mabue88
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WLAN-Hotspot für Gästezimmer so einrichten, dass Vermieter nicht belangt werden kann?

Hallo,

ich soll in einem Privathaus ein kleines Netzwerk aufbauen und das Internet einrichten.
Internetanbieter wird wohl Kabel-BW sein. Kabel-BW stellt als Router eine Fritzbox 6360 Kabel zur Verfügung.

In dem Haus sind zwei Fremdenzimmer, die an Kurzzeitmieter (Urlauber, Monteure, Vertreter, ...) vermietet werden.

Für die beiden Zimmer soll ein WLAN mit Internetzugang eingerichtet werden.

Die FB 6360 bietet dafür ein Gast-WLAN an, was dafür meines Erachtens bestens geeignet wäre.

Nun meine Frage:
Kann der Besitzer des Hauses (Vermieter) mit diesem Aufbau (Fritzbox 6360 Kabel, Gast-WLAN) im Falle einer illegalen Handlung im Internet (Filesharing, ...) des Mieters beweisen, dass nicht er (der Vermieter) sondern der Mieter diese begangen hat?

Falls nicht, welche Möglichkeiten gibt es, damit der Vermieter für die Untaten eines Mieters nicht belangt werden kann?

Danke
mabue

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keine-ahnung
keine-ahnung 14.01.2014 um 09:46:01 Uhr
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Moin,

SuFu: WLAN + Hotel ... da wird Dir geholfen.

LG, Thomas
Jochem
Jochem 14.01.2014 um 09:47:26 Uhr
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mabue88
mabue88 14.01.2014 um 09:55:26 Uhr
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Captive Portal ist das Schlagwort nach dem ich gesucht habe!

Danke!
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 14.01.2014 um 11:41:48 Uhr
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Zitat von @mabue88:

Die FB 6360 bietet dafür ein Gast-WLAN an, was dafür meines Erachtens bestens geeignet wäre.

Das Gast-WLAn ist zwar für privatgebrauch ganz brauchbar, damit Gäste mal schnell Ihre emails checken können, aber in rechtlicher Hinsicht ist es unbrauchbar, daß keine Protokollierung erfolgt wer wann wohin zugegriffen hat.

Nun meine Frage:
Kann der Besitzer des Hauses (Vermieter) mit diesem Aufbau (Fritzbox 6360 Kabel, Gast-WLAN) im Falle einer illegalen Handlung im
Internet (Filesharing, ...) des Mieters beweisen, dass nicht er (der Vermieter) sondern der Mieter diese begangen hat?

Da gibt es kein sicheres verfahren. mit captive Portals kannst Du zwar versuchen, den "verdächtigenkreis" einzugrenzen, aber ganz aus der haftung ist man erst dann, wenn das gericht die "Beweise" entsprechend würdigt.

Falls nicht, welche Möglichkeiten gibt es, damit der Vermieter für die Untaten eines Mieters nicht belangt werden kann?

Kein Gast-LAN/WLAN. face-smile

Sobald ein Vermieter einen Internet-Zugriff zur Verfügung stellt, ist genau genommen ein "Provider". Würde das die gerichte so ophne weiteres anerkennen, wäre er schnell aus der Störerhaftung draußen. Leider sehen das viele gerichte nciht so und so bleibt der schwarze Peter oft am Vermieter hängen. man kann nun eine Risikoabwägung zwischen "Gewinn" aus vermietung" und "Verlust aus Klagen" machen und versuchen auch diesen verlust durch Einrichten von Captive -portals zu minimieren, aber ganz ist man da nie draußen. Aber das wäre ein fall für einen Anwalt Deines Vertrauens, da wir hier (fast) alle keine Anwälte sind und Dir deswegen auch keine verbindliche Rechtsberatung geben können (was die meisten Anwälte zwar auch nicht können, aber das ist ein ganz anderer Punkt).

Eine Alternative wäre Dir einen Provider zu suchen, der Dir einen Hotspot für Deine Gäste hinstellt. Dann wäre er derjenige, der sich um rechtliches kümmern müßte.

lks
Pjordorf
Pjordorf 14.01.2014 um 15:04:06 Uhr
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Hallo,

