joerg
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Verkauf Gebrauchter Hardware Preisberechnung

Hallo zusammen,

wir würden gern unsere alte gebrauchte Hardware an Mitarbeiter veräußern.
Für die Preisberechnung haben wir früher immer den BFL-IT Index genommen, leider gibt es dieses Tool nicht mehr.
Wenn ihr Hardware an Mitarbeiter verkauft, wie geht ihr denn da vor?
Also mir geht es nur die Preisberechnung, nicht um so Themen wie Datensicherheit oder Löschen von den Endgeräten...


Gruß

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runasservice
runasservice 17.08.2015 um 11:18:28 Uhr
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Hallo,

einfach selbst den Preis für gebrauchte Hardware ermitteln, z.B. hier:

http://shop.delwi-itr.de/shop/

MfG
joerg
joerg 17.08.2015 um 12:00:43 Uhr
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Das wäre der Notnagel.
Ich bin eher auf der Suche nach einem Zeitwerkrechner um dem Thema Geldwerter Vorteil aus dem Weg zu gehen.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.08.2015 aktualisiert um 12:11:18 Uhr
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Moin,

Die Dinger sind doch i.d.R. nach drei (oder spätestens fünf) Jahren abgeschrieben. Frag Euren Buchhalter. Die stehen dann meist mit einem estwert von 1€ in den Büchern.

Verklopp sie nach ende der Abschreibung für 10€ Als Edelschrott und kein Hahn kräht danach (ihr müßt dann halt 9€ "Gewinn" versteuern). Ansonsten zu dem Buchwert, den sie laut Controling haben.

lks
brammer
brammer 17.08.2015 um 12:09:28 Uhr
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Hallo,

ihr verkauft die Hardware ja vermutlich da die Geräte bei euch intern abgeschrieben sind.
Als haben die Geräte einen Buchhalterischen Restwert von 0,- Euro.
Lass dir das von einem Buchhalter bestätigen und verkaufe die Geräte für 1 Euro.....

brammer
chiefteddy
chiefteddy 17.08.2015 um 12:17:10 Uhr
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Hallo,

es gibt doch nur 2 Wege der Preisberechnung:

1. aktueller "Buchwert", dh. wie hoch ist der Restwert zum Verkaufstermin entsprechend der Abschreibungsrate. Dh, da ein PC in der Regel über 3 Jahre
abgeschrieben wird, hat er nach besagten 3 Jahren den symbolischen Wert von 1€.

2. Ermittlung des marktüblichen Zeitwertes für identische oder vergleichbare Hardware (CPU, RAM, Grafik-Karte usw.) durch eine Markt-Recherche
bei Gebraucht-Hardware-Händlern (zB ebay).

Was für ein "Tool" suchts Du denn dafür? Wer soll denn diese "Analyse-Arbeit" für Dich machen? Am besten auch noch ohne Kosten??

Jürgen
ukulele-7
ukulele-7 17.08.2015 aktualisiert um 12:52:48 Uhr
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Bei Verkauf von Anlagevermögen an Mitarbeiter zum aktuellen Buchwert, der ggf. weit unter aktuellem Marktwert liegen kann, wäre ich aber äußerst vorsichtig. Die Betriebsprüfung könnte auf die Idee kommen einen Geldwerten Vorteil zu ermitteln, den müsstest du pauschal versteuern und das kannst du deinem Mitarbeiter nicht mehr nachträglich vom Gehalt abziehen, du bleibst ggf. darauf sitzen.

PS: Hier mal auf die Schnelle geg**gelt:
http://www.experto.de/steuern-buchfuehrung/buchfuehrung/steuerfalle-sti ...
Also besser schon einen brauchbaren Marktwert ermitteln, wenn auch nur durch Schätzung auf Basis einer Preissuchmaschine und dann eine vernünftige Rechnung ausstellen (natürlich Umsatzsteuer abführen) und den Gewinn aus Anlagenabgängen ordentlich verbuchen.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.08.2015 um 12:56:06 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Bei Verkauf von Anlagevermögen an Mitarbeiter zum aktuellen Buchwert, der ggf. weit unter aktuellem Marktwert liegen kann,

Nicht wenn man das richtig deklariert (Computerschrott, der ansonsten kostenpflichtig entsprgt werden müßte). face-smile

lks
eisbein
eisbein 17.08.2015 aktualisiert um 13:01:25 Uhr
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Hallo!

