Europäischer Gerichtshof: Fahrten im Außendienst sind Arbeitszeit
Für diejenigen unter euch, die von zuhause aus die Kunden abklappern wichtig.
lks
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/europaeischer-gerichtshof-fahr ...
lks
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/europaeischer-gerichtshof-fahr ...
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 282640
Url: https://administrator.de/forum/europaeischer-gerichtshof-fahrten-im-aussendienst-sind-arbeitszeit-282640.html
Ausgedruckt am: 20.04.2025 um 21:04 Uhr
10 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
warum muss man da diskutieren, ist doch schon ewig so?
VG,
Thomas
Moin,
ich fahre direkt zum Kunden und in 90% der Fälle von dort aus auch wieder nach Hause.
Arbeitgeberseitig wird argumentiert, dass es gegenüber den Kollegen in der Niederlassung ungerecht wäre, da diese
den Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg ja auch selbst zu tragen hätten. Die machen aber auch nicht meinen Job.
Uwe
ich fahre direkt zum Kunden und in 90% der Fälle von dort aus auch wieder nach Hause.
Arbeitgeberseitig wird argumentiert, dass es gegenüber den Kollegen in der Niederlassung ungerecht wäre, da diese
den Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg ja auch selbst zu tragen hätten. Die machen aber auch nicht meinen Job.
Uwe
Vorher noch mal auf die Karte schauen, ob die Niederlassung wirklich soviel weiter von den Kunden entfernt liegt, als der Wohnort.
Zitat von @c.r.s.:
Vorher noch mal auf die Karte schauen, ob die Niederlassung wirklich soviel weiter von den Kunden entfernt liegt, als der Wohnort.
Vorher noch mal auf die Karte schauen, ob die Niederlassung wirklich soviel weiter von den Kunden entfernt liegt, als der Wohnort.
Wozu? Es ist doch völlig egal wie weit der Kunde weg ist, Fahrzeit ist bei Außendienst MA die Homeoffice haben immer Arbeitszeit.
VG,
Thomas
Zitat von @Th0mKa:
Wozu? Es ist doch völlig egal wie weit der Kunde weg ist, Fahrzeit ist bei Außendienst MA die Homeoffice haben immer Arbeitszeit.
Wozu? Es ist doch völlig egal wie weit der Kunde weg ist, Fahrzeit ist bei Außendienst MA die Homeoffice haben immer Arbeitszeit.
Ein Arbeitgeber will nicht nur möglichst wenig Arbeitszeit bezahlen sondern auch zufriedene Mitarbeiter. Von einer pauschalen Zurechnung der Anfahrt der Außendienstler zur Arbeitszeit fühlen sich die Innendienstler zu Recht benachteiligt.
Der Anreiz dieser Rechtsprechung ist daher: Wenn es den Arbeitgeber nicht mehr kostet (als die Summe aus den Anfahrten Wohnort-Kunde und dem Wert zufriedener Innendienstler), wird er allen Mitarbeitern einen festen Arbeitsort in der Niederlassung zuweisen. Den können die Außendienstler dann, wie alle anderen auch, in ihrer Ruhezeit auf eigene Kosten aufsuchen, um anschließend die Kunden abzuklappern.
In dem Fall der Gerichtsentscheidung, mit nur einer Zentrale in Madrid, sieht das anders aus. Spanien hat allerdings 22 Prozent Arbeitslosenquote und bei der Beklagten Beschäftigte nahmen bis zu drei Stunden einfache Anfahrt in Kauf. Das wird die Arbeitgeberin jetzt durchrechnen und die Betroffenen wahrscheinlich fragen, ob sie ihre nähere Umgebung zukünftig auf einer Teilzeitstelle abdecken wollen.
Grüße
Richard