Zitat von @mabue88:
Kann der Besitzer des Hauses (Vermieter) mit diesem Aufbau (Fritzbox 6360 Kabel, Gast-WLAN) im Falle einer illegalen Handlung im Internet (Filesharing, ...) des Mieters beweisen, dass nicht er (der Vermieter) sondern der Mieter diese begangen hat?
Bewiessen? Nein. Und selbst wenn er eine Protokollierung macht (Datenschutz lässt Grüßen), wer sagt ihm das dieses Beweise auch Rechtssicher und Rechstkräftig sind und von einem Gericht anerkannt werden? Du? Wir? Dein nachbar oder dessen Katze? Nur ein Anwalt deines Vertrauens kann dir eine Rechtsverbindliche Antwort geben, Ob ein Gericht allerdings diese auffassung folgt .... auch hierbei kann dir nur eine Anwalt dienes Vertrauens ---- face-smile

Falls nicht, welche Möglichkeiten gibt es, damit der Vermieter für die Untaten eines Mieters nicht belangt werden kann?
Im Zweifel ist ja der Anschlußinhaber zumindest greifbar und somit ... aber auch da kann dir nur ein Anwalt deines Vertrauens ... Un d auch bez. Anschlußinhaber hat es mal wieder ein neues Urteil gegeben. Fast schon täglich immer wieder neue und teils widersprüchliche.... Aber auch hier kann dir nur ein Anwalt deines Vertrauesns.... face-smile

Du traust keinem Anwalt ? face-smile


Gruß,
Peter
keine-ahnung
keine-ahnung 14.01.2014 um 16:34:40 Uhr
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Zitat von @Pjordorf:

Du traust keinem Anwalt ? face-smile
LKS traut prinzipiell nur Dresdener Christstollenbäckern - das dafür das ganze Jahr durch face-wink

LG, Thomas
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 14.01.2014 um 16:54:39 Uhr
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Zitat von @Pjordorf:

Du traust keinem Anwalt ? face-smile


Ich auf keinen Fall, denn ich habe selbst bei persönlich befreundeten Anwälten zuviel Unsinn und Falschinformation erlebt. Oder die haben mir nur das erzählt, was ich eh schon wußte.

lks
Alix
Alix 20.01.2014 um 10:22:05 Uhr
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Ich würde zumindest die Gäste unterscheiben lassen, dass sie nichts illegales machen und das wlan Passwort regelmäßig ändern. Aus Datenschutzgründen darf man ja wohl als Vermieter nicht kontrollieren ob die Gäste etwas illegales getrieben haben.
Aber wenn man Name, Adresse und Unterschrift des Gastes hat und der illegale Vorfall in der Buchungszeit war, sollte es zumindest schwierig sein für Gerichte herauszubekommen, war es denn nur wirklich war.

Außerdem, wenn man File-sharing am Router ausschaltet, ist die Illegalität schon mal sehr eingeschränkt.

Wenn man, wie ich, als "Routerinhaber" am wlan viele Erwachsene Mitnutzer hat (3 Kinder + z..T Partner, Mann, Vater) hat man das gleiche Problem wie beim Gast-Wlan. Ich kann nicht ständig kontrollieren, Ich kann nur belehren und mich auf die Familie verlassen. (und Filesharing abschalten)
Und wenn dann etwas illegales angezeigt wird... bin ich mir nicht sicher, ob es meine Aufgabe ist, den Täter zu suchen.

