hjulian
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vorhaltepflicht von IP-Adressen für Administratoren

Hallo,

gibt es eine vorhaltepflicht von IP-Adressen für Administratoren bei Firmen?
Müssen die Zugriffe geloggt werden und gegebenenfalls ein Nachweis erbracht werden?

Content-ID: 84148

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 19:11 Uhr

wiesi200
wiesi200 27.03.2008 um 21:12:09 Uhr
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Da der Anschlussinhaber eigentlich verantwortlich ist das nicht "falsches" gemacht wird eigentlich nicht. Ich finde es vom Datenschutz her eher schon Heikel. Du solltest nur generell dafür auf irgendeine Weise sorgen ob durch Sperren oder Anweisungen das die Leute "brav" bleiben.
Firunis
Firunis 27.03.2008 um 21:19:58 Uhr
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Meinst du die Zugriffe der User im Netzwerk oder das was der Admin so treibt? ^_^

Welche Zugriffe meinst du? Zugriff auf das Internet aus der Firma heraus, Zugriff auf Daten im Netzwerk? Zugriff aus dem Internet auf das Netzwerk ... ?

Geloggt werden muss kein Zugriff in Firmen, wird aber bei vielen gemacht um nachvollziehen zu können wer, was, wann und wo gemacht hat.
Der Admin bzw. der Firmencheff ist in der Pflicht die Firmendaten und evtl. Kundendaten vor fremden Zugriffen zu schützen, ein loggen der Zugriffe ist dabei ein erster Schritt zum identifizieren solcher Zugriffe.
hjulian
hjulian 27.03.2008 um 21:38:01 Uhr
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Danke für die Antworten,

Müssen die Zugriffe seitens der Mitarbeiter auf diverse Internetseiten geloggt werden?
Gibt es für Administratoren die für ein Firmennetz verantworltich sind eine Nachhaltepflicht.

Mit der Nutzung eines Routers wird nach außen nur eine IP-Adresse sichtbar. Was aber wenn ein Mitarbeiter oder ein Dritte missbrauch mit der IP-Adresse treiben. Sich in irgend einer Weise strafbar machen.
Gibt es für den Firmen Netz Verantwortlichen dann eine Konsequenz, muß er ggbfs. einen Zugriffsnachweis gegenüber der Polizei bringen?
Firunis
Firunis 27.03.2008 um 22:54:24 Uhr
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Wie bereits gesagt, geloggt werden muss nichts.
Sogesehen gibt es auch keine Nachhaltepflicht.

Ein direkter Missbrauch wird schwer da du online gehst und dann erstmal diese IP in benutzung hast bis die IP eben wechselt. Natürlich kann man so ziemlich alles faken und sich als jemand anders ausgeben aber solche Informationen hat in dem Fall dann der Provider der sagen kann an welchem Verteiler, Knoten etc. welche IP wann gearbeitet hat.

Vor dem Missbrauch durch dritte muss der Betreiber eines Netzes schützen. Das bedeutet das du ein W-LAN Netzwerk verschlüsseln musst, keinen Fremden Einsicht in Daten gestatten darfst (Passwortabfrage auf den einzelnen Systemen und beim Zugriff auf Daten).

Das sind die letzten Informationene die ich zu dem Thema habe. Mein stand ist allerdings auch schon ein paar Jahre alt, ich würde für solch wichtigen Frage genauere Informationen einholen und das bei jemanden der sich hauptberuflich mit solchen Dingen beschäftigt. Sprich nen Rechtsverdreher.

Ich kann aber immer nur empfeheln: loggen! Somit hat man etwas in der Hand wenn es zu nem Problem kommt. Mitarbeitern offiziell den privaten Gebrauch der Firmen IT verbieten und das schriftlich festhalten. Damit ist man als Firma vorweg "erstmal fein raus" wenn ein Mitarbeiter etwas unerlaubtes macht.
Supaman
Supaman 28.03.2008 um 13:42:05 Uhr
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man kann auch loggen, um unregelmäßigkeiten im netzwerk zu erkennen. ich hatte mal einen rechner im netzwerk, der aufwundersame weise 1 GB datentransfer pro woche hatte.. und zwar jede woche, alle anderen clients lagen so bei < 100 mb. ursache war eine freeware, die irgendeinen banner-downloader gleich mit installiert hatte.