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Gebrauchtsoftwareverkäufer lizengo in Insolvenz

Nur kurz, da hier einige Admins ja wohl beim Kölner Software-Händler 'Gebrauchtsoftware gekauft' haben - lizenzrechtlich wohl fraglich. Die lizengo GmbH & Co. KG hat einen Insolvenzantrag gestellt - das zuständige Amtsgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Gebrauchtsoftwareanbieter lizengo stellt Insolvenzantrag

Content-Key: 625293

Url: https://administrator.de/contentid/625293

Printed on: April 25, 2024 at 12:04 o'clock

Member: NordicMike
NordicMike Nov 25, 2020 at 07:07:07 (UTC)
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Was ist denn aus der Anzeige damals geworden? Sind nun alle Lizengo Verkäufe als ungültig deklariert worden?
Member: radiogugu
radiogugu Nov 25, 2020 at 09:59:56 (UTC)
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Hallo.

Dann wird wohl lizenzfuchs.de demnächst folgen. Dieses ist ja auch ein Kölner Unternehmen, bei dem seit Anfang November auch keine Microsoft Lizenzen mehr zu kaufen sind.

Gruß
Radiogugu
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 at 10:05:11 (UTC)
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Hallo,

ob die Lizenzen „fraglich“ sind, wurde meines Wissens nach nie so richtig geklärt. Treibende Kraft war hier immer die Geldgier seitens M$.

Vielleicht hat M$ die ja geschmiert, damit die ihren Laden über den Jordan schicken. Wer weiß schon, was hinter den Kulissen abläuft.

Gruß,
Jörg
Member: aqui
aqui Nov 25, 2020 at 10:19:59 (UTC)
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M$ hat ja auch ein latentes Interesse daran. Ist ja für sie besser so als wenn User zu Apple oder Linux wechseln. Deshalb haben sie wohl auch sehr lange nichts unternommen und es weiterlaufen lassen. Das ist so als wenn man immer kleine Mengen Heroin kostenlos weitergibt. So bleibt diese Monokultur von der sie profitieren....
Erst als die ct' eine Riesenwirbel gemacht hat haben sie sich gaaaanz langsam aufgerafft mal was zu machen. Das ist aber nur Lizengo... Auf eBay geht das ja trotzdem lustig weiter mit 5 Euro für Win 10 Pro.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 25, 2020 at 11:37:12 (UTC)
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moin...
Zitat von @NordicMike:

Was ist denn aus der Anzeige damals geworden? Sind nun alle Lizengo Verkäufe als ungültig deklariert worden?

nein, bei einigen kunden liegt nach überprüfung eine Bestätigung von MS vor....

Frank
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 25, 2020 at 11:38:23 (UTC)
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moin...
Zitat von @aqui:

M$ hat ja auch ein latentes Interesse daran. Ist ja für sie besser so als wenn User zu Apple oder Linux wechseln. Deshalb haben sie wohl auch sehr lange nichts unternommen und es weiterlaufen lassen. Das ist so als wenn man immer kleine Mengen Heroin kostenlos weitergibt. So bleibt diese Monokultur von der sie profitieren....
Erst als die ct' eine Riesenwirbel gemacht hat haben sie sich gaaaanz langsam aufgerafft mal was zu machen. Das ist aber nur Lizengo... Auf eBay geht das ja trotzdem lustig weiter mit 5 Euro für Win 10 Pro.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
ich denke das MS überhaubt kein Interesse daran hatte, bis Heise den lauten gemacht hat...

Frank
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 updated at 12:34:31 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Vision2015:

nein, bei einigen kunden liegt nach überprüfung eine Bestätigung von MS vor....

Eben. Insofern finde ich es fragwürdig, dass einige Medien im vorauseilenden Gehorsam von "Grauzonen" sprechen. Solange die Sache nicht eindeutig juristisch geklärt ist, ist sie zu 100% legal und es gibt keinerlei Zweifel, dass die Lizenzen gültig sind.

Und ich denke, genau das auch der Grund, warum Microsoft es im Grunde genommen nie so richtig drauf ankommen lässt. Hier mal 'ne Anzeige, da mal ein paar juristische Drohereien - aber das Risiko, dass ein Gericht sagt dass alles legitim ist, ist denen wohl so hoch.

Wenn ich mitbekomme, dass ein Mitbewerber Zweifel an einer von mir beschafften Lizenz hat und versucht, mit Begriffen wie "Grauzone" Misstrauen meinen geschäftlichen Aktivitäten gegenüber zu wecken, wäre mir das im Zweifelsfall sogar eine Anzeige wegen übler Nachrede wert.

Gruß,
Jörg
Member: kgborn
kgborn Nov 25, 2020 updated at 12:59:18 (UTC)
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@NordicMike; Ist eigentlich im Blog-Beitrag angerissen. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln läuft ja gegen den Geschäftsführer als natürliche Person, der juristisch verantwortlich ist. Mir ist nicht bekannt, dass dies eingestellt wurde.

Die Insolvenz bezieht sich auf die lizengo GmbH & Co. KG - also die Wirtschaftseinheit.

Die Lizengo Verkäufe sind ja auch nicht ungültig, das Geld ist ja geflossen face-wink.

Im Gegensatz zu weiteren Kommentaren hier im Thread: Die Käufer haben nach der gängigen Rechtsprechung nie eine geltende Lizenz von Lizengo erhalten, sondern nur einen Schlüssel. Und wenn der jetzt gesperrt wird, ist es auch mit dem 'technischen Zugang' zur Software-Nutzung vorbei.

@117471: Merkwürdige Einstellung ... wenn im Park mit Drogen gedealt wird, ist das zu 100% legal, solange keine Presse berichtet? Kopfschüttel ...

Heise hat zwar die meiste Aufmerksamkeit bekommen. Nur war das Thema nach der Edeka-Aktion schon auf der schiefen Bahn. Und mir liegen einige Schreiben gewerblicher Anwender vor, die nach Testkäufen bei Microsoft eine PID-Prüfung beantragt haben und ausnahmslos negative Bescheide bekamen. Das Problem hat imho angefangen zu riechen ... ergo musste MS was tun.

Wobei ich übrigens davon ausgehe, dass lizengo im B2B-Bereich von 2014 bis irgendwann 2018 da durchaus lizenzrechtlich sauber agiert hat. Die Polizei Oberbayern oder der Bundestag bzw. deren Beschaffer lassen sich nicht auf windige Lizenzkärtchen-Aktionen a la Edeka ein. Mag mich aber vielleicht täuschen.

@Vision2015: Zu deinen 'nein, bei einigen kunden liegt nach überprüfung eine Bestätigung von MS vor....' -> das hätte mich interessiert, eine solche Bestätigung von Creakom, dass eine wirksame Lizenzübertragung nachgewiesen wurde, aus 2019/2020 zu sehen zu bekommen.

Mir liegen einige Bestätigungen der PID-Prüfung von Testkäufen von Microsofts Dienstleister CreaKom in Kopie vor. Bei keiner der Käufe wurde ein wirksamer Lizenznachweis bestätigt. Habe ich was verpasst?

PS: In den Schreiben von CreaKom werden i.d.R. auch die Urteile zitiert, die Lizenzkey <> Lizenz thematisieren. Es gibt zwar von RA Solmecke einige aufgeworfene Fragen, die im Prozess gegen den GF möglicherweise zu klären sind. Aber ich erwarte da keine wesentliche Änderung, die der aktuellen Rechtsprechung konträr entgegen läuft.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 25, 2020 at 12:42:00 (UTC)
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Zitat von @kgborn:

Im Gegensatz zu weiteren Kommentaren hier im Thread: Die Käufer haben nach der gängigen Rechtsprechung aber nie eine geltende Lizenz von Lizengo erhalten, sondern nur einen Schlüssel. Und wenn der jetzt gesperrt wird, ist es auch mit dem 'technischen Zugang' zur Software-Nutzung vorbei.

Welche gängige Rechtsprechung? Hast Du da Aktenzeichen? iirc gibt es da durchaus unteschiedliche Urteile, allerdings habe ich da keine Aktenzeichen greifbar.

lks
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 at 12:50:13 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @kgborn:

Die Käufer haben nach der gängigen Rechtsprechung aber nie eine geltende Lizenz von Lizengo erhalten, sondern nur einen Schlüssel.

Jein.

Im Grunde genommen ist noch nicht einmal geklärt, ob ein Key oder eine Lizenz unterschiedliche Dinge sind. Der Key stellt die Lizenzierung sicher und dokumentiert die Lizenz. Und wenn der bei der Installation von den Microsoft-Servern akzeptiert wird, stellt das durchaus ein konkludentes Handeln und somit eine wesentliche Komponente eines Vertragsabschlusses dar.

Korrekt ist, dass Microsoft behauptet, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handelt. Nur - wenn Microsoft behauptet, dass Walfische grünen Stuhlgang haben heißt das noch lange nicht, dass das auch stimmt.

Aber, lange Rede, kurzer Sinn: Für mich alles ein weiteres Argument für OpenSource. Vom Datenschutz und von der Sicherheit mal ganz abgesehen.

Gruß,
Jörg
Mitglied: 90948
90948 Nov 25, 2020 at 12:53:47 (UTC)
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Hi,

Zitat von @Vision2015:
ich denke das MS überhaubt kein Interesse daran hatte, bis Heise den lauten gemacht hat...


würde ich jetzt so nicht ganz behaupten. Ich habe mit einem anderen Anbieter letztes Jahr mal darüber geredet, da unsere gebrauchte Volumen Lizenzen immer wieder die Gültigkeit verloren haben. Die meinten damals schon, das MS Ihnen das Leben mit solchen Aktionen schwer macht.
MS ist schon länger daran, solche Softwareangebote am liebsten vom Markt zu nehmen.

Gruß
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 at 12:54:45 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Welche gängige Rechtsprechung?

Es gibt keine in Bezug auf Lizenzgo. Das hat er nur erfunden, damit seine Argumente glaubwürdiger klingen.

Der Trend geht sogar in die entgegengesetzte Richtung, unter Wikipedia Gebraucht-Software findet man eine Auflistung entsprechender Urteile.

Gruß,
Jörg
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 25, 2020 at 12:59:25 (UTC)
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Zitat von @117471:

unter Wikipedia Gebraucht-Software findet man eine Auflistung entsprechender Urteile.

Die Datenmüllhalde Wikipedia ist keine zuverlässige Quelle. Die sind auch sehr selektiv, was sie aufnehmen und was sie wieder löschen, weil da ein paar arbeitslose Vollzeitfanatiker die zeit hatten, sich zum Admin aufzuschwingen.

