pelzfrucht
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Urteil: Microsoft muss Daten aus EU-Rechenzentrum nicht der US-Regierung übergeben

Content-ID: 309838

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the-buccaneer
the-buccaneer 15.07.2016 um 02:11:52 Uhr
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immerhin. so müssen die us-gerichte im drittland um rechtshilfe bitten, die nach den dortigen gesetzen eben gewährt wird, oder auch nicht.
oder sehe ich das falsch?
buc
pelzfrucht
pelzfrucht 15.07.2016 aktualisiert um 02:24:15 Uhr
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immerhin. so müssen die us-gerichte im drittland um rechtshilfe bitten, die nach den dortigen gesetzen eben gewährt wird, oder auch nicht.
oder sehe ich das falsch?

Theoretisch.. So hab ich das auch verstanden.

Was die US Regierung versucht hat ist ja Microsoft entgegen europäischen Recht / Irländischen Recht dazu zu bringen, Daten aus der EU / aus Ireland in die USA zur Strafverfolgung weiterzuleiten. Das hat ein Richter in der USA jetzt für unzulässig befunden weshalb man nun traurigerweise (ironie) doch den Weg über ofizielle Anträge an die EU / Irland gehen muss.

Wahrscheinlich wollte man das ganze Prozedere verkürzen in dem man die eigenen Unternehmen zur Herrausgabe der Daten aus anderen Ländern zwingt. Das hat nun nicht so geklappt wie gewollt.
Grüße
pelzfrucht
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 15.07.2016 um 10:55:47 Uhr
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Zitat von @pelzfrucht:

Wahrscheinlich wollte man das ganze Prozedere verkürzen in dem man die eigenen Unternehmen zur Herrausgabe der Daten aus anderen Ländern zwingt. Das hat nun nicht so geklappt wie gewollt.

Wenn man das wirklich gewollt hätte, hätte man MS einen GAG-Letter geschickt und nicht versucht über eine Anordnung eines Gerichtes die Herausgabe anzuordnen.

Das Urteil ist nur Augenwischerei, um die Europäer in Sicherheit zu wiegen. Denn hätte die US-Regierung die Daten wirklich haben wollen, hätten die mit Ihren Gag-Letters die ganzen rechtstaatlichen Abwehrmaßnahmen aushebeln können.

lks
C.R.S.
C.R.S. 16.07.2016 um 19:08:48 Uhr
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Farbenfroher hätte auch Karl May die Verhältnisse im Wilden Westen nicht beschreiben können:

  • Ein National Securtiy Letter mit einer "Gag-Order" konnte nicht verwendet werden, weil der Fall von Drogenhandel nicht die Nationale Sicherheit betrifft.
  • Ein NSL wäre für das Anliegen der Ermittler nicht zielführend gewesen, weil mit einem NSL generell nicht die Herausgabe von E-Mail-Inhalten verlangt werden kann, sondern nur von (Meta-)Daten, für die keine "reasonable expection of privacy" besteht.
  • Auch gegen den NSL hätte Microsoft Rechtsschutz begeheren können, wie an den zahlreichen Verfahren über NSL abzusehen ist.

Grüße
Richard