trombe
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Datenhaltung bei ausgeschiedenen Mitarbeiter

Tach auch,

eigentlich habe ich es noch gar nicht erlebt, dass bei uns ein Mitarbeiter das Werk verlässt, aber Sie wollte in eine wärmere Gegend ziehen. Nunja, da habe ich mich doch glad gefragt, wie lange ich Ihre Daten (z.B. eMail-Postfach) nun noch aufbehalten muss. Gibt es da eine Gesetzliche-Regelung? Habe dazu im Nezt nichts gefunden.

Danke mal

Content-ID: 6076

Url: https://administrator.de/forum/datenhaltung-bei-ausgeschiedenen-mitarbeiter-6076.html

Ausgedruckt am: 25.12.2024 um 07:12 Uhr

7217
7217 25.01.2005 um 15:22:56 Uhr
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Hier werden die Regeln gelten, die bei jeder geschäftlichen Kommunikation gelten.. Also abhängig vom Inhalt.

Gruß, Mupfel
trombe
trombe 25.01.2005 um 16:06:08 Uhr
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Hey Mupfel,

na das hat mir ja weitergeholfen .... dann werde ich die Daten einfach um viertel nach Vollmond in der geraden Kurve löschen.... face-wink

aber trozdem möchte ich mich für deine schnelle Antwort bedanken.
Kann ich das auch so interpretieren, dass dies einer internen Regelung bedarf?

Danke
trombe
7217
7217 25.01.2005 um 16:20:10 Uhr
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Nunja, es gibt einmal interne Regelungen wohl dafür und zum anderen gibt es klare gesetzliche Regelungen für einzelne Schriftstücke...

Wie die einzelnen Fristen hier sind, weiss ich selbst auch nicht *G* aber z.B. für Rechnungen etc. sind das glaub ich 30 Jahre oder so...

Hier solltest du dich also mal an diejenigen wenden, die sich damit auskennen *G* deine Buchhalter etc.

Mupfel
Frank
Frank 25.01.2005 um 18:54:41 Uhr
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Dann will ich mal etwas Licht ins Dunkle bringen:

- die Steuer- und Handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails beträgt 6 Jahre
- wenn E-Mails als Handelsbriefe fungieren, unterliegen sie ebenso der Aufbewahrungspflicht wie Papierunterlagen

Empfangene oder abgesandte eMails können zweifellos Handels- oder Geschäftsbriefe sein, die aufbewahrungspflichtig sind.
Nach der Abgabenordnung besteht eine Verpflichtung, empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie die Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe für die Dauer von 6 Jahren ordnungsgemäß aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist.

Die Abgabenordnung erlaubt eine Speicherung der Geschäftsbriefe auf Datenträgern. Das heißt, der eMail-Verkehr kann auf eine CD gebrannt und aufbewahrt werden. Notwendig ist es aber, zuvor eine Bereinigung der eMail-Verzeichnisse durchzuführen, denn die Finanzverwaltung hat bei einer Außenprüfung das Recht, die gespeicherten Daten einzusehen und Ihr System zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Es sind alle Korrespondenzen zu entfernen, die keine Handels- oder Geschäftsbriefe sind, also alle privaten eMails und unerbetene eMail-Werbung.

Prinzipiell schreibt die Finanzverwaltung in den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) folgende Regeln vor, die bei der Aufbewahrung zu berücksichtigen sind:

- Der Originalzustand der übermittelten und eventuell noch verschlüsselten Daten muss erkennbar sein.

- Bei Einsatz von Kryptographietechniken sind sowohl die verschlüsselten als auch die entschlüsselten Unterlagen aufzubewahren.

- Ebenso gilt, dass die verwendeten Schlüssel aufzubewahren sind, wenn Signaturprüfschlüssel oder kryptographische Verfahren verwendet werden.

- Die Speicherung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der Änderungen nicht mehr zulässt (CD).

- Bei sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen sind der Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung zu protokollieren.

- Bei Umwandlung (Konvertierung) der sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in ein unternehmenseigenes Format ("Inhouse-Format") sind beide Versionen zu archivieren und mit demselben Index zu verwalten sowie die konvertierte Version als solche zu kennzeichnen.

Viel Spaß damit.
face-smile
trombe
trombe 26.01.2005 um 09:48:05 Uhr
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wow, da bin ich echt platt.

Vielen Dank! Klasse!

trombe
kalle10000
kalle10000 17.08.2007 um 09:38:27 Uhr
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Das war schon mal interessant.

Hat denn jemand eine Checkliste, wie man bei einem Personnalabgang generell vorgeht, wie z. B. Löschen der Benutzer, ertc.

Thx im Voraus