Wenn du schon so auf Kostenwahrheit stehst, musst du auch noch die Arbeitszeit für Demontage, Formatierung, etc. draufschlagen. Die Mitarbeiter werden sich freuen und dir sicher dankbar sein face-smile

Wir nehmen wie schon mehrfach erwähnt den aktuellen Buchwert - somit ist die Buchhaltung zufrieden und unsere Mitarbeiter dürfen sich über einen guten Kauf freuen.
Falls nicht alles weg geht, präsentieren wir uns spendabel und "spenden" die Hardware an kommunale Vereine und Institutionen (die Buchhaltung freut sich wieder face-wink)

Sollte da noch hochwertige Hardware dabei sein, wird versucht sie noch bestmöglich einzusetzen und den Tausch noch etwas verzögern.

Gruß
Eisbein

Edit: Ich gehe da jetzt von normalen Arbeitsplatz-Desktop aus und nicht von Server-Hardware!!
easyfisi
easyfisi 17.08.2015 aktualisiert um 14:07:39 Uhr
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Daran gedacht, dass auch Gewährleistung gegeben werden muss bei Verkauf von Firma an Privat?

Gruß
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.08.2015 um 14:17:06 Uhr
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Zitat von @easyfisi:

Daran gedacht, dass auch Gewährleistung gegeben werden muss bei Verkauf von Firma an Privat?

nicht, wnn man es als Computerschrott deklariert. face-smile

lks
easyfisi
easyfisi 17.08.2015 aktualisiert um 14:26:26 Uhr
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Mal nicht kleinlich werden face-smile
108012
108012 18.08.2015 um 09:21:45 Uhr
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Hallo,

bis 5 Jahre die halber Preis, ab 5 Jahre (buchhalterisch abgeschrieben Restbuchwert 1 €)
ein drittel des Preises und was älter ist frei nach Angebot oder auf Verhandlungsbasis.

Gruß
Dobby
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 18.08.2015 um 09:32:25 Uhr
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Zitat von @108012:

bis 5 Jahre die halber Preis,
ein drittel des Preises

Von welchem Basispreis?

- Listenpreis?
- Neupreis?
- Zeitwert?
- Schwacke-Liste?

Wenn man den Mitarbeitern einen Gefallen tun will deklariert man das zum Computerschroott und verkauft es denen für 1€/kg. face-smile

lks
ukulele-7
ukulele-7 18.08.2015 um 09:45:09 Uhr
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Wenn du deinen Mitarbeitern einen Gefallen tun willst zahlst du ihnen ih Bruttogehalt aus, kannst du auch machen face-smile
108012
108012 18.08.2015 um 09:51:56 Uhr
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Von welchem Basispreis?
Dem Kaufpreis! Für irgend etwas muss man die Hardware ja gekauft haben!
und dazu gibt es dann auch immer Quittungen und Rechnungen.

Gruß
Dobby
eisbein
eisbein 18.08.2015 um 11:05:58 Uhr
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Hallo!

Bis 5 Jahre der halbe Kaufpreis?!
Da bin ich schon eher bei Lochkartenstanzer angesiedelt!

Wenn es darum geht, mit der alten Hardware noch maximalen Gewinn zu machen, dann sollte man die Mitarbeiter außen vor lassen.
Nach 5 Jahren ist die Hardware technisch gesehen eben "Schrott", wenn dem nicht so wäre, würde sie niemand ausmustern face-wink

Bei uns wird Hardware nicht nach buchhalterischer Abschreibungskennzahl getauscht sondern nach technischen Anforderungen und der knickrige Chef ist da sehr schwer hörig auf dem Investitions-Ohr face-smile
Was bei uns raus geht ist definitiv technisch "Schrott" - wenn sich dann der eine oder andere Mitarbeiter als Bastler oder XP/Vista-Experte versuchen will, hat er dann eine billige Wochenendbeschäftigung.

