ukulele-7
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Geteilter Internetanschluss im MFH

Moin,

jemand in meiner Familie überlegt ein neues Mehrfamilienhaus zu bauen. Zu den Überlegungen gehört auch die Verkabelung und Internetanbindung. Im Haus werden auch Wohneinheiten für die "mittelfristige" Vermietung entstehen, ähnlich wie Monteurswohnungen, aber auch normale langzeit Mieter.

Allein durch die kurz- bis mittelfristige Vermietung wäre es interessant als Vermieter einen Internetanschluss zu buchen und den Mietern WLAN und Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Als Admin fände ich persönlich das auch für langfristige Vermietungen interessant. Technisch sehe ich da keine unlösbaren Aufgaben, juristisch aber schon. Ich weiß das hier im Forum keine juristische Beratung erfolgen kann / sollte aber Erfahrungswerte oder Hinweise könnte der ein oder andere ja schon haben.

Ich habe mal mit der Magenta-Hotline gesprochen und die Aussagen waren, naja, dünn. Zunächst mal bietet die Telekom Glasfaser bis in jede Wohnung mit Zugangspunkt in der Wohnung und Vertrag mit jedem Mieter seperat. Das ist ja schonmal schön und kann auch jeder haben der möchte, es ist aber nicht grade günstig. Ein Modell, wo der Vermieter ganz offiziell einen Internetanschluss (oder einen Teil davon) mit vermietet gibt es nicht. Technisch können die das nicht unterscheiden, es scheint ihnen auch eher egal aber ob es überhaupt erlaubt ist konnte man mir auch nicht sagen. Es kommt in deren Welt einfach nicht vor - fertig.

Bisher kenne ich das aus Ferienwohnungen, wo einfach ein normaler Anschluss von ISP X auf den Vermieter läuft. WLAN Passwort und das wars. Das scheint sich auch in keinster Weise um spezielle Verträge zu handeln sondern wird einfach gemacht. In meinem Fall war aber tatsächlich immer nur eine Ferienwohnung an dem Anschluss, eine Abmahnung z.B. hätte man also zumindest theoretisch einen Mieter zuordnen können. Welche Möglichkeiten habe ich den wenn das nicht möglich ist? Ich erinnere mich dunkel das es mal eine Diskussion gab das Betreiber von z.B. Internetcafes verpflichtet sind oder verpflichtet werden sollten sowas zu loggen...

Also stellen sich mir folgende Fragen:
- Hat jemand irgendwo eine ähnliche Konstellation die er betreibt und Erfahrungswerte? Vielleicht auch mit einem lokalen ISP der das vielleicht auch offiziell anbietet?
- Kann jemand die rechtliche Lage (sowohl Vertrag als auch Abmahnwesen) mit irgendwas Konkretem untermauern oder hat hier Erfahrungswerte?

Alles in allem kommt mir das wie ein sehr "deutsches" Problem vor face-sad

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 08:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 20.09.2023 aktualisiert um 09:41:45 Uhr
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Moin,

Solange ich kein Feriengast wäre sondern Dauermieter, würde ich überhaupt nicht wollen, das mein Vermieter den Internetzugang und Telefon kontrolliert. İnsbesondere, wenn man keine öffentliche İP-Adresse von Dir zugeteilt bekommt, verbaut man sich viele Nutzungsmöglichkeiten.

Als Monteur oder Feriengast ist das unkritisch aber als Wohnungsmieter absolut untragbar.

Und Du begibst Dich in rechtliche Grauzonen, weil für Dich das Providerprivileg nicht gilt und Du dafür gerne in Störerhaftung genommen wirst.

lks
em-pie
Lösung em-pie 20.09.2023 um 09:47:39 Uhr
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Moin,

man könnte folgendes Überlegen:
jede Wohneinheit (WE) erhält vom APL bis in die WE eine eigene Kupfer- und LWL-Strippe - für die Dauermieter.
Obendrein könnte man schauen, dass man die Hausflure mit Freifunk ausstattet. Wenn es die Gegebenheiten zulassen jedenfalls. die Ferien-/ Monteursgäste könnten dann darüber surfen und du/ der Eigentümer wäre (erstmal) aus der Schusslinie.
Die Freifunk-Infrastruktur könnte dann über einen eigenen WAN-Anschluss verfügen oder wird an einer Firewall angebunden, an der auch der Eigentümer selbst seinen Breitbandanschluss bezieht...