Von daher muß man deren Inhalte, vor allem, wenn sie politischer Natur sind, mit großer Vorsicht genießen. Nu rbei naturwissenschaftlichen Themen und Technik kann man sich einigermaßen darauf verlassen, daß die oft das richtige drinstehen haben.

lks
Member: kgborn
kgborn Nov 25, 2020 at 13:07:52 (UTC)
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@Lochkartenstanzer: Ich zitiere mal aus einem der PID-Prüfungsschreiben von CreaKom:

1. Microsoft Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur ge-
nutzt werden, wenn zuvor ein entsprechendes Nutzungsrecht erworben wurde. Ein
solches Nutzungsrecht kann sich aus einer vertraglichen Lizenz oder aus dem Gesetz
ergeben (bspw. § 69d UrhG im Falle des Erwerbs bestimmter ,,gebrauchter" Pro-
grammkopien). Dabei gilt der rechtliche Grundsatz, dass jeder, der behauptet ein Nut-
zungsrecht erworben zu haben, den Erwerb der Rechte konkret darlegen und bewei-
sen muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.201 0; Az. 11 U 69/09, veröffentlicht in MMR
2010,621; Schulze in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 6. Auflage, § 31 UrhG, Rn.
24)
2. Ein Microsoft Product Key verkörpert kein Nutzungsrecht, keine ,,Lizenz" an einem
Computerprogramm (OLG Munchen Urtei vom 01 062017 Az 29 U 2554/16, CR2017, 495 - rechtskräftig). Er dient lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits ein Nut-
zungsrecht für ein Microsoft-Computerprogramm erhalten hat, dieses Computerpro-
gramm installieren und aktivieren, d.h. faktisch dauerhaft nutzbar machen kann. Daher
leitet sich die ,,Berechtigung zur Nutzung des Computerprogramms [...] nicht aus dem
[...] Produktschlüssel ab; dieser ist vielmehr - einem Fohrzeugschlüssel vergleichbar - le-
diglich ein technisches Mittel, um das erworbene Computerprogromm dauerhaft zu nut-
zen" (BGH, Urteil vom 23.01.2019, Az. 5 StR 479/18, unter Verweis auf das vorgenannte
Urteil des OLG München). Durch die Weitergabe (Verkauf) eines bloßen Product Keys
können folglich auch keine Nutzungsrechte an einem Computerprogramm eingeräumt
oder übertragen werden (OLG München, a.a.O.).
Aus diesem Grund haben die Oberlandesgerichte München und Frankfurt am Main
Händlern den Verkauf bloßer Product Keys für Microsoft-Computerprogramme unter-
sagt (OLG München, Urteilvom 22.09.2016, Az.29U 3449/15 - rechtskräftig; OLG Mün-
chen, a.a.O. - rechtskräftig sowie OLG Frankfurt am Main, Urteilvom 05.04.2016 in ei-
nem einstweiligen Verfügungsverfahren, Az. 11 U 113/15). Aus dem bloßen Vorhan-
densein eines Product Keys ergibt sich im Übrigen nicht, dass ein Nutzer über die er-
forderlichen Rechte zur Nutzung eines Computerprogramms verfügt. Das OLG Mün-
chen hat hierzu in dem erwähnten Urteil vom 01.06.2017 (CR 2017,495) ausgeführt
(Hervorhebung nur hier):

,,Zur Vervielföltigung des Computerprogramms sind die Kunden nicht berechtigt; ins-
besondere ergibt sich die Berechtigung zum Vervielföltigen des Programms nicht aus
§ 69d Abs. 1 UrhG. Der Beklagte und die Kunden können sich weder auf Erschöpfung
noch auf einen vertraglich abgeleiteten Erwerb berufen. Die Product Keys selbst
stellen keine Lizenzen dor.
t...1
Schließlich stellen auch die Product Keys selbst keine "Lizenzen" dor, die Nutzungs-
und Vervielföltigungsrechte on dem streitgegenstöndlichen Computerprogramm ein-
röumen könnten."

3. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der jüngsten Rechtsprechung zum Thema
,,gebrauchte" Software, insbesondere dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vom 03.07.2012in Sachen usedSoft GmbH ./. Oracle lnternotional Corp. (Az. C-
128/11; GRUR 2012, 904) sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
17 .07.2013 (Az. I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 - ,,UsedSoft ll"), vom 11.12.2014 (Aa.l ZR
8/13, GRUR 2015,772-,,UsedSoft ///") und vom 19.03.2015 (Az. lZR4/14, GRUR 2015,
1108 - ,,Green-lT'). Danach darf ein Computerprogramm, das vom Rechtsinhaber in
der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist, grundsätzlich auch
ohne Zustimmung des Rechtsinhabers weiterverbreitet werden, da dann das sog. Ver-
breitungsrecht des Rechtsinhabers ,,erschöpft" ist. Diese Erschöpfung erstreckt sich
nach dem Urteil des BGH vom 19.03.2015 u.a. zwar auch auf das Recht, die Programm-
kopie in der Form weiterzugeben, dass ein zum Herunterladen des Programms erfor-
derlicher Produktschlüssel bekanntgegeben wird. Diese Weiterverbreitung der Pro-
grammkopie durch bloße Bekanntgabe des Produktschlüssels wird aber vom BGH nur
dann als zulässig angesehen, wenn die verschiedenen Voraussetzungen für den Eintritt
der ,,Erschöpfung" des sog. Verbreitungsrechts des Rechtsinhabers (hier Microsoft)
vorliegen (BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az.lZR4/14, GRUR 2015, 1108-,,Green-lT").
Diese Vorsetzungen für den Eintritt der Erschöpfung sind nach den genannten Urteilen
die Folgenden:

... den Rest erspare ich mir - ist häufig genug im Blog wiedergekäut worden. Mir sind auch keine Rechtspositionen bekannt, die das so anzweifeln. Diskussionen gibt es, wie weit der Nachweis der Erschöpfung und der Rechtekette gehen muss.

Ist aber alles ein Nebenkriegsschauplatz. M.W. gibt es Händler, die im B2B-Bereich diese Nachweise insolvenzsicher erbringen - die verkaufen aber keine Einzellizenzen zu 30 Euro.
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 25, 2020 at 13:45:13 (UTC)
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moin...
Zitat von @kgborn:

@NordicMike; Ist eigentlich im Blog-Beitrag angerissen. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln läuft ja gegen den Geschäftsführer als natürliche Person, der juristisch verantwortlich ist. Mir ist nicht bekannt, dass dies eingestellt wurde.

Die Insolvenz bezieht sich auf die lizengo GmbH & Co. KG - also die Wirtschaftseinheit.
richtig, und eine Insolvenz ist ja auch erstmal nix schlimmes... und wenn, der schaden ist durch die GmbH & Co. KG gedeckelt...

Die Lizengo Verkäufe sind ja auch nicht ungültig, das Geld ist ja geflossen face-wink.

Im Gegensatz zu weiteren Kommentaren hier im Thread: Die Käufer haben nach der gängigen Rechtsprechung nie eine geltende Lizenz von Lizengo erhalten, sondern nur einen Schlüssel. Und wenn der jetzt gesperrt wird, ist es auch mit dem 'technischen Zugang' zur Software-Nutzung vorbei.

@117471: Merkwürdige Einstellung ... wenn im Park mit Drogen gedealt wird, ist das zu 100% legal, solange keine Presse berichtet? Kopfschüttel ...

Heise hat zwar die meiste Aufmerksamkeit bekommen. Nur war das Thema nach der Edeka-Aktion schon auf der schiefen Bahn. Und mir liegen einige Schreiben gewerblicher Anwender vor, die nach Testkäufen bei Microsoft eine PID-Prüfung beantragt haben und ausnahmslos negative Bescheide bekamen. Das Problem hat imho angefangen zu riechen ... ergo musste MS was tun.

Wobei ich übrigens davon ausgehe, dass lizengo im B2B-Bereich von 2014 bis irgendwann 2018 da durchaus lizenzrechtlich sauber agiert hat. Die Polizei Oberbayern oder der Bundestag bzw. deren Beschaffer lassen sich nicht auf windige Lizenzkärtchen-Aktionen a la Edeka ein. Mag mich aber vielleicht täuschen.

@Vision2015: Zu deinen 'nein, bei einigen kunden liegt nach überprüfung eine Bestätigung von MS vor....' -> das hätte mich interessiert, eine solche Bestätigung von , dass eine wirksame Lizenzübertragung nachgewiesen wurde, aus 2019/2020 zu sehen zu bekommen.
das Problem ist wohl, das jetzt alle glauben, das ALLE Verkaüfe von Lizengo als Raubkopie zu bewerten sind, das ist nicht so!
es geht um eine bestimmte Charge... ich vermute sogar, das diese dem Händler absichtlich zugespielt wurde...
Lizenzgo hat durchaus ordentliche Lizenzen verkauft.....



Mir liegen einige Bestätigungen der PID-Prüfung von Testkäufen von Microsofts Dienstleister CreaKom in Kopie vor. Bei keiner der Käufe wurde ein wirksamer Lizenznachweis bestätigt. Habe ich was verpasst?
warscheinlich... die werden ja nicht alle Lizenzen aufgekauft haben..

PS: In den Schreiben von CreaKom werden i.d.R. auch die Urteile zitiert, die Lizenzkey <> Lizenz thematisieren. Es gibt zwar von RA Solmecke einige aufgeworfene Fragen, die im Prozess gegen den GF möglicherweise zu klären sind. Aber ich erwarte da keine wesentliche Änderung, die der aktuellen Rechtsprechung konträr entgegen läuft.

Frank
Member: kgborn
kgborn Nov 25, 2020 updated at 14:01:25 (UTC)
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@Frank: Zu 'warscheinlich... die werden ja nicht alle Lizenzen aufgekauft haben..'

Nein, die haben (imho) KEINE Lizenzen gekauft, sondern Produktschlüssel (MAKs). Und zu deren Weiterverkauf hatte ich oben was von CreaKom zitiert.

Auch zum Thema 'ordentliche Lizenzen' hatte ich was geschrieben. Das lief m.E. nur im B2B-Bereich und womöglich in den Anfangstagen, wenn die eine Charge Office Home-Produkte samt Lizenzen gekauft hatten.

Später ging das schief, bei mir sind Leute eingeschlagen, die ein Office 2010/2013/2016 Home oder Small Business ordern wollten, und sich dann 'wegen momentaner Lieferschwierigkeiten' mit einer Office 2019 Pro Plus-Lizenz bedient sahen. Erst zu diesem Zeitpunkt bin ich persönlich hellhörig geworden. Das war dann wohl der Zeitpunkt, als im Endkundenshop regelmäßig nur ein Key geliefert wurde - lasse mich aber gerne widerlegen.
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Nov 25, 2020 updated at 14:05:52 (UTC)
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Ist aber alles ein Nebenkriegsschauplatz. M.W. gibt es Händler, die im B2B-Bereich diese Nachweise insolvenzsicher erbringen - die verkaufen aber keine Einzellizenzen zu 30 Euro.

Sorry, aber mal nachgefragt;

Was ist ein insolvenzsicherer Nachweis? Das klingt wie ein birnenhafter Apfel. - Ein Nachweis wird durch Insolvenz schliesslich nicht ungültig.
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 updated at 14:22:24 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @kgborn:

PID-Prüfungsschreiben von CreaKom

Äh - Du weißt aber schon, dass CreaKom eine von Microsoft beauftragte PR-Agentur ist deren Hauptauftrag vermutlich darin besteht, Unsicherheit zu streuen und die Bedeutung der entsprechenden Urteile herunterzuspielen?

Was hier und bei dem Vergleich mit dem Fahrzeugschlüssel nicht erwähnt wurde ist, dass die Keys von Microsoft im Rahmen der (Neu-)Aktivierung bewusst freigeschaltet wurden. Es geht nicht um den Schlüssel bzw. dessen Existenz, sondern um die daraus folgenden Handlungen und konkludenten Vertragsabschlüsse seitens Microsoft. Aus der aktiven Freischaltung der Installation lässt sich durchaus eine Legitimation ableiten.

Mir sind auch keine Rechtspositionen bekannt, die das so anzweifeln.

Das mag sein. Allerdings ist die o.g. Auffassung wie gesagt auf einen "Nebenschauplatz" reduziert. Letztendlich geht es nicht um die Übertragung des Schlüssels, sondern um die Freischaltung der Betriebssysteminstallation durch Microsoft. Zumal sie ja jederzeit die Möglichkeit haben, die betroffenen Keys zu sperren.

In diesem Zusammenhang: Es gibt keinen Anspruch, einer Lizenzüberprüfung zuzustimmen. Und es gibt m.W. auch noch keinen Fall, in dem irgendein Softwarekonzern eine richterlich abgesegnete Durchsuchung veranlassen konnte. "Betroffen" sind letztendlich immer diejenigen, die sich auf diese ganze Diskutiererei einlassen und denken, dass es sich um "Berater" und nicht um "Vertriebler" handelt face-smile

Gruß,
Jörg
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 at 14:21:46 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @kgborn:

Nein, die haben (imho) KEINE Lizenzen gekauft, sondern Produktschlüssel (MAKs).

Nicht nur das: Sie haben sich nämlich auch entsprechend abgesichert - z.B. dahingehend, dass der Verkäufer schriftlich bestätigt, dass die Lizenzierung seinerzeit korrekt erfolgte und die Lizenz von seiner Seite aus nie wieder genutzt wird.

Es ist ein Fehler, grundsätzlich(!) davon auszugehen, dass dies nicht erfolgt ist.

Ich hatte selber das Glück, dass ich Einblick in die Dokumentation und die Verträge(!) der Reseller werfen konnte. Der Aufwand liegt schon deutlich über einer Excel-Tabelle mit ein paar Keys drin...

Gruß,
Jörg
Member: kgborn
kgborn Nov 25, 2020 at 14:36:41 (UTC)
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Das Problem nicht verstanden?

