althalus
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Chef will in E-Mails schauen - Wie sicher ich mich ab?

Moin zusammen,

das mein Chef in E-Mails schauen möchte ist noch nicht ganz raus aber die Wahrscheinlichkeit dürfte so bei ca. 70% liegen. Da wir keinen Betriebsrat haben kann ich mich leider nicht an diesen wenden.

Grund für das schauen ist eine befürchtung das sich ein Mitarbeiter 'evtl.' lösen möchte und mit jemand anderem aus unserer aus dem Team selbst was aufbauen will.

Wenn ich vom Chef nun den Auftrag erhalte dies zu ermöglichen würde ich es mir natürlich definitiv schriftlich geben lassen. Weiß jemand wie das aus sehen sollte? Das er dies natürlich auf Grund des bloßen Verdachts nicht darf von meinem persönlichen Standpunkt aus ziemlich klar.

Im Netz finde ich leider nur Sachen die damit einhergehen das ein Mitarbeiter im Urlaub und nicht zu erreichen ist. Danke schon einmal für die Antworten.

So long

PS: Wir haben eine Mailarchivierung und es ist den Leuten nicht gestattet die Arbeitsadresse für Privat zu nutzen. Jedoch wäre sowas, sofern es denn über unseren Mailserver läuft ja doch eher wieder eine Privatsache... oder?

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brammer
Lösung brammer 18.11.2016 um 08:39:53 Uhr
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Hallo,

ein recht komlexes Thema, das wir hier auch schoin mehrfach diskutiert haben.....

Chef will Emails bestimmter Mitarbeiter einmalig lesen

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/darf-der-arbeitgeber-e-mails ...

http://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-der-Chef-private-E-Mails-lesen-article ...

Letzendlich wird dir nach schriftlicher Anweisung durch deinen Chef nichts anderes übrig bleiben...

brammer
MrFlow
MrFlow 18.11.2016 um 08:44:01 Uhr
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Hallo,

ich würde mir eine Bestätigung über ausschließliche Privatnutzung + den Auftrag zur Einrichtung eines entsprechenden Zugangs schriftlich unterschieben geben lassen.

Dann kannst du ihn noch belehren, dass sein Vorgehen eventuell mit einem Rechtsanwalt abgesprochen werden sollte.

Viel mehr ist aber nicht im Rahmen deiner Möglichkeiten - Er ist schließlich der Geschäftsführer und damit "gehören" ihm auch alle Daten sofern Privatnutzung ausgeschlossen ist.

Ich kann keine Garantie übernehmen, dass es so richtig ist aber so würde ich es machen.

Grüße
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 18.11.2016 um 08:44:34 Uhr
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Zitat von @Althalus:

Moin zusammen,
Moin,

das mein Chef in E-Mails schauen möchte ist noch nicht ganz raus aber die Wahrscheinlichkeit dürfte so bei ca. 70% liegen. Da wir keinen Betriebsrat haben kann ich mich leider nicht an diesen wenden.

Dumme Sache...

Grund für das schauen ist eine befürchtung das sich ein Mitarbeiter 'evtl.' lösen möchte und mit jemand anderem aus unserer aus dem Team selbst was aufbauen will.
Paranoid scheint er zu sein...

Wenn ich vom Chef nun den Auftrag erhalte dies zu ermöglichen würde ich es mir natürlich definitiv schriftlich geben lassen. Weiß jemand wie das aus sehen sollte? Das er dies natürlich auf Grund des bloßen Verdachts nicht darf von meinem persönlichen Standpunkt aus ziemlich klar.
Wieso nicht? ...

Im Netz finde ich leider nur Sachen die damit einhergehen das ein Mitarbeiter im Urlaub und nicht zu erreichen ist. Danke schon einmal für die Antworten.

So long

PS: Wir haben eine Mailarchivierung und es ist den Leuten nicht gestattet die Arbeitsadresse für Privat zu nutzen. Jedoch wäre sowas, sofern es denn über unseren Mailserver läuft ja doch eher wieder eine Privatsache... oder?
Genau deshalb!

