Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi -Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht haftbar
Moin,
Aber er muß das freie WLAN abschalten, wenn er dazu aufgefordert wird.
Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,
Soviel zur "abgeschafften Störerhaftung".
lks
Edit: Ergänzt und umformuliert.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp16009 ...
Aber er muß das freie WLAN abschalten, wenn er dazu aufgefordert wird.
Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,
Soviel zur "abgeschafften Störerhaftung".
lks
Edit: Ergänzt und umformuliert.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp16009 ...
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 315362
Url: https://administrator.de/forum/ein-geschaeftsinhaber-der-der-oeffentlichkeit-kostenlos-ein-wifi-netz-zur-verfuegung-stellt-ist-fuer-315362.html
Ausgedruckt am: 15.04.2025 um 21:04 Uhr
2 Kommentare
Neuester Kommentar
Und Heise meint dazu: "Steinzeit in Luxemburg"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Sto ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Sto ...
Hallo,
Das ist erstmal reine Spekulation und eine Auslegung von netzpolitik.org.
Heise-Newsticker:
Der deutsche Gesetzgeber hat es in der Hand zu bestimmen, dass die Kosten etwaiger Verfügungen die Antragsteller zu tragen haben, nicht die WLAN-Betreiber.
Wir werden sehen, was da noch kommt.....
Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,
Das ist erstmal reine Spekulation und eine Auslegung von netzpolitik.org.
Heise-Newsticker:
Der deutsche Gesetzgeber hat es in der Hand zu bestimmen, dass die Kosten etwaiger Verfügungen die Antragsteller zu tragen haben, nicht die WLAN-Betreiber.
Wir werden sehen, was da noch kommt.....