Urteil: Microsoft muss Daten aus EU-Rechenzentrum nicht der US-Regierung übergeben
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Ausgedruckt am: 09.04.2025 um 15:04 Uhr
4 Kommentare
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Zitat von @pelzfrucht:
Wahrscheinlich wollte man das ganze Prozedere verkürzen in dem man die eigenen Unternehmen zur Herrausgabe der Daten aus anderen Ländern zwingt. Das hat nun nicht so geklappt wie gewollt.
Wahrscheinlich wollte man das ganze Prozedere verkürzen in dem man die eigenen Unternehmen zur Herrausgabe der Daten aus anderen Ländern zwingt. Das hat nun nicht so geklappt wie gewollt.
Wenn man das wirklich gewollt hätte, hätte man MS einen GAG-Letter geschickt und nicht versucht über eine Anordnung eines Gerichtes die Herausgabe anzuordnen.
Das Urteil ist nur Augenwischerei, um die Europäer in Sicherheit zu wiegen. Denn hätte die US-Regierung die Daten wirklich haben wollen, hätten die mit Ihren Gag-Letters die ganzen rechtstaatlichen Abwehrmaßnahmen aushebeln können.
lks
Farbenfroher hätte auch Karl May die Verhältnisse im Wilden Westen nicht beschreiben können:
Grüße
Richard
- Ein National Securtiy Letter mit einer "Gag-Order" konnte nicht verwendet werden, weil der Fall von Drogenhandel nicht die Nationale Sicherheit betrifft.
- Ein NSL wäre für das Anliegen der Ermittler nicht zielführend gewesen, weil mit einem NSL generell nicht die Herausgabe von E-Mail-Inhalten verlangt werden kann, sondern nur von (Meta-)Daten, für die keine "reasonable expection of privacy" besteht.
- Auch gegen den NSL hätte Microsoft Rechtsschutz begeheren können, wie an den zahlreichen Verfahren über NSL abzusehen ist.
Grüße
Richard