Suche ein Programm um die Internetzugänge zu überwachen
Hallo,
wir haben ein kleines Netzwerk mit einem W2003 Server und 25 Clients wo jeder ins Internet kann. Jetzt habe ich von unseren Chef den Auftrag bekommen er möchte sehen wer wie lange im internet war.
Kann mir jemand einen Tipp geben.
Thx
wir haben ein kleines Netzwerk mit einem W2003 Server und 25 Clients wo jeder ins Internet kann. Jetzt habe ich von unseren Chef den Auftrag bekommen er möchte sehen wer wie lange im internet war.
Kann mir jemand einen Tipp geben.
Thx
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Ausgedruckt am: 20.11.2024 um 00:11 Uhr
7 Kommentare
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Ja, mach dich über die rechtlichen Aspekte schlau, sonst kanns arg Ärger geben. Das wurde hier auch schon öfter diskutiert.
Was die Zeiten angeht, so wird das aber gar nicht gehen. Du bekommst vielleicht mit das zwischen zwei Seitenaktuallisieren 10 min liegen, aber was hat der User in der Zeit gemacht? Die Seite gelesen, oder mit einem Kunden telefoniert?
Was die Zeiten angeht, so wird das aber gar nicht gehen. Du bekommst vielleicht mit das zwischen zwei Seitenaktuallisieren 10 min liegen, aber was hat der User in der Zeit gemacht? Die Seite gelesen, oder mit einem Kunden telefoniert?
Hallo,
also wenn es KEIN Betriebsrat gibt und das Surfen für Privatzwecke nicht gestattet ist,
das sollte e keine Rechtlichen Probleme geben.
Mit dem Überwachen währe die einzigste Möglichkeit einen PC als Server dazwischenzuhängen der den Datenverkehr mitbekommt und erfaßt.
Alternativ gibt es auch günstige Router díe den Traffic pro IP-erfassen können.
Und zu guter letzt bleibt noch die Möglichkeit auf jedem PC ein tool zum Überwachen zu Installieren was sich die User mit bisschen Ahnung aber wohl nicht lange gefallen lassen werden...
Gruß
Swen
also wenn es KEIN Betriebsrat gibt und das Surfen für Privatzwecke nicht gestattet ist,
das sollte e keine Rechtlichen Probleme geben.
Mit dem Überwachen währe die einzigste Möglichkeit einen PC als Server dazwischenzuhängen der den Datenverkehr mitbekommt und erfaßt.
Alternativ gibt es auch günstige Router díe den Traffic pro IP-erfassen können.
Und zu guter letzt bleibt noch die Möglichkeit auf jedem PC ein tool zum Überwachen zu Installieren was sich die User mit bisschen Ahnung aber wohl nicht lange gefallen lassen werden...
Gruß
Swen
Oh, mein Lieblingsthema!
Wie meine Vorredner schon schrieben, der rechtliche Aspekt ist seh wichtig ? einfach mal die Boards hier durchsuchen.
Aber eins vorweg: Gerade weil kein BR existiert, greifen hier "nur" die allgemeinen Arbeitsrechtlichen Vorschriften/Rechtsprechungen!
Viele Kontrollrechte ergeben sich aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Die E-Mail- und Internetnutzung darf der Arbeitgeber überwachen. Die Regeln zur Nutzung und Kontrolle ähneln denen beim Telefonieren. Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber sogar, sich den Inhalt geschäftlicher E-Mails zeigen zu lassen oder ein generelles Verbot privater E-Mail-Kommunikation auszusprechen. Dafür reichen auch eine Rund-Mail oder ein Aushang. Der Arbeitgeber muss also keine Änderungskündigung oder Zusatzvereinbarung treffen. Private E-Mails lesen darf der Arbeitgeber jedoch nicht. Ausnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr zum Beispiel bei Viren, dringendem Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder zur Aufdeckung von Straftaten erlaubt.
Wenn der Arbeitgeber also "nur" die Internetnutzung in Hinsicht auf "Verschwendung von Manpower" überwachen will, stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Grundliegend müsste erstmal der begründete Verdacht vorliegen (z.B. anhand der Umsatzzahlen von Abteilungen, Leistungsnachweisen etc.), dass "offensichtlich" Kapazitäten durch private Nutzung der EDV/Internetnutzung verschwendet werden.
Die wahllose/unbegründete elektronische Überwachung der Mitarbeiter kann für den AG ein "Schuss in den Ofen" werden.
Gruß, Rene
Wie meine Vorredner schon schrieben, der rechtliche Aspekt ist seh wichtig ? einfach mal die Boards hier durchsuchen.