Gruß
Eisbein
102534
102534 18.08.2015 um 22:41:50 Uhr
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Tach,

also bei uns wird das immer so mehr mit symbolischen Werten gemacht... 20€ fürs Notebook, 5€ für den Drucker etc.
Das wird dann schön sauber als Schrott deklariert und entspricht auch in etwa den Werten man dafür beim Schrotthändler bekommen kann.

Falls sich jemand muckt und meint das hätte viel mehr Geld bringen können kannst du ja auch beim Händler deines Vertrauens ein "Aufkaufangebot" machen lassen. Ich bin mir sicher es wird im gewünschten Bereich sein ;)

Gruß

win-dozer
108012
108012 19.08.2015 um 00:24:40 Uhr
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Bis 5 Jahre der halbe Kaufpreis?!
Wir kaufen keine Server von der Stange für 2k und die sind dann nach 5 Jahren über den
"Jordan" und verkaufen sie an die MAs, wir verkaufen sie in der Regel an Wiederverkäufer.

Da bin ich schon eher bei Lochkartenstanzer angesiedelt!
Für umme, den 1 € oder geschenkt sind sie das alle, gar keine Frage!
Nur darum ging es in der Frage ja gar nicht.

Wenn es darum geht, mit der alten Hardware noch maximalen Gewinn zu machen,
Hat hier niemand etwas von gesagt, davon hast Du angefangen zu reden. Und wir
finanzieren uns die neue Hardware sicherlich auch gegen, aber wir bekommen von
unserem Chef auch die finanziellen Mittel gestellt um unsere Server alle selber zu
bauen und das soll auch so bleiben, denn in der Regel laufen die deutlich länger als
5 Jahre weil sie alle Luft nach oben haben/hatten und Ihren trotz alledem Ihren
Aufgaben noch gewachsen sind.

Restbuchwert 1 €:
Alles in einem Gehäuse:
2 x Intel Xeon E5-26xxv1 8 Core
8 x OCZ Talos 2 C 3,5" - 960 GB SSDs
2 x Adaptec RAID Controller
8 x 8 GB ECC RAM

Bis auf die SSDs verkauft man so etwas an einen Wiederverkäufer von Servern.
oder lässt so etwas noch als "Filer" in der Niederlassung laufen.
Denn damit finanzieren wir unsere Hardware gegen.

6 x externes RDX Laufwerke
Klar das kostet nur ~200 € und kann für 5 € bis 10 € abgegeben werden
nur in der Regel hat dann jeder Admin ein solches zu Hause und der normale
Mitarbeiter hat rein gar nichts davon! Oder bekommen die das bei Euch alles
für "umme" bzw. 1 € und Du kaufst eines für ~200 € im Laden!??

dann sollte man die Mitarbeiter außen vor lassen.
Ist bis zu 95% bei uns der Fall.

Nach 5 Jahren ist die Hardware technisch gesehen eben "Schrott",
Wenn ich nur bei HP, Dell und Fujitsu oder IBM Server von der Stange kaufe
würde ich eventuell auch nach 5 Jahren behaupten der Server ist breit!

wenn dem nicht so wäre, würde sie niemand ausmustern
Richtig die Hardware bei uns läuft die Hardware aber auch signifikant länger
und oder kann schnell erweitert werden, bzw. wird dann komplett ausgetauscht.

Bei uns wird Hardware nicht nach buchhalterischer Abschreibungskennzahl getauscht
Bei uns auch nicht, nur wenn etwas ausgebucht wird bzw. abgeschrieben wird muss auch
ein Beleg her, denn auf Zuruf bucht heute niemand mehr etwas aus!

