Betreibssystem Windows 10 - Aktivierung deaktivierbar?
Hallo,
ich habe gelesen, dass bei der Aktivierung von Windows 10 ein Hardwareschlüssel generiert und auf den Aktivierungsservern von MS gespeichert wird, so dass bei einer Neuinstallation keine erneute Aktivierung gemacht werden muss. Das hat sich auch - für mich - bestätigt, als im Laufe des Jahres meine System-HDD kaputt ging, ich eine neue eingebaut, Win 10 neu installiert habe und keine Seriennummer eingeben musste - trotzdem war mein Rechner nach der Installation mit einem offiziellen MS Mediacreator Image aktiviert.
So weit, so gut. Aber wie sieht das eigentlich aus, wenn ich meinen PC mal aus irgendeinem Grund verkaufe? Selbst wenn ich die HDD komplett lösche, kann der Käufer mit einer neuen Win-10-Installation mit "meiner Registrierung" ja allen möglichen Unfug anstellen, weil er ja das System nicht neu aktivieren muss - der Hardwareschlüssel bleibt ja gleich, wenn nichts gravierendes umgebaut wird.
Genau das Problem haben wir in der Firma, in der ich arbeite auch. Ich arbeite im IT-Remarketing. kürzlich haben wir von einem Insolvenzverwalter neben einigen Servern und Storagesystemen auch eine Handvoll PC's bekommen (Fujitsu P420). Laut den Aufklebern auf den Gehäusen, sind die wohl ursprünglich mal mit Windows 8.1 ausgeliefert worden. Als wir sie bekamen war ein "nacktes" Windows 7 installiert und aktiviert, leider scheinbar nur mit einer Volumenlizenz.
Einen der PC's hat sich ein Kollege fertig gemacht, erst die HDD komplett mit einer Killdisk gelöscht (dreifache Überschreibung) und dann mit Windows 10 installiert mit einem Image, das wir mit dem Media-Creation-Tool von MS erstellt haben. Bei der Installation des PC's wurde weder eine SN abgefragt, noch eine Registrierung gefordert - trotzdem war der PC direkt nach dem Neustart aktiviert.
Das lässt für mich zwei Schlüsse zu:
entweder ist das Lizensierungs- und Aktivierungsmodell von Win 8.1 und Win 10 kompatibel zu einander, oder auf den PC's war vielleicht schon mal irgendwann Windows 10 installiert.
Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Der Kollege hat sich, bevor wir mit der Installation von Windows 10 angefangen haben, erst eine entsprechende Lizenz gekauft, ist also mutmaßlich auf der "sicheren Seite".
Darf man eigentlich einen PC, den man gebraucht kauft und der sich auf Grund einer vorherigen Installation selbst aktiviert so weiter nutzen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Windows 10 Aktivierung wieder Rückgängig zu machen? Darüber habe ich noch nirgends was gefunden. Mir kommt das irgendwie seltsam vor.
G. Müller
ich habe gelesen, dass bei der Aktivierung von Windows 10 ein Hardwareschlüssel generiert und auf den Aktivierungsservern von MS gespeichert wird, so dass bei einer Neuinstallation keine erneute Aktivierung gemacht werden muss. Das hat sich auch - für mich - bestätigt, als im Laufe des Jahres meine System-HDD kaputt ging, ich eine neue eingebaut, Win 10 neu installiert habe und keine Seriennummer eingeben musste - trotzdem war mein Rechner nach der Installation mit einem offiziellen MS Mediacreator Image aktiviert.
So weit, so gut. Aber wie sieht das eigentlich aus, wenn ich meinen PC mal aus irgendeinem Grund verkaufe? Selbst wenn ich die HDD komplett lösche, kann der Käufer mit einer neuen Win-10-Installation mit "meiner Registrierung" ja allen möglichen Unfug anstellen, weil er ja das System nicht neu aktivieren muss - der Hardwareschlüssel bleibt ja gleich, wenn nichts gravierendes umgebaut wird.