Allerdings hab ich schon oft in Hotels und Pensionen einfach das Passwort vom wlan bekommen ohne Unterschrift und ein Jahr später war es immer noch gültig.... Wahrscheinlich gehen die wenigsten Gäste in ein Hotel um illegale Downloads zu starten, sonst gäbe es da viel mehr Probleme.
aqui
aqui 20.01.2014 aktualisiert um 10:38:15 Uhr
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Das mit der Unterschrift ist Unsinn, wenn er nur einfach einen "Disclaimer" auf die Portalseite des Hotspots nimmt den die Gäste einfach abnicken müssen und erst dann die Eingabemaske des Einmalpassworts erscheint. Rechtlich ist das wasserdicht. Abgesehen davon ist Papier weltfremd, denn in einem Hotel so gar nicht umsetzbar.
Die Änderung des Passwortes ist natürlich auch Blödsinn für ein Hotspot bzw. Captive_Portal wo man immer mit zeitlich limitierten Einmal Passwörtern arbeitet. Das wäre sonst nicht zu managen und WLAN Passwörter setzt man niemals auf Hotspots ein, davon mal ganz abgesehen...
IP Filterlisten aller gängigen erlaubten Protokolle, sog. Whitelists, sind simple Binsenweisheiten und mehrfach im obigen Forumstutorial zur Hotspot Einrichtung beschrieben.
Das Beispiel mit der Familie oben ist zudem schlicht falsch, denn innerhalb der Familie gelten völlig andere rechtliche Vorausetzungen als in Hotels und Pensionen wo meist volljährige Mitbenutzer KEINE Angehörigen sind. Vorsicht also mit solch falschen rechtlichen Vergleichen.
Kein seriöses Hotel gibt dir ein "Passwort" vom Hotel Gast WLAN auch das ist Unsinn weil es in der Regel keinerlei WLAN Passwörter aus den o.a. Gründen gibt !
Wenn, dann bekommst du immer einen Voucher bzw. ein Einmalpasswort was für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Ein Passwort und dessen Verwaltung wäre für Hotels, Pensonen oder Cafes gar nicht managebar.
Abgesehen davon loggt das Hotel Captive Portal alle Gast Aktivitäten mit um rechtlich abgesichert zu sein. Genau DAS was auch oben in dem Captive Portal Tutorial beschrieben ist mit dem Syslog z.B. auf einen USB Stick mit Raspberry Pi.
Wenn Oma Grete ihr Gästezimmer vermietet an dich und dir ihr WLAN Passwort ohne Unterschrift verrät ist das ihr Ding. In D gilt weiterhin die Störerhaftung und sie begibt sich auf sehr dünnes Eis.
Deshalb ist es IMMER sinnvoll ein Captive Portal mit Gast User Logging einzurichten solange Fremde einen privaten Anschluss nutzen !!
Alix
Alix 20.01.2014 um 11:42:03 Uhr
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face-smile Meine Bemerkung bezog sich nicht auf Hotels, sondern auf eigene Erfahrung in diversen Pensionen, (Also eben wenn Oma Grete Internet anbieten will und dazu einfach Ihr Wlan Passwort weitergibt)
Das hab ich bisher in mindestens 10 Pensionen/Hotels erlebt... ein einziges Hotel hatte individuellen Zugang.

Wir hatten das Problem mal kurz im Kollegenkreis diskutiert, und da einzige was uns in diesem Fall als gewisse Sicherheit eingefallen ist, war eben die Unterschriftenliste.

Wobei ich mich frage, was kann so ein gast im wlan eigentlich für Schaden anrichten?
- Er kann den PC von Oma Grete unter Umständen sehen, wenn der angeschaltet ist und damit Unsinn anstellen.
- Er kann illegale Dateien herunterladen, aber die sind ja dann auf seinem PC, das sollte Grete nicht stören.
- Filesharing sollte nicht gehen, wenn Oma Gretes Enkel das nicht eingeschaltet hat
- Er kann Dateien auf illegale Portale hochladen, aber dazu muss er sich ja dort irgendwie anmelden (hoffe ich)
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.01.2014 um 11:49:57 Uhr
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Zitat von @Alix:

Wobei ich mich frage, was kann so ein gast im wlan eigentlich für Schaden anrichten?
- Er kann den PC von Oma Grete unter Umständen sehen, wenn der angeschaltet ist und damit Unsinn anstellen.

das isrt schon schlimm genug, z.B. alle Paßwörter abschnorcheln, falsche Emails evrschicken. rechner trojanisieren, etc.

- Er kann illegale Dateien herunterladen, aber die sind ja dann auf seinem PC, das sollte Grete nicht stören.

Spätesttens dann, wenn die Abmahnung kommt, stört es sie doch. Es ist nicht imemr wie bei redtube, daß die Abmahnung offensichtlich ungerechtfertigt ist.

- Filesharing sollte nicht gehen, wenn Oma Gretes Enkel das nicht eingeschaltet hat

Filescharing geht auch, wenn die enkel das Abschalten, man kann das nämlich umgehen.

- Er kann Dateien auf illegale Portale hochladen, aber dazu muss er sich ja dort irgendwie anmelden (hoffe ich)

Hoffts Du falsch. Die Anmeldung ist irrelevant, wenn der Abmahner einafch nach dem Anschluß fahndet, von dem hochgeladen wurde.

Ich will Dir hier keine Angst machen, aber mit der Störerhaftung ist nciht zu spaen, auch wenn inzwischen das ein oder andere Gericht da anders entscheidet.

lks
Alix
Alix 20.01.2014 um 12:55:36 Uhr
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Das es so weit geht hab ich nicht gedacht! Da kann ich ja nur hoffen, dass meine Familie sich vernünftig benimmt, obwohl ...
auf Illegales könnten die höchsten versehentlich geraten. Ich glaube nicht, dass einer von denen weiß was ein Port ist.

Und was die Oma Gretes betrifft... ich könnte ja (bei der Abreise!) die Pensionsvermieter mal auf die Gefahren hinweisen, vielleicht haben die ja jemand der sich auskennt und absichern kann.

Danke für dein Informationen!