem Raum Steckdosen für Deine Server hast, hast Du auch die Möglichkeit zu Erden. Notfalls bstellt man sich einen elektriker, der weiß0, wie man die Erdung von der Steckdose auf den Schrank bekommt.
Jetzt meine Frage : Muss der Schrank zwingend geerdet werden ...
Ja, wenn Du sicherstellen willst, daß keiner verbrutzelt wird, der im falschen Moment an den Schrank langt.
... oder reicht es wenn die einzelnen "Teile" (Türen,Seitenwände...) miteinander verbunden werden ?
Nein.
lks
Beste Grüße
Zitat von @Henere:
Andererseits sehe ich bei mir privat keinen Grund, Türen, Seitenwände und ähnliches an Erde anzuschliessen. Aber das ist meine private Sache.
Andererseits sehe ich bei mir privat keinen Grund, Türen, Seitenwände und ähnliches an Erde anzuschliessen. Aber das ist meine private Sache.
Der Gesetzgeber sieht es leider nicht so. Wenn Du Elektroinstallationen hast, bist Du verpflichtet, auch im privaten Bereich die Richtlinien einzuhalten. Es kann Dich zwar keienr zwingen, weil ja keiner vorbeikommt, um sich das anzuschauen, aber wenn Du Brutzelfleisch damit machst, bist Du der Gearschte.
Elektroarbeiten in gewerblich genutzten Räumen sollten vom Fachmann gemacht werden !
Elektroarbeiten sollten grundsätzlich vom Fachmann gemacht werden, egal ob im privaten oder gewerblichen Bereich. Fachmann heißt nicht unbedingt, daß derjenige eien Meisterbrief haben muß, aber er sollte wenigstens soviel davon verstehen, daß er die Richtlinien weiß.
lks
Geerdet muss dieser schon aber Frag jetzt nicht nach der DIN Norm dazu....
Immerhin kann es dort zu einen Potenzialunterschied schnell kommen und du hast da Defekte Hardware oder bekommst ein kribbeln in den Händen...
Da die ganzen Geräte ja Metall am Gehäuse haben kann durch ein Defekt (Kabel ect) ganz schnell ein Potenzialunterschied kommen.
Zudem hast du noch eine USV die ja ein eine eigende Stromversorgung darstellt und die muss ja auch richtig Geerdet sein.
Zudem ist ja auch jedes Netzwerkkabel am Switch geerdet zu dein einzelnden PCs/Etagen nochmal wo du eh immer ein Potenzialunterschied hast.
Und einfach Erden ist es auch nicht da dazu eine Messung + Protokoll gehört dir Belegt das alles IO ist.
Und die Türen ect sind extra per Verbunden mit der Erde da die Scharniere nicht als Erdungsträger gelten sowie eh höhere Übergangswiderstände haben.
Dazu Suchfunktion
Erdung Switch im Netzwerkschrank
Erdung im Serverrack - Server - Warum?
http://www.diesteckdose.net/forum/showthread.php?t=3678
Immerhin kann es dort zu einen Potenzialunterschied schnell kommen und du hast da Defekte Hardware oder bekommst ein kribbeln in den Händen...
Da die ganzen Geräte ja Metall am Gehäuse haben kann durch ein Defekt (Kabel ect) ganz schnell ein Potenzialunterschied kommen.
Zudem hast du noch eine USV die ja ein eine eigende Stromversorgung darstellt und die muss ja auch richtig Geerdet sein.
Zudem ist ja auch jedes Netzwerkkabel am Switch geerdet zu dein einzelnden PCs/Etagen nochmal wo du eh immer ein Potenzialunterschied hast.
Und einfach Erden ist es auch nicht da dazu eine Messung + Protokoll gehört dir Belegt das alles IO ist.
Und die Türen ect sind extra per Verbunden mit der Erde da die Scharniere nicht als Erdungsträger gelten sowie eh höhere Übergangswiderstände haben.
Dazu Suchfunktion
Erdung Switch im Netzwerkschrank
Erdung im Serverrack - Server - Warum?
http://www.diesteckdose.net/forum/showthread.php?t=3678
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Der Gesetzgeber sieht es leider nicht so. Wenn Du Elektroinstallationen hast, bist Du verpflichtet, auch im privaten Bereich die Richtlinien einzuhalten. Es kann Dich zwar keienr zwingen, weil ja keiner vorbeikommt, um sich das anzuschauen, aber wenn Du Brutzelfleisch damit machst, bist Du der Gearschte.
Der Gesetzgeber sieht es leider nicht so. Wenn Du Elektroinstallationen hast, bist Du verpflichtet, auch im privaten Bereich die Richtlinien einzuhalten. Es kann Dich zwar keienr zwingen, weil ja keiner vorbeikommt, um sich das anzuschauen, aber wenn Du Brutzelfleisch damit machst, bist Du der Gearschte.
Elektrisch gesehen, macht es keinen Unterschied ob ich die 19" Trümmer auf einem Stapel in der Ecke habe, oder ob sie in einen Schrank geschraubt sind. Da auch die Verkabelung durch Handelsübliche Kabel und Mehrfachsteckdosen gemacht ist, sehe ich dort (für mich) keinen weiteren Handlungsbedarf.
Elektroarbeiten sollten grundsätzlich vom Fachmann gemacht werden, egal ob im privaten oder gewerblichen Bereich. Fachmann heißt nicht unbedingt, daß derjenige eien Meisterbrief haben muß, aber er sollte wenigstens soviel davon verstehen, daß er die Richtlinien weiß.
Ja, das war in meiner Ausbildung vor über 20 Jahren dabei.
lks
Henere
Hallo,
wer sich als elektrotechnische Fachkraft bezeichnen darf, hat der Gesetzgeber bzw. die Berufsgenossenschaft klar definiert. Natürlich isit der Meisterbrief nicht die einzige Berufsqualifikation einer elektrotechnischen Fachkraft. Allerdings steht das Elektrohandwerk als eines der wenigen Handwerksberufe noch unter dem Meistervorbehalt, dh. nur ein Meister darf einen Elektro-Handwerksbetrieb führen.
Nur vermeintlich "Ahnung" von den elektrotechnischen Regeln und Vorschriften zu haben, reicht bei weitem nicht, um sachgerecht elektrotechnische Arbeiten auszuführen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein anerkannter Berufsabschluß, berufliche Praxis, ständige Weiterbildung (Normen und Vorschriften) und der Zugang zu einschlägigen Werkzeugen und Meßgeräten notwendig sind.
Wenn ich nämlich einen 19"-Netzwerkschrank fest installiere, muß ich zB. auch eine entsprechende Schutzleiterprüfung für ortsfeste Installationen vornehmen. Und dazu reicht ein Multimeter aus dem Baumarkt nun sicher nicht.
