Contentfilter in Schule
Hallo,
wir sind eine Schule und würden gerne wissen was für richtlinien wir unseren Schülern in dem Contentfilter sperren müssen. Kennt jemand vieleicht sogar ein Gesetz in dem das steht?
Danke im Vorraus
bahnhof
wir sind eine Schule und würden gerne wissen was für richtlinien wir unseren Schülern in dem Contentfilter sperren müssen. Kennt jemand vieleicht sogar ein Gesetz in dem das steht?
Danke im Vorraus
bahnhof
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Content-ID: 190337
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 08:12 Uhr
10 Kommentare
Neuester Kommentar
Ich würde sagen Waffen,Drogen,Glücksspiel,Games dann Hacking (wegen Proxy umgehung) Social Network's das fällt mir jetzt spontan ein.
So sachen wie Alkohol,Drogen, Waffen müsst Ihr gucken es kann ja sein das die Schüler auch mal was suchen müssen.
Dann entsprechende Seiten in die Whitelist tragen und die Seite wird am Contetnt Filter geblockt.
So sachen wie Alkohol,Drogen, Waffen müsst Ihr gucken es kann ja sein das die Schüler auch mal was suchen müssen.
Dann entsprechende Seiten in die Whitelist tragen und die Seite wird am Contetnt Filter geblockt.
Hallo bahnhof,
seit 2003 ist ein Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz in Kraft getreten, wie der im einzelnen umgesetzt wird oder umgesetzt werden soll erfährt man in der Regel auch im Kultusministerium der Länder.
Es gibt zur Zeit nur zwei von der KJM zertifizierten Filterlisten oder besser Kontenfilter.
Stichworte sind hier:
- Jugendmedienschutz
- Jugendschutzfilter
Andere Anlaufstellen könnten sein:
KJM = Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten
KJM
BPjM = Bundesmedienprüfstellen
BPjM
Weitere Punkte sollten sein Gewaltverherrlichung und Rassismus sein, Youtube ist auch ein "No Go"
geworden seit alle Konfliktstaaten Ihre kleinen Kriegsfilme dort posten.
Im Grunde gibt es ja das Jugendschutzgesetz was hier auch nur ansatzweise die Thematik streift.
Es ist doch in Wirklichkeit so, dass nichts passiert solange sich keiner beschweren kommt, aber dann, immer richtig drauf und das bist dann vielleicht Du auf den alles einprasselt!
Also mit einer von den beiden Filterlisten, die von der KJM anerkannt wurden bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und wenn Du diese dann noch erweiterst (Blacklist) ist das auch nicht schlimm.
Wie Du das auf einer Netgear UTM5 umsetzt, kann ich Dir auch nicht sagen, aber das ist in meinen Augen auch nicht der richtige Weg oder besser noch dieser Weg ist nicht wirklich zielführend für Dich.
Es geht doch erst einmal darum die beiden anerkannten Filterlisten in Erfahrung zu bringen und im Anschluss
ausfindig zu machen woraus die Laufen!! Ein Proxy, mit OS Installation als All in One Lösung, setzt das auf Windows oder Linux auf, was sind die Bestandteile.
Und dann kannst weiter gucken was geht oder nicht geht! Nun mal im Ernst, was nützt es Dir denn wenn Du die Wörter und URL´s in die Black & Whitelist der UTM5 eingibst und die Updatefunktion der Filtersoftware ist mit zertifiziert worden von der KJM und die ganzen Updates erhältst Du dann doch gar nicht und schließlich und letzten Endes bist Du dann genauso dran (vor Gericht) falls es soweit kommt, als wenn Du Deine eigene Lösung aufgesetzt hast.
Also um das hier mal alles abzukürzen könntest Du auch bei einer anderen Schule mal anfragen wie die das denn umgesetzt haben. Ist nicht unbedingt das gelbe vom Ei, aber in diesem Forum sind meiner Meinung nach
eher Admins die sich zwar um die selben Anforderungen zu kümmern haben, aber eben nicht mit den selben Folgen zu rechnen haben.
Gruß
Dobby
seit 2003 ist ein Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz in Kraft getreten, wie der im einzelnen umgesetzt wird oder umgesetzt werden soll erfährt man in der Regel auch im Kultusministerium der Länder.
Es gibt zur Zeit nur zwei von der KJM zertifizierten Filterlisten oder besser Kontenfilter.
Stichworte sind hier:
- Jugendmedienschutz
- Jugendschutzfilter
Andere Anlaufstellen könnten sein:
KJM = Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten
KJM
BPjM = Bundesmedienprüfstellen
BPjM
Weitere Punkte sollten sein Gewaltverherrlichung und Rassismus sein, Youtube ist auch ein "No Go"
geworden seit alle Konfliktstaaten Ihre kleinen Kriegsfilme dort posten.
Im Grunde gibt es ja das Jugendschutzgesetz was hier auch nur ansatzweise die Thematik streift.
Es ist doch in Wirklichkeit so, dass nichts passiert solange sich keiner beschweren kommt, aber dann, immer richtig drauf und das bist dann vielleicht Du auf den alles einprasselt!
Also mit einer von den beiden Filterlisten, die von der KJM anerkannt wurden bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und wenn Du diese dann noch erweiterst (Blacklist) ist das auch nicht schlimm.
Wie Du das auf einer Netgear UTM5 umsetzt, kann ich Dir auch nicht sagen, aber das ist in meinen Augen auch nicht der richtige Weg oder besser noch dieser Weg ist nicht wirklich zielführend für Dich.
Es geht doch erst einmal darum die beiden anerkannten Filterlisten in Erfahrung zu bringen und im Anschluss
ausfindig zu machen woraus die Laufen!! Ein Proxy, mit OS Installation als All in One Lösung, setzt das auf Windows oder Linux auf, was sind die Bestandteile.
Und dann kannst weiter gucken was geht oder nicht geht! Nun mal im Ernst, was nützt es Dir denn wenn Du die Wörter und URL´s in die Black & Whitelist der UTM5 eingibst und die Updatefunktion der Filtersoftware ist mit zertifiziert worden von der KJM und die ganzen Updates erhältst Du dann doch gar nicht und schließlich und letzten Endes bist Du dann genauso dran (vor Gericht) falls es soweit kommt, als wenn Du Deine eigene Lösung aufgesetzt hast.
Also um das hier mal alles abzukürzen könntest Du auch bei einer anderen Schule mal anfragen wie die das denn umgesetzt haben. Ist nicht unbedingt das gelbe vom Ei, aber in diesem Forum sind meiner Meinung nach
eher Admins die sich zwar um die selben Anforderungen zu kümmern haben, aber eben nicht mit den selben Folgen zu rechnen haben.
Gruß
Dobby