Wenn auf einem Server noch ein Restbuchwert von ~200 € steht kann man Ihn nicht einfach
abschreiben und Ihn für 1 € verhökern oder gar verschenken und mir sind ehrlich gesagt auch
keine Betriebe bekannt wo so etwas praktiziert wird.

sondern nach technischen Anforderungen
Richtig bei uns auch, entweder aufrüsten oder austauschen, nur der oben erwähnte Server
kann sicherlich noch seine Dienste als FileServer, WLAN Controller, IDS/IPS Server, VPN Server,
WireShark Applliance, PRTG Server, tlcMon, CACTI, Proxy-Server oder eben als Workstation für
einen Admin herhalten. Der muss nicht zwingend für umme unter das Volk gebracht werden.

und der knickrige Chef ist da sehr schwer hörig auf dem Investitions-Ohr
Wir bauen unsere Server selbst und sparen dabei ein menge Geld, des weiteren
haben unsere Server meist richtig Luft nach oben, aber laufen auch bedeutend länger.
als die Server von der Stange und unsere Geschäftsführung und -Leitung sind beide davon
überzeugt dass das auch so bleiben sollte und tun dafür auch richtig Geld raus, nur gehen
eben diese Leute auch davon aus, das wenn ein Server noch für ~200 € in der Buchhaltung
vermerkt ist, dass wir den nicht für 1 € an irgend jemanden versemmeln.

Ich denke man kann das alles halt nicht einfach so pauschal über einen "Kamm" scheren
aber ein Fehlkauf von einem Intel NUC der es einfach nicht bringt einfach mal dem neuen
Auszubildenden schenken ist da einfach nicht drin, denn daraus wird dann eben einen IDS
Sensor gemacht.

Gruß
Dobby
eisbein
eisbein 19.08.2015 um 06:18:36 Uhr
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Guten Morgen!

Dobby, ich hoffe du nimmst meine Meinung nicht persönlich face-wink

ABER

in der Frage geht es darum an die Mitarbeiter zu verkaufen und ich gehe nicht von Server-Hardware sondern von Desktop-Hardware aus.

Server werden bei uns auch anders behandelt.

Morgendliche Grüße
Eisbein
ukulele-7
ukulele-7 19.08.2015 um 08:29:31 Uhr
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Die Art der Hardware ist völlig egal, und wenn es eine Raumsonde wäre. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Marktwert und Verkaufspreis. Natürlich kann ich meinem MA einen guten Preis machen aber ich darf nicht völlig unter Wert verkaufen und schon gar nicht weit unter Restbuchwert. Wenn die Betriebsprüfung erkennt das man funktionsfähige, werthaltige Anlagegüter als Schrott deklariert und an MA verschachtert ist denen schei** egal wie man das begründet. Geltwerter Vorteil => Umsatzsteuer, Lohnsteuer, SV-Abgaben...
eisbein
eisbein 19.08.2015 aktualisiert um 08:51:07 Uhr
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Hallo!

@4400667902 , du bist doch nicht etwa ein gebranntes Kind face-wink

Im Ernst, bei einem 5-jährigen Desktop-Rechner einen Geltwerter Vorteil zu befürchten halte ich persönlich für übertrieben, aber das soll jeder für sich selbst entscheiden.

Wie schon gesagt, ist immer der Restbuchwert entscheidend. Wenn das Teil nach 5 Jahren noch einen Restwert von € 200,00 hat werde ich sicher nicht für € 1,00 an den Mitarbeiter abgeben. Soviel kaufmännisches Grundverständnis unterstelle ich jetzt einfach mal global face-wink

Weiters ist zu überlegen, ob man die Hardware im Originalzustand abgibt. Sofern da interne Daten auf der Festplatte vorhanden waren, wird die sicher nicht einfach so belassen und entfernt. Das ist aber ein anderes Thema.

Gruß
Eisbein
ukulele-7
ukulele-7 19.08.2015 aktualisiert um 10:04:49 Uhr
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Zitat von @eisbein:

[...]bei einem 5-jährigen Desktop-Rechner einen Geltwerter Vorteil zu befürchten halte ich persönlich für
übertrieben[...]
Es war eingangs mal von "gebrauchter Hardware" die Rede und ich bezog mich ganz allgemein auf Hardware. Mit werthaltig meine ich auch sicher nicht die 5 Euro Maus oder der 5 Jahre alte Medion PC.
Zitat von @eisbein:

Wie schon gesagt, ist immer der Restbuchwert entscheidend. [...]
Eben nicht, der Marktwert kann höher sein als der Restbuchwert, den würde ich nur als Untergrenze ansetzen.
eisbein
eisbein 19.08.2015 um 10:13:49 Uhr
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@ukulele-7 - Da haben wir dann aneinander vorbei geredet. Ich bin von "alte gebrauchte Hardware" (lt. Fragesteller) ausgegangen. face-wink

Vielleicht reagiert der Fragesteller mit konkreten Angaben...!

