Webentwickler selbstständig?
Hallo,
ich habe zum ersten mal in meinem Leben einen etwas größeren Job in Aussicht, als Webentwickler. Ich bin noch Student und mache das nur so nebenbei. Jetzt ist die Frage, wie ich es mache: als Gewerbe anmelden oder selbstständig? Ich blicke da leider nicht ganz durch.
Eine Bekannte von mir hat praktisch das gleiche lange Zeit als Selbstständige gemacht (Server einrichten, Support, Webentwicklung, so Zeugs - genau wie ich auch). Sie hatte zuerst ein Gewerbe angemeldet und hat dann die Steuern sogar zurückerstattet bekommen.
Es geht bei meiner Tätigkeit um 5-10h wöchentlich, wenns hochkommt auch mal 1 Woche durcharbeiten.
Mein "Chef", als derjenige, der mir dann die Aufträge gibt, meint aber man kann sich nicht selbstständig machen als Programmierer, sondern nur als Künstler, Autor, Journalist usw. Er meint ich solle ein Gewerbe anmelden. Die oben genannte Freundin versucht mir das auszureden, wegen der Gewerbesteuer und Stress mit der Abrechnung. Sie hat auch was gesagt von einem Unterschied zwischen Anwendungsprogrammierer und Systemprogrammierer.
Könnt ihr mir helfen, hier mal etwas Durchblick zu bekommen? Ich habe noch nie Steuern bezahlt und blicke dementsprechend wenig
Wenn das hilft, versichert bin ich (noch) privat über meine Eltern. Allerdings geht das nur noch bis Ende dieses Jahres.
Gruß,
BKS
ich habe zum ersten mal in meinem Leben einen etwas größeren Job in Aussicht, als Webentwickler. Ich bin noch Student und mache das nur so nebenbei. Jetzt ist die Frage, wie ich es mache: als Gewerbe anmelden oder selbstständig? Ich blicke da leider nicht ganz durch.
Eine Bekannte von mir hat praktisch das gleiche lange Zeit als Selbstständige gemacht (Server einrichten, Support, Webentwicklung, so Zeugs - genau wie ich auch). Sie hatte zuerst ein Gewerbe angemeldet und hat dann die Steuern sogar zurückerstattet bekommen.
Es geht bei meiner Tätigkeit um 5-10h wöchentlich, wenns hochkommt auch mal 1 Woche durcharbeiten.
Mein "Chef", als derjenige, der mir dann die Aufträge gibt, meint aber man kann sich nicht selbstständig machen als Programmierer, sondern nur als Künstler, Autor, Journalist usw. Er meint ich solle ein Gewerbe anmelden. Die oben genannte Freundin versucht mir das auszureden, wegen der Gewerbesteuer und Stress mit der Abrechnung. Sie hat auch was gesagt von einem Unterschied zwischen Anwendungsprogrammierer und Systemprogrammierer.
Könnt ihr mir helfen, hier mal etwas Durchblick zu bekommen? Ich habe noch nie Steuern bezahlt und blicke dementsprechend wenig
Wenn das hilft, versichert bin ich (noch) privat über meine Eltern. Allerdings geht das nur noch bis Ende dieses Jahres.
Gruß,
BKS
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11 Kommentare
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Hallo,
Ein Gewerbetreibender ist selbstständig. Es gibt noch die sogenannten Freiberufler wie dog schon schrieb. Das sind unter anderem Künstler, Autoren usw. Dazu gehören aber auch (müßßen aber nicht) Ingenieure (Diplom) und solche Personen mit ähnlichen qualifikationen. Es läuft im endeffekt auf die hadhabung der Vorsteuer und Umsatzsteuer, Gewerbersteuer, IHK Beitrag usw heraus. Der beste Berater hier für dich ist der Steuerberater deiner Eltern oder einer deiner Wahl.
Gruß,
Peter
Ein Gewerbetreibender ist selbstständig. Es gibt noch die sogenannten Freiberufler wie dog schon schrieb. Das sind unter anderem Künstler, Autoren usw. Dazu gehören aber auch (müß
Gruß,
Peter
Als Selbstständiger hast du ein Gewerbe (du bist Kaufmann).
Dann gelten für dich noch zusätzliche Gesetzbücher (auch privat) und bei denen wird vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass du sie kennst (darum sind die Strafen entsprechend höher).
Z.B. hast du als Kaufmann nur 4 Wochen Gewährleistung (statt 2 Jahre) - auch für deinen privaten Fernseher.
Dazu kommen weitere Steuern.
Als Freiberufler machst du nur deine Einkommenssteuer.
Dafür darfst du z.B. keine selbst entwickelte Software frei verkaufen, sondern nur was du im Auftrag für jemanden entwickelt hast.
Alles unter Vorbehalt - meine letzte BWL-Schulung ist schon wieder etwas her
Dann gelten für dich noch zusätzliche Gesetzbücher (auch privat) und bei denen wird vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass du sie kennst (darum sind die Strafen entsprechend höher).
Z.B. hast du als Kaufmann nur 4 Wochen Gewährleistung (statt 2 Jahre) - auch für deinen privaten Fernseher.
Dazu kommen weitere Steuern.
Als Freiberufler machst du nur deine Einkommenssteuer.
Dafür darfst du z.B. keine selbst entwickelte Software frei verkaufen, sondern nur was du im Auftrag für jemanden entwickelt hast.
Alles unter Vorbehalt - meine letzte BWL-Schulung ist schon wieder etwas her
Hallo,
Na, das hast du bestimmt schon selbst () herausgefunden, oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Selbstständig : http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_(beruflich)
http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/rechtsformen_1.html
Gruß,
Peter
Na, das hast du bestimmt schon selbst () herausgefunden, oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Selbstständig : http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_(beruflich)
http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/rechtsformen_1.html
Gruß,
Peter
Für diese Tätigkeit musst Du einen Gewerbeschein haben. Begründung vom Finanzamt: Diese Tätigkeit können alle, auch ohne Ausbildung, durchführen. Freiberufler bist Du z.B. als Diplom Ingenieur, wenn Du als Gutachter tätig bist (oder halt Designer, etc.).
Da Du wahrscheinlich weniger als z.Z. 17500,-€ verdienst darfst Du Dich als Kleingewerbe (§19 UStG) anmelden. Dies bedeutet, daß Du keine Umsatzsteuer ausweist und dem Finanzamt eine Einnahme-Überschuß-Rechnung in Form einer Tabelle mit allen Einkünften und Ausgaben zusendest. Dann sparst Du Dir den Teil mit der Vorsteuer, etc..
Grüße
Da Du wahrscheinlich weniger als z.Z. 17500,-€ verdienst darfst Du Dich als Kleingewerbe (§19 UStG) anmelden. Dies bedeutet, daß Du keine Umsatzsteuer ausweist und dem Finanzamt eine Einnahme-Überschuß-Rechnung in Form einer Tabelle mit allen Einkünften und Ausgaben zusendest. Dann sparst Du Dir den Teil mit der Vorsteuer, etc..
Grüße
Begründung vom Finanzamt: Diese Tätigkeit können alle, auch ohne Ausbildung, durchführen.
Das gilt nicht zwangsweise.
Es gibt Urteile, die auch das erlauben, solange man den selben Kenntnisstand nachweisen kann.
Die Frage ist wie gut man im Einzelfall mit dem Finanzamt klar kommt.
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/itselbstaendiger_ohne_abschluss.ht ...
http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/gewerbesteuer/fr ...