manumanu2021
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Elektro-Sicherungskasten im Büro

Hallo,

"Durchführen und protokollieren der vorgeschriebenen VDE-Messungen nach Inbetriebnahme der Anlage"

Frage: kann es wichtig sein, auf dies zu bestehen, bei welchen Problemen wäre sowas wichtig?
Kann auch sein das nur der Vermieter das bekommt, habe ich noch nicht gefragt.

Die Elektrofirma hat einen neuen Hager Sicherungskasten (mit EATON FIs) für 4-7 Büroräume (der alte war nicht in Ordnung) installiert.

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Member: lcer00
lcer00 Jun 01, 2023 at 11:08:35 (UTC)
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Hallo,

Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft. Insbesondere, wenn etwas (Unfall) passiert.

Grüße

lcer
Mitglied: 3063370895
3063370895 Jun 01, 2023 updated at 11:15:23 (UTC)
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Hi, ehemaliger Elektriker hier (Hab den Spaß 17 Jahre lang gemacht)

Das Protokoll (Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600) bekommt normalerweise der Auftraggeber. In deinem Fall wohl der Vermieter. In manchen Fällen wird das Protokoll auch in die Unterverteilung gehängt.

Dein Vermieter ist dafür verantwortlich. Er sollte auf das Protokoll bestehen, falls keines vorhanden ist.

-Thomas
Member: maretz
maretz Jun 01, 2023 at 11:17:51 (UTC)
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na so ganz ohne zusammenhang würde ich sagen - nein... denn dann geh ich davon aus du hast diesen Satz nur irgendwo im Internet gelesen, wohnst aber in nem Zelt ohne Stromanschluss und hast somit nicht mal nen Sicherungskasten zum prüfen. Und wo nix ist braucht auch nichts geprüft zu werden...

Alternativ kann es ja auch sein das du ein Gebäude grade abreissen willst - und wenn die Kugel der Abrissbirne bereits schwingt brauchst du die Sicherungen wohl auch nich mehr prüfen... Dürfte ziemlich egal sein ob die funktionieren wenn nen paar Sekunden später der ganze Sicherungskasten zusammen mit der Wand durch die gegend fliegt.

Ansonsten wäre es ggf. sinnvoll mal zu sagen in welchem Zusammenhang? Jährliche/Regelmässige Prüfung? Neu-Einzug? Neubau?
Member: ManuManu2021
ManuManu2021 Jun 01, 2023 at 11:25:30 (UTC)
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Zitat von @maretz:

na so ganz ohne zusammenhang würde ich sagen - nein... denn dann geh ich davon aus du hast diesen Satz nur irgendwo im Internet gelesen

Ansonsten wäre es ggf. sinnvoll mal zu sagen in welchem Zusammenhang? Jährliche/Regelmässige Prüfung? Neu-Einzug? Neubau?

Der Alte war teilweise defekt.
Der Eigentümer (sitzt 700 KM weitweg) hat einen Neuen gekauft.
Der lokale Hausmeister ist in Zeitnot und hat kurze Zündschnur.
Member: ManuManu2021
ManuManu2021 Jun 01, 2023 at 11:27:23 (UTC)
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Zitat von @lcer00:

Hallo,

Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft. Insbesondere, wenn etwas (Unfall) passiert.

Grüße

lcer

Danke, kannst du dir gerade einen Strom-Unfall vorstellen, ich spontan nur dies:
Überspannung am Server ohne APC Steckerleiste ist wohl das größte Risiko.
Member: maretz
maretz Jun 01, 2023 at 11:46:01 (UTC)
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Zitat von @ManuManu2021:

Zitat von @lcer00:

Hallo,

Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft. Insbesondere, wenn etwas (Unfall) passiert.

Grüße

lcer

Danke, kannst du dir gerade einen Strom-Unfall vorstellen, ich spontan nur dies:
Überspannung am Server ohne APC Steckerleiste ist wohl das größte Risiko.

ja? nun - ich könnte mir zB. auch vorstellen du packst nen gerät an und statt das die sicherung fliegt bleibt der strom halt da bis du so min. med. rare durch bist...