Solange in den Arbeitsverträgen die Nutzung der Ressourcen geregelt ist, darf er vieles. Ich wäre sehr vorsichtig. Sichere Dich ab! Deswegen richtige Vorgehensweise, dass Du diesen Auftrag schriftlich brauchst. Ausdrucken und gut aufheben. Würde die Firma die private Nutzung dulden, sähe es aus meiner Sicht anders aus, aber wenn offiziell, formgerecht und justiziabel haltbar eine Verordung bekanntgemacht und zur Kenntnis genommen wurde, dass die Nutzung von Internet und Email nur für Firmenzwecke gestattet ist, sehe ich hier keine Einschränkungen.
Althalus
Althalus 18.11.2016 aktualisiert um 08:46:34 Uhr
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Vielen Dank an Euch drei.
Hoffe das ich es nicht muss, aber wenn dann nur mit schriftlicher Anweisung.
Holle1991
Holle1991 18.11.2016 aktualisiert um 08:48:56 Uhr
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Sehr heikel das ganze.
Mal ganz abgesehen davon, dass es ziemlich leichtsinnig von deinen Kollegen ist, so etwas über die Firmen Mails abzuhandeln. Eigentlich würde ich sagen selbst Schuld...


Sofern es eine Vereinbarung gibt, dass der Account nur für Dienstliche Zwecke genutzt wird, könnt ihr nicht viel machen.

In der Regel zählt der persönliche Datenschutz höher, als der Archivierungsschutz, aus rechtlicher Sicht. Dies ist auch der Grund, wieso Archivlösungen "bearbeitbar" sein müssen.

Sobald dein Chef sich über den Anwalt absichert, bleibt dir nichts anderes übrig. Es ist auch sein gutes Recht! Solche absprachen trifft man Privat.
em-pie
em-pie 18.11.2016 aktualisiert um 09:01:22 Uhr
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Moin,


Zitat von @Althalus:
[...]

PS: Wir haben eine Mailarchivierung und es ist den Leuten nicht gestattet die Arbeitsadresse für Privat zu nutzen. Jedoch wäre sowas, sofern es denn über unseren Mailserver läuft ja doch eher wieder eine Privatsache... oder?

Der letzte Satz schließt den ersten nicht aus. Soll heißen:
Ihr habt die private Nutzung untersagt. Wird der Account dennoch auch privat genutzt, ist das kein Hinderungsgrund, in berechtigten und erforderlichen Verdachtsfällen dennoch das Postfach zu durchsuchen. Auch dürfen dann ohne Zögerung Spamfilter etc. eingesetzt werden, die den Mailverkehr betreffen. Dies haben wir zumindest so in unserer Betreibsvereinbarung definiert.
Ob es noch weiteren Konsequenzen (für den Mitarbeiter) bei einem Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung gibt, kann ich euch nicht sagen, da ich eure Vereinbarung nicht kenne.

Zu allen anderen Themen kann ich nichts sagen, da ich kein Jurist bin, auch ist die obige Aussage nicht Rechtsverbindlich, lediglich meine Kenntnis und Sicht der Dinge. Ansonsten immer alles schriftlich geben lassen, denn dann bist du auf der (etwas) sicheren Seite.
Vielleicht kennst du ja einen DSB (Datenschutzbeauftragten), den du unverbindlich mal ansprechen könntest....

Gruß
em-pie
departure69
departure69 18.11.2016 um 09:03:55 Uhr
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@Holle1991:

Sofern es eine Vereinbarung gibt, dass der Account nur für Dienstliche Zwecke genutzt wird, könnt ihr nicht viel machen.

Es ist auch sein gutes Recht!


Hallo.

Hhmmm, wenn es eine Betriebs-/Dienstanweisung gibt, die privaten Mailverkehr (ausgehend, eingehend ist er wohl nie zu verhindern) verbietet, kann auch kontrolliert werden, keine Frage. Auch, daß die Daten der Firma gehören, ist keine Frage.

Jedoch:

Es gibt bei den hierzu möglichen Kontrollen trotzdem Grenzen, und zwar arbeitsrechtliche. Meines Wissens ist eine vollumfängliche, ständige Kontrolle, ohne daß wirklich konkreteste Verdachtsmomente auf z. B. strafbare Handlungen wie Datendiebstahl, oder, daß der Angestellte der Firma direkt Schaden zufügt, vorliegen, so einfach nicht erlaubt.

