Text für schriftliche Zustimmung für Vortrags-PowerPoints der Referenten gesucht. Stichworte dazu Urheberrecht Aufspielen Speichern Zeigen Löschen ggf. Aufzeichnung bzw. weitere Online-Verbreitung als PDF
tl;dr: Kennt Ihr Abfrageformulare/Texte für die Zustimmung zu Speicherung/Nutzung/ggf. Weiterverbreitung von Vortrags-Powerpoints?
.
.
Langfassung:
Hallo Leute,
heute habe ich mal eine eher juristische Frage.
Bei Konferenzen oder Fortbildungsveranstaltungen sind wir als Technikdienstleister für das beamen/anzeigen von PPTs von Vortragenden zuständig.
Dazu verwendet der Vortragende i.d.R. NICHT das eigene Notebook, sondern von uns gestellte Technik. Sprich Vortragender gibt rechtzeitig (spätestens einige Minuten vorher) seine PPT bei uns ab, wir checken kurz die Lauffähigkeit und dann beamen wir die PPT an die Leinwand.
Wir hätten nun gern die juristische Seite besser abgedeckt, in dem wir ein möglichst kurzes Formular dem Vortragenden schon weit vor der PPT-Abgabe und dem Vortrag zukommen lassen.
Dort wird zunächst auf Übliches hingewiesen, wie z.B. die Unterlassung der Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder oder Texte im eigenen Vortrag. Dies zeichnet der Vortragende derzeit sowieso schon ab.
Nun möchten wir weitergehend die Punkte "Speicherung", die "Nutzung zum Zwecke des Sichtbarmachens" sowie das "Löschen nach der Vortragsveranstaltung" gern sauber regeln, ausformulieren und dies uns vom Vortragenden die Kenntnisnahme dessen bestätigen lassen.
Manchmal zeichnen wir auf Kundenwunsch einzelne Vorträge als Video auf und auch das würden wir gern sauber(er) rechtlich zustimmen lassen.
Außerdem soll optional die Genehmigung zur Weiterverbreitung von Vortrags-PPTs als PDF in Weiterbildungsonlineportalen eingeholt werden. Dies wird schon heute oftmals gemacht, aber die Formulierungen, die ich hier lese, sind m.E. allzu schwammig.
Habt Ihr Tipps oder Links (z.B. Medienrechts-Seiten etc.), die mir hier weiterhelfen könnten?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Jörg
.
.
Langfassung:
Hallo Leute,
heute habe ich mal eine eher juristische Frage.
Bei Konferenzen oder Fortbildungsveranstaltungen sind wir als Technikdienstleister für das beamen/anzeigen von PPTs von Vortragenden zuständig.
Dazu verwendet der Vortragende i.d.R. NICHT das eigene Notebook, sondern von uns gestellte Technik. Sprich Vortragender gibt rechtzeitig (spätestens einige Minuten vorher) seine PPT bei uns ab, wir checken kurz die Lauffähigkeit und dann beamen wir die PPT an die Leinwand.
Wir hätten nun gern die juristische Seite besser abgedeckt, in dem wir ein möglichst kurzes Formular dem Vortragenden schon weit vor der PPT-Abgabe und dem Vortrag zukommen lassen.
Dort wird zunächst auf Übliches hingewiesen, wie z.B. die Unterlassung der Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder oder Texte im eigenen Vortrag. Dies zeichnet der Vortragende derzeit sowieso schon ab.
Nun möchten wir weitergehend die Punkte "Speicherung", die "Nutzung zum Zwecke des Sichtbarmachens" sowie das "Löschen nach der Vortragsveranstaltung" gern sauber regeln, ausformulieren und dies uns vom Vortragenden die Kenntnisnahme dessen bestätigen lassen.
Manchmal zeichnen wir auf Kundenwunsch einzelne Vorträge als Video auf und auch das würden wir gern sauber(er) rechtlich zustimmen lassen.
Außerdem soll optional die Genehmigung zur Weiterverbreitung von Vortrags-PPTs als PDF in Weiterbildungsonlineportalen eingeholt werden. Dies wird schon heute oftmals gemacht, aber die Formulierungen, die ich hier lese, sind m.E. allzu schwammig.
Habt Ihr Tipps oder Links (z.B. Medienrechts-Seiten etc.), die mir hier weiterhelfen könnten?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Jörg
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 381404
Url: https://administrator.de/contentid/381404
Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 01:11 Uhr
15 Kommentare
Neuester Kommentar
Mahlzeit!
Ich würde mich diesbezüglich an einen kostenpflichtigen Rechtskundigen wenden, der auf Medienrecht spezialisiert ist, damit das Hand und Fuß hat. Das kann nicht die Welt kosten und du bist auf der sicheren Seite.
Selbst wenn du hier Tipps und Ratschläge erhältst (und dabei will ich den Kollegen keineswegs Unwissenheit unterstellen), willst du dich dann auf diese Aussagen berufen?
Copy & Paste von anderen Seiten halte ich rechtlich auch für bedenklich.
Gruß
eisbein
PS: Zugegeben die Rubrik "Rechtliche Fragen" ist doch etwas verwirrend. Das wäre evtl. ein Hinweis für @Frank
Ich würde mich diesbezüglich an einen kostenpflichtigen Rechtskundigen wenden, der auf Medienrecht spezialisiert ist, damit das Hand und Fuß hat. Das kann nicht die Welt kosten und du bist auf der sicheren Seite.
Selbst wenn du hier Tipps und Ratschläge erhältst (und dabei will ich den Kollegen keineswegs Unwissenheit unterstellen), willst du dich dann auf diese Aussagen berufen?
Copy & Paste von anderen Seiten halte ich rechtlich auch für bedenklich.
