kaihummels
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VMDK entpacken

Hallo,

ich möchte mein vmdk image entpacken. Wie kann ich das bewerkstelligen? Ich kann das image zwar mit vmware starten, habe aber das passwort vergessen und komme jetzt nicht mehr an meine Daten.

Wie mache ich das am besten? Ich habe das image in ein img konvertiert, was man normalerweise entpacken kann, aber das Entpacken funktioniert hier nicht.

Wie entpacke ich eine vmdk am besten? Geht das? Oder gibt es Alternativen?

Content-ID: 213761

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 06:12 Uhr

Grinskeks
Grinskeks 08.08.2013 um 16:28:05 Uhr
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Hallo,

es gibt Alternativen. VmWare Disk Mount Utility zum Beispiel. Ansonsten kann man auch eine virtuelle Maschine in VmWare anlegen und diese per CD (wiederum Image) booten. Die Software auf der CD sollte je nach Betriebssystem der VMDK auch Inhalte auslesen können.

Details gibts keine, auch wenn du wirklich das Passwort vergessen hast, ist das moralisch gesehen potentiell verwerflich, vom rechtlichen Aspekt ganz zu schweigen face-wink

Gruss
Grinskeks
kaihummels
kaihummels 08.08.2013 aktualisiert um 19:14:35 Uhr
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Details gibts keine, auch wenn du wirklich das Passwort vergessen hast, ist das moralisch gesehen potentiell verwerflich, vom rechtlichen Aspekt ganz zu schweigen

nicht wenn es sich um meine Daten handelt

So ist es möglich:
http://www.vladan.fr/mounting-your-vmdk-disks-directly-to-your-windows- ...
Nobody-Is-Perfect
Nobody-Is-Perfect 08.08.2013 um 18:11:17 Uhr
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Hallo,

ich wüsste wirklich nicht, was daran moralisch gesehen potentiell verwerflich sein soll, wenn man mal ein Passwort vergessen hat.
In meinen gut 2 Jahrzehnten in der IT habe ich schon sehr viele Passworte gehabt und auch schon einige vergessen, speziell bei virtuellen
Maschinen, die man alle Jubeljahre mal braucht.
Moralisch fühle ich mich trotzdem noch okay. face-wink

Ergo ... einfach die Festplatte/VMDK an eine andere VM mit anklemmen und Daten auslesen.

Gruß, Nobody
Grinskeks
Grinskeks 08.08.2013 um 21:31:49 Uhr
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§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



STGB sollte man kennen und wissen, dass auch Hilfsbereitschaft und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.Da helfen auch 2 Jahrzehnte IT Know How nichts.

Ist nicht böse gemeint, aber ein Admin sollte auch Rechtsgrundlagen kennen.

Gruss
Grinskeks
Nobody-Is-Perfect
Nobody-Is-Perfect 08.08.2013 um 22:06:57 Uhr
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Hallo,

also, es wurden keine Passwörter oder sonstige Sicherungscodes zur Verfügung gestellt.
Es wurde kein Computerprogramm zur Verfügung gestellt mit dem so etwas möglich ist.
Ein Ausspähen solcher Informationen ist über den geschilderten Vorgang ist in keinem
Betriebssystem, das normal verkauft wird, möglich (denn wer hat schon Klarschrift-Passwörter).

Da wir hier über die technischen Probleme reden, ist diese Auslegung also sehr, sehr weit hergeholt.
Und der Vorgang ist so allgemein nachlesbar, dass man sehr viele Leute vor Gericht zerren müsste.

Also ich denke nicht, dass ein Vorgang, den man in Google mit ca. 1,4 Mio Hits nachsuchen kann,
einen solchen Tatbestand erfüllt!

Gruß, Nobody.
Grinskeks
Grinskeks 08.08.2013 um 22:57:10 Uhr
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Vielleicht hätte ich den hier posten sollen:

§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Ich will hier niemanden belehren, aber eine gewisse Sensibilisierung sollte es schon geben. Wir kennen wahrscheinlich fast alle Software, mit der man sich Zugang zu gesicherten Accounts verschaffen kann.

Mit dieser Argumentation hättest du auch schreiben können. dass du dich nicht strafbar machst, wenn du in P2P Netzen Uploads aktiv hast. Machen ja zig Millionen User weltweit.

Sorry - geht zu sehr am eigentlichen Thema vorbei. Bin jetzt still face-wink

Gruss
Grinskeks