Die Rechtsprechung der letzten Jahre, soweit ich das verfolgt habe, geht zumeist in die Richtung, daß höchstens regelmäßige Stichproben, die obendrein protokolliert werden müssen, erlaubt sind (gleiches bei der Internetnutzung, wenn Privatnutzung untersagt ist). Den Mailverkehr eines Mitarbeiters gezielt und dauerhaft oder für längere Zeit ins Visier zu nehmen, ist, wie oben schon gesagt, nur zulässig, wenn bspw. der dringende Verdacht strafbarer oder schädigender Handlungen vorliegt. Andererseits - konstruieren läßt sich viel, und Papier ist geduldig.

@Althalus:

Du mußt ohnehin gehorchen, aber sichere Dich ab, zumindest soweit, daß Du das schriftlich bekommst. Noch besser, du remonstrierst, (stammt zwar aus dem Beamtenrecht, trifft hier aber die Situation, Du meldest zur schriftlichen Weisung trotzdem Deine rechtlichen Bedenken an, https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration). Dazu muß man aber den Mut haben, weil Du dann natürlich den Unmut Deines Chefs zu spüren kriegst


Viele Grüße

von

departure69
AnkhMorpork
AnkhMorpork 18.11.2016 um 09:19:57 Uhr
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Ob es hier trifft oder nicht - eine strafbare Handlung bleibt eine solche, auch wenn sie schriftlich vom Chef angeordnet wird.
Kraemer
Kraemer 18.11.2016 um 12:18:53 Uhr
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Moin,

kurzer Hinweis von mir: Das was hier bisher gepostet wurde, darfst du überwiegend getrost ignorieren. (Bullshit).

Gruß Krämer

PS: Man findet im Internet mit Leichtigkeit seriöse Quellen zu dem Thema...
brammer
brammer 18.11.2016 um 12:56:50 Uhr
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Hallo,

@Kraemer

kurzer Hinweis von mir: Das was hier bisher gepostet wurde, darfst du überwiegend getrost ignorieren. (Bullshit).

kannst du das irgendwie begründen?
Oder willst du nur Trollen?

brammer
Kraemer
Kraemer 18.11.2016 um 16:08:54 Uhr
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Moin,
Zitat von @brammer:
kannst du das irgendwie begründen?
natürlich kann ich das
Oder willst du nur Trollen?
Keine Ahnung woher diese Unterstellung kommt...

Fakt ist, dass wenn ich es für richtig gehalten hätte, hier eine rechtliche Abhandlung zu dem Thema zu schreiben, dann hätte ich das auch getan.
Den einzigen wirklichen sinnvollen Tipp, den ich dem TO geben konnte, habe ich ihm gegeben: Ignoriere das hier geschriebene und suche dir ordentliche Quellen.

In diesem Thread wurden tatsächlich auch viele richtige Dinge gesagt. Leider stimmt bei diesen aber der Zusammenhang nicht mehr. Der bisher einzige Post mit brauchbarem Inhalt war der von dir mit den Links.

Das Thema ist schlicht zu komplex um das mal so ganz nebenbei in einem IT-Forum durchzukauen.

Was hier vor allen Dingen aber vergessen worden ist, dass es hier um einen Mitarbeiter geht, der dem Direktionsrecht unterworfen ist...

Gruß Krämer
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 18.11.2016 um 17:06:51 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
Zitat von @brammer:
Oder willst du nur Trollen?
Keine Ahnung woher diese Unterstellung kommt...
Wahrscheinlich aufgrund Deiner beleidigenden Äußerung, dass vieles von dem Geschriebenen "Bullshit" sei.
Kraemer
Kraemer 18.11.2016 um 18:43:37 Uhr
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Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Solange in den Arbeitsverträgen die Nutzung der Ressourcen geregelt ist, darf er vieles.
Schön, was denn genau?

Ich wäre sehr vorsichtig.
Warum, Gewissenhaftigkeit reicht doch völlig aus

Sichere Dich ab!
Gegen was denn?

Deswegen richtige Vorgehensweise, dass Du diesen Auftrag schriftlich brauchst.
Nun erkläre doch bitte einmal, warum der Chef in diesem Falle sein Direktionsrecht nicht wie üblich mündlich sondern schriftlich ausüben muss / soll!