Gruß
Eisbein
108012
108012 19.08.2015 um 10:59:36 Uhr
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Wenn die Betriebsprüfung erkennt das man funktionsfähige, werthaltige Anlagegüter als Schrott
deklariert und an MA verschachtert ist denen schei** egal wie man das begründet. Geltwerter
Vorteil => Umsatzsteuer, Lohnsteuer, SV-Abgaben...
So gut habe ich es nur nicht vermocht zu erklären danke! Wirt haben eine so genannte Revisionsabteilung
und die macht nichts weiter als solche Sachen zu suchen und zwar 365 Tage und 12 Monate im Jahr!

in der Frage geht es darum an die Mitarbeiter zu verkaufen und ich gehe nicht von
Server-Hardware sondern von Desktop-Hardware aus.
Das mag sein nur die Desktophardware geht bei uns auch voll und ganz an Wiederverkäufer und wenn
einmal etwas an die MA geht habe ich die Kurse dazu weiter oben schon mitgeteilt.

Eben nicht, der Marktwert kann höher sein als der Restbuchwert, den würde ich nur als Untergrenze
ansetzen.
Ist die Hardware abgeschrieben, wie zum Beispiel mal eine Maus oder eine Tastatur kann man
sicherlich sagen mal gut das MA X oder Ma Y sie mitgenommen hat, dann halten wir unser
Müllaufkommen flach, da muss keiner Geld für zahlen und die Desktophardware ist da wohl
irgend wie ein "Zwischending" dann einen 1366 PCs braucht heute keiner mehr und wird Ihn
auch nicht bezahlen wollen.

Gruß
Dobby
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 19.08.2015 um 11:08:23 Uhr
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Zitat von @108012:

Das mag sein nur die Desktophardware geht bei uns auch voll und ganz an Wiederverkäufer und wenn
einmal etwas an die MA geht habe ich die Kurse dazu weiter oben schon mitgeteilt.

Dann habt Ihr eine ganz andere Problemnatik. Ich habe hier öfter Kunden, die Ihre Desktops (und Server) bis zum letzten Tropfen ausliutschen. Wenn die ausgestauscht werden, Kann man die i.d.R. nur verschrotten oder herschenken.

Sofern mal der Arbeitgeber einem Mitarbeiter etwas gutes tun will, bekommt der halt einen Dienstrechner für Internetrecherchen (aber ohne Firmendaten face-smile daheim hingestellt, damit er "auch daheim arbeiten kann". face-smile

Sofern man das gut begründen kann und es nicht allzu häufig vorkommt, bekomtm das der Steuerberater auch gegenüber der Wirtschaftprüfung argumntiert.

lks
dannynb
dannynb 19.08.2015 um 11:17:36 Uhr
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Interessantes Thema, ist bei uns gerade auch aktuell. Notebooks sind aus 2008. Meine Meinung ist weg dafür für 10€.
Einige sehen aber da noch die Arbeitszeit fürs platt machen und die GF will auch noch maximalen Gewinn erzielen. Wir sind jetzt irgendwo bei 70€ VK an die MA angelangt, bei einem Neupreis von ca. 1200€ vor 7 Jahren.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 19.08.2015 um 11:23:59 Uhr
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Zitat von @dannynb:

Interessantes Thema, ist bei uns gerade auch aktuell. Notebooks sind aus 2008. Meine Meinung ist weg dafür für 10€.