Dein Händler lagert den Nachweis bei sich oder teilt mit 'Nachweis liegt bei Firma xyz' - und dann geht die Stelle insolvent. Schon hat der Käufer ein Problem.

Wenn Du eidesstattliche Versicherungen der Lizenzgeber im Zugriff hast, sieht es schon anders aus - wobei Du dann nur hoffen darfst, dass der Key zu dieser Lizenz niemals gesperrt wird und der Verkäufer dir einen neuen Key liefert.

Aber im Grunde kann man das alles abkürzen: Der Nutzer der SW muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Lizenz erworben hat.
Member: kgborn
kgborn Nov 25, 2020 at 14:53:54 (UTC)
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@117471: Zu 'Äh - Du weißt aber schon, dass CreaKom eine von Microsoft beauftragte PR-Agentur ist deren Hauptauftrag ...'

Das muss mich nicht interessieren, wenn ich bei Microsoft eine PID-Prüfung einreiche. Dort gibt es zwei mögliche Antworten:

a) Du hast keine Lizenz, weil
b) Jawoll, Du hast eine Lizenz

Zu a) - kann man gerne alles anzweifeln - alleine, ich bin nicht der Lizenzgeber, mit dem man das ausfechten müsste.

Und Ja, zu b) gab es von CreaKom auch Schreiben. Es gibt sie also doch, die legalen Produkte mit Key und Lizenz auf eBay & Co.

Zum Generellen: Es war originär nach Urteilen gefragt worden, die ich als Zitat geliefert habe.

Ich muss mir aber schlicht keine Gedanken machen, ob Admin abc in Firma xyz dort irgendwelche Käufe im Netz für sich bzw. den Arbeitgeber rechtssicher abwickelt. Wenn jemand der Meinung ist: Das machen wir so und so ... ist das sein Bier.
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 updated at 14:55:09 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @kgborn:

Dein Händler lagert den Nachweis bei sich oder teilt mit 'Nachweis liegt bei Firma xyz' - und dann geht die Stelle insolvent.

Oh - Verzeihung. Ich wusste nicht, dass ein Unternehmen bei einer Insolvenz geschlossen inklusive aller Unterlagen, Möbel und Server durch den Schredder geht.

Schon hat der Käufer ein Problem.

Nö. Der Verkauf wurde ja rechtssicher abgeschlossen und die Zustimmung seitens Microsoft ist mit der Aktivierung erfolgt. Wen Microsoft der Meinung ist, dass es sich um ein jederzeit widerrufbares Nutzungsrecht handelt, dann sollen sie es halt widerrufen - die Möglichkeiten dazu haben sie ja (z.B. via "Windows Genuine Advantage"). Jede Sekunde, in der sie das nicht tun, ist als Zustimmung zu werten und irgendwann ist sicherlich auch die Grenze zum Gewohnheitsrecht erreicht.

Wenn Du eidesstattliche Versicherungen der Lizenzgeber im Zugriff hast, sieht es schon anders aus

Ich habe die Rechnung sowie die AGB des Resellers, in denen die wesentlichen Bestandteile der Prozesse und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten (für Käufer und Verkäufer) dokumentiert sind. D.h., ich kann nicht nur darlegen unter welchen Bedingungen ich gekauft habe; sondern auch, zu welchen Bedingungen der Reseller gekauft hat.

Der Nutzer der SW muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Lizenz erworben hat.

Er hat die Rechnung. Und für alles Weitere: In dubio pro reo.

Dass Problem ist eher, dass nicht einmal mehr Microsoft die eigene Lizenzverteilung nachvollziehen kann. Auf der anderen Seite würde es die gesamte Lizenzpolitik in Frage stellen, wenn nicht einmal der Hersteller Transparenz hat und verbindlich aussagen kann, welcher Schlüssel wann an wen geliefert wurde.

Gruß,
Jörg
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 25, 2020 updated at 15:17:09 (UTC)
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moin...
Zitat von @kgborn:

@Frank: Zu 'warscheinlich... die werden ja nicht alle Lizenzen aufgekauft haben..'
aha...

Nein, die haben (imho) KEINE Lizenzen gekauft, sondern Produktschlüssel (MAKs). Und zu deren Weiterverkauf hatte ich oben was von CreaKom zitiert.
CreaKom hat für mich keine relevanz.... die machen was MS will....
und ich widerspreche, es wurde Lizenzen gekauft, und das ist von MS bestätigt! wir reden nicht über 90 cent office2019pp!
da du nicht alle abgeschossenen Geschäfte von Lizenzgo kennst, würde ich mich da an deiner stelle etwas bedeckt halten... ich rede nicht mal von übler nachrede, aber von Hörensagen.... also...


Auch zum Thema 'ordentliche Lizenzen' hatte ich was geschrieben. Das lief m.E. nur im B2B-Bereich und womöglich in den Anfangstagen, wenn die eine Charge Office Home-Produkte samt Lizenzen gekauft hatten.
m.E.
das ist Hörensagen... du warst nicht mal dabei....

Später ging das schief, bei mir sind Leute eingeschlagen, die ein Office 2010/2013/2016 Home oder Small Business ordern wollten, und sich dann 'wegen momentaner Lieferschwierigkeiten' mit einer Office 2019 Pro Plus-Lizenz bedient sahen. Erst zu diesem Zeitpunkt bin ich persönlich hellhörig geworden. Das war dann wohl der Zeitpunkt, als im Endkundenshop regelmäßig nur ein Key geliefert wurde - lasse mich aber gerne widerlegen.
da gibbet ja noch andere Anbieter.... die weitaus günstiger sind bzw. waren .... face-smile
mag ja sein, das da Keys verkauft worden sind, aber du kannst nicht beweisen das alle Geschäfte krum waren.....

Frank
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 25, 2020 updated at 15:41:27 (UTC)
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Zitat von @Vision2015:

richtig, und eine Insolvenz ist ja auch erstmal nix schlimmes... und wenn, der schaden ist durch die GmbH & Co. KG gedeckelt...
Stimmt, und eigentlich steht es uns auch nicht zu über die Gründe zu spekulieren. Es kann viele andere Gründe geben.
das Problem ist wohl, das jetzt alle glauben, das ALLE Verkaüfe von Lizengo als Raubkopie zu bewerten sind, das ist nicht so!
es geht um eine bestimmte Charge... ich vermute sogar, das diese dem Händler absichtlich zugespielt wurde...
Spekulation, wenn nicht sogar böswillige Unterstellung.
Lizenzgo hat durchaus ordentliche Lizenzen verkauft.....
Das Problem ist nur, wenn der Kunde jetzt aufgrund einer Insolvenz nicht mehr die Lizenzkette nachverfolgen/ beweisen kann.
Und dann?
Mir wäre auch ein transparenteres System lieber. Microsoft verhält sich da leider eher wie "Nebelsoft". Andere Software-Hersteller können das besser!

@Lochkartenstanzer
Welche gängige Rechtsprechung? Hast Du da Aktenzeichen? iirc gibt es da durchaus unteschiedliche Urteile, allerdings habe ich da keine Aktenzeichen greifbar.

lks
Im Falle Lizengo sind mir keine Urteile bekannt.
Ich kann hier natürlich keine Rechtsberatung machen, aber man kann doch schon als normaler Bürger nachlesen.

Gegen das Keysellig gab es aber letztes Jahr ein BGH-Urteil:
Urteil vom 23. Januar 2019 (Az.: 5 StR 479/18)

Ein BGH-Urteil in Sachen Download-Link gab es auch schon:
BGH-Urteil Az.: I ZR 132/17

Für redliche Lizenzhändler wird es immer schwieriger, da sich die Regeln ständig ändern. Was gestern noch erlaubt war, kann morgen schon wieder zum Problem werden. Und immer droht ein Prozessrisiko.

Selbst wenn man wie @Vision2015 ein "dickes Fell" hat und am Ende sogar noch gewinnen sollte, so hat man doch zuerst viel Zeit und Geld verloren.

Auch die Unschuldsvermutung gilt in Deutschland nicht in jedem Fall. Schließlich gibt es noch die "sekundären Darlegungslast" (ZPO § 138).
Seit 2015 hat sich aufgrund eines (weiteren) BGH-Urteils die gängige Rechtssprechung verändert.
Zu den Voraussetzungen für Bestehen einer sekundären Darlegungslast des Beklagten gibt's wieder etwas zu lesen:
BGH-Urteil vom 10.02.2015 VI ZR 343/13

Letzteres wurde mittlerweile nach meiner Meinung ins Absurde getrieben. Man denke nur an die "Raubkopierer Oma".
https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Raubkopier-Oma-ohne-PC ...

Also bleibt für uns alle mal wieder:
Holt Euch eine GROSSE Kanne Tee (oder Kaffee) und wartet ab.
Bis man weiß, welche gebrauchten Microsoft-Lizenzen rechtssicher erlaubt sind, hat M$ sowieso alles auf Abo umgestellt.

its
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 25, 2020 at 15:56:37 (UTC)
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Zitat von @IT-Spezi:

Zitat von @Vision2015:

richtig, und eine Insolvenz ist ja auch erstmal nix schlimmes... und wenn, der schaden ist durch die GmbH & Co. KG gedeckelt...
Stimmt, und eigentlich steht es uns auch nicht zu über die Gründe zu spekulieren. Es kann viele andere Gründe geben.
das Problem ist wohl, das jetzt alle glauben, das ALLE Verkaüfe von Lizengo als Raubkopie zu bewerten sind, das ist nicht so!
es geht um eine bestimmte Charge... ich vermute sogar, das diese dem Händler absichtlich zugespielt wurde...
Spekulation, wenn nicht sogar böswillige Unterstellung.
Lizenzgo hat durchaus ordentliche Lizenzen verkauft.....
Das Problem ist nur, wenn der Kunde jetzt aufgrund einer Insolvenz nicht mehr die Lizenzkette nachverfolgen/ beweisen kann.
Und dann?
ja, das ist wohl ein Problem.....
allerdings habe auch ich Kunden, die diese geforderten nachweise haben- von MS bestätigt!
nicht alles wurde bei Lizenzgo ohne lizenz verkauft...
Mir wäre auch ein transparenteres System lieber. Microsoft verhält sich da leider eher wie "Nebelsoft". Andere Software-Hersteller können das besser!
das stimmt wohl leider...
selbst Gold und Platin Partner werden ja so langsam aber sicher im Regen stehen gelassen...

@Lochkartenstanzer
Welche gängige Rechtsprechung? Hast Du da Aktenzeichen? iirc gibt es da durchaus unteschiedliche Urteile, allerdings habe ich da keine Aktenzeichen greifbar.

lks
Im Falle Lizengo sind mir keine Urteile bekannt.
mir auch nicht...
Ich kann hier natürlich keine Rechtsberatung machen, aber man kann doch schon als normaler Bürger nachlesen.

Gegen das Keysellig gab es aber letztes Jahr ein BGH-Urteil:
Urteil vom 23. Januar 2019 (Az.: 5 StR 479/18)

Ein BGH-Urteil in Sachen Download-Link gab es auch schon:
BGH-Urteil Az.: I ZR 132/17

Für redliche Lizenzhändler wird es immer schwieriger, da sich die Regeln ständig ändern. Was gestern noch erlaubt war, kann morgen schon wieder zum Problem werden. Und immer droht ein Prozessrisiko.
jo... das stimmt!

Selbst wenn man wie @Vision2015 ein "dickes Fell" hat und am Ende sogar noch gewinnen sollte, so hat man doch zuerst viel Zeit und Geld verloren.
oder eine gute Rechtschutz... face-smile

Auch die Unschuldsvermutung gilt in Deutschland nicht in jedem Fall. Schließlich gibt es noch die "sekundären Darlegungslast" (ZPO § 138).
Seit 2015 hat sich aufgrund eines (weiteren) BGH-Urteils die gängige Rechtssprechung verändert.
Zu den Voraussetzungen für Bestehen einer sekundären Darlegungslast des Beklagten gibt's wieder etwas zu lesen:
BGH-Urteil vom 10.02.2015 VI ZR 343/13

Letzteres wurde mittlerweile nach meiner Meinung ins Absurde getrieben. Man denke nur an die "Raubkopierer Oma".
https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Raubkopier-Oma-ohne-PC ...