Aber eins vorweg: Gerade weil kein BR existiert, greifen hier "nur" die allgemeinen Arbeitsrechtlichen Vorschriften/Rechtsprechungen!
Viele Kontrollrechte ergeben sich aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Die E-Mail- und Internetnutzung darf der Arbeitgeber überwachen. Die Regeln zur Nutzung und Kontrolle ähneln denen beim Telefonieren. Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber sogar, sich den Inhalt geschäftlicher E-Mails zeigen zu lassen oder ein generelles Verbot privater E-Mail-Kommunikation auszusprechen. Dafür reichen auch eine Rund-Mail oder ein Aushang. Der Arbeitgeber muss also keine Änderungskündigung oder Zusatzvereinbarung treffen. Private E-Mails lesen darf der Arbeitgeber jedoch nicht. Ausnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr zum Beispiel bei Viren, dringendem Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder zur Aufdeckung von Straftaten erlaubt.
Wenn der Arbeitgeber also "nur" die Internetnutzung in Hinsicht auf "Verschwendung von Manpower" überwachen will, stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Grundliegend müsste erstmal der begründete Verdacht vorliegen (z.B. anhand der Umsatzzahlen von Abteilungen, Leistungsnachweisen etc.), dass "offensichtlich" Kapazitäten durch private Nutzung der EDV/Internetnutzung verschwendet werden.
Die wahllose/unbegründete elektronische Überwachung der Mitarbeiter kann für den AG ein "Schuss in den Ofen" werden.
Gruß, Rene
Hallo meister00 und Co.
Wir benutzen Ken!DSL von AVM.
Jeder hat ein Benutzer Profil (Username/Kennwort).
Es gibt eine Internet Nutzungs-Statistik; welcher User war wie lange im Internet und hat wie viel MB Datenvolumen gezogen.
?!? Gerechnet wird nicht die Zeit, die er sich die Internetseite anschaut, sondern wie lange der Downlod gedauert hat.
Es können ?besuchte Internetseiten? angezeigt werden. In der Statistik steht die Internet-Adresse und die Anzahl der abgerufenen Seiten.
NICHT WER WANN WO AUF WELCHER SEITE WAR!
Außerdem hat Ken!DSL auch einen Internetfilter. Einfach die Seiten eintragen, auf die nicht zugegriffen werden soll.
Hier im Netz weiß jeder darüber Bescheid und kann von mir die Statistik anfordern.
Und wer nichts zu verbergen hat ..... braucht ja keine Angst zu haben!
vy 73 Andreas
Wir benutzen Ken!DSL von AVM.
Jeder hat ein Benutzer Profil (Username/Kennwort).
Es gibt eine Internet Nutzungs-Statistik; welcher User war wie lange im Internet und hat wie viel MB Datenvolumen gezogen.
?!? Gerechnet wird nicht die Zeit, die er sich die Internetseite anschaut, sondern wie lange der Downlod gedauert hat.
Es können ?besuchte Internetseiten? angezeigt werden. In der Statistik steht die Internet-Adresse und die Anzahl der abgerufenen Seiten.
NICHT WER WANN WO AUF WELCHER SEITE WAR!
Außerdem hat Ken!DSL auch einen Internetfilter. Einfach die Seiten eintragen, auf die nicht zugegriffen werden soll.
Hier im Netz weiß jeder darüber Bescheid und kann von mir die Statistik anfordern.
Und wer nichts zu verbergen hat ..... braucht ja keine Angst zu haben!
vy 73 Andreas
Hallo,
ich klinke mich mal ein.
Ein Betrieb mit 25 Arbeitsplätzen wird einen BR besitzen.
KEN DSL lässt sich aber scharf Kontrollieren (Logs).
Als relativ Kostenfreie Alternative könnte ich sonst noch den JANASERVER anbieten.
Der lässt sich insoweit konfiguieren, wieviele Tage er Verbindungsdaten vorhält.
Letztendlich ist die Software trotzdem zustimmungspflichtig seitens des BR.
Auch darf die Geschäftsführung nicht ohne begründeten Verdacht in die EDV kommen
und Verbindungsdaten sich rausgeben lassen. Wir IT'ler unterliegen auch der GF ggü.
dem BDSG.
Rückst du die Daten einfach so raus, machst du dich auch strafbar.
Nur in Schwerwiegenden Verdachtsmomenten (es muss auch der BR vorher darüber Informiert werden seitens der GF), darfst du die Daten für die entsprechende Person XY rausgeben.