Übrigens schreibt der örtliche Energieversorger in seinen TAB zwingend vor, das an SEIN Versorgungsnetz nur Anlagen angeschlossen werden dürfen, die durch einen eingetragenen Fachbetrieb erstellt worden sind.
Das der Versicherungsschutz (zB.Hausrat) verloren geht wenn die Elektroinstallation nicht von einem Fachman / -betrieb ausgeführt wird, ist ja schon geschrieben worden.
Jürgen
wer sich als elektrotechnische Fachkraft bezeichnen darf, hat der Gesetzgeber bzw. die Berufsgenossenschaft klar definiert. Natürlich isit der Meisterbrief nicht die einzige Berufsqualifikation einer elektrotechnischen Fachkraft. Allerdings steht das Elektrohandwerk als eines der wenigen Handwerksberufe noch unter dem Meistervorbehalt, dh. nur ein Meister darf einen Elektro-Handwerksbetrieb führen.
Nur vermeintlich "Ahnung" von den elektrotechnischen Regeln und Vorschriften zu haben, reicht bei weitem nicht, um sachgerecht elektrotechnische Arbeiten auszuführen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein anerkannter Berufsabschluß, berufliche Praxis, ständige Weiterbildung (Normen und Vorschriften) und der Zugang zu einschlägigen Werkzeugen und Meßgeräten notwendig sind.
Wenn ich nämlich einen 19"-Netzwerkschrank fest installiere, muß ich zB. auch eine entsprechende Schutzleiterprüfung für ortsfeste Installationen vornehmen. Und dazu reicht ein Multimeter aus dem Baumarkt nun sicher nicht.
Übrigens schreibt der örtliche Energieversorger in seinen TAB zwingend vor, das an SEIN Versorgungsnetz nur Anlagen angeschlossen werden dürfen, die durch einen eingetragenen Fachbetrieb erstellt worden sind.
Das der Versicherungsschutz (zB.Hausrat) verloren geht wenn die Elektroinstallation nicht von einem Fachman / -betrieb ausgeführt wird, ist ja schon geschrieben worden.
Jürgen
Ja, das war in meiner Ausbildung vor über 20 Jahren dabei.
Hallo,
Berufsausbildung vor 20 Jahren ( in einen anerkannten Elektro-Beruf?), keine praktischen Erfahrungen in den letzten Jahren (zB nur noch im Büro gearbeitet), keine regelmäßigen, vorgeschriebenen Weiterbildungen besucht --> Fachkunde ist erloschen!!!!
Und nocheinmal: Es geht nicht darum, ob ich mich für Fachkundig halte, sondern ob ich die gesetzlichen Anforderungen an eine fachkundige Person erfülle!!
Und wer als Laie an der Elektroinstallation rumpfuscht gefährdet nicht nur sich sondern auch andere!!
Jürgen
PS Wer trotz Information über die geltenden Vorschriften und Regel auf seinem faschen Standpunkt verharrt beweist doch nur, dass er keine Fachkunde hat. Denn eigentlich sollte eine fachkundige Person eine Frage über die Notwendigkeit der Erdung eines Schaltschrankes alleine beantworten können!
Es kann Dich zwar keienr zwingen, weil ja keiner vorbeikommt, um sich das anzuschauen,
Hallo,
das ist falsch! Auch im Wohnumfeld sind regelmäßige Überprüfungen der ortsfesten Elektroinstallation durch den Eigentümer vorgeschrieben.
Das sollte der Eigentümer auch ernst nehmen, da sonst seine Gebäudeversicherung nicht mehr greift.
Jürgen
Zitat von @chiefteddy:
Hallo,
das ist falsch! Auch im Wohnumfeld sind regelmäßige Überprüfungen der ortsfesten Elektroinstallation durch den Eigentümer vorgeschrieben.
Das sollte der Eigentümer auch ernst nehmen, da sonst seine Gebäudeversicherung nicht mehr greift.
Jürgen
Es kann Dich zwar keienr zwingen, weil ja keiner vorbeikommt, um sich das anzuschauen,
Hallo,
das ist falsch! Auch im Wohnumfeld sind regelmäßige Überprüfungen der ortsfesten Elektroinstallation durch den Eigentümer vorgeschrieben.
Das sollte der Eigentümer auch ernst nehmen, da sonst seine Gebäudeversicherung nicht mehr greift.
Jürgen
Und hier ist der Knackpunkt. ORTSFEST.
Und da MEINE Server über handelsübliche Kaltgerätekabel angeschlossen sind, sehe ich da keine Probleme. Stecker in eine Steckdose (auch Mehrfachsteckdose) darf ich in meinem Haus (oder auch Firma) jederzeit machen.
Was anderes ist es, wenn ich Änderungen an z.B. Steckdosen oder ähnlichem vornehme.
Hallo,
Du verkennst, dass der 19"-Schrank aus Metall ist! Wenn Du ein elektrotechnisches Betriebsmittel in einen Schaltschrank aus Metall einbaust, mußt Du auch den elektrisch leitenden Schrank in die Schutzmaßnahme einbeziehen!
Beispiel: Eine der Kaltgeräte-Zuleitungen zu den Einbaugeräten hat innerhalb des 19"-Schranks einen Isolationsfeher, so das Potential auf den 19"-Schrank gelangt. Was dann?
Über die EMV-Problematik, die Erdung des Patchpanels usw haben wir in diesem Zusammenhang noch gar nicht geredet. (Und jetzt sag nicht wieder: "Ich habe doch nur Geräte mit EMV-Zertifizierung verbaut. Damit erfüllt der "Zusammenbau" doch auch EMV-Vorschriften" --> das ist mit nichten so! Wenn ich aus Einzelteilen etwas zusammenbaue, entsteht etwas Neues, was ich auch als etwas Neues behandeln muß)
Jürgen
PS: Wenn Du Dich mit einer Frage an ein Fachforum wendest, kannst Du doch nicht die Fachantworten in den Wind schlagen weil sie Dir nicht in den Kram passen. Wenn Du nur eine Bestätigung Deiner vorgefaßten Meinung willst und gegenteilige Argumente nicht akzeptieren willst/kannst, ist das Forum wohl die falsche Informationsquelle für Dich.
PPS. Ich bin von Beruf Dipl.-Ing für Elektrotechnik mit über 30 Jahren Berufspraxis und in meinem Betrieb von der Geschäftsleitung als "Verantwortliche Elektrofachkraft" berufen. Im Gegensatz zu Dir darf ich Elektroinstallationen planen, realisieren und prüfen.