Also bleibt für uns alle mal wieder:
Holt Euch eine GROSSE Kanne Tee (oder Kaffee) und wartet ab.
Bis man weiß, welche gebrauchten Microsoft-Lizenzen rechtssicher erlaubt sind, hat M$ sowieso alles auf Abo umgestellt.
ja.. da ist was dran... das MS Surface-Geräte bald mit Münzeinwurf kommen, ist kein geheimnis

its
Frank
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 at 16:03:49 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @IT-Spezi:

Das Problem ist nur, wenn der Kunde jetzt aufgrund einer Insolvenz nicht mehr die Lizenzkette nachverfolgen/ beweisen kann.

Das muss er nicht. Er muss nur "seinen" Kauf nachweisen und dokumentieren.

Wenn Du z.B. einen PC im Elektronikdiscounter kaufst überprüfst Du ja auch nicht, aus welcher Quelle der Lizenzschlüssel im BIOS kommt. Vergleiche dazu §241 Abs. 2 BGB

Mir wäre auch ein transparenteres System lieber.

Japp. Und erste Voraussetzung wäre, dass die betroffenen Systeme halt deaktiviert werden. Es gibt die Möglichkeiten und Microsoft räumt sich ja auch die Rechte ein, das Nutzungsrecht zu widerrufen. Dann ergäbe sich alleine schon aus der bestehenden Funktionalität das Recht zur Nutzung - einfacher ginge es nicht.

Auch die Unschuldsvermutung gilt in Deutschland nicht in jedem Fall.

Und wie sollte ich dann z.B. nachvollziehen, dass ein Artikel keine Hehlerware ist? Selbst der regionale TV-Laden kann nicht nachvollziehen, ob die 50 DVD-Player, die er vom Importeur kauft, z.B. in China irgendwann mal von einer Palette gefallen sind. Irgendwann sind die Möglichkeiten erschöpft.

Bis man weiß, welche gebrauchten Microsoft-Lizenzen rechtssicher erlaubt sind, hat M$ sowieso alles auf Abo umgestellt.

Wie ich bereits schrieb: Eine vollständige Klärung wird es niemals geben. Der Profit von Microsoft resultiert ja gerade aus den Unsicherheiten. Mal ehrlich - wer hat z.B. noch nie "der Einfachheit halber" eine Datacenter-Lizenz gekauft weil er zu faul war, die korrekte Lizenzierung zu recherchieren / berechnen? face-smile

Gruß,
Jörg
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Nov 25, 2020 at 16:15:26 (UTC)
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Wie ich bereits schrieb: Eine vollständige Klärung wird es niemals geben. Der Profit von Microsoft resultiert ja gerade aus den Unsicherheiten. Mal ehrlich - wer hat z.B. noch nie "der Einfachheit halber" eine Datacenter-Lizenz gekauft weil er zu faul war, die korrekte Lizenzierung zu recherchieren / berechnen?

Da wäre ich vorsichtig.

a) geht auch eine DC Lizenz nach Cores. Hast du eine DC Lizenz aber mehr als 16 Cores - Trouble!
b) soweit ich weiss(da fängt es an!) ist auch bei einer DC Lizenz kein Dienst neben dem Hyper-V auf dem Hyper-V Server nativ erlaubt - ggf. Trouble. (machen zwar nur Pfeiffen,...aber nunja)
c) etc das übliche Lizenztänzchen.
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 25, 2020 updated at 17:30:25 (UTC)
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Zitat von @Vision2015:
Das Problem ist nur, wenn der Kunde jetzt aufgrund einer Insolvenz nicht mehr die Lizenzkette nachverfolgen/ beweisen kann.
Und dann?
ja, das ist wohl ein Problem.....
allerdings habe auch ich Kunden, die diese geforderten nachweise haben- von MS bestätigt!
nicht alles wurde bei Lizenzgo ohne lizenz verkauft...
Habe ich auch nicht behauptet.
Mir wäre auch ein transparenteres System lieber. Microsoft verhält sich da leider eher wie "Nebelsoft". Andere Software-Hersteller können das besser!
das stimmt wohl leider...
selbst Gold und Platin Partner werden ja so langsam aber sicher im Regen stehen gelassen...
Man kann zwar schnell die PID überprüfen, aber alles andere ist leider aufwändiger. (Und kostet Zeit.)
Im Falle Lizengo sind mir keine Urteile bekannt.
mir auch nicht...
Für redliche Lizenzhändler wird es immer schwieriger, da sich die Regeln ständig ändern. Was gestern noch erlaubt war, kann morgen schon wieder zum Problem werden. Und immer droht ein Prozessrisiko.
jo... das stimmt!

Selbst wenn man wie @Vision2015 ein "dickes Fell" hat und am Ende sogar noch gewinnen sollte, so hat man doch zuerst viel Zeit und Geld verloren.
oder eine gute Rechtschutz... face-smile
Die übernimmt auch nicht alles und Deine Zeit kostet auch etwas! Ganz zu schweigen von den Nerven. Denk an Deine Gesundheit! face-wink

Bis man weiß, welche gebrauchten Microsoft-Lizenzen rechtssicher erlaubt sind, hat M$ sowieso alles auf Abo umgestellt.
ja.. da ist was dran... das MS Surface-Geräte bald mit Münzeinwurf kommen, ist kein geheimnis

Ja, habe ich beim neuen SurfaceStudio auch schon gesehen.
insertcoin2
Aber irgendwie verschandelt das das Design. Die hätten die auch besser einen Sensor für kontaktloses Bezahlen verbauen können. Das hätte man besser verbergen können. Ich frage mich nur, wer die Münzen abholt? face-wink

its
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 25, 2020 at 16:56:34 (UTC)
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Zitat von @117471:
Hallo
Zitat von @IT-Spezi:

Das Problem ist nur, wenn der Kunde jetzt aufgrund einer Insolvenz nicht mehr die Lizenzkette nachverfolgen/ beweisen kann.

Das muss er nicht. Er muss nur "seinen" Kauf nachweisen und dokumentieren.

Wenn Du z.B. einen PC im Elektronikdiscounter kaufst überprüfst Du ja auch nicht, aus welcher Quelle der Lizenzschlüssel im BIOS kommt. Vergleiche dazu §241 Abs. 2 BGB
So einfach ist das auch nicht. Sonst wären Keys ja kein Reiz(darm)thema.
Früher gab es auch mal (ganz gut) gefälschte Office-Lizenzen, die mit Verpackung, Rechnung und so verkauft wurden.
Dennoch wurden diese von M$ deaktiviert. Da half die Rechnung des Kunden auch nicht weiter.
Auch die Unschuldsvermutung gilt in Deutschland nicht in jedem Fall.

Und wie sollte ich dann z.B. nachvollziehen, dass ein Artikel keine Hehlerware ist? Selbst der regionale TV-Laden kann nicht nachvollziehen, ob die 50 DVD-Player, die er vom Importeur kauft, z.B. in China irgendwann mal von einer Palette gefallen sind. Irgendwann sind die Möglichkeiten erschöpft.
Deshalb habe ich ja das Beispiel der "Raubkopierer Oma" genannt. Die hatte nicht einmal einen Computer. Trotzdem wurde sie zur Zahlung von 2000€ verdonnert. Der Richter meinte, sie solle nachweisen, wer den Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat. Wie hätte sie das denn tun sollen?
Bis man weiß, welche gebrauchten Microsoft-Lizenzen rechtssicher erlaubt sind, hat M$ sowieso alles auf Abo umgestellt.

Wie ich bereits schrieb: Eine vollständige Klärung wird es niemals geben. Der Profit von Microsoft resultiert ja gerade aus den Unsicherheiten. Mal ehrlich - wer hat z.B. noch nie "der Einfachheit halber" eine Datacenter-Lizenz gekauft weil er zu faul war, die korrekte Lizenzierung zu recherchieren / berechnen? face-smile
Es gibt dafür auch Rechner im Internet. face-wink
Oder Du fragst den Software-Händler Deines Vertrauens.

its
Mitglied: 117471
117471 Nov 25, 2020 at 18:17:14 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @IT-Spezi:

Früher gab es auch mal (ganz gut) gefälschte Office-Lizenzen, die mit Verpackung, Rechnung und so verkauft wurden.

Das ist natürlich eine ganz andere Hausnummer, der vermutlich auch kein Kauf vorausgegangen ist.

Die Lizenzen, um die es hier geht, wurden bei Microsoft bezahlt und auch der Reseller hat sie letztendlich käuflich erworben.

Dennoch wurden diese von M$ deaktiviert. Da half die Rechnung des Kunden auch nicht weiter.

Schön! Wie gesagt - eine Deaktivierung ist legitim und schafft Rechtssicherheit. Da bin ich ganz bei Dir.

Deshalb habe ich ja das Beispiel der "Raubkopierer Oma" genannt. Die hatte nicht einmal einen Computer. Trotzdem wurde sie zur Zahlung von 2000€ verdonnert. Der Richter meinte, sie solle nachweisen, wer den Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat. Wie hätte sie das denn tun sollen?

Da gibt es sogar ein Buch drüber: "Die Spinne in der Yucca-Palme". Ernsthaft - das glaube ich erst, wenn ich die Urteilsbegründung gelesen habe.

Gruß,
Jörg

Übrigens: Ich denke nicht, dass es jemanden gelingt, hier andere Teilnehmer zu überzeugen. Ich finde es schön, dass es tatsächlich noch Menschen gibt, die sich eine eigene Meinung bilden. Ich denke, dabei kann man es belassen - spätestens ab jetzt würde ich mich eh' nur wiederholen face-smile
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 25, 2020 at 19:33:09 (UTC)
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Zitat von @117471:
Deshalb habe ich ja das Beispiel der "Raubkopierer Oma" genannt. Die hatte nicht einmal einen Computer. Trotzdem wurde sie zur Zahlung von 2000€ verdonnert. Der Richter meinte, sie solle nachweisen, wer den Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat. Wie hätte sie das denn tun sollen?

Da gibt es sogar ein Buch drüber: "Die Spinne in der Yucca-Palme". Ernsthaft - das glaube ich erst, wenn ich die Urteilsbegründung gelesen habe.

Die Erklärung von der Anwältin unter Berücksichtigung der "sekundären Darlegungslast":
http://freifunkstattangst.de/2020/06/12/die-alte-dame/
Das Urteil zum Nachlesen:
https://austausch.kanzlei-hubrig.de/Public/Die_alte_Dame_anonym.pdf

its
Member: GrueneSosseMitSpeck
GrueneSosseMitSpeck Nov 25, 2020 updated at 20:08:54 (UTC)
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Ganz ganz früner bestand so ein Produkt aus vier Bestandteilen: Datenträger, COA Keycode und Handbuch. Wenn alle vier Bestandteile beinander waren, dann hat Microsoft das als legales Produkt betrachtet.

Und 25 Jahre später hat sich MS ein System ausgedacht, wo alles online passiert. Lieschen Müller mit dem Windows 10 Keycode geht vermutlich mal unbehelligt ihres Weges, aber Firmen die nachweislich MAKs einzeln verkaufen, betrügen Microsoft und den Kunden. Wie das juristisch zu bewerten ist, wird wohl in ein bis zwei Jahren feststehen.
Member: MitchConnor
MitchConnor Nov 26, 2020 at 01:25:47 (UTC)
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" aber Firmen die nachweislich MAKs einzeln verkaufen, betrügen Microsoft und den Kunden."

Das ist grundsätzlich erst einmal nicht korrekt. Wurde ja eigentlich auch bereits oft genug erklärt.
der Weiterverkauf von Volumenlizenzen oder Auszügen ist an Bedingungen geknüpft und per se nicht illegal.

Der Handel mit Keys die außerhalb des EWR zuerst verkauft worden sind hingegen, ist es zu 100%
Member: Milord
Milord Nov 26, 2020 at 06:27:44 (UTC)
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Klage von Microsoft kassiert, Geld in Sicherheit gebracht, Shop geschlossen und Firma in die Insolvenz laufen lassen.
In wie weit Microsoft dort Geld gezahlt hat, wird man wohl nicht erfahren.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 26, 2020 at 08:34:34 (UTC)
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Zitat von @GrueneSosseMitSpeck:

... aber Firmen die nachweislich MAKs einzeln verkaufen, betrügen Microsoft und den Kunden.

