Außerordentliches Kündigungsrecht wenn am neuen Standort Leistung nicht erbracht werden kann
Hallo zusammen,
ich hoffe ich liege in der Kategorie ungefähr richtig ;).
Folgendes Problem:
Ich habe an meinem bisherigen Standort einen VDSL mit Telefonie und einen SDSL5, beides über die ecotel.
Im Oktober wollte ich bei der ecotel vorzeitig kündigen, da der neue Vermieter einen Telekomanschluß anbietet.
Die Kündigung wurde seitens der ecotel abgeschmettert mit der Begründung:
Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich wenn die ecotel am neuen Standort diese Leistung nicht mehr anbieten kann.
Anbieten können sie einen VDSL mit Telefonie + SDSL10.
Also habe ich im November den Umzug in Auftrag gegeben, weil SDSL10 klingt ja auch schon mal "schnaffte".
Heute steht der Techniker bei mir am neuen Standort und legt den VDSLer auf, auf die Frage wo ich denn mein ecotel Modem
an den SDSL anschließen kann, kommt als Reaktion "Sie haben keinen SDSLer hier"
Wie?
Ja wir können zwar anbieten, aber sind keine Ports mehr frei, es gibt also keinen SDSL und ecotel wäre im Recht, weil die ecotel
das auch erst von der Telekom gesagt kriegt, wenn der Auftrag ausgelöst wird.
Ich würde mich ja jetzt immer noch auf das außerordentliche Kündigungsrecht beziehen wollen um komplett von der ecotel
wegzukommen.
Habe ich eine Chance ?
ich hoffe ich liege in der Kategorie ungefähr richtig ;).
Folgendes Problem:
Ich habe an meinem bisherigen Standort einen VDSL mit Telefonie und einen SDSL5, beides über die ecotel.
Im Oktober wollte ich bei der ecotel vorzeitig kündigen, da der neue Vermieter einen Telekomanschluß anbietet.
Die Kündigung wurde seitens der ecotel abgeschmettert mit der Begründung:
Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich wenn die ecotel am neuen Standort diese Leistung nicht mehr anbieten kann.
Anbieten können sie einen VDSL mit Telefonie + SDSL10.
Also habe ich im November den Umzug in Auftrag gegeben, weil SDSL10 klingt ja auch schon mal "schnaffte".
Heute steht der Techniker bei mir am neuen Standort und legt den VDSLer auf, auf die Frage wo ich denn mein ecotel Modem
an den SDSL anschließen kann, kommt als Reaktion "Sie haben keinen SDSLer hier"
Wie?
Ja wir können zwar anbieten, aber sind keine Ports mehr frei, es gibt also keinen SDSL und ecotel wäre im Recht, weil die ecotel
das auch erst von der Telekom gesagt kriegt, wenn der Auftrag ausgelöst wird.
Ich würde mich ja jetzt immer noch auf das außerordentliche Kündigungsrecht beziehen wollen um komplett von der ecotel
wegzukommen.
Habe ich eine Chance ?
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11 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin ...
Sehe ich auch so ... vermutlich wird es wie üblich aber vorab die Gelegenheit zur Nachbesserung geben mössen ... auch ohne Gewähr
VG
Zitat von @SlainteMhath:
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin - aber warum versuchst du's nicht einfach? Nach meinem Dafürhalten könntest du Erfolg haben.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin - aber warum versuchst du's nicht einfach? Nach meinem Dafürhalten könntest du Erfolg haben.
Sehe ich auch so ... vermutlich wird es wie üblich aber vorab die Gelegenheit zur Nachbesserung geben mössen ... auch ohne Gewähr
VG
hättest du gehabt: Früh genug kündigen.
Nach meinem dafürhalten bleibt dir nur eine ordentliche Kündigung.
Nach meinem dafürhalten bleibt dir nur eine ordentliche Kündigung.
Moin,
Kommt auf Deinen Vertrag an:
Sind es zwei einzelne verträge? dann kommst Du aus VDSl nicht raus.
Ist es ein gemeinsamer Vertrag? dann könntest Du komplett rauskommen, wenn SDSL nicht geschaltet werden kann.
Bei SDSL solltlest mit Du Frist setzen und die Kündigung aussprechen wenn sie die frist nciht einhalten.
Ob das in deinem fall aber alles funktioniert, solltest Du einen Anwalt konsultieren.
lks
Kommt auf Deinen Vertrag an:
Sind es zwei einzelne verträge? dann kommst Du aus VDSl nicht raus.
Ist es ein gemeinsamer Vertrag? dann könntest Du komplett rauskommen, wenn SDSL nicht geschaltet werden kann.
Bei SDSL solltlest mit Du Frist setzen und die Kündigung aussprechen wenn sie die frist nciht einhalten.
Ob das in deinem fall aber alles funktioniert, solltest Du einen Anwalt konsultieren.
lks
https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
und dort die Nummer 8
und dort die Nummer 8
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Form01Beschwerde/Fachanfrag ...
Alten Vertrag, neuen Vertrag, Ablehnung der ersten Kündigung mit Begründung, Statement das Leistung auch am neuen Standort geliefert werden kann dazu packen.
Alten Vertrag, neuen Vertrag, Ablehnung der ersten Kündigung mit Begründung, Statement das Leistung auch am neuen Standort geliefert werden kann dazu packen.
Ja wir können zwar anbieten, aber sind keine Ports mehr frei, es gibt also keinen SDSL und ecotel wäre im Recht, weil die ecotel
das auch erst von der Telekom gesagt kriegt, wenn der Auftrag ausgelöst wird.
das auch erst von der Telekom gesagt kriegt, wenn der Auftrag ausgelöst wird.
Warum der Anbieter die vertragliche/beauftragte Leistung nicht erbringen kann ist nicht Dein Problem.
(hätte der Anbieter vor dem Versand der Auftragsbestätigung prüfen müssensollenkönnen)
M.p.M.n. hätte ich auch gesagt: Aufforderung zur Erbringung der vertraglichen Leistung mit Fristsetzung.
Stand in der Auftragsbestätigung ein Termin für die Einrichtung/Freischaltung?
Wenn ja, dann hat der Anbieter diesen festgesetzt unter Berücksichtigung seiner Kapazitäten und der Zuarbeit von Dritten - kann sich also nicht mehr mit "... wir warten noch auf die Telekom ..." herausreden. Gefühlt würde ich sagen Fristsetzung von 4 Wochen bis 2 Wochen sollte reichen.
Bitte auch noch mal prüfen, ob die genannten TKG-Paragrafen zutreffen (Verbrauchervertrag vs. gewerblich).
Gruß
Ich würde denen das anwaltliche Messer an die Kehle setzen und auf eine "gütliche" Einigung drängen: Ihr dürft aus dem Vertrag und sie sparen sich die Schadensersatzklage.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ich würde denen das anwaltliche Messer an die Kehle setzen und auf eine "gütliche" Einigung drängen: Ihr dürft aus dem Vertrag und sie sparen sich die Schadensersatzklage.
lks
Aufpassen, das kann auch ein Schuss ins Knie werden, wenn das Vertragsmanagement nur ein wenig geschlampt hat...Ich würde denen das anwaltliche Messer an die Kehle setzen und auf eine "gütliche" Einigung drängen: Ihr dürft aus dem Vertrag und sie sparen sich die Schadensersatzklage.
lks