thomas91
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Bereitstellung eines privaten Laufwerks

Liebe Community,

nach dem in unserem Unternehmen eine Person für längere Zeit ausfällt und diese Ihre Daten in einem nur Ihr verfügbaren Basisordner abgelegt hat möchte ein Teil der Führung die privaten Laufwerke abschalten.

Bei meiner Recherche bin ich leider nicht auf eine Rechtsgrundlage gestoßen die ein Unternehmen verpflichtet einen solchen Bereich den Mitarbeitern bereitzustellen. Trotz allem habe ich im Kopf man wäre verpflichtet.

Kennt Ihr eine Rechtsgrundlage?

Liebe Grüße
Thomas

Content-ID: 4395161712

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Ausgedruckt am: 16.11.2024 um 09:11 Uhr

em-pie
em-pie 25.10.2022 um 11:53:17 Uhr
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Moin,

... möchte ein Teil der Führung die privaten Laufwerke abschalten.
wird die private Nutzung der Firmen-IT untersagt?
Falls ja: "kein Problem". Prinzipiell gehören alle Daten dem Unternehmen, von daher spricht, nach meinem Gusto, nichts dagegen, wenn auch der Vorgesetzte Zugriff hat - so die Theorie und unter der Voraussetzung, dass die private Nutzung untersagt und auch nicht geduldet wird.


Bin kein Jurist, daher obige Aussage ohne Angabe der Gewähr


Gruß
em-pie
Thomas91
Thomas91 25.10.2022 um 11:55:09 Uhr
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Zitat von @em-pie:

Moin,

... möchte ein Teil der Führung die privaten Laufwerke abschalten.
wird die private Nutzung der Firmen-IT untersagt?
Falls ja: "kein Problem". Prinzipiell gehören alle Daten dem Unternehmen, von daher spricht, nach meinem Gusto, nichts dagegen, wenn auch der Vorgesetzte Zugriff hat - so die Theorie und unter der Voraussetzung, dass die private Nutzung untersagt und auch nicht geduldet wird.


Bin kein Jurist, daher obige Aussage ohne Angabe der Gewähr


Gruß
em-pie

Die private Nutzung ist untersagt.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 25.10.2022 um 12:29:16 Uhr
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Hallo,

definiere "privaten Laufwerke". Meinst Du das Home Directory eines Anwenders, oder sind "private Daten" des Anwenders gemeint?

Gruss Penny.
kpunkt
kpunkt 25.10.2022 aktualisiert um 13:11:17 Uhr
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Was sind "private Laufwerke"?
Hat da jemand eine eigene USB-HDD drangestöpselt?
Admin-Rechte wird ja niemand der User haben, oder?

Betriebsvereinbarung, die private Nutzung untersagt, plus dazuschreiben, dass auch private Geräte nicht genutzt werden dürfen, sondern nur dienstlich geliefertes.

Ach ja, der Arbeitgeber muss da niemandem etwas derartiges ermöglichen. Er kann, aber legt sich damit dann eher selber ein Ei, weil Datenschutz ist da sehr pingelig. Private Nutzung kann schon mal einen Betrieb lahmlegen, wenns dumm hergeht.
137960
137960 25.10.2022 um 13:22:45 Uhr
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Konkret zur Frage:

Nein, eine solche Rechtsgrundlage oder Rechtsnorm, gibt es nicht bzw. ist mir nicht bekannt.

Es gibt keine Verpflichtung für Unternehmen, so etwas zu machen.

Anders herum bringt eine freiwillige Bereitsstellung von Speicherplatz für "private Daten" meist eines: Ärger für den Arbeitgeber.

Wenn Du mit der Frage allerdings meinst, ob es sinnvoll ist, dass die MitarbeiterInnen so etwas wie ein "HOME"-Verzeichnis im Netzwerk haben, auf das nur sie zugreifen können: Ja, das ist sinnvoll. Letztendlich ist das aber nicht "privat", sondern gehört dem Unternehmen. Daran sollten auch die denken, die dort ihre private Videosammlung ablegen wollen face-wink
maretz
maretz 25.10.2022 um 15:29:42 Uhr
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Ich würde das ganze mal anders angehen. Denn unabhängig davon ob ihr private Laufwerke erlaubt oder nicht - da haben ARBEITSDATEN ja nunmal generell nichts verloren. Diese würde ich sogar direkt mal aus dem Backup nehmen - wer da was sichert muss sich darüber klar sein das die Daten ggf. weg sind.

Ganz abschalten würde ich die nicht - denn du hast ja durchaus "Systemordner" wie zB. Downloads bei denen es keinen Sinn macht die öffentlich irgendwo zu haben. Und du willst ja vermutlich auch eben nicht das jemand wie üblich auf dem eigenen Desktop speichert o.ä.