Das stimmt so nicht. Zumindest MS wird nicht betrogen. Denn MS verkauft die MAKs für eine bestimmte Zahl von Aktivierungen und wenn die erreicht sind, ist tuk. Ob die Aktivierungen nun durch die Firma selbst ausgeschöpft werden oder durch andere ist völlig egal. Von daher kann man da nicht vom einem Betrug gegenüber MS reden, insbesondere weil die MS-Mafiosi ja genau das Geld dafür schon bekommen haben, daß sie dafür aufgerufen haben, als sie es dem Distributor oder dem Firmenkunden verkauft haben.

Was anderes ist hingegen das Verhältnis gegenüber dem Kunden. Da kommt es wieder auf die Vertragsgestaltung an. Wenn dem Kunden kommuniziert würde, daß man mit dem Key nicht mehrmals aktivieren kann, so wäre es kein Betrug.

Andererseits muß man schon sehr naiv sein, wenn man für 5€ angeblich Lizensen (oder auch nur Keys) bekommt und erwartet, dafür die gleiche Leistung zu bekommen, als wenn man eine Lizenz für 400€ kauft.

lks
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 26, 2020 at 09:05:20 (UTC)
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Wie ich bereits schrieb: Eine vollständige Klärung wird es niemals geben. Der Profit von Microsoft resultiert ja gerade aus den Unsicherheiten. Mal ehrlich - wer hat z.B. noch nie "der Einfachheit halber" eine Datacenter-Lizenz gekauft weil er zu faul war, die korrekte Lizenzierung zu recherchieren / berechnen?

Da wäre ich vorsichtig.

a) geht auch eine DC Lizenz nach Cores. Hast du eine DC Lizenz aber mehr als 16 Cores - Trouble!
b) soweit ich weiss(da fängt es an!) ist auch bei einer DC Lizenz kein Dienst neben dem Hyper-V auf dem Hyper-V Server nativ erlaubt - ggf. Trouble. (machen zwar nur Pfeiffen,...aber nunja)
c) etc das übliche Lizenztänzchen.

Watt is denn eine DC Lizenz? Habe ich bisher noch nicht gehört.
Ich verstehe das hier alles aber richtig, daß wir nur von Volumenlizenzen reden? Ein Aufkleber mit Produktschlüssel beinhaltet meines Wissens nach eine Lizenz. Oder liege ich da falsch?

🖖
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 26, 2020 at 09:07:38 (UTC)
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Zitat von @Dr.Bit:

Watt is denn eine DC Lizenz?

Er meint DataCenter.

lks
Member: NordicMike
NordicMike Nov 26, 2020 at 09:07:48 (UTC)
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Ich vermute mal DC = DataCenter
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 26, 2020 at 09:27:27 (UTC)
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Klar, hätte ich auch selber drauf kommen können face-smile. Ich verknüpfe DC bloß immer gleich mit DomänenController. Da war ich dann doch etwas verwirrt.

🖖
Member: binBash86
binBash86 Nov 26, 2020 at 15:05:40 (UTC)
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Ich hatte es die ganze Zeit vorausgesagt: Kleine Tüftelaufgabe für unsere Lizenzfüchse
Member: Ex0r2k16
Ex0r2k16 Nov 26, 2020 at 15:14:43 (UTC)
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Zitat von @117471:

Hallo,

ob die Lizenzen „fraglich“ sind, wurde meines Wissens nach nie so richtig geklärt. Treibende Kraft war hier immer die Geldgier seitens M$.

Vielleicht hat M$ die ja geschmiert, damit die ihren Laden über den Jordan schicken. Wer weiß schon, was hinter den Kulissen abläuft.

Gruß,
Jörg

Doch. Laut MS gabs nie eine Lizenz sondern nur den Key. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Mit der Insolvenz steht man also spätestens jetzt komplett ohne Recht auf Key da, da man ungültige bei lizenzgo reklamieren konnte. So funktionieren aber alle Grau Lizenz Provider. Ich vermute man muss die Firma nur schnell genug dicht machen und eine neue starten. Siehe diverse Grauhändler mit lustigen Firmennamen auf ebay oder amazon.
Mitglied: 117471
117471 Nov 26, 2020 at 18:10:34 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Ex0r2k16:

Laut MS

Wenn MS das behauptet, ist es keine Klärung, sondern eine Auffassung.

gabs nie eine Lizenz sondern nur den Key

Der Key ist letztendlich dazu da, die Lizenzierung zu klären bzw. sicherzustellen. Wenn er funktioniert und Microsoft das System freischaltet, haben sie diese Entscheidung nach ihrem eigenen Regelwerk getroffen.

Habe ich aber auch schon mal geschrieben, siehe oben.

Mit der Insolvenz steht man also spätestens jetzt komplett ohne Recht auf Key da,

Den hat man schon. Der Vertrag ist ja "abgeschlossen". Das System läuft - zackfertigausdiemaus.

Gruß,
Jörg
Member: Ex0r2k16
Ex0r2k16 Nov 27, 2020 at 08:27:32 (UTC)
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Zitat von @117471:
Der Key ist letztendlich dazu da, die Lizenzierung zu klären bzw. sicherzustellen. Wenn er funktioniert und Microsoft das System freischaltet, haben sie diese Entscheidung nach ihrem eigenen Regelwerk getroffen.


Also wenn ich als Shop Betreiber meinen Keygen anwerfe und dir einen Key schicke, ist das dann eine gültige Lizenz? Interessanter Ansatz.

Mit der Insolvenz steht man also spätestens jetzt komplett ohne Recht auf Key da,

Den hat man schon. Der Vertrag ist ja "abgeschlossen". Das System läuft - zackfertigausdiemaus.


Der ungültig is. Hehlerware musst du ja schließlich auch zurück geben face-smile

Klar mag das jetzt nicht unbedingt für jeden Key von denen gelten, aber ein Key ist und bleibt keine Lizenz.
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 updated at 09:14:14 (UTC)
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Zitat von @Ex0r2k16:

Zitat von @117471:
Der Key ist letztendlich dazu da, die Lizenzierung zu klären bzw. sicherzustellen. Wenn er funktioniert und Microsoft das System freischaltet, haben sie diese Entscheidung nach ihrem eigenen Regelwerk getroffen.
Wenn Du ein Auto mietest und den Autoschlüssel (engl. Key) erhälst, dann gehört Dir das Auto? (Da wird Dir die Autovermietung wohl wiedersprechen!)
Wenn Du einen gebrauchten Autoschlüssel erwirbst, um ihn z.B. in der Werkstatt für Dein Auto umzuprogrammieren, dann gehört Dir auch das Auto des gebrauchten Schlüssels?
Und was das M$ Regelwerk betrifft, so muss man ja bei der Installation den Lizenzbedingungen zustimmen, damit man weiterkommt. Hast Du das Regelwerk mal gelesen?
Also wenn ich als Shop Betreiber meinen Keygen anwerfe und dir einen Key schicke, ist das dann eine gültige Lizenz? Interessanter Ansatz.
Wenn der Key ilegal war, dann kann auch der Käufer ein Strafverfahren erhalten.
Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=J_cei7IAMN0
Mit der Insolvenz steht man also spätestens jetzt komplett ohne Recht auf Key da,
Den hat man schon. Der Vertrag ist ja "abgeschlossen". Das System läuft - zackfertigausdiemaus.
Bis Post von der Staatsanwaltschaft kommt...
Der ungültig is. Hehlerware musst du ja schließlich auch zurück geben face-smile
Das ist falsch. Ist die Helerware in Treu und Glauben erworben worden und gilt somit als "gutgläubiger Erwerb", dann darf sie behalten werden.
Ein krasses Beispiel: (geklautes Auto)
https://www.youtube.com/watch?v=JLhck60RwaE
Klar mag das jetzt nicht unbedingt für jeden Key von denen gelten, aber ein Key ist und bleibt keine Lizenz.
Stimmt.

its
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 27, 2020 updated at 09:15:52 (UTC)
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Zitat von @IT-Spezi:

Und was das M$ Regelwerk betrifft, so muss man ja bei der Installation den Lizenzbedingungen zustimmen, damit man weiterkommt. Hast Du das Regelwerk mal gelesen?

Da gelten immer noch die Gesetze zu AGB in DE. Nicht alles was MS in diese Regelwerk reinschreibt ist in DE oder in der EU auch so gültig. Das muß man zwar im Einzelfall manchmal vor Gericht ausdiskutieren, aber Tatsache ist, daß vieles davon "Wunschdenken" von MS ist.

Siehe dazu auch Diverse Urteile zu shrink-wrap-Lizenzen, die auch für "Online"-Vereinbarungen übertragbar sind

lks
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 updated at 09:43:34 (UTC)
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@Lochkartenstanzer

Wenn man den Lizenzbedingungen zustimmt, dann ist das ein Vertrag. Auch wenn einige Passagen evtl. in DE ungültig sind.

Man muss ja nicht zustimmen und kann ja sich auch für andere Systeme entschieden.
Linux, (ja, auch android ist ein Linux-Derivat), BSD, etc.
Oder ein Mac. face-wink

Niemand zwingt einen zu M$ Produkte!

Alternativen gibt es genug, nur ob sie vom Kunden angenommen werden?
Auf dem Smartphone hat sich M$ ja mit seinem Betriebssystem ja auch nicht durchgesetzt.

Nur weil man Auto fahren möchte, wird ja auch nicht dazu "gezwungen" Volkswagen zu kaufen. Man kann natürlich auch einen Mercedes, BMW, Toyota, ...

its
Member: kgborn
kgborn Nov 27, 2020 at 10:44:33 (UTC)
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Oh je, da habe ich jetzt aber eine Diskussion losgetreten ... war nie so beabsichtigt und die Diskussionen ufern inzwischen auch aus.

Ziel des Posts war es, die Info über das eingeleitete Insolvenzverfahren zu streuen - relevant für die Leute, die ggf. dort vermeintlich 'eine Lizenz' gekauft und einen Key bekommen haben.

Zur rechtlichen Problematik geht es teilweise recht wild zu, a la Treu und Glauben, was m.W. bei Lizenzen nicht gilt. Zum Glück muss ich niemandem etwas verkaufen oder ausreden. Die Entscheidung trifft jeder selbst. Und Rechtsberatung kann ich erst Recht keine leisten.

Im Zweifelsfall hilft i.d.R. ein spezialisierter Anwalt. Die allgemeine Empfehlung für Leute, die größere Kontingente an Gebrauchtlizenzen für Firmen benötigen: Schaut, dass ihr einen erfahrenen Lizenzberater im B2B-Bereich bekommt, der das ohne Kollateralschäden abwickeln kann. Namen von Anbietern werde ich auch hier keine nennen, da das alles Momentaufnahmen sind.

Zum oben gegenständlichen Fall samt weiterer Anbieter werde ich mich nicht öffentlich äußern - wer recherchiert und ggf. mal GF-Verknüpfungen auf North Data auswerfen lässt, wird schlauer.
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 at 10:47:40 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @IT-Spezi:

Wenn Du einen gebrauchten Autoschlüssel erwirbst, um ihn z.B. in der Werkstatt für Dein Auto umzuprogrammieren, dann gehört Dir auch das Auto des gebrauchten Schlüssels?

Bitte hier keine Autovergleiche - wir sind hier nicht bei facebook oder im Quakenet.

Und was das M$ Regelwerk betrifft, so muss man ja bei der Installation den Lizenzbedingungen zustimmen,

Mit dem entscheidenden Detail, dass unsere Gesellschaft durch Gesetze und nicht durch AGB geregelt wird. Und ja - wenn in den AGB steht, dass Du einmal die Woche bei Bill Gates den Rasen mähst, brauchst Du das auch nicht zu tun.

Hast Du das Regelwerk mal gelesen?

Nicht nur das - ich habe es sogar verstanden.


Ein Argument aus der Youtube- University? Nicht wirklich, oder? Was sagen denn Schminke-Bibi und Kathi Hummels dazu?

Ein krasses Beispiel: (geklautes Auto)
https://www.youtube.com/watch?v=JLhck60RwaE

Noch ein Auto-Vergleich und noch ein Querdenker-Video? Nicht wirklich... Geh' Playstation spielen, Kiddie.