Würde die Firma die private Nutzung dulden, sähe es aus meiner Sicht anders aus,
Nicht nur aus deiner Sicht. Das wäre eine ganz andere Situation die dazu auch noch ganz anders zu bewerten wäre.

aber wenn offiziell, formgerecht und justiziabel haltbar eine Verordung bekanntgemacht und zur Kenntnis genommen wurde, dass die Nutzung von Internet und Email nur für Firmenzwecke gestattet ist, sehe ich hier keine Einschränkungen.
Das siehst du leider völlig falsch! Auch wenn die private Nutzung des Mailsystems formgerecht ausgeschlossen ist, gibt es trotzdem noch diverse Gesetzte, die hier Einschränkungen definieren!
brammer
brammer 21.11.2016 um 09:14:53 Uhr
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Hallo,

wenn ich es für richtig gehalten hätte, hier eine rechtliche Abhandlung zu dem Thema zu schreiben, dann hätte ich das auch getan.

Das kann und werde ich nicht beurteilen. Nur soviel, für eine rechtliche Abhandlung gibt es gewissen rechtliche Voraussetzungen.

Das Forum soll doch ein Diskussionsplattform sein ...
so interpetiere ich zumindest das "aboutus" von @Frank.
Du findest bei uns eine Plattform, um Deine Gedanken, Fragen oder Probleme auszutauschen.

Was an den Kommentaren von @AnkhMorpork, @departure69, @em-pie oder @beidermachtvongreyscull "Bullshit" ist, vermag ich nicht erkennen, daher kan ich dem Threadersteller nur empfehlen die Kommentare der o.g. Kollegen durchaus zu berücksichtigen.

brammer
Kraemer
Kraemer 21.11.2016 um 09:43:16 Uhr
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Moin,
Zitat von @AnkhMorpork:

Ob es hier trifft oder nicht - eine strafbare Handlung bleibt eine solche, auch wenn sie schriftlich vom Chef angeordnet wird.
diese Aussage ist leider viel zu platt formuliert. Leider ist mir auch nicht ersichtlich auf was konkret sich diese bezieht. Aus den Informationen des TO ist für mich keine Straftat erkennbar.

Gruß Krämer
Kraemer
Kraemer 21.11.2016 um 09:55:59 Uhr
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Moin,
Zitat von @em-pie:
Zitat von @Althalus:
[...]

PS: Wir haben eine Mailarchivierung und es ist den Leuten nicht gestattet die Arbeitsadresse für Privat zu nutzen. Jedoch wäre sowas, sofern es denn über unseren Mailserver läuft ja doch eher wieder eine Privatsache... oder?

Der letzte Satz schließt den ersten nicht aus. Soll heißen:
Ihr habt die private Nutzung untersagt. Wird der Account dennoch auch privat genutzt, ist das kein Hinderungsgrund, in berechtigten und erforderlichen Verdachtsfällen dennoch das Postfach zu durchsuchen.
Es ist völlig unerheblich, ob die private Mailnutzung erlaubt ist oder nicht. Für den Zugriff auf private Mails bedarf es einer Rechtsgrundlage. § 28 BDSG und § 32 BDSG z.B.

Auch dürfen dann ohne Zögerung Spamfilter etc. eingesetzt werden, die den Mailverkehr betreffen.
Die allgemeine Rechtsauffassung sieht zur Zeit tatsächlich so aus, dass wenn man solche Filtersystem überhaupt einsetzen will, eine private Nutzung ausgeschlossen werden muss / sollte. Gegen diese Argumentation spricht allerdings, dass diese Filter zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden können. Welches Recht hier überwiegt ist meines Wissens nach noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Ob es noch weiteren Konsequenzen (für den Mitarbeiter) bei einem Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung gibt, kann ich euch nicht sagen, da ich eure Vereinbarung nicht kenne.
Richtig. Eine der vielen Informationen die hier fehlen. Glücklicherweise ist dieser Punkt aber nicht Gegenstand des Threads.

Vielleicht kennst du ja einen DSB (Datenschutzbeauftragten), den du unverbindlich mal ansprechen könntest....
Je nach Größe der Firma - hier im speziellen die Anzahl der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten - müsste u.U. schon einer vorhanden sein. Dieser wäre auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner!