Wenn du das ganze dann noch mit nem Quota machst und die grösse Limitierst (so das eben zB. mal grad nen paar MB Platz sind) erübrigt sich das ganze eh von allein...
wiesi200
wiesi200 25.10.2022 um 15:56:40 Uhr
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Hallo,

also bei uns gibt's auch Private Laufwerke ober besser gesagt ein jeweiliges Userlaufwerk.
Da sollen da können Leute ihren Krimskrams rein Packen den sich Betrieblich für sich selbst machen.

Sprich wenn man für sich selbst Auswertungen macht. Irgendwelches Infomaterial speichert. Lieber da als auf dem Lokalen PC auf zwecks der Datensicherung.

Aber Private Nutzung ist untersagt.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 25.10.2022 um 16:10:13 Uhr
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@Thomas91: Bisher hast Du de Fragen nicht beantwortet.

Definiere "privaten Laufwerke". Was genau meinst Du damit?
Oder hast Du den Begriff Homelaufwerk nicht verstanden?

Daten im Homelaufwerk sind Unternehmensdaten und gehören dem Unternehmen und nicht dem Anwender.

Gruss Penny.
Kaffeepause07
Kaffeepause07 26.10.2022 um 18:29:26 Uhr
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Ich würde es nicht private Laufwerke nennen sondern persönliche Laufwerke. Eine persönliche Ablage ist ja auch in der analogen Welt üblich. Der Mitarbeiter hat ein Schrank und den Schlüssel. Wenn nötig kann der Arbeitgeber sich Zugang verschaffen aber andere Mitarbeiter haben normal kein Zugriff darauf. Evtl. Hilft der Vergleich etwas.
Wenn die Mitarbeiter keine persönliche Ablage mehr haben speichern sie es evtl auf andere unsichere Medien.
Thomas91
Thomas91 27.10.2022 um 12:05:09 Uhr
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Entschuldigt die späte Rückmeldung. Es geht mir wirklich um die Homelaufwerke in denen die Ordnerumleitungen von Bildern, Dokumente, Downloads und Desktop enden. Wir erlauben niemandem persönliche Festplatten anzuschließen, dies ist auch technisch Unterbunden. Vielen Dank für eure Kommentare und die damit verbundenen Diskussion.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 27.10.2022 um 12:15:52 Uhr
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Zitat von @Thomas91:

Entschuldigt die späte Rückmeldung. Es geht mir wirklich um die Homelaufwerke in denen die Ordnerumleitungen von Bildern, Dokumente, Downloads und Desktop enden. Wir erlauben niemandem persönliche Festplatten anzuschließen, dies ist auch technisch Unterbunden. Vielen Dank für eure Kommentare und die damit verbundenen Diskussion.

In dem Fall darf man ohne weiteres auf die "Firmendaten" in dm Homelaufwerk zugreifen. Sollte sich allerdings heraustellen, daß da noch "private" Daten sind, so sollten diese "isoliert" und ggf. glöscht werden.

Ich sehe da kein größeres rechtliches Problem, aber ich bin ja auch nur ein Pragmatiker und kein Rechtsverdreher.

lks
137960
137960 27.10.2022 um 13:52:05 Uhr
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Ich sehe da rechtlich auch keine Probleme. Die private Nutzung wurde untersagt, es gibt sogar technische Maßnahmen, die ein "BYOD" unterbinden. Demnach gerhört alles, was in diesen persönlichen Verzeichnissen (manchmal auch "HOME" genannt) ist, dem Unternehmen.

Zur Eingangsfrage noch einmal: Nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung, die ich kenne, die es dem Unternehmen vorschreiben könnte, dass solche HOME-Verzeichnisse auf Netzwerklaufwerken liegen müssen. Zumindest sofern man das als "Anspruch der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber" interpretiert.

Etwas anderes ist es, wenn man das Verschieben von HOME auf ein Netzwerklaufwerk (A.K.A. "roaming profile") mit einer Backupmöglichkeit verknüpft. Backups gehören zum Stand der Technik, deshalb KANN es sein, dass wenn das Unternehmen die Mitarbeitenden anweist, bestimmte Daten unter HOME zu speichern, das Unternehmen ein Backup dieser Daten sicher zu stellen hat.
Das ist aber sehr arg konstruiert. Einfacher ist es, wenn man den Leuten einschärft, dass wichtige Daten nichts auf lokalen Laufwerken zu suchen haben, weil die Daten nicht gesichert werden.

Es ist übrigens usus bei vielen Firmen, wenn man ein Netzwerklaufwerk erstellt, auf das alle erst einmal im Grundordner Zugriff haben. Darin werden dann die unterschiedlichen Unterordner für Abteilungen oder einzelne Mitarbeiter erstellt, bei denen der Zugriff entsprechend eingestellt wird. Die Daten sind dann darin abzulegen. Damit wäre alles an einem Platz und wenn jemand aus dem Unternehmen ausscheidet, dann ändert man die Zugriffsrechte halt ab.
kpunkt
kpunkt 28.10.2022 aktualisiert um 07:46:19 Uhr
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Knackpunkt bleibt noch immer, ob ihr die private Nutzung explizit untersagt habt.
Wenn nein, dann ganz vorsichtig dran gehen. DSB und/oder Betriebsrat sollten da dabei sein.