Du verkennst, dass der 19"-Schrank aus Metall ist! Wenn Du ein elektrotechnisches Betriebsmittel in einen Schaltschrank aus Metall einbaust, mußt Du auch den elektrisch leitenden Schrank in die Schutzmaßnahme einbeziehen!
Beispiel: Eine der Kaltgeräte-Zuleitungen zu den Einbaugeräten hat innerhalb des 19"-Schranks einen Isolationsfeher, so das Potential auf den 19"-Schrank gelangt. Was dann?
Über die EMV-Problematik, die Erdung des Patchpanels usw haben wir in diesem Zusammenhang noch gar nicht geredet. (Und jetzt sag nicht wieder: "Ich habe doch nur Geräte mit EMV-Zertifizierung verbaut. Damit erfüllt der "Zusammenbau" doch auch EMV-Vorschriften" --> das ist mit nichten so! Wenn ich aus Einzelteilen etwas zusammenbaue, entsteht etwas Neues, was ich auch als etwas Neues behandeln muß)
Jürgen
PS: Wenn Du Dich mit einer Frage an ein Fachforum wendest, kannst Du doch nicht die Fachantworten in den Wind schlagen weil sie Dir nicht in den Kram passen. Wenn Du nur eine Bestätigung Deiner vorgefaßten Meinung willst und gegenteilige Argumente nicht akzeptieren willst/kannst, ist das Forum wohl die falsche Informationsquelle für Dich.
PPS. Ich bin von Beruf Dipl.-Ing für Elektrotechnik mit über 30 Jahren Berufspraxis und in meinem Betrieb von der Geschäftsleitung als "Verantwortliche Elektrofachkraft" berufen. Im Gegensatz zu Dir darf ich Elektroinstallationen planen, realisieren und prüfen.
Die USV selbst hat zwar eine Erde durch die Stromversorgung jedoch ist dies keine Betriebserde/Potenzialausgleich.
Die "Erde" in der Leitung dient als zusätzlichen Schutz falls das Gerät einen Defekt hat und das Gehäuse/Metallteile dann nicht unter "Strom" stehen sondern abgeleitet werden sowie der RCD auslöst wegen dem "Strom" auf der "Erde" um es mal einfach ausgedrückt zu sagen.
Jedoch ist die USV kein "Verbraucher" sondern ein Stromerzeuger zur Überbrücken bei Netzausfall.
Dadurch hast du beim Wegfall der Stromversorgung erstmal ein "Inselnetz" was nur deinen Geräten Strom liefert jedoch meist ohne Erde.
Das Stromnetz vom Energieversorger hat für das 230V Netz ja eine Phase + Neutralleiter und die Erde wobei die Erde beim Versorger (im Hausanschluss meist) mit dem Neutralleiter Verbunden ist (TN (S) Netz).
Die USV erzeugt zwar Strom jedoch gibt diese nur eine Phase + Neutralleiter raus. (IT Netz)
Jedoch gibt es für Stromerzeuger Normen wie da die Absicherung/Potenzialausgleich auszusehen hat und die Erde über die Stromleitung gehört nicht dazu was bei einer USV eh nicht ginge.
Zudem hast du nach der USV zwar eine Sicherung in der USV jedoch hast du kein RCD Schutz mehr.
Wobei dies wider eine andere Sache ist eine USV mit oder ohne RCD zu Betreiben bezüglich der Anwendung/Bereich. Jedoch im normalen Umfeld gehört eine RCD immer dazu !
Denn wenn ein Fehler auftritt in ein Gerät steht unter Strom und der RCD vom der Hausinstallation löst aus würde durch die USV das Gerät weiterhin mit Strom versorgt werden und der das Gerät anfasst (besonders wenn es in ein Rack eingebaut ist) steht unter Strom und kann dort ggfs ums Leben kommen.
Zudem kann es auch vorkommen das der RCD auslöst wegen der USV was aber Bauart bedingt ist wenn der falsche RCD eingebaut ist.
Es ist schon was Komplexer sowas zumal in den Handbüchern der USV auch was wegen Absicherung ect teilweise erwähnt wird jedoch eher meist nur Angeschlossen und läuft schon irgendwie gemacht wird...
Dazu mal paar Links noch
http://www.elektro.net/43168/rcds-hinter-steckbarer-klein-usv/
http://www.jovyatlas.de/media/shared/Infoseiten/Produkte/Planungshinwei ...
http://www.gmc-instruments.ch/src/download/dFlyer_ABC-0100_d.pdf
http://www.elektropraktiker.de/ep-2008-12-1110-1111.pdf?eID=tx_mspdamli ...
https://www.bdew.de/internet.nsf/id/A2A0475F2FAE8F44C12578300047C92F/$file/Richtlinie_Notstrom_2004-08.pdf
Dafür gibt es Firmen die sowas Beraten sowie auch die nötigen Installations/Änderung vornehmen können sowie der Abnahme.
Zudem ist dies ja auch Versicherungstechnisch eine Sache die im Schadensfall auch Negativ ausgelegt werden kann.
Eine USV ist zwar vorallen die kleinen Geräte für Rack und so handlich und schnell eingebaut jedoch steckt einiges mehr dahinter was vielen leider nicht bekannt ist bis was Passiert.
Zudem wird so ein Rack/Server auch eher als Ortsfeste Installation angesehen auch wenn dort alles mit Schukosteckern verwendet wird da das Rack mit Inhalt ja fest am Ort steht und du es ja nicht einfach so Rumtragen kannst wie zb eine Bohrmaschine
Die "Erde" in der Leitung dient als zusätzlichen Schutz falls das Gerät einen Defekt hat und das Gehäuse/Metallteile dann nicht unter "Strom" stehen sondern abgeleitet werden sowie der RCD auslöst wegen dem "Strom" auf der "Erde" um es mal einfach ausgedrückt zu sagen.
Jedoch ist die USV kein "Verbraucher" sondern ein Stromerzeuger zur Überbrücken bei Netzausfall.
Dadurch hast du beim Wegfall der Stromversorgung erstmal ein "Inselnetz" was nur deinen Geräten Strom liefert jedoch meist ohne Erde.
Das Stromnetz vom Energieversorger hat für das 230V Netz ja eine Phase + Neutralleiter und die Erde wobei die Erde beim Versorger (im Hausanschluss meist) mit dem Neutralleiter Verbunden ist (TN (S) Netz).
Die USV erzeugt zwar Strom jedoch gibt diese nur eine Phase + Neutralleiter raus. (IT Netz)
Jedoch gibt es für Stromerzeuger Normen wie da die Absicherung/Potenzialausgleich auszusehen hat und die Erde über die Stromleitung gehört nicht dazu was bei einer USV eh nicht ginge.