Und der "Hausmeister hat ne kurze Zündschnur"? Tja, sein Pech. Augen auf bei der Berufswahl würde ich sagen - und den ranholen, das der halt sagt was er/sie will und das ggf. veranlasst das entsprechende Prüfungen erfolgen. Wenn der das nicht kann/will - nun, mit dem Eigentümer klären das der sich beim grossen A "bewerben" darf und sich mit ca. 4-5 Mio (glaub ich) Kollegen anfreunden kann. Ernsthaft - das is sein JOB sich zu kümmern... Oder gehst du morgens zum Bäcker und wenn die dir sagen "hey, hatten keine Lust heute was zu machen" legst das Geld hin und gehst ohne Brot/Brötchen raus? Wenn das bei dir so klappt - wo muss ich mich bewerben? 2x Motzen schaff ich - und wenn ich dann fürs nichts tun bezahlt werde nehm ich das als nebenjob gerne an!
Member: MirkoKR
MirkoKR Jun 01, 2023 updated at 11:55:36 (UTC)
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Danke, kannst du dir gerade einen Strom-Unfall vorstellen, ich spontan nur dies:
Überspannung am Server ohne APC Steckerleiste ist wohl das größte Risiko.

Ich habe schon geschmorte Verbindungen in Verteilern gesehen, weil die Schrauben nicht korrekt angezogen waren - "Wackelkontakt" ...

Nachtrag: Die Gefahr der Überhitzung / Brandgefahr betrifft aber auch normale Steckdosen, besonders in Feuchträumen wie Küche und Badezimmer - oft bilden sich dort Übergangswiderstände durch Feuchtigkeit und Fett, meist auffällig durch kurze Blitze beim Einstecken eines Gerätes ... in dem Fall sollte die Steckdose komplett ausgetausvht werden .. !
Member: StefanKittel
StefanKittel Jun 01, 2023 updated at 13:04:56 (UTC)
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Zitat von @ManuManu2021:
Danke, kannst du dir gerade einen Strom-Unfall vorstellen, ich spontan nur dies:
Überspannung am Server ohne APC Steckerleiste ist wohl das größte Risiko.

Ja, ich kann mir einen GAU hier vorstellen.
In der Nacht fängt der Kasten und die Kabel darin Feuer. Zusätzlich schmelzen einige Kabel in den Wänden. Dabei werden die Endgeärte beschädigt. Das ist aber egal, denn das Feuer zerstört das Büro. Dabei sterben 2 Bewohner die weiter oben illegal in ihrem Büro gewohnt haben an einer Rauchgasvergiftung und 2 Feuerwehrleute werden beim Einsatz verletzt.

Herzlichen Glühstrumpf...

Stefan
Member: chiefteddy
chiefteddy Jun 01, 2023 at 14:35:37 (UTC)
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Hallo,
wir reden hier über ein Gewerbe/Firma und eine gewerblich genutzte Immobilie.

Verantwortlich für alles, also auch die Sicherheit, ist immer der Unternehmer. Das regelt das bgl. Gesetzbuch bzw. die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Der Unternehmer kann seine Pflichten (und Rechte) an geeignete Personen übertragen (bleibt in letzter Konsequenz aber doch verantwortlich)

Im Fall der elektrischen Anlage könnte der Unternehmer die Verantwortung auf eine Elektrofachkraft EFK (schriftlich, mit Bestellungsurkunde) übertragen. Das wäre dann die verantwortliche Elektrofachkraft VEFK. Sie ist in allen Fragen der Elektrotechnik im jeweiligen Unternehmen letztinstanzlich weisungsbefugt. Ob das der Hausmeister ist, hängt davon ab, ob er VEFK ist.

Bei Neubau, Reparatur oder Umbau der ortsfesten Elektroinstallation MUSS die ausführende Fachfirma eine Erstinbetriebnahmeprüfung durchführen. Art und Umfang der Prüfung und die notwendige Dokumentation legen die einschlägigen VDE-Vorschriften bzw. die Berufsgenossenschaft fest. Diese Unterlagen erhält logischer Weise der Auftraggeber. Bei einer vermieteten Gewerbeimmobilie in der Regel der Eigentümer der Immobilie.