Gruß
eisbein
PS: Zugegeben die Rubrik "Rechtliche Fragen" ist doch etwas verwirrend. Das wäre evtl. ein Hinweis für @Frank
Hallo,
Problem A: Rechtsberatung DARF nur von Rechtsanwälten und Notaren durchgeführt werden. Bereits der Anschein einer Rechtsberatung durch Andere, kann zu einer Abmahnung des Forums führen.
Problem B: Du suchst fundierte und zuverlässige rechtliche Hilfe, die KANN wiederum nur ein Fachanwalt bieten.
Problem C: Alles hier gehörte und gelesene nutzt Dir rechtlich nix, da es NICHT verbindlich sicher sein kann.
Uwe
Problem A: Rechtsberatung DARF nur von Rechtsanwälten und Notaren durchgeführt werden. Bereits der Anschein einer Rechtsberatung durch Andere, kann zu einer Abmahnung des Forums führen.
Problem B: Du suchst fundierte und zuverlässige rechtliche Hilfe, die KANN wiederum nur ein Fachanwalt bieten.
Problem C: Alles hier gehörte und gelesene nutzt Dir rechtlich nix, da es NICHT verbindlich sicher sein kann.
Uwe
Moin Jörg,
würde behaupten: Der passende Anwalt hat hier bereits Vorgearbeitete Texte. Abgesehen davon, setzt du einen Anwalt ans redigieren deiner Texte braucht er mehr Zeit, als dass er Rund alles runterschreibt. Bringt dir im Endeffekt daher leider wenig. Ist im Endeffekt so, wie wenn ein zwei x Linke Hände Typ versucht dem Bauträger unter die Arme zu greifen. Gespart wird da nirgends. Aber das Phänomen ist wohl in der IT am ausgeprägtesten.
Wie gesagt, gibs dem Anwalt, würde das nichtmal unbedingt nem Fachanwalt (=Medienrecht) geben, sondern "einfach" einem fundierten Anwalt, der sich generell und breit auskennt. Denn hierbei gehts auch eher um DSGVO, UrhG etc.
Quellen bringen dir im weiteren insofern nichts, als dass du Sie nicht veri bzw falsifizieren kannst und dann sind wir wieder beim Anwalt.
Schönen Abend
würde behaupten: Der passende Anwalt hat hier bereits Vorgearbeitete Texte. Abgesehen davon, setzt du einen Anwalt ans redigieren deiner Texte braucht er mehr Zeit, als dass er Rund alles runterschreibt. Bringt dir im Endeffekt daher leider wenig. Ist im Endeffekt so, wie wenn ein zwei x Linke Hände Typ versucht dem Bauträger unter die Arme zu greifen. Gespart wird da nirgends. Aber das Phänomen ist wohl in der IT am ausgeprägtesten.
Wie gesagt, gibs dem Anwalt, würde das nichtmal unbedingt nem Fachanwalt (=Medienrecht) geben, sondern "einfach" einem fundierten Anwalt, der sich generell und breit auskennt. Denn hierbei gehts auch eher um DSGVO, UrhG etc.
Quellen bringen dir im weiteren insofern nichts, als dass du Sie nicht veri bzw falsifizieren kannst und dann sind wir wieder beim Anwalt.
Schönen Abend
Moin Jörg,
Dann musst du dich in ein Forum bewegen, das in Richtung Recht geht. Deine Aussage von bewerten können verlangt, dass du direkt zu jedem Papier eine höchstrichterliche Einschätzung dazu bekommst. Das ist illusorisch. Aber andere Frage habt ihr bzw der Kunde keinen Hausanwalt?
In meinen Fällen bei und für Kunden wurde dieser dann immer hin zu gezogen.
VG
Dann musst du dich in ein Forum bewegen, das in Richtung Recht geht. Deine Aussage von bewerten können verlangt, dass du direkt zu jedem Papier eine höchstrichterliche Einschätzung dazu bekommst. Das ist illusorisch. Aber andere Frage habt ihr bzw der Kunde keinen Hausanwalt?
In meinen Fällen bei und für Kunden wurde dieser dann immer hin zu gezogen.
VG
Moin,
das Problem ist: Es WILL hier niemand irgendwelche Medien verteilen. Entweder, weil selbst teuer eingekauft oder weil man einfach kein Anwalt ist und das fundierte Wissen fehlt. Was nützt Dir Zettel xyz, wenn der evtl. seit 6 Monaten obsolet ist, wegen neuer Rechtsgrundlage.
Schau mal hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/Rechtsthemen.php
Gruß, V
das Problem ist: Es WILL hier niemand irgendwelche Medien verteilen. Entweder, weil selbst teuer eingekauft oder weil man einfach kein Anwalt ist und das fundierte Wissen fehlt. Was nützt Dir Zettel xyz, wenn der evtl. seit 6 Monaten obsolet ist, wegen neuer Rechtsgrundlage.
Schau mal hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/Rechtsthemen.php
Gruß, V
Zitat von @Server-Nutzer:
Aber die geführte Diskussion um das ganze drum rum, die braucht wirklich niemand...
Aber die geführte Diskussion um das ganze drum rum, die braucht wirklich niemand...
Dazu ist es aber nunmal ein kostenloses Forum und keine Anwaltskanzlei, die Dir deine Antworten perfekt sortiert auf den Tisch legt ;)
Sonniges Wochenende,
V
Sure
https://www.juraforum.de/forum/
Nebenbei wie viele mann seid ihr denn? Selbst wir haben einen Hausanwalt der erster Ap für jegliche rechtlichen Fragen ist.
LG und good Luck
https://www.juraforum.de/forum/
Nebenbei wie viele mann seid ihr denn? Selbst wir haben einen Hausanwalt der erster Ap für jegliche rechtlichen Fragen ist.
LG und good Luck