Gruß Krämer
brammer
brammer 21.11.2016 um 09:59:53 Uhr
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Hallo,

Platt?

so wie ich den Satz von @ankhmorpok verstehe geht es darum das die Anweisung des Chefs des Threaderstellers das Lesen der Mails der Mitarbeiter zu ermöglichen, unter Umständen eine Aufforderung zu einer Straftat sein kann, an diese wäre dann ein Arbeitnehmer nicht gebunden da ein Mitarbeiter eine Weisung eines Vorgesetzten nicht ausführen darf wenn daraus eine strafbare Handlung entsteht.

Zumindest verstehe ich das rechtlich so.

brammer
Kraemer
Kraemer 21.11.2016 um 10:13:06 Uhr
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Moin,

Zitat von @departure69:
@Holle1991:
Sofern es eine Vereinbarung gibt, dass der Account nur für Dienstliche Zwecke genutzt wird, könnt ihr nicht viel machen.
Es ist auch sein gutes Recht!

Hhmmm, wenn es eine Betriebs-/Dienstanweisung gibt, die privaten Mailverkehr (ausgehend, eingehend ist er wohl nie zu verhindern) verbietet, kann auch kontrolliert werden, keine Frage. Auch, daß die Daten der Firma gehören, ist keine Frage.
Dem stimme ich soweit zu. Vor allem der Hinweis, dass eingehende private Mails nicht zu verhindern sind ist sehr wichtig!

Jedoch:

Es gibt bei den hierzu möglichen Kontrollen trotzdem Grenzen, und zwar arbeitsrechtliche. Meines Wissens ist eine vollumfängliche, ständige Kontrolle, ohne daß wirklich konkreteste Verdachtsmomente auf z. B. strafbare Handlungen wie Datendiebstahl, oder, daß der Angestellte der Firma direkt Schaden zufügt, vorliegen, so einfach nicht erlaubt.
Hier vermischt zu zwei verschiedene Sachverhalte. Das führt leider dazu, dass deine Aussage so dann nicht mehr stimmt.
Was du sicherlich meinst ist, dass es arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist, Mitarbeiter einer unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu unterziehen. Genau so ist eine Totalüberwachung der Mitarbeiter unzulässig. Dazu kommt noch - und das hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun - dass jeder Mitarbeiter auch noch Persönlichkeitsrechte hat. All diese Punkte muss ein Arbeitgeber beachten.
Unabhängig davon gibt es natürlich ausnahmen. Gefahrenabwehr und Straftaten mal als Begriffe in den Raum geworfen. Für diese Ausnahmen bedarf es aber einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

Die Rechtsprechung der letzten Jahre, soweit ich das verfolgt habe, geht zumeist in die Richtung, daß höchstens regelmäßige Stichproben, die obendrein protokolliert werden müssen, erlaubt sind (gleiches bei der Internetnutzung, wenn Privatnutzung untersagt ist).
Das Stichproben gemacht werden, muss dem Mitarbeiter aber auch mitgeteilt werden. Und selbst bei diesen Stichproben ist es nicht erlaubt, einwandfrei als privat erkennbare E-Mails zu lesen! Darüber hinaus ist eigentlich jeder Zugriff auf das persönliche E-Mail-Konto zu protokollieren, wenn es sich bei dem Zugriff nicht um eine übliche Arbeitstätigkeit handelt. (Beispiel: Urlaubsvertretung etc.)

Andererseits - konstruieren läßt sich viel, und Papier ist geduldig.
Ich weiß was du damit sagen willst - ich denke aber, dass du dir das zu leicht vorstellst.

Du mußt ohnehin gehorchen,
so lange man von keiner Strafbaren Handlung weiß, unterliegt man dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Und wenn der Arbeitgeber einem versichert, dass die Rechtsgrundlagen für einen Zugriff auf die E-Mails vorhanden sind und man dazu keine gegenteilige Kenntnisse hat, dann kann man in gutem Treu und Glauben diese Anweisung ausführen.

aber sichere Dich ab, zumindest soweit, daß Du das schriftlich bekommst. Noch besser, du remonstrierst, (stammt zwar aus dem Beamtenrecht, trifft hier aber die Situation, Du meldest zur schriftlichen Weisung trotzdem Deine rechtlichen Bedenken an, https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration). Dazu muß man aber den Mut haben, weil Du dann natürlich den Unmut Deines Chefs zu spüren kriegst
Der Tipp ist gar nicht mal schlecht. Eine kurze Mail sollte reichen.

