bierkistenschlepper
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Webentwickler selbstständig?

Hallo,

ich habe zum ersten mal in meinem Leben einen etwas größeren Job in Aussicht, als Webentwickler. Ich bin noch Student und mache das nur so nebenbei. Jetzt ist die Frage, wie ich es mache: als Gewerbe anmelden oder selbstständig? Ich blicke da leider nicht ganz durch.

Eine Bekannte von mir hat praktisch das gleiche lange Zeit als Selbstständige gemacht (Server einrichten, Support, Webentwicklung, so Zeugs - genau wie ich auch). Sie hatte zuerst ein Gewerbe angemeldet und hat dann die Steuern sogar zurückerstattet bekommen.

Es geht bei meiner Tätigkeit um 5-10h wöchentlich, wenns hochkommt auch mal 1 Woche durcharbeiten.

Mein "Chef", als derjenige, der mir dann die Aufträge gibt, meint aber man kann sich nicht selbstständig machen als Programmierer, sondern nur als Künstler, Autor, Journalist usw. Er meint ich solle ein Gewerbe anmelden. Die oben genannte Freundin versucht mir das auszureden, wegen der Gewerbesteuer und Stress mit der Abrechnung. Sie hat auch was gesagt von einem Unterschied zwischen Anwendungsprogrammierer und Systemprogrammierer.

Könnt ihr mir helfen, hier mal etwas Durchblick zu bekommen? Ich habe noch nie Steuern bezahlt und blicke dementsprechend wenig face-smile

Wenn das hilft, versichert bin ich (noch) privat über meine Eltern. Allerdings geht das nur noch bis Ende dieses Jahres.

Gruß,
BKS

Content-ID: 168784

Url: https://administrator.de/forum/webentwickler-selbststaendig-168784.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 19:12 Uhr

dog
dog 28.06.2011 um 18:41:52 Uhr
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Wenn du das nur Nebenbei und nur als Auftragsarbeit machst solltest du dich mal über eine Anmeldung als Freiberufler schlau machen.
Freiberufler hat auch nichts mit Journalisten etc. zu tun. Auch ein Arzt kann Freiberufler sein.
Bierkistenschlepper
Bierkistenschlepper 28.06.2011 um 18:46:59 Uhr
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Und was ist der Unterschied selbstständig - Freiberufler?
Pjordorf
Pjordorf 28.06.2011 um 18:48:15 Uhr
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Hallo,

Ein Gewerbetreibender ist selbstständig. Es gibt noch die sogenannten Freiberufler wie dog schon schrieb. Das sind unter anderem Künstler, Autoren usw. Dazu gehören aber auch (müßßen aber nicht) Ingenieure (Diplom) und solche Personen mit ähnlichen qualifikationen. Es läuft im endeffekt auf die hadhabung der Vorsteuer und Umsatzsteuer, Gewerbersteuer, IHK Beitrag usw heraus. Der beste Berater hier für dich ist der Steuerberater deiner Eltern oder einer deiner Wahl.

Gruß,
Peter
dog
dog 28.06.2011 um 18:50:43 Uhr
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Als Selbstständiger hast du ein Gewerbe (du bist Kaufmann).
Dann gelten für dich noch zusätzliche Gesetzbücher (auch privat) und bei denen wird vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass du sie kennst (darum sind die Strafen entsprechend höher).
Z.B. hast du als Kaufmann nur 4 Wochen Gewährleistung (statt 2 Jahre) - auch für deinen privaten Fernseher.
Dazu kommen weitere Steuern.

Als Freiberufler machst du nur deine Einkommenssteuer.
Dafür darfst du z.B. keine selbst entwickelte Software frei verkaufen, sondern nur was du im Auftrag für jemanden entwickelt hast.

Alles unter Vorbehalt - meine letzte BWL-Schulung ist schon wieder etwas her face-wink
Pjordorf
Pjordorf 28.06.2011 um 18:54:28 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Bierkistenschlepper:
Und was ist der Unterschied selbstständig - Freiberufler?
Na, das hast du bestimmt schon selbst (face-smile) herausgefunden, oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

Selbstständig : http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_(beruflich)
http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/rechtsformen_1.html

Gruß,
Peter
Janni
Janni 28.06.2011 um 22:46:44 Uhr
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Für diese Tätigkeit musst Du einen Gewerbeschein haben. Begründung vom Finanzamt: Diese Tätigkeit können alle, auch ohne Ausbildung, durchführen. Freiberufler bist Du z.B. als Diplom Ingenieur, wenn Du als Gutachter tätig bist (oder halt Designer, etc.).

Da Du wahrscheinlich weniger als z.Z. 17500,-€ verdienst darfst Du Dich als Kleingewerbe (§19 UStG) anmelden. Dies bedeutet, daß Du keine Umsatzsteuer ausweist und dem Finanzamt eine Einnahme-Überschuß-Rechnung in Form einer Tabelle mit allen Einkünften und Ausgaben zusendest. Dann sparst Du Dir den Teil mit der Vorsteuer, etc..

Grüße
dog
dog 28.06.2011 um 22:51:34 Uhr
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Begründung vom Finanzamt: Diese Tätigkeit können alle, auch ohne Ausbildung, durchführen.

Das gilt nicht zwangsweise.
Es gibt Urteile, die auch das erlauben, solange man den selben Kenntnisstand nachweisen kann.
Die Frage ist wie gut man im Einzelfall mit dem Finanzamt klar kommt.

http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/itselbstaendiger_ohne_abschluss.ht ...
http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/gewerbesteuer/fr ...
mischn1980
mischn1980 29.06.2011 um 07:16:42 Uhr
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Hi,

an deiner Stelle würde ich mir einen Termin bei der IHK und oder Arbeitsamt besorgen. Die wissen genau was geht und was nicht geht.

War auch vor dem Schritt und habe dann vom Arbeitsamt das Existenzgründerseminar (Dauer 14 Tage) bekommen.

Gruss

Michael
Bierkistenschlepper
Bierkistenschlepper 29.06.2011 um 14:44:11 Uhr
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Puh, alles sehr sehr unübersichtlich!

So, man kann das auch ohne Ausbildung machen? Dann hätte ich mir das Studium ja sparen können. Also bei meiner Bekannten war wohl ausschlaggebend, dass sie eben die Kenntnisse während ihreres Studiums über verschiedene Stationen hinweg erworben hat. Wegen dem Diplom-Ingenieur: Ich habe ja bereits meinen Bachelor in der Tasche.

Existenzgründerseminar: Viel zu aufwändig für so einen kleinen Job! Will ja auch nicht zwingend für immer in dieser Form arbeiten.

Aber zum Arbeitsamt werde ich mal gehen. Braucht man dafür einen Termin oder geht das auch so?
Bierkistenschlepper
Bierkistenschlepper 12.07.2011 um 20:45:47 Uhr
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Arbeitsamt? Der war gut. Die wußten dort absolut nichts zur Sache beizutragen. Die Dame meinte dann sie können mir Studienberatung bieten. Als ich dann fragte, ob man woanders weiterstudieren kann, wußte sie nichtmal das. Mein vorerst letzter Besuch.

Ich habe jetzt mal dem Finanzamt gemailt. Schließlich muss ich mich ja irgendwie zum Steuerzahlen anmelden :D Denn ohne meine Mail würde das wohl keiner mitkriegen. Habe mich strikt an die Mail meiner Bekannten gehalten und ich rechne damit, dass ich dann als Freiberufler durchgehe.
pekkamet
pekkamet 07.09.2011 um 12:37:58 Uhr
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Hallo.

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