Das so als "lose" Gedanken mal.
puerto
Lösung puerto 20.09.2023 um 09:51:21 Uhr
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Moin,

mach es parallel:

1. Jede Wohnung zum Beispiel mit Glasfaser der Telekom versorgen lassen, dann kann sich jeder Langzeit-Mieter seinen Anschluss buchen und selbst kontrollieren.

2. In jede Wohnung ein Lan-Kabel verlegen lassen, dass bei dir und dem von dir kontrollierten Internetzugang endet. Dann kannst du jede Wohnung von dir aus kurzfristig für Kurz-Mieter mit Internet ausstatten und stellst dann in den Wohnungen einen einfachen Accesspoint zur Verfügung. Du brauchst bei dir einen geeigneten Router/Firewall, der die Netze der Kurz-Mieter verwaltet und trennt.

Gruß, puerto
kpunkt
Lösung kpunkt 20.09.2023 aktualisiert um 10:53:02 Uhr
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Das ist im Grunde ganz einfach. Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet einen Internetanschluss bereitzustellen. Es muss nur gewährleistet werden, dass der Mieter Zugang zum Internet (und natürlich auch Telefon) hat. Da reicht auch ein Netz des Mobilfunkanbieters.

Problem ist eher: sobald ein Anschluss (Hardware) da ist, ist der Vermieter verpflichtet, dass der funktioniert. Wurde 2019 von einem Gericht festgestellt.

Da die Vermietung erst später angedacht wird ist das eher meh. Ich denke, da will man keine separaten Anschlusstellen legen.
Das habe ich wohl falsch verstanden. ich dachte erst Eigennutzung und später vermieten. Wenns ein reines Mietobjekt sein soll, dann kannst du entweder in jede Einheit einen APL legen lassen, oder einfach komplett darauf verzichten. Die APL kann man ja auch zentral setzen udn dann weiterverkabeln. (der beauftragte Lektriker wird das wissen/können) Rechtlich musst du keinen APL zur Verfügung stellen.
Für Mieter ist es interessanter, wenn ein APL da ist. Kann aber muss ja nicht genutzt werden.

Bekannter von mir hat mehrere Miethäuser. Eins davon mit 100 Einheiten für Studenten. Da gibts keinen Telefon- oder Internetanschluss.
Bei "normalen" Mietshäuser ist in jeder Einheit ein separater Anschluss.

Rechtlich ist das einfach, mieterfreundlich ist zum Teil anders.
maretz
Lösung maretz 20.09.2023 um 10:23:24 Uhr
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Für "langzeit" würde ich das ganze ebenfalls rausnehmne. Denn was willst du da bereitstellen? Nen LAN-Port? Is dann aber blöd wenn der Mieter sagt "ja, aber dann hab ich ja gar keinen Anschluss im anderem Raum". Stellst du dem nen WLAN hin - nun, wer macht den Support wenn der mit seinen Geräten nicht rankommt? Gehst du hin und sagst "ich stelle nur die Dose, dahinter ist dein Problem": Welche Bandbreite willst du dem anbieten? Was machst du wenn die Monteure in der Etage sich die 10 GB Hoppelwestern angucken - in 8K-Auflösung und 5 Gleichzeitig? Schon hast du mit den anderen Mietern den Stress wenn es bei denen nicht mehr geht oder zu lahm ist (und sei es nur weil Sohnemann/Tocher beim Spielen eine zu grosse Latenz haben).

Da wären für mich die juristischen Probleme sogar nebensächlich, es bietet einfach nur zuviel Potenzial für unnötigen Streit. Und du kannst die besten Mieter haben - sauber, freundlich,... , wenn aber da denen permanent die Familie aufn Sack geht weils Internet nich richtig hinhaut werden die irgendwann entweder ausziehen oder anstrengend... Und ob es dann klappt mit "Wir bieten dir zwar was an was nich richtig funktioniert - aber du kannst ja auch selbst kaufen" ist fraglich...