Genau das Problem haben wir in der Firma, in der ich arbeite auch. Ich arbeite im IT-Remarketing. kürzlich haben wir von einem Insolvenzverwalter neben einigen Servern und Storagesystemen auch eine Handvoll PC's bekommen (Fujitsu P420). Laut den Aufklebern auf den Gehäusen, sind die wohl ursprünglich mal mit Windows 8.1 ausgeliefert worden. Als wir sie bekamen war ein "nacktes" Windows 7 installiert und aktiviert, leider scheinbar nur mit einer Volumenlizenz.
Einen der PC's hat sich ein Kollege fertig gemacht, erst die HDD komplett mit einer Killdisk gelöscht (dreifache Überschreibung) und dann mit Windows 10 installiert mit einem Image, das wir mit dem Media-Creation-Tool von MS erstellt haben. Bei der Installation des PC's wurde weder eine SN abgefragt, noch eine Registrierung gefordert - trotzdem war der PC direkt nach dem Neustart aktiviert.
Das lässt für mich zwei Schlüsse zu:
entweder ist das Lizensierungs- und Aktivierungsmodell von Win 8.1 und Win 10 kompatibel zu einander, oder auf den PC's war vielleicht schon mal irgendwann Windows 10 installiert.
Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Der Kollege hat sich, bevor wir mit der Installation von Windows 10 angefangen haben, erst eine entsprechende Lizenz gekauft, ist also mutmaßlich auf der "sicheren Seite".
Darf man eigentlich einen PC, den man gebraucht kauft und der sich auf Grund einer vorherigen Installation selbst aktiviert so weiter nutzen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Windows 10 Aktivierung wieder Rückgängig zu machen? Darüber habe ich noch nirgends was gefunden. Mir kommt das irgendwie seltsam vor.
G. Müller
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9 Kommentare
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Zitat von @quattroM-Techniker:
Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Der Kollege hat sich, bevor wir mit der Installation von Windows 10 angefangen haben, erst eine entsprechende Lizenz gekauft, ist also mutmaßlich auf der "sicheren Seite".
Darf man eigentlich einen PC, den man gebraucht kauft und der sich auf Grund einer vorherigen Installation selbst aktiviert so weiter nutzen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Windows 10 Aktivierung wieder Rückgängig zu machen? Darüber habe ich noch nirgends was gefunden. Mir kommt das irgendwie seltsam vor.
Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Der Kollege hat sich, bevor wir mit der Installation von Windows 10 angefangen haben, erst eine entsprechende Lizenz gekauft, ist also mutmaßlich auf der "sicheren Seite".
Darf man eigentlich einen PC, den man gebraucht kauft und der sich auf Grund einer vorherigen Installation selbst aktiviert so weiter nutzen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Windows 10 Aktivierung wieder Rückgängig zu machen? Darüber habe ich noch nirgends was gefunden. Mir kommt das irgendwie seltsam vor.
Moin ...
Das ist auf jeden Fall eine interessante Frage die du stellst, die dir hier aber niemand rechtssicher beantworten können wird.
Hier vermischen sich zuviele Rechtsgrundlagen - Internationales Recht - nationales Recht . und die Besonderheiten des deutschen Rechts.
Wenn ich das nach deutschem Recht beurteilen würde, wäre der Kaufvertrag die erste Grundlage.
Aber selbst hier wird es schwer da offensichtlich auch noch Insolvenzrecht beachtet werden muß.
Bleiben wir aber bei dem reinen Kaufvertrag dann müsste dort genau beschrieben werden was verkauft wird. Ist das Betriebssystem nicht Inhalt des Kaufvertrages dann ist die Nutzung durch den Eigentümer der Software meiner Meinung nach ausgeschlossen.
Wie man das alles sortiert, einordnet und praktisch umsetzt dürfte die Kommentierungen zur Rechtsprechung um einige Bände anschwellen lasssen.
Unter dieser Betrachtung sag ich aus meiner Sicht "Keine Ahnung"
VG
Ashnod
Grundsätzlich kann man noch ergänzen das Microsoft die Lizenz an die Hardware binden möchte und die Lizenz in den USA auch entsprechend behandelt wird. Nach MS Denke ist eine (entsprechende, gewöhnliche) Lizenz also erloschen wenn die Hardware kaputt geht und bleibt beim Verkauf unzertrennlich mit der Hardware verbunden.