Einige sehen aber da noch die Arbeitszeit fürs platt machen und die GF will auch noch maximalen Gewinn erzielen. Wir sind
jetzt irgendwo bei 70€ VK an die MA angelangt, bei einem Neupreis von ca. 1200€ vor 7 Jahren.

je nach Ausstattung können die 70€ durchaus o.k. sein. Aber als Mitarbeiter würde ich mirr dann genau üebrlegen, ob ich das noch haben will oder nicht. Für ein paar Euro mehr bekomtm man beim Resteverwerter deutlich neuere Geräte mit Gewährleistung.

lks
dannynb
dannynb 19.08.2015 um 11:27:22 Uhr
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Bin ich der selben Meinung wie du.

ein anderes Thema ist dann noch die Gewährleistung. In einem Rechnungswesenforum habe ich gelesen, dass man diese geben muss, da ein Verkauf von Unternehmen an Privat erfolgt.
Weiter wird geschrieben, dass eine kostenlose Überlassung lohnsteuerfrei ist und Geräte die älter als 5 Jahre sind auch Umsatzsteuerbefreit sind.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 19.08.2015 um 11:32:09 Uhr
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joerg
joerg 19.08.2015 um 11:38:38 Uhr
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Wohoo

also erst mal Danke an alle für die rege Beteiligung!!

Also nochmal zum Verständnis, da es hier auch geschrieben wurde:
Es geht nur um Desktop-Hardware, also Workstations, Monitore, Notebooks etc keine Server oÄ.

Bisher haben wir die Sachen NICHT nach Restbuchwert verkauft, sondern sind immer über den ungefähren aktuellen Marktwerk gegangen. Hierzu haben wir den BFL-IT Index herangezogen, den es aber online nicht mehr gibt. Hier konnte man das Model und das Interieur (DVD-Player, Festplatte etc) angeben und hat einen ungefähren Marktwert bekommen. Da wir nun eine Alternative brauchen, machen wir es über http://meta-Preisvergleich.de um eine Grundlage für den Weiterverkauf zu haben.
Wir bauen auch die Festplatten aus und entsorgen sie separiert. Die Hardware wird dann als "Schrott" verkauft um aus dem Thema Gewährleistung und Garantie raus zu sein.

Ich wollte nur mal wissen wie es andere machen, da dies doch bei uns eine sehr große Diskussion mit den Controller immer ist. Es geht uns am Ende auch nicht darum mit der Hardware Geld zu verdienen, sondern nur darum die Wirtschaftsprüfer, Controller und eventuell die lieben Beamten vom Finanzamt zufrieden zu stellen.

Wenn ich das aber jetzt richtig sehe ist doch eigentlich der Konsens darin zu sehen, dass man überhaupt ein Verfahren hat wie man damit umgeht, egal ob Restbuchwert oder aktueller Zeitwert als Grundlage genommen wird und das alles immer als "Schrott" oder nicht funktionstüchtig für Bastler verkauft wird.

Gruß Jörg
joerg
joerg 19.08.2015 um 11:47:11 Uhr
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@dannynb:

Hast du hierfür einen Link wo man sowas nachlesen kann?
108012
108012 19.08.2015 um 11:47:38 Uhr
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Hall nochmal,

Interessantes Thema, ist bei uns gerade auch aktuell. Notebooks sind aus 2008. Meine Meinung
ist weg dafür für 10€.
Dann sind die fast acht Jahre alt und ich würde auch nicht mehr nehmen wollen, es sei denn, das sind
Notebooks mit 32 GB, SSD, Kartenleser, entspiegeltem LCD, zweiter HDD/SSD und Dockingstation.
Aber selbst dann nur 50 € und ab dafür.

Einige sehen aber da noch die Arbeitszeit fürs platt machen
Die SSD/HDD herausnehmen und in eine verschlossene Alu-Kiste packen, Aufkleber ab,
kostet nur 5 Minuten und ist kaum zu beziffern.

und die GF will auch noch maximalen Gewinn erzielen.
Dann nimm Deine 70 € oder sogar 80 € oder frag bei einem Wiederverkäufer an.
Ist halt auch immer eine Frage des Einkaufs und der Taktik, fast wie mit den
betrieblich genutzten PKW. Der eine kauft sie mit allen Extras die es gibt und
wird sie ganz schnell wieder los und der andere kauft günstig und mit ein paar
Macken und verschrottet sie dann eben.

Gruß
Dobby