Bei alles was auf Kurzzeit ist würde ich auf jeden Fall nen captive portal schalten und zumindest die grundlegenden Filesharing-Protokolle schon mal direkt blocken. DA kann man halt sagen: Wenns dir nicht passt nimm halt deine eigene Sim-Karte...
LordGurke
Lösung LordGurke 20.09.2023 um 10:37:56 Uhr
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Du sitzt da in einer doofen Klemme:

Wenn du nicht offiziell registrierter Anbieter bist, kannst du für alles was die Nutzer tun in Störerhaftung genommen werden — außer natürlich, du kannst den konkreten Nutzer benennen.
Dafür müsstest du aber eigentlich sämtliche Verbindungen (Flows) protokollieren um das nachverfolgen zu können. Und natürlich auch protokollieren, wer wann welche IP hatte. Und technisch verhindern, dass ich einfach die IP vom Nachbarn benutze.
Da ist sehr fraglich, ob du das als Nicht-Anbieter überhaupt darfst. Und wie lange du das sinnvollerweise aufbewahren müsstest.
In jedem Fall müsstest du nachweisen, wie die Daten erfasst werden und wie du sicherstellst dass die erfassten Daten korrekt sind.
Das wäre dann Teil eines Datenschutz- und Sicherheitskonzepts — und wenn du das hast, kannst du dich eigentlich auch als Anbieter registrieren lassen und bist aus der Störerhaftung raus. Spätestens ab dann verstößt du aber gegen die AGB der allermeisten Endkundentarife, wenn du deren Leistung als gewerblicher Anbieter weiterverkaufst.


Kurzum: Nicht nur dass es für Dauermieter schlicht unpraktisch ist, ist es rechtlich und/oder technisch zu aufwendig.
Bei den Kurzmietern kann man da durchaus wie bei Gästewohnungen argumentieren, aber nachdem mittlerweile das Datenvolumen bei Mobilfunktarifen inflationär steigt, hat das auch nicht ewig Zukunft.
SachsenHessi
SachsenHessi 20.09.2023 aktualisiert um 10:49:00 Uhr
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Hallo,

Also ich habe (ähnliche Situation) im Keller ein Patchpanel. Dort sind die Leitungen auf geklemmt, deren Anschlüsse neben den APs von Glasfaser und DSL liegen.
Von diesem Patchpanel gehen jeweils zwei Leitungen in jede Etage. Dort hängt ein keines Rack mit Patchfeld unter der Decke, von dem dann die Etage Verkabelt ist.
Damit bin ich voll flexibel. Der Mieter kann im Bedarfsfall vom AP in die Wohnung patchen und dort dann den Router hinstellen. Oder ich stelle den Router in den Keller und versorge die Wohnungen (mit einem Switch, und VLAN). Also alles möglich.
SH
Visucius
Visucius 20.09.2023 aktualisiert um 12:11:09 Uhr
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Ergänzend zu @SachsenHessi Setup würde ich im Neubau aber wohl Glasfaser in die Wohnungen legen (Stromverbrauch)

Evtl. auch mal über sowas wie https://www.homeway.de nachdenken. Gibt da bestimmt auch andere Ansätze für mehr Flexibilität innerhalb der Wohnung.

Und ich würde darüber hinaus grundsätzlich mal Kabel/TV und Telefon-Litze zur Disposition stellen?!
ukulele-7
ukulele-7 20.09.2023 um 16:53:45 Uhr
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Danke erstmal für all die Anregungen.

Eine Sache ist mir schon mal klar: Wenn der Mieter selber Internet buchen will bekommt er das auch. Ich denke ein Leerrohr vom Hausanschlusskeller in jede WE zu einem "zentralen" Standort mit guter WLAN Tauglichkeit. Da kann dann jeder ISP mit dem durch was er mag und der Mieter mag und wird das, so wie ich das verstehe, sogar kostenlos machen. Alle Mieter sollen immer diese Option haben, ich will keinem was aufzwingen.

Darüber hinaus bin ich grundsätzlich Befürworter von Netzwerkverkabelung im Haus. Natürlich soll es in einem Rahmen bleiben aber ich denke das eine Doppeldose in jedes Schlaf-/Arbeitszimmer und ein oder zwei Doppeldoesen in jeden Wohnraum mit TV sinnvoll sind. Dann gibt es ansich zwei Möglichkeiten:

a) alle Kabel führen zu diesem zentralen Punkt in der WE oder
b) alle Kabel führen zu einem oder zwei sehr zentralen Punkten für das gesammte Gebäude, den Switch (unzugänglich) stellt dann der Vermieter.

