lochkartenstanzer
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Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi -Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht haftbar

Moin,


Aber er muß das freie WLAN abschalten, wenn er dazu aufgefordert wird.
Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,

Soviel zur "abgeschafften Störerhaftung".

lks

Edit: Ergänzt und umformuliert.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp16009 ...

Content-ID: 315362

Url: https://administrator.de/forum/ein-geschaeftsinhaber-der-der-oeffentlichkeit-kostenlos-ein-wifi-netz-zur-verfuegung-stellt-ist-fuer-315362.html

Ausgedruckt am: 15.04.2025 um 21:04 Uhr

sabines
sabines 16.09.2016 aktualisiert um 06:51:15 Uhr
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runasservice
runasservice 16.09.2016 um 10:34:36 Uhr
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Hallo,

Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,

Das ist erstmal reine Spekulation und eine Auslegung von netzpolitik.org.

Heise-Newsticker:

Der deutsche Gesetzgeber hat es in der Hand zu bestimmen, dass die Kosten etwaiger Verfügungen die Antragsteller zu tragen haben, nicht die WLAN-Betreiber.

Wir werden sehen, was da noch kommt.....