Gruß,
Jörg
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 27, 2020 at 10:55:25 (UTC)
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Zitat von @IT-Spezi:

Niemand zwingt einen zu M$ Produkte!

its

Naja, bis auf fast alle Spielehersteller und Datev und der ganze andere Müll, der Quasistandard geworden ist. Wenn die auf Linux schwenken würden, wäre M$ ziemlich schnell unter ferner liefen. Und dann bist du tatsächlich nicht mehr gezwungen Microsoft zu verwenden, aber eben erst dann.

🖖
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 at 10:56:02 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @kgborn:

Oh je, da habe ich jetzt aber eine Diskussion losgetreten ... war nie so beabsichtigt und die Diskussionen ufern inzwischen auch aus.

Naja, letztendlich zeigt es doch eigentlich genau die Strategie von Microsoft auf. Deren Kapital bzw. Argument ist letztendlich die Unsicherheit.

Im Übrigen finde ich es toll, wenn Menschen ihre eigene Meinung bilden und vertreten. Um mal ehrlich - diejenigen, die gegen den Gebrauchtlizenzverkauf argumentieren sind in erster Linie diejenigen, die ihr Geld mit dem Verkauf von frischer Ware verdienen.

Im Zweifelsfall hilft i.d.R. ein spezialisierter Anwalt.

Eben. Und, mal ernsthaft - wenn ich ein schlechtes Gefühl hätte, dann würde ich das letztendlich sicher nicht meinen Kunden zumuten. Ich habe mich dafür entschieden, begleite meine Kunden entsprechend und habe schon diverse Mal miterlebt, wie sich jemand weinend aus dem Gerichtssaal oder Konferenzraum geschlichen hat. Erfolg gibt natürlich auch eine gewisse Sicherheit.

Meine Erfahrungen reichen übrigens bis ca. 1992 zurück. Damals, als Software noch auf Bändern gespeichert waren, Terminals Papier statt Monitore hatten war Unbundling schon ein großes Thema (IBM, Unisys, Xerox...).

Zum oben gegenständlichen Fall samt weiterer Anbieter werde ich mich nicht öffentlich äußern - wer recherchiert und ggf. mal GF-Verknüpfungen auf North Data auswerfen lässt, wird schlauer.

Lass' mich raten: Irgendwann taucht wieder unser Möchtegern-Krebskranker mit dem hässlichen blauen T-Shirt und seinen Avatar-Mädels auf face-smile

Gruß,
Jörg
Member: NordicMike
NordicMike Nov 27, 2020 at 10:57:48 (UTC)
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Ohne jetzt das Video anzusehen - Hehlerware war in D noch nie Eigentum des Käufers, selbst, wenn er den vollen Preis bezahlt hat. Es gibt ein Land, in dem es wirklich so ist, deswegen gibt es deutsche Agenten, die das Auto dort zurück "klauen".

Der Key ist letztendlich dazu da, die Lizenzierung zu klären bzw. sicherzustellen. Wenn er funktioniert und Microsoft das System freischaltet, haben sie diese Entscheidung nach ihrem eigenen Regelwerk getroffen.

Da fehlt noch ein "aber":
Das Regelwerk kann nicht erkennen "wer" den Key einsetzt. Die Verträge sind ja an den "Vertragspartner" gebunden und nicht an den "Käufer".
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 27, 2020 at 10:59:36 (UTC)
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Zitat von @117471:

Ein Argument aus der Youtube- University? Nicht wirklich, oder? Was sagen denn Schminke-Bibi und Kathi Hummels dazu?

Gruß,
Jörg

Ich glaub ich bin zu alt. Wer is denn Schminke-Bibi? Die Hummels kann ich mir gerade noch zusammenreimen-> Spielerfrau?

🖖
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 updated at 11:00:07 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Dr.Bit:

Spielehersteller

Du wirst lachen - unter Linux habe ich mit Windows-Spielen deutlich mehr Performance. Und auf meinem T430i mit Chipsatzgrafik wird die Mühle unter Windows so heiß, dass sie nach 10 Minuten ausschaltet. Unter Linux wuppt das Bestens: Wohlgemerkt - bei halber fps-Rate und das, obwohl ich nicht mal großartig an den Treibern optimiert habe.

Die Oberfläche von den PlayStations sieht übrigens auch verdächtig nach Kodi aus. Und dass iOS und Android keinen Windows-Kernel haben, sollte ebenfalls bekannt sein. Für mich ist da eher Windows "der Exot" (im Gaming-Bereich).

Gruß,
Jörg
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 at 11:04:07 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Dr.Bit:

Ich glaub ich bin zu alt. Wer is denn Schminke-Bibi? Die Hummels kann ich mir gerade noch zusammenreimen-> Spielerfrau?

Ups, ich meine natürlich "JeiJei", das Paradebbeispiel unserer YouTrottel-Generation: Jay Jay Jackpot

Gruß,
Jörg
Member: NordicMike
NordicMike Nov 27, 2020 updated at 11:05:21 (UTC)
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bei halber fps-Rate und das, obwohl ich nicht mal großartig an den Treibern optimiert habe

Halbe Framerate? Das ist ja gar nichts. Kann man so gar nicht vergleichen.
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 27, 2020 at 11:06:05 (UTC)
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Zitat von @117471:

Hallo,

Zitat von @Dr.Bit:

Spielehersteller

Du wirst lachen - unter Linux habe ich mit Windows-Spielen deutlich mehr Performance. Und auf meinem T430i mit Chipsatzgrafik wird die Mühle unter Windows so heiß, dass sie nach 10 Minuten ausschaltet. Unter Linux wuppt das Bestens: Wohlgemerkt - bei halber fps-Rate und das, obwohl ich nicht mal großartig an den Treibern optimiert habe.

Die Oberfläche von den PlayStations sieht übrigens auch verdächtig nach Kodi aus. Und dass iOS und Android keinen Windows-Kernel haben, sollte ebenfalls bekannt sein. Für mich ist da eher Windows "der Exot" (im Gaming-Bereich).

Gruß,
Jörg

Ich habe noch nicht ein Windows Spiel ohne Emulator in Linux ans Laufen gebracht. Habe mich aber auch nicht wirklich weiter damit beschäftigt, wenn es nicht sofort funktoniert hat.

🖖
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 updated at 11:08:45 (UTC)
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Zitat von @117471:
Noch ein Auto-Vergleich und noch ein Querdenker-Video? Nicht wirklich... Geh' Playstation spielen, Kiddie.

Gruß,
Jörg

Auf Urteile vom BGH gehst Du ja auch nicht ein und ignorierst die. Deutsche Rechtsprechung? Für Dich egal.
Mit den Youtube-Videos wollte ich nur auf ein Niveau hinabsteigen, welches Du evtl. verstehst.
Was ein Kontext ist, verstehst Du ja eh nicht.
Pipi Langstrumpf 75 jahriges Jubiläum wurde ja die Tage gefeiert.
Schön, dass es jemanden gibt, der das Lebensmotto der fiktiven Figur verinnerlicht hat.
Getreu dem Motto: "Ich mach mir die Welt, ..."

its
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 at 11:11:15 (UTC)
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Zitat von @Dr.Bit:

Zitat von @IT-Spezi:

Niemand zwingt einen zu M$ Produkte!

its

Naja, bis auf fast alle Spielehersteller und Datev und der ganze andere Müll, der Quasistandard geworden ist. Wenn die auf Linux schwenken würden, wäre M$ ziemlich schnell unter ferner liefen. Und dann bist du tatsächlich nicht mehr gezwungen Microsoft zu verwenden, aber eben erst dann.

🖖
Dann Frag mal einen Kunden, der nur Apple-Produkte einsetzt.

its
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 at 11:32:01 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @IT-Spezi:

Auf Urteile vom BGH gehst Du ja auch nicht

Kann ich natürlich gerne: Az. I ZR 244/97 sagt letztendlich aus, dass die Wertschöpfung mit dem erstmaligen Verkauf erschöpft ist und dass alles Anderslautende, was z.B. in den AGB steht, im Zweifelsfall nicht existiert.

Alternativ: Az. I ZR 178/08 (hier ging es um den Verkauf der Zugangsdaten für ein Videospiel) oder Aktenzeichen I ZR 129/08.

Korrekt ist, dass eine Aufspaltung von Volumenlizenzen momentan noch umstritten ist. Da hierbei vermutlich auch betrachtet wird ob die Lizenzen entsprechend des Volumens rabattiert wurden, sehe ich dem erst einmal positiv entgegen.

Wie gesagt - ich begleite das Thema seit fast 30 Jahren und habe auch diverse Urteile mit ganzen Armeen von Anwälten durchgearbeitet und kann ausnahmslos Erfolge verzeichnen. Was für eine einschlägige Erfahrung und Qualifikation hast Du eigentlich - abgesehen von dem, was Du dir die letzten zwei Tage lauwarm "ergoogelt" hast?

Basta.

Gruß,
Jörg
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 27, 2020 at 11:58:19 (UTC)
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Zitat von @117471:

Meine Erfahrungen reichen übrigens bis ca. 1992 zurück. Damals, als Software noch auf Bändern gespeichert waren, Terminals Papier statt Monitore hatten war Unbundling schon ein großes Thema (IBM, Unisys, Xerox...).

Hast Du Dich nicht um ein Jahrzehnt vertan?

1992 gab es schon VT400-Terminals in Farbe, Wechselplatten wie z.B. Bernoulli-Drives oder Syquest-Magnetplatten, WORMs, CD-Brenner, etc.

Die Teletypes und Co waren ein Jahrzehnt früher aktuell.

Wenn du 1992 noch Drucker-terminals hattest, waren Deine Installationen mindestens 20 Jahre alt.

lks

lks
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 at 12:05:54 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

1992 gab es schon VT400-Terminals in Farbe,

Aber nicht dort, wo ich gearbeitet habe (militärischer Bereich; Softwareentwicklung für Radaranlagen usw.).

Und, mal ehrlich - so ein "Kettendrucker" war schon 'ne ziemlich geile Geschichte face-smile

Interessant war, wie die Kisten gebootet wurden: Du hast ein ausgedrucktes Listing mit dem Bootloader gehabt (Binärcode). Zum Booten hast Du jedes Byte einzeln mit Kippschaltern eingestellt und mit einer Taste ins RAM geschickt und zum Schluss mit einer weiteren Taste den abgetippten Bereich "gestartet".

Festplatten wurden gewaschen (=mechanische Reinigung der Plattenoberfläche) und die Kernspeichererweiterungen um 256KB wurden i.d.R. von ganzen LKW-Kolonnen geliefert face-smile

Gruß,
Jörg
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Nov 27, 2020 updated at 12:38:49 (UTC)
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Zitat von @117471:

Hallo,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

1992 gab es schon VT400-Terminals in Farbe,

Aber nicht dort, wo ich gearbeitet habe (militärischer Bereich; Softwareentwicklung für Radaranlagen usw.).

Und, mal ehrlich - so ein "Kettendrucker" war schon 'ne ziemlich geile Geschichte face-smile

Ja ich weiß. Aber die waren 1992 schon antiquarisch.


Interessant war, wie die Kisten gebootet wurden: Du hast ein ausgedrucktes Listing mit dem Bootloader gehabt (Binärcode). Zum Booten hast Du jedes Byte einzeln mit Kippschaltern eingestellt und mit einer Taste ins RAM geschickt und zum Schluss mit einer weiteren Taste den abgetippten Bereich "gestartet".

Das gab es bei uns am Institut Anfang der 80er als "Museumsstücke" zu sehen. Und wenn man brav war, durfte man damit spielen. face-smile

Festplatten wurden gewaschen (=mechanische Reinigung der Plattenoberfläche) und die Kernspeichererweiterungen um 256KB wurden i.d.R. von ganzen LKW-Kolonnen geliefert face-smile

Das war 1992 aber schon sehr sehr antiquarisch. Die waren schon in den 70ern aus der Mode.

Da hat anscheinend jemand seinen alten Schrott noch beim Heer vergoldet.

lks
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 at 13:23:36 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Da hat anscheinend jemand seinen alten Schrott noch beim Heer vergoldet.