Sonst nicht.
Gruss
Dr.Scatter
ich klinke mich mal ein.
Ein Betrieb mit 25 Arbeitsplätzen wird einen BR besitzen.
KEN DSL lässt sich aber scharf Kontrollieren (Logs).
Als relativ Kostenfreie Alternative könnte ich sonst noch den JANASERVER anbieten.
Der lässt sich insoweit konfiguieren, wieviele Tage er Verbindungsdaten vorhält.
Letztendlich ist die Software trotzdem zustimmungspflichtig seitens des BR.
Auch darf die Geschäftsführung nicht ohne begründeten Verdacht in die EDV kommen
und Verbindungsdaten sich rausgeben lassen. Wir IT'ler unterliegen auch der GF ggü.
dem BDSG.
Rückst du die Daten einfach so raus, machst du dich auch strafbar.
Nur in Schwerwiegenden Verdachtsmomenten (es muss auch der BR vorher darüber Informiert werden seitens der GF), darfst du die Daten für die entsprechende Person XY rausgeben.
Sonst nicht.
Gruss
Dr.Scatter
Hallo,
auch ich darf mich mit diesem Thema immer wieder stark befassen.
Welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind, sollte aus meiner Sicht ein juristisch veranlagter Mitarbeiter prüfen.
"Ein Bäcker backt Brot und er muss nicht wissen, wie man Getreide anbaut"
Immer soll der IT-Mann für unangenehme Themen den Kopf hinhalten.
Auch sehr beliebt in diesem Zusammenhang ist der Datenschutzbeauftragte ist gleichzeitigt IT-Verantwortlicher. "So kann er sich dann auch gleich selbst kontrollieren!!"
Klar unterstellen Chefs prinzipiell außerbetriebliche Nutzung und wollen alles kontrollieren.
Wieweit sie sich da mit rechtlichen Problemen tangieren, ist ihnen erst mal egal. Wenns dann knallt, kommt der IT an den Pranger oder Galgen.
Bei uns habe ich erwirkt, dass eine DV-Nutzungsanweisung (E-Mail und Internet) bei "Personal" aktenkundig vom Mitarbeiter zur Kenntnis genommen ist und Verstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Das ist mit BR/PR in Übereinstimmung erfolgt.
Inwieweit mitprotokolliert wird, sollte das Thema "Verdachtsmomente" klären.
"Jana2" oder "Squid" (Linux) oder KIWI-Syslog halte ich für geeignet.
Oder bei Content-Filter (ebenfalls rechtlich sehr bedenklich) für bestimmte Seiten die Bandbreite senken, dass der Spass vergeht. Ist auch weniger rechtlich angreifbar.
Aber man muss die Leute dafür sesibilisieren und rechtliche Probleme verantwortungsbewußt an die entsprechende Fachkompetenz adressieren (siehe Bäcker)
auch ich darf mich mit diesem Thema immer wieder stark befassen.
Welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind, sollte aus meiner Sicht ein juristisch veranlagter Mitarbeiter prüfen.
"Ein Bäcker backt Brot und er muss nicht wissen, wie man Getreide anbaut"
Immer soll der IT-Mann für unangenehme Themen den Kopf hinhalten.
Auch sehr beliebt in diesem Zusammenhang ist der Datenschutzbeauftragte ist gleichzeitigt IT-Verantwortlicher. "So kann er sich dann auch gleich selbst kontrollieren!!"
Klar unterstellen Chefs prinzipiell außerbetriebliche Nutzung und wollen alles kontrollieren.
Wieweit sie sich da mit rechtlichen Problemen tangieren, ist ihnen erst mal egal. Wenns dann knallt, kommt der IT an den Pranger oder Galgen.
Bei uns habe ich erwirkt, dass eine DV-Nutzungsanweisung (E-Mail und Internet) bei "Personal" aktenkundig vom Mitarbeiter zur Kenntnis genommen ist und Verstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Das ist mit BR/PR in Übereinstimmung erfolgt.
Inwieweit mitprotokolliert wird, sollte das Thema "Verdachtsmomente" klären.
"Jana2" oder "Squid" (Linux) oder KIWI-Syslog halte ich für geeignet.
Oder bei Content-Filter (ebenfalls rechtlich sehr bedenklich) für bestimmte Seiten die Bandbreite senken, dass der Spass vergeht. Ist auch weniger rechtlich angreifbar.
Aber man muss die Leute dafür sesibilisieren und rechtliche Probleme verantwortungsbewußt an die entsprechende Fachkompetenz adressieren (siehe Bäcker)