Zudem hast du nach der USV zwar eine Sicherung in der USV jedoch hast du kein RCD Schutz mehr.
Wobei dies wider eine andere Sache ist eine USV mit oder ohne RCD zu Betreiben bezüglich der Anwendung/Bereich. Jedoch im normalen Umfeld gehört eine RCD immer dazu !
Denn wenn ein Fehler auftritt in ein Gerät steht unter Strom und der RCD vom der Hausinstallation löst aus würde durch die USV das Gerät weiterhin mit Strom versorgt werden und der das Gerät anfasst (besonders wenn es in ein Rack eingebaut ist) steht unter Strom und kann dort ggfs ums Leben kommen.
Zudem kann es auch vorkommen das der RCD auslöst wegen der USV was aber Bauart bedingt ist wenn der falsche RCD eingebaut ist.
Es ist schon was Komplexer sowas zumal in den Handbüchern der USV auch was wegen Absicherung ect teilweise erwähnt wird jedoch eher meist nur Angeschlossen und läuft schon irgendwie gemacht wird...
Dazu mal paar Links noch
http://www.elektro.net/43168/rcds-hinter-steckbarer-klein-usv/
http://www.jovyatlas.de/media/shared/Infoseiten/Produkte/Planungshinwei ...
http://www.gmc-instruments.ch/src/download/dFlyer_ABC-0100_d.pdf
http://www.elektropraktiker.de/ep-2008-12-1110-1111.pdf?eID=tx_mspdamli ...
https://www.bdew.de/internet.nsf/id/A2A0475F2FAE8F44C12578300047C92F/$file/Richtlinie_Notstrom_2004-08.pdf
Dafür gibt es Firmen die sowas Beraten sowie auch die nötigen Installations/Änderung vornehmen können sowie der Abnahme.
Zudem ist dies ja auch Versicherungstechnisch eine Sache die im Schadensfall auch Negativ ausgelegt werden kann.
Eine USV ist zwar vorallen die kleinen Geräte für Rack und so handlich und schnell eingebaut jedoch steckt einiges mehr dahinter was vielen leider nicht bekannt ist bis was Passiert.
Zudem wird so ein Rack/Server auch eher als Ortsfeste Installation angesehen auch wenn dort alles mit Schukosteckern verwendet wird da das Rack mit Inhalt ja fest am Ort steht und du es ja nicht einfach so Rumtragen kannst wie zb eine Bohrmaschine
Zitat von @kaiand1:
... wird da das Rack mit Inhalt ja fest am Ort steht und du es ja nicht einfach so Rumtragen kannst wie zb eine Bohrmaschine
... wird da das Rack mit Inhalt ja fest am Ort steht und du es ja nicht einfach so Rumtragen kannst wie zb eine Bohrmaschine
Ich würde sagen, das kommt drauf an, ob man regelmäßig genug Gewichtheben übt.
lks
Zitat von @Henere:
Elektrisch gesehen, macht es keinen Unterschied ob ich die 19" Trümmer auf einem Stapel in der Ecke habe, oder ob sie in einen Schrank geschraubt sind. Da auch die Verkabelung durch Handelsübliche Kabel und Mehrfachsteckdosen gemacht ist, sehe ich dort (für mich) keinen weiteren Handlungsbedarf.
Elektrisch gesehen, macht es keinen Unterschied ob ich die 19" Trümmer auf einem Stapel in der Ecke habe, oder ob sie in einen Schrank geschraubt sind. Da auch die Verkabelung durch Handelsübliche Kabel und Mehrfachsteckdosen gemacht ist, sehe ich dort (für mich) keinen weiteren Handlungsbedarf.
Doch das ist ein wesentlicher Unterschied, ob die Dinger in einem ggf. ungeerdeten Metallschrank geschraubt sind oder einfach nur aufeinandergestapelt. Da braucht nur ein Kabel ungeschickt in die ungeerdete Tür eingeklemmt zu werden schon kann die Tür unter Spannung stehen, wenn man Pech hat.
lks
Zitat von @chiefteddy:
das ist falsch! Auch im Wohnumfeld sind regelmäßige Überprüfungen der ortsfesten Elektroinstallation durch den Eigentümer vorgeschrieben.
Es kann Dich zwar keienr zwingen, weil ja keiner vorbeikommt, um sich das anzuschauen,
das ist falsch! Auch im Wohnumfeld sind regelmäßige Überprüfungen der ortsfesten Elektroinstallation durch den Eigentümer vorgeschrieben.
Mag sein, daß das vorgeschrieben ist, aber es gibt keine Institution, die das prüft, pob der das auch regelmäßig macht. Nur wenn etwas passiert, oder ein aufmüpfiger Mieter Stunk macht, passiert da überhaupt etwas.
In den 16 Jahre, in denen ich hier am Haus alles mögliche rumschraube, hat sich noch nie jemand offizielles dafür interessiert, ob das auch alles so richtig ist, wie ich es mache.
lks
PS: Ich habe natürlich einen befreundeten Elektrikermeister immer drübergucken lassen, ob das was ich da treibe, auch wirklich noch den Vorschriften entspricht. Und solange der mir sagt, daß das o.k. ist. gehe ich davon aus, daß meine Elektroarbeiten für mich selbst fachgerecht sind. Bei Kunden würde ich sowas nie machen, da soll deren Elektriker sich ggf. die Finger dran verbrutzeln.
Das war eine der besten Ausführungen zu dem Thema, die ich je gelesen habe, danke!
Bei mir selbst in der Firma war vor ein paar Jahren übrigens ein Prüfingenieur des Verbands der Sachversicherer und hat über meine Serverracks geschimpft. Punkt da waren ebenfalls die USVs und deren sichere Erdung im Fall eines Durchtrennens der Stromanschlussleitungen des Schranks. Und ja, unsere Schränke waren geerdet und auch die Seitenteile elektrisch sicher mit dem Korpus verbunden und und und. Aber bei der USV muss man eben noch einen anderen Maßstab anlegen.
Jens
Bei mir selbst in der Firma war vor ein paar Jahren übrigens ein Prüfingenieur des Verbands der Sachversicherer und hat über meine Serverracks geschimpft. Punkt da waren ebenfalls die USVs und deren sichere Erdung im Fall eines Durchtrennens der Stromanschlussleitungen des Schranks. Und ja, unsere Schränke waren geerdet und auch die Seitenteile elektrisch sicher mit dem Korpus verbunden und und und. Aber bei der USV muss man eben noch einen anderen Maßstab anlegen.
Jens
Zitat von @chiefteddy:
Das der Versicherungsschutz (zB.Hausrat) verloren geht wenn die Elektroinstallation nicht von einem Fachman / -betrieb ausgeführt wird, ist ja schon geschrieben worden.
