Diensleistungsvertrag
Hallo liebe User,
ich habe mal folgendes kleines Problem:
Ich suche einen Vordruck für einen rechtssicheren EDV-Dienstleistungsvertrag.
Hintergrund: Ich betreue einen sehr guten Bekannten. Nun möchte er (bzw. seine Unternehmenspartner) von mir einen EDV-Dienstleistungsvertrag haben. Ich selbst habe mich schon versucht durch Google darin weiter zu informieren. Aber bisher nicht wirklich weitergekommen.
Kann mir da jemand helfen? Evtl. auch mit einem entsprechenden Vordruck?
Gruss
Andy
ich habe mal folgendes kleines Problem:
Ich suche einen Vordruck für einen rechtssicheren EDV-Dienstleistungsvertrag.
Hintergrund: Ich betreue einen sehr guten Bekannten. Nun möchte er (bzw. seine Unternehmenspartner) von mir einen EDV-Dienstleistungsvertrag haben. Ich selbst habe mich schon versucht durch Google darin weiter zu informieren. Aber bisher nicht wirklich weitergekommen.
Kann mir da jemand helfen? Evtl. auch mit einem entsprechenden Vordruck?
Gruss
Andy
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 18:11 Uhr
5 Kommentare
Neuester Kommentar
Ich kann dir nur raten mit „guten Freuden“ sehr vorsichtig zu sein.
Denke daran, im Streitfall wird dein guter Freund zu deinem schlimmsten Feind.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/beratung_dienstver ...
mfg
Denke daran, im Streitfall wird dein guter Freund zu deinem schlimmsten Feind.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/beratung_dienstver ...
mfg
Habe noch was vergessen!
1) Achte auf einen Haftungsausschluß, bzw. auf eine klare begrenzung der Haftung.
2) Der Kunde ist grundsätzlich für eine ordungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich.
Will der Kunde dir die Verantwortung für Punkt 2 übertragen, musst du jeden Tag die Datensicherung testen.
Das Bedeutet ALLE Daten müssen täglich ( ohne Ausnahme ) testweise rückgesichert werden.
Und Vorsicht "ordnungsgemäß" ist ein sehr dehnbarer Begriff, und viele Richter sind sehr Begriffstutzig.
mfg
1) Achte auf einen Haftungsausschluß, bzw. auf eine klare begrenzung der Haftung.
2) Der Kunde ist grundsätzlich für eine ordungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich.
Will der Kunde dir die Verantwortung für Punkt 2 übertragen, musst du jeden Tag die Datensicherung testen.
Das Bedeutet ALLE Daten müssen täglich ( ohne Ausnahme ) testweise rückgesichert werden.
Und Vorsicht "ordnungsgemäß" ist ein sehr dehnbarer Begriff, und viele Richter sind sehr Begriffstutzig.
mfg
ich suche die formel zur berechnung der nächsten Lottozahlen... Hast du eine allgemeingültige?
Allein schon weil du nicht sagst was du genau für den machst ist eine Antwort unmöglich. Es ist was anderes ob ich als Dienstleistung die Anwendungsentwicklung verkaufe - oder ob ich z.B. Netzwerksupport mache... Und dann kommt es drauf an was ich da noch genau mache - z.B. nur das kleine Hilfsprogramm oder die komplette Warenwirtschaft? Mache ich nur mal nen Update des Virenscanners auf den Stationen - oder das komplette Programm "Netzwerk"?
Allein schon weil du nicht sagst was du genau für den machst ist eine Antwort unmöglich. Es ist was anderes ob ich als Dienstleistung die Anwendungsentwicklung verkaufe - oder ob ich z.B. Netzwerksupport mache... Und dann kommt es drauf an was ich da noch genau mache - z.B. nur das kleine Hilfsprogramm oder die komplette Warenwirtschaft? Mache ich nur mal nen Update des Virenscanners auf den Stationen - oder das komplette Programm "Netzwerk"?
nächste punkt..
klärung des datenschutzes welche verantwortung usw. übernimmst du als DL
nächste punkt:
weisungs befugniss wer darf was usw. wer darf euch anweisungen geben
nächste punkt:
wenn seit ihr direkt unterstellt
nächste punkt:
zusichern das du/ihr keine schein selbständigkeit führt und nicht nur für dieses unternehmen zuständig seit
aber wie du siehst so ein DL vertrag ist sehr umfangreich. zieh dir lieber einen Anwalt zur seite.
klärung des datenschutzes welche verantwortung usw. übernimmst du als DL
nächste punkt:
weisungs befugniss wer darf was usw. wer darf euch anweisungen geben
nächste punkt:
wenn seit ihr direkt unterstellt
nächste punkt:
zusichern das du/ihr keine schein selbständigkeit führt und nicht nur für dieses unternehmen zuständig seit
aber wie du siehst so ein DL vertrag ist sehr umfangreich. zieh dir lieber einen Anwalt zur seite.