Naja - wenn ich heute einen Kampfhubschrauber kaufe und der unter Windows 10 läuft, dann rennt der auch noch in 25 Jahren unter Windows 10... face-smile

Damals, als man mit dem Projekt angefangen hat, war das sicher alles "state of the art" face-wink

Gruß,
Jörg
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 updated at 13:47:26 (UTC)
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Zitat von @117471:

Hallo,

Zitat von @IT-Spezi:

Auf Urteile vom BGH gehst Du ja auch nicht

Kann ich natürlich gerne: Az. I ZR 244/97 sagt letztendlich aus, dass die Wertschöpfung mit dem erstmaligen Verkauf erschöpft ist und dass alles Anderslautende, was z.B. in den AGB steht, im Zweifelsfall nicht existiert.
Schön, dass Du uralte Urteile kennst, die sich noch auf Software mit Verpackung und Datenträger bezogen. Damals war vieles einfacher. Hat aber nichts mehr mit KEYs bzw. MAKs zu tun!
Die Erschöpfung von Lizenzen wurde danach noch in anderen BHG-Urteilen stark differenziert. (Siehe die anderen zitierten BGH-Urteile von mir weiter oben.)
Alternativ: Az. I ZR 178/08 (hier ging es um den Verkauf der Zugangsdaten für ein Videospiel) oder Aktenzeichen I ZR 129/08.
Auch das bezog sich auf eine Software auf DVD.
Korrekt ist, dass eine Aufspaltung von Volumenlizenzen momentan noch umstritten ist. Da hierbei vermutlich auch betrachtet wird ob die Lizenzen entsprechend des Volumens rabattiert wurden, sehe ich dem erst einmal positiv entgegen.
Die letzten Jahre verschalfen? face-wink Ich helfe Dir da gerne weiter! Vielleicht kannst Du das ja gebrauchen?
BGH: Zur Aufsplittung von Volumenlizenzen
BGH-Urteil vom 11.12.2014, Az. . I ZR 8/13
Da gibt es nur kleine Nuancen, die ausgearbeitet werden müssen. Aber nichts mehr, was groß etwas ändert.
Wie gesagt - ich begleite das Thema seit fast 30 Jahren und habe auch diverse Urteile mit ganzen Armeen von Anwälten durchgearbeitet und kann ausnahmslos Erfolge verzeichnen. Was für eine einschlägige Erfahrung und Qualifikation hast Du eigentlich - abgesehen von dem, was Du dir die letzten zwei Tage lauwarm "ergoogelt" hast?
Und dann hast Du durch die "ganzen Armeen von Anwälten" noch nichts gelernt? Das schreit nach nach Verwedung einer LART!
Du bist nicht der einzige mit "langjähriger Erfahrung". Zu meiner Anfangszeit waren Stahlbanddrucker und Unix-Terminals mit grüner Schrift noch hochmodern. (Software war damals noch kein Bananenprodukt, welches beim Kunden reift.) Ich kenne haufenweise Lösung mit und ohne M$. (Die ohne laufen i.d.R. stabiler.) Als man noch Software "in der Hand halten konnte", war alles viel einfacher. Aber IT stand schon immer für Veränderung. Und die Entwicklung der letzten Jahre hat es nicht langweiliger, sondern vielfältiger gemacht. Und in Deinen "fast 30 Jahren" müsstest Du doch gelernt haben, dass Erfahrung nur ein Baustein in einer dynamischen Welt ist.

Aufgrund Deines Alters versuche ich aber mal anders an Dich heranzukommen:

Da steh' ich nun, ich armer Tor,
Und bin so klug als wie zuvor!
Heiße Magister, heiße Doktor gar,
Und ziehe schon an die zehen Jahr'
Herauf, herab und quer und krumm
Meine Schüler an der Nase herum –
Und sehe, daß wir nichts wissen können!

Johann Wolfgang von Goethe

face-wink

Gruß

its
Mitglied: 117471
117471 Nov 27, 2020 updated at 14:38:42 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @IT-Spezi:

Schön, dass Du uralte Urteile kennst, die sich noch auf Software mit Verpackung und Datenträger bezogen.

Schön, dass genau dieses Urteil im Rahmen der letzten Jahrzehnte immer weiter verfeinert, konkretesiert und berücksichtigt wurde. Abgesehen davon sagt das Alter nichts aus. Dass z.B. Mord verboten ist, hat der liebe Gott dem Moses schon vor ein paar tausend Jahren in die Steine gekratzt. Bestand hat es immer noch. Und das, obwohl wir inzwischen sogar Atombomben haben^^

BGH: Zur Aufsplittung von Volumenlizenzen

Japp, da sind wir - wie geschrieben - gerade "dran", siehe oben. Zeigt einmal mehr, wie intensiv Du Beiträge liest bevor Du wutschnaubend auf den Kommentar-Button stampfst.

Und dann hast Du durch die "ganzen Armeen von Anwälten" noch nichts gelernt?

Doch, siehe oben. Wie ich bereits schrieb: Ich ziehe das seit 30 Jahren einschlägig und erfolgreich durch. Also schon zu Zeiten, wo Du noch nicht einmal einen Lizenzschlüssel eingeben musst und es extrem aufwendig gewesen wäre, die Lizenzen überhaupt abzugleichen.

Aufgrund Deines Alters versuche ich aber mal anders an Dich heranzukommen:

Was für ein Troll Du doch bist. Abgesehen davon, dass mein Freimaurerbruder Johann Wolfgang von Goethe das in einem unglaublich anderen Kontext gemeint hat. Was aber letztendlich nur einmal mehr beweist, dass dein Stil, die Dinge um der Provokation Willen aus dem Kontext zu reißen, offenbar Methode hat und deine einzige Möglichkeit zur Kommunikation darstellt.

Du tust so, etwas zu wissen weil Du träumst, durch deine gespielte Kompetenz eine intellektuelle Attraktivität zu erreichen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Psychologe nennt das übrigens "Kontaktaufnahme zur Provokation".

Gruß,
Jörg
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 updated at 16:05:57 (UTC)
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Zitat von @117471:

Schön, dass genau dieses Urteil im Rahmen der letzten Jahrzehnte immer weiter verfeinert, konkretesiert und berücksichtigt wurde. Abgesehen davon sagt das Alter nichts aus. Dass z.B. Mord verboten ist, hat der liebe Gott dem Moses schon vor ein paar tausend Jahren in die Steine gekratzt. Bestand hat es immer noch. Und das, obwohl wir inzwischen sogar Atombomben haben^^
Also mal abgesehen, dass Gesetzte von Menschen nicht für die Ewigkeit gemacht sind, das Urheberrecht schon mehrmals umgestrickt wurde, haben selbst Urteile des BGH nicht ewig Bestand. (Und ich fange jetzt bestimmt nicht an Atombomben mit dem 175ern-Urteilen zu vergleichen.)

BGH: Zur Aufsplittung von Volumenlizenzen

Japp, da sind wir - wie geschrieben - gerade "dran", siehe oben. Zeigt einmal mehr, wie intensiv Du Beiträge liest bevor Du wutschnaubend auf den Kommentar-Button stampfst.
Wieso wutschnaubend? War doch nur ein freundlicher hinweis, dass usedSoft das schon erkämpft hat. face-wink
Und dann hast Du durch die "ganzen Armeen von Anwälten" noch nichts gelernt?

Doch, siehe oben. Wie ich bereits schrieb: Ich ziehe das seit 30 Jahren einschlägig und erfolgreich durch. Also schon zu Zeiten, wo Du noch nicht einmal einen Lizenzschlüssel eingeben musst und es extrem aufwendig gewesen wäre, die Lizenzen überhaupt abzugleichen.
Dein Erfolg wurde auch nich in Abrede gestellt. Nur kann ich mir schönere Dinge vorstellen, als "30 Jahre" mit "Armeen von Anwälten" zu verbringen. So streitsüchtig bin ich nicht.
Was für ein Troll Du doch bist. Abgesehen davon, dass mein Freimaurerbruder Johann Wolfgang von Goethe das in einem unglaublich anderen Kontext gemeint hat.
Die Ironie daran hast Du nicht erkannt, oder?
Was aber letztendlich nur einmal mehr beweist, dass dein Stil, die Dinge um der Provokation Willen aus dem Kontext zu reißen, offenbar Methode hat und deine einzige Möglichkeit zur Kommunikation darstellt.
Schließe nicht von Dir auf andere!
Du tust so, etwas zu wissen weil Du träumst, durch deine gespielte Kompetenz eine intellektuelle Attraktivität zu erreichen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Psychologe nennt das übrigens "Kontaktaufnahme zur Provokation".
Ich versuche hier sicherlich nicht "intellektuelle Attraktivität zu erreichen". Ich bin hier weder auf Brautschau noch auf Kundenfang. Aber Du scheinst ja jede Menge Erfahrung mit Anwälten und Psychologen zu haben, worum ich Dich nicht gerade beneide.

its
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 27, 2020 at 16:39:57 (UTC)
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Moin.....


Boh eh, seid ihr immer noch dran.... habt ihr keine Frauen oder dergleichen?
Zitat von @IT-Spezi:

Zitat von @117471:

Schön, dass genau dieses Urteil im Rahmen der letzten Jahrzehnte immer weiter verfeinert, konkretesiert und berücksichtigt wurde. Abgesehen davon sagt das Alter nichts aus. Dass z.B. Mord verboten ist, hat der liebe Gott dem Moses schon vor ein paar tausend Jahren in die Steine gekratzt. Bestand hat es immer noch. Und das, obwohl wir inzwischen sogar Atombomben haben^^
Also mal abgesehen, dass Gesetzte von Menschen nicht für die Ewigkeit gemacht sind, das Urheberrecht schon mehrmals umgestrickt wurde, haben selbst Urteile des BGH nicht ewig Bestand. (Und ich fange jetzt bestimmt nicht an Atombomben mit dem 175ern-Urteilen zu vergleichen.)

BGH: Zur Aufsplittung von Volumenlizenzen

Japp, da sind wir - wie geschrieben - gerade "dran", siehe oben. Zeigt einmal mehr, wie intensiv Du Beiträge liest bevor Du wutschnaubend auf den Kommentar-Button stampfst.
Wieso wutschnaubend? War doch nur ein freundlicher hinweis, dass usedSoft das schon erkämpft hat. face-wink
Und dann hast Du durch die "ganzen Armeen von Anwälten" noch nichts gelernt?
doch... man kann alles gewinnen face-smile

Doch, siehe oben. Wie ich bereits schrieb: Ich ziehe das seit 30 Jahren einschlägig und erfolgreich durch. Also schon zu Zeiten, wo Du noch nicht einmal einen Lizenzschlüssel eingeben musst und es extrem aufwendig gewesen wäre, die Lizenzen überhaupt abzugleichen.
Dein Erfolg wurde auch nich in Abrede gestellt. Nur kann ich mir schönere Dinge vorstellen, als "30 Jahre" mit "Armeen von Anwälten" zu verbringen. So streitsüchtig bin ich nicht.
wiso... die anwälte könne das durchaus alleine... dafür sind die ja da....ja gut, für ne scheidung sind die auch zu gebrauchen face-smile
also persönlich hat man da doch keinen stress... face-smile
Was für ein Troll Du doch bist. Abgesehen davon, dass mein Freimaurerbruder Johann Wolfgang von Goethe das in einem unglaublich anderen Kontext gemeint hat.
Die Ironie daran hast Du nicht erkannt, oder?
oh je....
Was aber letztendlich nur einmal mehr beweist, dass dein Stil, die Dinge um der Provokation Willen aus dem Kontext zu reißen, offenbar Methode hat und deine einzige Möglichkeit zur Kommunikation darstellt.
Schließe nicht von Dir auf andere!
Du tust so, etwas zu wissen weil Du träumst, durch deine gespielte Kompetenz eine intellektuelle Attraktivität zu erreichen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Psychologe nennt das übrigens "Kontaktaufnahme zur Provokation".
Ich versuche hier sicherlich nicht "intellektuelle Attraktivität zu erreichen".
oh... intellektuelle Attraktivität... wieder was gelernt! face-smile
Ich bin hier weder auf Brautschau noch auf Kundenfang.
na der posten füe den Kundenfang ist eh schon belegt face-smile
Aber Du scheinst ja jede Menge Erfahrung mit Anwälten und Psychologen zu haben, worum ich Dich nicht gerade beneide.
die erfahrung habe ich aber auch, Psychologen und Anwälte, Radiologen sind unsere besten Kunden.... ja gut die anderen Ärzte auch.... face-smile

its
Frank
Member: aqui
aqui Nov 27, 2020 at 16:45:10 (UTC)
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ja gut die anderen Ärzte auch....
Oha ! Wenn das der Kollege @keine-ahnung mal nicht hört...!!! face-big-smile
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 27, 2020 at 16:49:36 (UTC)
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moin...
Zitat von @aqui:

ja gut die anderen Ärzte auch....
Oha ! Wenn das der Kollege @keine-ahnung mal nicht hört...!!! face-big-smile
der gildet nicht... der hat was gegen CGM Supporter, und schraubt lieber selber an sich rum... na ja, natürlich an seinem netzwerk face-smile