Das der Versicherungsschutz (zB.Hausrat) verloren geht wenn die Elektroinstallation nicht von einem Fachman / -betrieb ausgeführt wird, ist ja schon geschrieben worden.
Das fällt aber auch unter Urban Legend. Mir fällt jetzt spontan (und auch nach längerem Überlegen) kein Schadensfall ein, bei dem eine entsprechende Versicherung leistungsfrei wäre.
Hallo,
ich stimme Dir zu, wenn kein "Überwachungsdruck" vorhanden ist, sind viele der Meinung, die geltenden Regeln sind nur für die Anderen, die Doofen da. (Siehe Geschwindigkeit auf Straßen oder Fahradfahrer an roten Ampeln.)
Ich kann Dir nur sagen, dass wir als Eigentümergemeinschaft das alle 5 - 6 Jahre beauftragen. Aber ich kenne leider auch viele andere Beispiele.
Und das am Ende die Versicherung im Schadensfall am "längeren Hebel" sitzt ist ja schon gesagt worden. (In meiner Heimatstadt hat es einen Gaststättenbesitzer bei einem Küchenbrand, der das gesamte Gebäude zerstörte, getroffen. Wegel fehlendem Nachweis der Elektroprüfung wurde die Schadensregulierung verweigert. Das ging durch mehere Gerichtsinstanzen. Heute ist der Eigentümer pleite und die Ruine steht als abschreckendes Bsp. immer noch.)
Jürgen
ich stimme Dir zu, wenn kein "Überwachungsdruck" vorhanden ist, sind viele der Meinung, die geltenden Regeln sind nur für die Anderen, die Doofen da. (Siehe Geschwindigkeit auf Straßen oder Fahradfahrer an roten Ampeln.)
Ich kann Dir nur sagen, dass wir als Eigentümergemeinschaft das alle 5 - 6 Jahre beauftragen. Aber ich kenne leider auch viele andere Beispiele.
Und das am Ende die Versicherung im Schadensfall am "längeren Hebel" sitzt ist ja schon gesagt worden. (In meiner Heimatstadt hat es einen Gaststättenbesitzer bei einem Küchenbrand, der das gesamte Gebäude zerstörte, getroffen. Wegel fehlendem Nachweis der Elektroprüfung wurde die Schadensregulierung verweigert. Das ging durch mehere Gerichtsinstanzen. Heute ist der Eigentümer pleite und die Ruine steht als abschreckendes Bsp. immer noch.)
Jürgen
Das fällt aber auch unter Urban Legend. Mir fällt jetzt spontan (und auch nach längerem Überlegen) kein Schadensfall ein, bei dem eine
entsprechende Versicherung leistungsfrei wäre.
entsprechende Versicherung leistungsfrei wäre.
Hallo,
auch wenn Du kein Bsp. kennst, ich kenne mehere. Eins habe ich ja in dem anderen Beitrag schon beschrieben ( http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/990039_Brandruine-Jaege ... ). Mir ist auch ein Fall bekannt, da gab es wegen fehlerhafter Elektroinstallation eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung für einen Betreiber (Wohnungsunternehmen).
Natürlich muß der Schadensfall ursächlich mit der Elektroinstallation zusammenhängen.
Jürgen
Du glaubst, mehrere zu kennen.
Die Nichtzahlung hat da nichts mit der Elektroinstallation zu tun. Eine anteilige Zahlung gibts in solchen Fällen auch nicht. Entweder es wird gezahlt laut Versicherungsbedingungen oder nicht. Das sage ich als ehemaliger Schadenregulierer. Bei der Jagdhütte lag zu 98% eine Unterversicherung vor.
Man hört immer nur: "Die zahlen nicht". Richtig muss es aber heißen: "Die zahlen nicht, weil ich etwas gar nicht versichert habe".
Und auch die genannte fahrlässige Tötung ist im Haftungsbereich zu suchen, nicht jedoch im Inhaltsbereich.
Die Nichtzahlung hat da nichts mit der Elektroinstallation zu tun. Eine anteilige Zahlung gibts in solchen Fällen auch nicht. Entweder es wird gezahlt laut Versicherungsbedingungen oder nicht. Das sage ich als ehemaliger Schadenregulierer. Bei der Jagdhütte lag zu 98% eine Unterversicherung vor.
Man hört immer nur: "Die zahlen nicht". Richtig muss es aber heißen: "Die zahlen nicht, weil ich etwas gar nicht versichert habe".
Und auch die genannte fahrlässige Tötung ist im Haftungsbereich zu suchen, nicht jedoch im Inhaltsbereich.
Hallo,
ich will mich nicht mit Dir als Versicherungsfachmann auf eine Diskussion über Versicherungsrecht einlassen. Ich kann Dir nur sagen, dass in der Berichterstattung in den Medien über den Fall der Jägerhütte immer der fehlende Prüfungsnachweis der Elektroinstallation in der Küche eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Des weiteren ist es mir mehrmals untergekommen, dass beim Abschluß einer Schadensversicherung im Vorfeld die Versicherung den Nachweis über die regelmäßige Prüfung der Elektroinstallation einsehen wollte.
In einem weiterem Fall aus meinem privatem Umfeld wurde die Schadensregulierung bei einem Brand in einer Garage, verursacht durch eine Überlastung der Elektroinstallation, abgelehnt. Grund war die nicht vorschriftsmäßige Installation in Eigenleistung durch den Eigentümer (keine Elektrofachkraft). Stichwort: grobe Fahrlässigkeit
Jürgen
PS: Ein Vergleich bedeutet ja immer, das alle Beteiligten etwas auf ihr "Recht" verzichten. Und in sofern kann man bei einem Vergleich ja wohl nicht mehr davon ausgehen, dass der Standpunkt der Versicherung: "wir zahlen entweder ganz oder gar nicht" hier noch zur Anwendung gelangt.
PPS: Das "fahrlässige Tötung" etwas mit Strafrecht und nichts mit Versicherungsrecht zu tun hat, ist mir als rechtlicher Laie durchaus bewußt. Das Bsp. diente auch nur dazu, die Notwendigkeit der Einhaltung von Regeln zu unterstreichen, auch wenn kein "Überwachungsdruck" herrscht. Ist das "Kind erst in den Brunnen gefallen" sind alle schlauer. Nur der Betroffene kann die Zeit nicht mehr zurück drehen. Versicherungen, Staatsanwälte usw. sagen dann einfach: das hättest Du vorher wissen müssen.
ich will mich nicht mit Dir als Versicherungsfachmann auf eine Diskussion über Versicherungsrecht einlassen. Ich kann Dir nur sagen, dass in der Berichterstattung in den Medien über den Fall der Jägerhütte immer der fehlende Prüfungsnachweis der Elektroinstallation in der Küche eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Des weiteren ist es mir mehrmals untergekommen, dass beim Abschluß einer Schadensversicherung im Vorfeld die Versicherung den Nachweis über die regelmäßige Prüfung der Elektroinstallation einsehen wollte.