Ähnlich wie bei ortsveränderlichen Elektrogeräten muss auch die ortsfeste Elektroinstallation regelmäßig (alle 4-6 Jahre) einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Ob das vom Mieter/Unternehmer oder vom Vermieter zu veranlassen/zu bezahlen ist, hängt vom Mietvertrag ab.
Der Unternehmer ist aber unabhängig davon für die Sicherheit im Unternehmen/am Arbeitsplatz verantwortlich. Er muss also dafür Sorge tragen, dass die von der Berufsgenossenschaft geforderten Prüfungen im vorgeschriebenen Zeitabständen durchgeführt werden. Kommt er dieser Unternehmerpflicht nicht nach, macht er sich im Falle eines Unfalls oder einer Sachbeschädigung (zB. Brand) der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes schuldig - mit den entsprechenden strafrechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen.

Wer letztendlich die Prüfprotokolle abheftet, ist egal. Sie müssen nur bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft oder bei einem Vorkommnis vorliegen.
Ich als Unternehmer würde mir also immer eine Kopie ziehen.

Frage: kann es wichtig sein, auf dies zu bestehen, bei welchen Problemen wäre sowas wichtig?
Kann auch sein das nur der Vermieter das bekommt, habe ich noch nicht gefragt.

Zusammengefasst:

Das KANN nicht wichtig sein, das IST wichtig!
Und ich würde immer auf einer Kopie für meine Unterlagen bestehen. Denn im Fall der Fälle wird nicht der Vermieter gefragt, sondern ich als Unternehmer (bzw als VEFK).

Jürgen
Member: Bingo61
Bingo61 Jun 02, 2023 updated at 13:36:07 (UTC)
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Da besteht schon das EVU darauf, im Sicherungskasten ist auch der Stromzähler?
Abnahme muss von einen Meister erfolgen, der bei dem EVU ( Energieversorger) als solcher die Erlaubniss hat
Jeder Elektriker der mehr als eine Baustelle machen möchte und den Staaatsanwalt nur als Begriff kennt, macht eine Prüfung nach VDE. Da es Gewerbe ist, darfst den ohne Prüfung gar nicht nutzen.
Habe früher bei jeden Drucker und Kopierer nach Rep mit Öffnung des Gehäuses, eine VDE Messung mit Protokoll machen müssen.
Denn machst es nicht, passiert was, gibts was auf Mütze vom Staatsanwalt.
Member: chiefteddy
chiefteddy Jun 02, 2023 at 17:01:06 (UTC)
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Abnahme muss von einen Meister erfolgen, der bei dem EVU ( Energieversorger) als solcher die Erlaubniss hat

Nur wenn es sich um Arbeiten an der Einspeisung, dh. am Hausanschluss oder im Vorzähler-Bereich handelt. Der TO spricht aber von einem "Sicherungskasten" - vermutlich eine Unterverteilung auf der Etage. Hier darf jede EFK Hand anlegen.

Habe früher bei jeden Drucker und Kopierer nach Rep mit Öffnung des Gehäuses, eine VDE Messung mit Protokoll
machen müssen.

Du verwechselst ortsfeste Elektroinstallation (zB. Unterverteilung, Steckdosen) und orstveränderliche elektr. Betriebsmittel (zB. Drucker, Kopierer).

Letztere befinden sich in der Regel im Eigentum des Unternehmens und es kann/muss die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen (VDE 0100-701 und -702, DGUV 3) eigenverantwortlich durchführen (lassen).

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/246
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/829

In einem Gebäude ist ebenfalls der Eigentümer verantwortlich. Ist der Unternehmer auch Eigentümer der Immobilie, ist alles klar. Ist der Unternehmer "nur" Mieter, ist es, wie ich bereits ausgeführt habe, etwas komplizierter. Für das Gebäude ist der Vermieter zuständig - damit auch für den ordnungsgemäßen Zustand der ortsfesten Elektroinstallation (Erstprüfung nach Installation: VDE 0100-600, Wiederholungsprüfung: VDE 0105-100).

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2879

Für die Arbeitssicherheit ist der Unternehmer verantwortlich. Ohne geprüfte Elektroinstallation ist aber keine Arbeitssicherheit möglich. Also auch in gemieteten Gewerberäumen hat der Unternehmer den "schwarzen Peter".

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787

Und am Ende geht es immer um den schriftlichen Nachweis, dass man als Unternehmer seiner Verantwortung gerecht geworden ist.

Jürgen