Nur weil man keine privaten Festplatten anschließen kann heißt das noch nicht, dass man den PC nicht doch privat nutzen darf.

Schon alleine aus Sicherheitsgründen (Backup, Anti-Malware,...) solltet ihr dann die Betriebsvereinbarung entsprechend ändern und private Nutzung des PCs untersagen. Gerne auch noch explizit Internetnutzung und E-Mail aufführen.
Ich hab bei uns auch noch einen Anhang mit ran, auf dem aufgelistet ist, welche Programme gestellt sind und verwendet werden dürfen. Plus auch den Zusatz, dass die Liste jederzeit durch den Arbeitgeber verändert werden kann. (auch wenn das dann nicht ganz lupenrein ist).
137960
137960 01.11.2022 um 13:00:40 Uhr
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Die Eingangsfrage war ja nicht, ob "private Daten" erlaubt sind oder nicht, sondern ob es eine Pflicht für den Arbeitgeber gibt, für "private Daten" Speicherplatz zur Verfügung zu stellen.
Und da tendiere ich zu 99,9% zu "Nein, es gibt keine Verpflichtung dazu".
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 01.11.2022 um 13:10:58 Uhr
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Zitat von @137960:

Die Eingangsfrage war ja nicht, ob "private Daten" erlaubt sind oder nicht, sondern ob es eine Pflicht für den Arbeitgeber gibt, für "private Daten" Speicherplatz zur Verfügung zu stellen.
Und da tendiere ich zu 99,9% zu "Nein, es gibt keine Verpflichtung dazu".

Das hat der TO aber so nicht ausformuliert. Deswegen ging ja die raterei los, was er genau meint.

Aber so wie Du die frage formulierst, ist die Antwort klar: Der AG ist dem AN keineswegs verpflichtet für private Daten Speicherplatz zur Verfügugn zu stellen höchstens für persönliche Daten, d.h. Daten die er temporär für seine Arbeit benötigt und die nicht Anderen zur Verfügung stehen müssen. vergleichbar mit einem eigenen Schreibtischunterschrank oder einen Wandschrank für die Papierakten, die "andere nichts angehen", die er aber trotzdem für seine Arbeit braucht..

lks
Thomas91
Thomas91 02.11.2022 um 07:55:39 Uhr
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Ich weis nicht wieso, aber ich hatte im Kopf man muss dem AN einen Bereich stellen in dem er zum Beispiel im Fall einer Schwangerschaft oder Kündigung das Dokument ohne Einsicht von Vorgesetzten und Kollegen erstellen kann. Wenn sich das nicht gesetzlich bestätigt ist es ja gut face-smile
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.11.2022 aktualisiert um 08:26:51 Uhr
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Zitat von @Thomas91:

Ich weis nicht wieso, aber ich hatte im Kopf man muss dem AN einen Bereich stellen in dem er zum Beispiel im Fall einer Schwangerschaft oder Kündigung das Dokument ohne Einsicht von Vorgesetzten und Kollegen erstellen kann.

Sowas macht man nicht am Arbeitsplatz, sondern Zuhause. Das ist privat.

Oder man nimmt in Kauf, daß die Kollegen das U.U. auch sehen.

lks
137960
137960 02.11.2022 um 19:26:33 Uhr
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Zitat von @Thomas91:

Ich weis nicht wieso, aber ich hatte im Kopf man muss dem AN einen Bereich stellen in dem er zum Beispiel im Fall einer Schwangerschaft oder Kündigung das Dokument ohne Einsicht von Vorgesetzten und Kollegen erstellen kann. Wenn sich das nicht gesetzlich bestätigt ist es ja gut face-smile

Dafür ist mir keine öffentliche Rechtsnorm bekannt.
Es kann aber sein, dass das ein Bestandteil eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder sogar Teil eines Arbeitsvertrags ist.

...aber wenn man eine Kündigung schreibt, ist's ja eigentlich eh egal, ob da wer mitliest ;)
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.11.2022 um 20:07:40 Uhr
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Zitat von @137960:

...aber wenn man eine Kündigung schreibt, ist's ja eigentlich eh egal, ob da wer mitliest ;)

Außer dem Mitarbeiter, dem man die Kündigung aussprechen will. face-smile

lks
137960
137960 03.11.2022 um 12:55:32 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @137960:

...aber wenn man eine Kündigung schreibt, ist's ja eigentlich eh egal, ob da wer mitliest ;)

Außer dem Mitarbeiter, dem man die Kündigung aussprechen will. face-smile

lks


...der kann ja dann kündigen face-wink)