In einem weiterem Fall aus meinem privatem Umfeld wurde die Schadensregulierung bei einem Brand in einer Garage, verursacht durch eine Überlastung der Elektroinstallation, abgelehnt. Grund war die nicht vorschriftsmäßige Installation in Eigenleistung durch den Eigentümer (keine Elektrofachkraft). Stichwort: grobe Fahrlässigkeit
Jürgen
PS: Ein Vergleich bedeutet ja immer, das alle Beteiligten etwas auf ihr "Recht" verzichten. Und in sofern kann man bei einem Vergleich ja wohl nicht mehr davon ausgehen, dass der Standpunkt der Versicherung: "wir zahlen entweder ganz oder gar nicht" hier noch zur Anwendung gelangt.
PPS: Das "fahrlässige Tötung" etwas mit Strafrecht und nichts mit Versicherungsrecht zu tun hat, ist mir als rechtlicher Laie durchaus bewußt. Das Bsp. diente auch nur dazu, die Notwendigkeit der Einhaltung von Regeln zu unterstreichen, auch wenn kein "Überwachungsdruck" herrscht. Ist das "Kind erst in den Brunnen gefallen" sind alle schlauer. Nur der Betroffene kann die Zeit nicht mehr zurück drehen. Versicherungen, Staatsanwälte usw. sagen dann einfach: das hättest Du vorher wissen müssen.
Hallo,
um hier nicht in Panik zu verfallen sollte man aber noch hinzufügen, dass vieles des oben gesagten nicht für Klein-USVs bis max 3kVA Anschlußleistung gilt. Also die üblicher weise im SOHO-Bereich eingesetzten USVs. --> EN 62040
Klein-USVs schalten beim Batteriebetrieb den Eingang allpolig ab, so dass keine Rückspeisung erfolgen kann. Weiterhin wir dadurch ein IT-Netz realisiert.
Jürgen
um hier nicht in Panik zu verfallen sollte man aber noch hinzufügen, dass vieles des oben gesagten nicht für Klein-USVs bis max 3kVA Anschlußleistung gilt. Also die üblicher weise im SOHO-Bereich eingesetzten USVs. --> EN 62040
Klein-USVs schalten beim Batteriebetrieb den Eingang allpolig ab, so dass keine Rückspeisung erfolgen kann. Weiterhin wir dadurch ein IT-Netz realisiert.
Jürgen
Zitat von @Joe2011:
Kann man nicht den Schrank über die bestimmt im Büro vorhandenen Heizung mit erden?
Kann man nicht den Schrank über die bestimmt im Büro vorhandenen Heizung mit erden?
Und die Heizung erdet man dann mit Schukostecker an der Steckdose. Oder?
Mal im Ernst.Nicht jede Heizung ist geerdet und man darf nicht darauf vertrauen, daß man mit einer galvanischen Verbindung zu einer Heizung eine ordentliche Erdung hat.
lks
Den Gedanen hatten schon viele. ebi manchen funkltkioniert er sogar.
Hätte ja sein können. Aber darum war es ja auch eine Frage.
Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Aber wenn Du sowas machen willst, solltest Du den Elektriker fragn. Der kann Dir sagen, ob Deine Heizung dafür geeignet ist.
lks
Jede halbwegs aktuelle Haus- und Büroverkabelung hat einen Schutzleiter in der Steckdose, an den man Problemlos so etwas anschliessen kann. Denn wo ein Elektrischer Verbraucher steht, sollte auch irgendwie Strom hinkommen. Eine Heizung findet sich nicht in jedem Raum, der als Ablageort für Server und Racks genutzt wird.
(Ich schiele gerade mal in meinem Altbau (1882) zu einer Unterputzdose hoch, in der noch rote, weisse und schwarze Kabel zu finden sind, mit der klassischen Nullung im Sicherungskasten)
Grüße, H. (der feststellt, dass das was die uns 1991 (doch schon länger her als 20 Jahre) in der Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker beigebracht hatten, doch nicht mehr so aktuell ist)
(Ich schiele gerade mal in meinem Altbau (1882) zu einer Unterputzdose hoch, in der noch rote, weisse und schwarze Kabel zu finden sind, mit der klassischen Nullung im Sicherungskasten)
Grüße, H. (der feststellt, dass das was die uns 1991 (doch schon länger her als 20 Jahre) in der Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker beigebracht hatten, doch nicht mehr so aktuell ist)
(Ich schiele gerade mal in meinem Altbau (1882) zu einer Unterputzdose hoch, in der noch rote, weisse und schwarze Kabel zu finden sind, mit der klassischen Nullung im Sicherungskasten)
Ich biete 1847. Mit jeder Variante von Verkabelungen von damals bis heute. Elektriker meinte das ist erlaubt, sofern es zum Zeitpunkt der Installation den gesetzliche Vorgaben entsprach. Naja, einige ganz alte Kabel habe ich inzwischen trotzdem ausgetauscht. Es gibt aber noch die ein oder andere Deckenlampe, die nur mit zwei Drähten verkabelt ist aus dem letzten Jahrtausend. Wird zwar bei der nächsten Renovierunggeändert, aber das kann sich noch Jahre hinziehen.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ich biete 1847. Mit jeder Variante von Verkabelungen von damals bis heute. Elektriker meinte das ist erlaubt, sofern es zum Zeitpunkt der Installation den gesetzliche Vorgaben entsprach. Naja, einige ganz alte Kabel habe ich inzwischen trotzdem ausgetauscht. Es gibt aber noch die ein oder andere Deckenlampe, die nur mit zwei Drähten verkabelt ist aus dem letzten Jahrtausend. Wird zwar bei der nächsten Renovierunggeändert, aber das kann sich noch Jahre hinziehen.
lks
Ich biete 1847. Mit jeder Variante von Verkabelungen von damals bis heute. Elektriker meinte das ist erlaubt, sofern es zum Zeitpunkt der Installation den gesetzliche Vorgaben entsprach. Naja, einige ganz alte Kabel habe ich inzwischen trotzdem ausgetauscht. Es gibt aber noch die ein oder andere Deckenlampe, die nur mit zwei Drähten verkabelt ist aus dem letzten Jahrtausend. Wird zwar bei der nächsten Renovierunggeändert, aber das kann sich noch Jahre hinziehen.
lks
Ja, aber in einem Mietshaus ist das doof Energie und Geld reinzupumpen. In einem Eigenheim wäre schon längst alles neu gemacht worden.