Das ist aber nach Deutscher Rechtssprechung nicht so und dementsprechend beißt diese sich immer wieder mit der technischen Umsetzung von MS. Hier ist tatsächlich erstmal der Kaufvertrag interessant.
Eine Festplatte einmal zu überschreiben reicht übrigens auch völlig.
Das ist aber nach Deutscher Rechtssprechung nicht so und dementsprechend beißt diese sich immer wieder mit der technischen Umsetzung von MS. Hier ist tatsächlich erstmal der Kaufvertrag interessant.
Eine Festplatte einmal zu überschreiben reicht übrigens auch völlig.
Zitat von @quattroM-Techniker:
Das lässt für mich zwei Schlüsse zu:
entweder ist das Lizensierungs- und Aktivierungsmodell von Win 8.1 und Win 10 kompatibel zu einander, oder auf den PC's war vielleicht schon mal irgendwann Windows 10 installiert.
Das lässt für mich zwei Schlüsse zu:
entweder ist das Lizensierungs- und Aktivierungsmodell von Win 8.1 und Win 10 kompatibel zu einander, oder auf den PC's war vielleicht schon mal irgendwann Windows 10 installiert.
Selst wenn Windows 10 noch nicht instaliert war, holt isch Windows 10 bei der Installation den Lizenzkey aus dem BIOS. Nachdem das "kostenlos3e" Upgrade immer noch funktioniert, Hast Du ein aktiviertes Windows 10.
Oder es war tatsächlich ein Windows 10 mal drauf, dann funktioniert es sowieso.
Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Der Kollege hat sich, bevor wir mit der Installation von Windows 10 angefangen haben, erst eine entsprechende Lizenz gekauft, ist also mutmaßlich auf der "sicheren Seite".
Wenn da ein Windows-8-key im BIOS ist, ist das Ding lizenzrechtlich o.k., den der benutze rhat ja das kostenlose Upgrade genutzt.
Darf man eigentlich einen PC, den man gebraucht kauft und der sich auf Grund einer vorherigen Installation selbst aktiviert so weiter nutzen?
Da hätte ich jetzt kein schlechtes Gewissen dabei, weil das kostenlose Upgrade nur jeweils für das jeweilige Gerät galt. Damit wandert die Upgradelizenz nach meiner unmaßgeblichen Meinung mit dem PC mit. Aber ich bin kein Anwalt, aber ich denke, MS wird da vermutlich keine großen Aufstand machen. Sofern das nicht im großen Maßstab pasiert.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Windows 10 Aktivierung wieder Rückgängig zu machen?
Die Lizenz mit einem Microsoft-konto verbinden, dann die Lizenz auf einen anderen PC übertragen.
lks
Zitat von @Penny.Cilin:
Ich glaube eher im EFI bzw. UEFI. Denn BIOS ungleich EFI / UEFI. Oder irre ich mich?
Ich glaube eher im EFI bzw. UEFI. Denn BIOS ungleich EFI / UEFI. Oder irre ich mich?
Ja.
(U)EFI ist ein BIOS. genauso, wie das legacy-BIOS das an das BIOS im IBM-PC angelehnt ist oder diverse andere BIOSe.
Mit BIOS ist in diesem Fall aber einfach nur das EEPROM gemeint.
lks
Zitat von @quattroM-Techniker:
Wenn Microsoft die Windows Lizenz an die Hardware knüpfen will und den Hardwareherstellern entsprechende Vorgaben macht, werden die sich sicher recht wenig um deutsches 'Rechtsempfinden' scheren, wenn sie weiter im Geschäft bleiben wollen.
Wenn Microsoft die Windows Lizenz an die Hardware knüpfen will und den Hardwareherstellern entsprechende Vorgaben macht, werden die sich sicher recht wenig um deutsches 'Rechtsempfinden' scheren, wenn sie weiter im Geschäft bleiben wollen.
Moin ...
Microsoft schert sich bereits darum
zu dem Rest wurde in dem Thread ja schon fast alles gesagt .. s. LKS und siehe Kaufvertrag!
VG
Ashnod