Gruß Krämer

PS: Auch ich möchte hier noch einmal kurz darauf hinweisen, dass alles was ich bisher zu dem Thema geschrieben habe, meine eigene Meinung und Erfahrung wiederspiegelt und keinerlei Rechtsberatung darstellen soll. Ich bin kein Rechtsgelehrter!
Kraemer
Kraemer 21.11.2016 um 10:28:05 Uhr
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Moin,
Zitat von @brammer:
Nur soviel, für eine rechtliche Abhandlung gibt es gewissen rechtliche Voraussetzungen.
der Begriff "rechtliche Abhandlung" war in Bezug auf das Ausmaß dessen, was man dazu schreiben muss, symbolisch gemeint.

Das Forum soll doch ein Diskussionsplattform sein ...
so interpetiere ich zumindest das "aboutus" von @Frank.
Du findest bei uns eine Plattform, um Deine Gedanken, Fragen oder Probleme auszutauschen.
Ja, das ist durchaus richtig. Nur reden wir hier nicht darüber, wie man ein AD aufbauen sollte. Hier geht es um ein ganz konkretes rechtliches Problem. Wenn man darüber diskutieren will, ist es enorm wichtig, das die, die zum Thema beitragen, nicht mit irgendwelchen Halbweißheiten daher kommen. Ich habe ja bereits geschrieben, das vieles richtiges zwischen den ganzen Zeilen zu finden war. Nur wie soll das der TO - der sich mit dem Thema nicht auszukennen scheint - entscheiden, was nun richtig, falsch oder ungefähr richtig ist?

Was an den Kommentaren von @AnkhMorpork, @departure69, @em-pie oder @beidermachtvongreyscull "Bullshit" ist, vermag ich nicht erkennen, daher kan ich dem Threadersteller nur empfehlen die Kommentare der o.g. Kollegen durchaus zu berücksichtigen.
Mit dieser Empfehlung wäre ich vorsichtig. beidermachtvongreyscull hatte ich ja schon kommentiert - dir zum Gefallen habe ich nun auch die anderen Threads kommentiert.

Um das noch einmal klar zu stellen:
Bei rechtlichen Themen ist es ganz einfach: Aussagen, die richtige und falsche bzw. ungenaue Angaben enthalten, sind schlichtweg falsch.

Ich hatte mich ganz bewusst dazu entschieden, nichts konkretes zu diesem Thema zu schreiben. Ich wollte dem TO nur aufzeigen, dass er hier an der falschen Stelle sucht. Um die Frage des TO konkret beantworten zu können, müsste man erst einmal weitere Fakten erfragen. Sobald man dies aber tut, ist man für mein dafürhalten mitten in einer Rechtsberatung - also nichts für mich.
Da nun aber nicht alle Fakten vorliegen, kann man hier eigentlich nur raten oder eben allgemeine Aussagten tätigen. Und das ist Mist! Wenn der TO davon irgendwas in den falschen Hals bekommt, ist er im schlimmsten Fall seinen Job los (unbegründete Arbeitsverweigerung) und es stellt sich im nachhinein raus, das der Chef völlig rechts-konform gearbeitet hat.

Darüber solltest du mal nachdenken!

Gruß Krämer
Kraemer
Kraemer 21.11.2016 um 10:29:45 Uhr
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Moin,
Zitat von @brammer:
so wie ich den Satz von @ankhmorpok verstehe
woraus ziehst du diese Schlüsse?

Gruß Krämer
Althalus
Althalus 21.11.2016 um 10:49:27 Uhr
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Wow, das schlägt sehr viel mehr Wellen als ich dachte.

Vielen Dank erst einmal an alle die sich hier darüber Unterhalten.

Ich werde nun erstmal abwarten ob er überhaupt kommt, das er es tut steht ja noch nicht fest. Falls dem so sein sollte werde ich Ihm eine Mail schreiben und Ihn darüber informieren das es rechtliche bedenken gibt und er sich diesbezüglich einmal mit einem Anwalt unterhalten möchte.
Wenn trotz allem eine Mail mit der 'Anweisung' kommt das ich doch die Freigabe erteilen soll würde ich meinen Anwalt um rat fragen, immerhin kostet mein Anwalt durch Rechtsschutz nicht bei einer Fragestellung. face-smile