Ich habe lediglich einige neue Kabel Aufputz neu gezogen, für meinen Schreibtisch, den Serverraum und meine Werkstatt. Alles mit 16A flink und den passenden FIs dazu.
H.
Hallo,
ich will ja nicht klug###en, aber Altanlagen genießen nur so lange Bestandsschutz, wie keine wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen durchgeführt werden. Ist das der Fall, muß die gesamte Anlage - dh. nicht nur die betroffene Wohnung sondern das ganze Gebäude - auf den aktuellen Normenstand "gehoben" werden.
Der Austausch einer defekten Steckdose oder der Anschluß einer weiteren Steckdose an eine bereits bestehende Verdrahtung führt also nicht zwingend zum Erlöschen des Bestandsschutzes. Das setzen eines FI oder die Neuverkabelung von Teilen der Räumlichkeiten ist aber auf jeden Fall eine "wesentliche Änderung", bei der der Bestandsschutz erlischt!!
Gerade in Mietwohnungen ist das ein Problem. Selbst wenn man die Einwilligung des Wohnungseigentümers hat, die Elektroanlage auf eigene Kosten zu erweitern, ist sich der Eigentümer meist gar nicht bewußt, dass seine Genehmigung zur Folge hat, dass das gesamte Haus eine neue Elektroinstallation nach aktuellem Stand benötigt!
Über die neuen Regeln bezüglich der mit drehzahlgesteuerten Antrieben ausgestatteten Haushaltsmaschinen (FI Typ B, 2. Schutzleiteranschluß mit räumlich anderer Verlegung usw.) will ich jetzt gar nicht nachdenken.
Jürgen
ich will ja nicht klug###en, aber Altanlagen genießen nur so lange Bestandsschutz, wie keine wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen durchgeführt werden. Ist das der Fall, muß die gesamte Anlage - dh. nicht nur die betroffene Wohnung sondern das ganze Gebäude - auf den aktuellen Normenstand "gehoben" werden.
Der Austausch einer defekten Steckdose oder der Anschluß einer weiteren Steckdose an eine bereits bestehende Verdrahtung führt also nicht zwingend zum Erlöschen des Bestandsschutzes. Das setzen eines FI oder die Neuverkabelung von Teilen der Räumlichkeiten ist aber auf jeden Fall eine "wesentliche Änderung", bei der der Bestandsschutz erlischt!!
Gerade in Mietwohnungen ist das ein Problem. Selbst wenn man die Einwilligung des Wohnungseigentümers hat, die Elektroanlage auf eigene Kosten zu erweitern, ist sich der Eigentümer meist gar nicht bewußt, dass seine Genehmigung zur Folge hat, dass das gesamte Haus eine neue Elektroinstallation nach aktuellem Stand benötigt!
Über die neuen Regeln bezüglich der mit drehzahlgesteuerten Antrieben ausgestatteten Haushaltsmaschinen (FI Typ B, 2. Schutzleiteranschluß mit räumlich anderer Verlegung usw.) will ich jetzt gar nicht nachdenken.
Jürgen
Hallo,
in wie weit bei einer "wesentlichen Änderung" und der Aufhebung des Bestandsschutzes tatsächlich konkrete Änderungen an der Elektroinstallation notwendig sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Jedes betroffene Anlagenteil muß bewertet weden, ob sich bei Beibehaltung des IST-Zustandes eine Gefährdung für Leib, Leben und Sachwerte ergibt.
Wenn ich in einem Altbau eine Wohnung saniere und die vorhandene 16A-Wohnungs-Sicherung gegen eine 20A-Sicherung austausche, muß ich auch den Querschnitt der Steigleitung überprüfen und wenn notwendig auch eine neue Steigleitung ziehen. Was im Zweifel zu einem leistungsfähigerem Hausanschluß führt. Dabei ist nicht nur meine Wohnung "interessant". Wenn der Leitungsquerschnitt für meine Erweiterung noch ausreicht und an dieser Steigleitung auch die Nachbarwohnung angeschlossen ist, ist natürlich zu klären, ob dort nicht auch schon 20A-Sicherungen verbaut wurden.
Das heißt also immer Einzelfallprüfung vom Fachmann!
Grundsätzlich ist es so, dass ab Anschlußpunkt der neuen Anlage auch "neues Recht" gilt. Der alte "Rest" hat Bestandsschutz. Es sei denn, die neue Installation erfordert etwas, was mit der Altanlage nicht realisierbar ist. Dann erlischt der Bestandsschutz.
ZB. wird heute gefordert, das jeder (Steckdosen-) Stromkreis mit einem eigenem FI gesichert wird. Wenn Du also eine Altanlage mit einer neuen Steckdose erweiterst, muß da ein FI eingebaut werden. Der FI verlangt aber einen Mindestquerschnitt des PE. Ist das nicht gegeben, muß auch die Zuleitung zum Anschlußpunkt der neuen Steckdose ausgetauscht werden, obwohl sie eigentlich dem Bestandsschutz unterliegt.
http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Install ...
http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf
http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?71309-Was-ist-Bestandssch ...
Jürgen
in wie weit bei einer "wesentlichen Änderung" und der Aufhebung des Bestandsschutzes tatsächlich konkrete Änderungen an der Elektroinstallation notwendig sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Jedes betroffene Anlagenteil muß bewertet weden, ob sich bei Beibehaltung des IST-Zustandes eine Gefährdung für Leib, Leben und Sachwerte ergibt.
Wenn ich in einem Altbau eine Wohnung saniere und die vorhandene 16A-Wohnungs-Sicherung gegen eine 20A-Sicherung austausche, muß ich auch den Querschnitt der Steigleitung überprüfen und wenn notwendig auch eine neue Steigleitung ziehen. Was im Zweifel zu einem leistungsfähigerem Hausanschluß führt. Dabei ist nicht nur meine Wohnung "interessant". Wenn der Leitungsquerschnitt für meine Erweiterung noch ausreicht und an dieser Steigleitung auch die Nachbarwohnung angeschlossen ist, ist natürlich zu klären, ob dort nicht auch schon 20A-Sicherungen verbaut wurden.
Das heißt also immer Einzelfallprüfung vom Fachmann!
Grundsätzlich ist es so, dass ab Anschlußpunkt der neuen Anlage auch "neues Recht" gilt. Der alte "Rest" hat Bestandsschutz. Es sei denn, die neue Installation erfordert etwas, was mit der Altanlage nicht realisierbar ist. Dann erlischt der Bestandsschutz.