Frank
Member: IT-Spezi
IT-Spezi Nov 27, 2020 at 17:11:29 (UTC)
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Zitat von @Vision2015:
Boh eh, seid ihr immer noch dran.... habt ihr keine Frauen oder dergleichen?
Gleich mehrere? Eine reicht mir. face-wink (Sitzt ein paar Meter weiter. Jetzt bloß nix falsches schreiben.)
Und dann hast Du durch die "ganzen Armeen von Anwälten" noch nichts gelernt?
doch... man kann alles gewinnen face-smile
Beinahe. Wenn man nicht in einem farblosen Haus lebt. face-wink
wiso... die anwälte könne das durchaus alleine... dafür sind die ja da....ja gut, für ne scheidung sind die auch zu gebrauchen face-smile
also persönlich hat man da doch keinen stress... face-smile
Stimmt. Wie man's nimmt. Meine ehemalige Nachbarin hat den Scheidungsanwalt ihres Ex geheiratet. face-smile
oh... intellektuelle Attraktivität... wieder was gelernt! face-smile
Ich bin hier weder auf Brautschau noch auf Kundenfang.
na der posten füe den Kundenfang ist eh schon belegt face-smile
face-wink
Frank

its
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 30, 2020 at 07:39:25 (UTC)
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Zitat von @117471:

Naja - wenn ich heute einen Kampfhubschrauber kaufe und der unter Windows 10 läuft, dann rennt der auch noch in 25 Jahren unter Windows 10... face-smile

Wohl eher nicht. Spätestens in einem Jahr kommt ein Patch, so daß sich die Rotorblätter nicht mehr verstellen lassen und der Heli auf dem Boden bleibt. Und der Patch für den Patch läßt auf sich warten.

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Das gab es bei uns am Institut Anfang der 80er als "Museumsstücke" zu sehen. Und wenn man brav war, durfte man damit spielen. face-smile


Du also nicht? face-smile 😜

🖖
Member: Dr.Bit
Dr.Bit Nov 30, 2020 at 07:49:38 (UTC)
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Zitat von @Vision2015:

na der posten füe den Kundenfang ist eh schon belegt face-smile

Konkurenz belebt das Geschäft. face-smile

🖖
Member: Vision2015
Vision2015 Nov 30, 2020 at 09:37:33 (UTC)
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moin...
Zitat von @Dr.Bit:

Zitat von @Vision2015:

na der posten füe den Kundenfang ist eh schon belegt face-smile

Konkurenz belebt das Geschäft. face-smile
nicht für die Zertifizierten... face-smile

🖖
Frank
Member: elandy
elandy Nov 30, 2020 at 14:35:36 (UTC)
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na toll...

Hatte n Aktiverungscode zurückgeschickt weil die nicht funktionierte (is anscheinend ja eben das Problem mit grauem Zeugs).

Nun hör ich seit Wochen nichts zurück.

Echt hinterhältig.

(daher: aktuelle Lizenzen in etablierten Systemhäusern kaufen, aber Legacysoftware?....)
Wieso kann M$ nicht die Lizenzhexenjagd bei Legacysoftware wie Windows Server 2008/XP aushebeln?
Member: radiogugu
radiogugu Dec 01, 2020 updated at 11:20:23 (UTC)
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Hallo zusammen.

Habe gestern bei Lizenzfuchs angerufen. Dort hatte ich vor einigen Monaten Lizenzen erworben und ohne Probleme einsetzen können.

Nach Lizengo auch Lizenzfuchs "unter Wartung"

Dort sagte man mir, dass die Probleme mit ihrem Distributor haben, welcher anscheinend bei Microsoft in Ungnade gefallen ist, oder so ähnlich.

Es wurde mir versichert, dass Lizenzfuchs genügend (Zitat) "finanzielle Reserven hat", um hier nicht auch in die Insolvenz zu rutschen. face-smile

Sites wie softwarehandel24.de oder usedsoft.de haben noch keine Hinweise gesetzt, welche auf "Distributor-Probleme" abzielen.

Allerdings würde ich aktuell nirgendswo mehr solche Lizenzen versuchen zu erwerben, da das Risiko momentan einfach zu hoch ist Geld in den Sand zu setzen.

Gruß
Radiogugu
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 19, 2020 at 02:36:49 (UTC)
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Und wenn wir hier mal mehr bei dem "Autoschlüssel" geblieben wären?

Wenn ein KFZ-Hersteller Autoschlüssel millionenfach ausliefern würde?
Und immer wieder sagt: "Das passt schon, du darfst das Auto fahren"

Nachdem ich es legal gebraucht erworben habe?

Und dann irgendwann mal sagt "Ätschibätschi, jetzt aber nicht mehr"

Wem gehört denn das Auto? Dem Hersteller oder dem Käufer?
Warum muss Software immer dem Hersteller gehören?

Das Nutzungsrecht mindesetens sollte dem Käufer gehören. Dann kann er es veräussern.

DAS AUTO gehört IMMER dem Käufer. Dieses Dilemma müssen wir juristisch lösen.

Es gibt kein juristisches Problem Opel Mantas mit 100 PS mehr auszustatten und dann weiterzuverkaufen.
(Wenn der TÜV das abnimmt)
Hier geht es aber um die Verkehrssicherheit. Nicht um Eigentumsrechte.

Wenn ich eine ordentlich gekaufte Software auf meinem System so manipuliere, dass sie Zusatzfunktionen hat: Was interessiert es den Hersteller?
Support: Null. O.K.

Aber ob das ne Win-Dose oder ne Hack-Dose ist: Was interessiert das Strunz? Nicht öffentlich in Verkehr bringen bei begründeten Bedenken. Gut. hatten wir immer so. Aber hier wird qualitativ massiv an Freiheitsrechten für Gewinninteressen gearbeitet. Daher klarer Widerstand.
Freiheit wird mir in letzer Zeit zu sehr als Freiheit zur Gewinnmaximierung bei geringstmöglichem öffentlichem Interesse gehandelt.

Das hier ist eben mal einer der Schauplätze. Das läuft weiter, bis wir in 20 Jahren nicht mal mehr die Hardware besitzen oder besser "sie unser Eigentum ist"

Spät, aber vorher war ESXi face-wink

e mare libertas
Buc
https://www.ardmediathek.de/hr/video/doku-und-reportage/was-kostet-die-w ...
Member: radiogugu
radiogugu Dec 19, 2020 at 14:42:34 (UTC)
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Es wird aber hier keine öffentliche Diskussion geführt, denn 2012 gab es zwar das erste EUGH Urteil zu dem Thema Gebrauchtsoftware und Weiterveräußerung, aber zu diesem Zeitpunkt war das Internet noch "Neuland".

Daran hat sich in den Köpfen der Obrigkeit nun mal nicht wirklich etwas geändert. Deswegen versucht unser Horsti ja auch mit biegen und brechen die digitale Freiheit etwas ins Wackeln zu bringen. Denn er versteht es nicht und will es wahrscheinlich auch nicht kapieren.

Gut ich hab auch noch nicht verstanden, wie ein Verbrennungsmotor wirklich funktioniert (irgendwas mit Hexerei), aber ich treffe auch keine Entscheidungen, welche dutzende Millionen von Bürgern betrifft.

Reformen waren noch nie die Stärke von Menschen im Allgemeinen. Denn es ist dafür nun einmal zwingend Veränderung notwendig. Wenn es unsere Damen und Herren Umweltminister nicht schaffen von ihren A6 Kisten abzuweichen, wie soll dann so etwas komplexes wie das Lizenzrecht und deren Nutzungsübertragung da mal auf den Tisch kommen.

Gruß
Radiogugu
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Dec 19, 2020 at 15:03:00 (UTC)
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Zitat von @radiogugu:

Es wird aber hier keine öffentliche Diskussion geführt, denn 2012 gab es zwar das erste EUGH Urteil zu dem Thema Gebrauchtsoftware und Weiterveräußerung, aber zu diesem Zeitpunkt war das Internet noch "Neuland".

mh, das merk ich aber auch oft genug bei IT-nahen "Köpfen".

Daran hat sich in den Köpfen der Obrigkeit nun mal nicht wirklich etwas geändert. Deswegen versucht unser Horsti ja auch mit biegen und brechen die digitale Freiheit etwas ins Wackeln zu bringen. Denn er versteht es nicht und will es wahrscheinlich auch nicht kapieren.

Wie auch, falsche Generation, zu dem Ideologien und irgendwelche Profis, die da hin kamen, weil Sie einen PC einschalten können.

Gut ich hab auch noch nicht verstanden, wie ein Verbrennungsmotor wirklich funktioniert (irgendwas mit Hexerei), aber ich treffe auch keine Entscheidungen, welche dutzende Millionen von Bürgern betrifft.

Ganz einfach, ein Gemisch wird in eine kleine Kammer gepresst. Durch einen Funken wird dieses zur Explosion gebracht, die Energie dieser erhöht den Druck und presst in Folge die Kolben nach "aussen" und darüber wird die Energie an das zu bewegende Gestänge und schliesslich Objekt weiter gegeben. (Schematisch). Eigentlich relativ einfach, der Clou liegt in der möglichst Energiesparenden und effizienten Mischung, Anordnung und angepasster Größe und Haltbarkeit der Komponenten.

Reformen waren noch nie die Stärke von Menschen im Allgemeinen.

Die Frage ist, wohin. Selbst bei einfachen Dingen wie Rente rennen wir schliesslich seit 30 Jahren in die falsche Richtung. Da nur das Internet als Problemfeld zu definieren ist fast ulkig.

Denn es ist dafür nun einmal zwingend Veränderung notwendig.

Wie soll das gehen, wenn Veränderungen heute nicht mehr durch den Markt, sondern Subventionen geschehen, im Prinzip ist dies Marktmanipulation. (U.a auch damals durch die Telekom in staatlicher Hand geschehen.)

Wenn es unsere Damen und Herren Umweltminister nicht schaffen von ihren A6 Kisten abzuweichen

Amüsant ist das nur bei den Grünen, der Rest ist ja nicht so überzeugt davon. Ich bin der Meinung, dass Elektro um jeden Preis der Umwelt nicht hilft. denn ein E-Auto muss auch erstmal gebaut werden (braucht Energie und Kapazitäten und ganz andere Rohstoffe)!

wie soll dann so etwas komplexes wie das Lizenzrecht und deren Nutzungsübertragung da mal auf den Tisch kommen.

Tut es, dauernd. Nur eben nicht unbedingt auf positive Weise. Aber wenn jeder in die Cloud hechelt hat sich das sowieso erledigt. Dann gibt es nur noch die MS-treuen Anbieter und sonst eben nichts mehr damit. Wiederrum hat es aber jeder einzelne in der Hand dies ein wenig mit zu steuern.
Mitglied: 117471
117471 Dec 19, 2020 at 15:09:45 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @the-buccaneer:

Und wenn wir hier mal mehr bei dem "Autoschlüssel" geblieben wären?

Wenn ein KFZ-Hersteller Autoschlüssel millionenfach ausliefern würde?

Ah, ein "Autovergleich" mal wieder? face-smile

Aber, um gerne mal auf dieses dumme Argument einzugehen: Ein KFZ-Hersteller liefert tatsächlich millionenfach gleiche Schlüssel aus. Das Nutzungsrecht ergibt sich letztendlich:
  • rechtlich gesehen aus dem Eigentumsverhältnis des KFZ-Briefes
  • technisch gesehen aus der Abbildung des Schlüsselcodes im Fahrzeug (Funksignal, Wegfahrsperre usw.) bzw. umgekehrt

Insofern hast Du es tatsächlich geschafft, ein Beispiel Kontra deiner Argumentation zu liefern. Oder, frei nach Douglas Adams: "Tja, lieber Gott - das war's dann wohl" face-smile

Gruß,
Jörg