ZB. wird heute gefordert, das jeder (Steckdosen-) Stromkreis mit einem eigenem FI gesichert wird. Wenn Du also eine Altanlage mit einer neuen Steckdose erweiterst, muß da ein FI eingebaut werden. Der FI verlangt aber einen Mindestquerschnitt des PE. Ist das nicht gegeben, muß auch die Zuleitung zum Anschlußpunkt der neuen Steckdose ausgetauscht werden, obwohl sie eigentlich dem Bestandsschutz unterliegt.
http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Install ...
http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf
http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?71309-Was-ist-Bestandssch ...
Jürgen
Ich habe im Sicherungskasten für die neuen Leitungen Sicherungen und FI gesetzt und von dort dann 3x2,5mm in Serverraum bzw Büro gezogen und 5x2,5mm in die Werkstatt. An der bestehenden Anlage habe ich nichts geändert, nur erweitert. Ich werd mich hüten, dei bröseligen Altkabel anzufassen.
Henere
Die Links lese ich mir heute Abend mal durch.
Henere
Die Links lese ich mir heute Abend mal durch.
Zitat von @chiefteddy:
ZB. wird heute gefordert, das jeder (Steckdosen-) Stromkreis mit einem eigenem FI gesichert wird. Wenn Du also eine Altanlage mit einer neuen Steckdose erweiterst, muß da ein FI eingebaut werden. Der FI verlangt aber einen Mindestquerschnitt des PE. Ist das nicht gegeben, muß auch die Zuleitung zum Anschlußpunkt der neuen Steckdose ausgetauscht werden, obwohl sie eigentlich dem Bestandsschutz unterliegt.
ZB. wird heute gefordert, das jeder (Steckdosen-) Stromkreis mit einem eigenem FI gesichert wird. Wenn Du also eine Altanlage mit einer neuen Steckdose erweiterst, muß da ein FI eingebaut werden. Der FI verlangt aber einen Mindestquerschnitt des PE. Ist das nicht gegeben, muß auch die Zuleitung zum Anschlußpunkt der neuen Steckdose ausgetauscht werden, obwohl sie eigentlich dem Bestandsschutz unterliegt.
Laut meinem Elekriker kann man das Problem ggf so lösen, daß man eine Steckdose mit integriertem FI nimmt. Dann ist der "Altbestand" nicht angetastet und die neue Steckdose ist per Fi gesichert. Ist zwar nicht das Gelbe vom Ei, bewahrt einen aber davor, gleich die komplette Verkabelung wieder auseinanderzurupfen, nur weil man einen neue Steckdose benötigt.
Aber wie Du schon sagtest, man mjuß im Einzelfall den Elektriker entscheiden lassen, was notwendig ist und was nicht.
Hallo,
"bröselnde Altkabel" sind ein zwingender Grund!! die Kabel zu tauschen (--> Betriebssicherheit der Anlage ist nicht mehr gewährleistet! Hat nichts mit "Bestandsschutz" zu tun). Und dann muß ab Startpunkt des Kabels alles nach "neuer" Norm gemacht werden.
Des weiteren ist die Frage, welchen Querschnitt hat das bröselige Zuleitungskabel (ich vermute mal mit PEN-Leiter, TN-C System)? Mindestquerschnitt sind 10mm² !
Jürgen
"bröselnde Altkabel" sind ein zwingender Grund!! die Kabel zu tauschen (--> Betriebssicherheit der Anlage ist nicht mehr gewährleistet! Hat nichts mit "Bestandsschutz" zu tun). Und dann muß ab Startpunkt des Kabels alles nach "neuer" Norm gemacht werden.
Des weiteren ist die Frage, welchen Querschnitt hat das bröselige Zuleitungskabel (ich vermute mal mit PEN-Leiter, TN-C System)? Mindestquerschnitt sind 10mm² !
Jürgen
eine Steckdose mit integriertem FI
Hallo,
wie bereits geschrieben muß der PEN-Leiter in einem TN-C-System bis zur Auftrennung - TN-S-Systen (PE- und N-Leiter) - einen Mindestquerschnitt von 10mm² haben. In der Regel ist das bei einer Steckdose in der Hausinstallation nicht der Fall (1,5 oder 2,5mm²).
Ist also ein "heißes Eisen". Ich würde als verantwortlicher Elektriker die Verantwortung dafür nicht übernehmen.
Jürgen
Nein, wir sind schon so fortschrittlich, dass die Leitungen auf dem Dach nur noch als Vogelsitz- und KackaufmeinAuto-Stange genutzt werden. Die Zuleitung ins Haus und der Sicherungskasten sind neu. Wer auch immer das gemacht hat. Aufkleber von einem Elektriker hab ich noch keinen gefunden.
Ab Startpunkt des Kabels ? Welches Kabel ? Das was ich neu gezogen habe ? Da sind neue Aufputzdosen dran, die Biegeradien beachtet, nichts über Kreuz verlegt. Schon mit Aufputzverteilerdosen gearbeitet, Vagu-Klemmen (schreibt man die so?) usw..
Henere
Ab Startpunkt des Kabels ? Welches Kabel ? Das was ich neu gezogen habe ? Da sind neue Aufputzdosen dran, die Biegeradien beachtet, nichts über Kreuz verlegt. Schon mit Aufputzverteilerdosen gearbeitet, Vagu-Klemmen (schreibt man die so?) usw..
Henere
Guten Morgen,
gemeint ist die Zuleitung zu der Unterverteilung/Sicherungskasten von dem die neue Steckdosen-Leitung los geht und in der der FI untergebracht ist.
Also zB. die Steigleitung vom Zählerplatz im Keller zum Wohnungsverteiler in einem Mehrfamilienhaus. Oder die Zuleitung vom Zählerplatz zum Hausverteiler in einem Einfamilienhaus. In einem mehrstöckigen Bürogebäude sind es die Zuleitungen zu den Etagen-Verteilern.
Vom Verteiler zu den Steckdosen liegt ja in der Regel 3x 2,5mm² (L+N+PE). Im Verteiler ist dann die zugehörige Sicherung (max 16A) und der FI untergebracht.
Jürgen
gemeint ist die Zuleitung zu der Unterverteilung/Sicherungskasten von dem die neue Steckdosen-Leitung los geht und in der der FI untergebracht ist.
Also zB. die Steigleitung vom Zählerplatz im Keller zum Wohnungsverteiler in einem Mehrfamilienhaus. Oder die Zuleitung vom Zählerplatz zum Hausverteiler in einem Einfamilienhaus. In einem mehrstöckigen Bürogebäude sind es die Zuleitungen zu den Etagen-Verteilern.
Vom Verteiler zu den Steckdosen liegt ja in der Regel 3x 2,5mm² (L+N+PE). Im Verteiler ist dann die zugehörige Sicherung (max 16A) und der FI untergebracht.
Jürgen