Ich finde b) eigentlich ganz gut, ich denke etwas mehr Kabellänge ist besser als mehrere Patchfelder/Switches. Wer der Sache nicht traut der kann ja auschließlich sein eigenes WLAN nutzen und wer möchte, kann über die Hausverkabelung an seinen eigenen Router gehen. Zusätzlich setze ich ein Captive Portal für die kleinen WE auf an das ich aber theoretisch jederzeit jeden anderen Mieter bringen könnte.

Außerdem könnten die Mieter, wenn sie denn wollen, in Eigenregie einen gemeinsammen Anschluss betreiben, Anpassung der Switch Config vorausgesetzt. Wird vermutlich keiner von dem Klientel aber ich hätte mir solche Möglichkeiten irgendwie immer gewünscht. Durch die Verkabelungsmöglichkeiten stehen dann alle anderen "Modelle" in Zukunft offen.

Technisch will ich mich ins Thema wohl einarbeiten, gibt es Empfehlungen für ein Capitve Portal, geht sowas mit pfsence? (Wollte ich schon immer mal einsteigen.)

Wenn ich das richtig verstehe ist die Störerhaftung juristisch in 2017 entfallen wenn ich über ein Captive Portal ein "offenes" WLAN (kostenlos) anbiete. Mir ist aber noch überhaupt nicht klar welche technischen Fähigkeiten das Portal dann haben muss (Netzsperren, Protokollierung?). Es gibt tonnenweise Artikel die sich damit befasst haben bevor das Gesetz angepasst wurde aber ich habe leider noch keine guten Fachartikel gefunden die das mal rückwirkend betrachten, also nach 2017 und eventuell auch mit echten Streitfällen. Hat jemand einen Tipp?

Ergänzende Info: Das Haus wird voraussichtlich von einem Bauträger errichtet. Netzwerkkabel kann der legen, ob der auch sowas wie Homeway macht kann man dann mal erfragen. TV will ich über eine gemeinsamme Schüssel realisieren, da sehe ich aktuell eigentlich nichts was aus technischer Sicht dagegen spricht.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.09.2023 um 17:12:15 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Danke erstmal für all die Anregungen.

Eine Sache ist mir schon mal klar: Wenn der Mieter selber Internet buchen will bekommt er das auch. Ich denke ein Leerrohr vom Hausanschlusskeller in jede WE zu einem "zentralen" Standort mit guter WLAN Tauglichkeit. Da kann dann jeder ISP mit dem durch was er mag und der Mieter mag und wird das, so wie ich das verstehe, sogar kostenlos machen. Alle Mieter sollen immer diese Option haben, ich will keinem was aufzwingen.

Das ist sinnvoll und klngt ganz anders als es oben sich angehört hat.


Darüber hinaus bin ich grundsätzlich Befürworter von Netzwerkverkabelung im Haus. Natürlich soll es in einem Rahmen bleiben aber ich denke das eine Doppeldose in jedes Schlaf-/Arbeitszimmer und ein oder zwei Doppeldoesen in jeden Wohnraum mit TV sinnvoll sind.

Sofern es von den Kosten möflich ist würde ich mindestens zwei Doppeldosen pro Raum anstreben. Auch wenn die meisten davon nicht zum Einsatz kommen wird man ansonsten genau in dem Raum in dem man sie braucht, zu wenige haben.

Dann gibt es ansich zwei Möglichkeiten:

a) alle Kabel führen zu diesem zentralen Punkt in der WE oder

Ein zentrales Patchfeld Pro Wohneinheit wäre sinnvoll. Insbesondere , wenn der Mieter seinen eigenen Anschluß haben will. Dann kann er sein eigenes netze selbst verwalten und muß nicht befürchten, daß jemand anders im allgemeinen Technikraum an seinen Leitungen "rumspielt".

b) alle Kabel führen zu einem oder zwei sehr zentralen Punkten für das gesammte Gebäude, den Switch (unzugänglich) stellt dann der Vermieter.

Das verhindert dann aber das Die Leute ihr eigenes Netz unter eigener Kontrolle haben. Du solltest mindestens eine Doppelleitung zu jeder Wohneinheit legen um ggf die Wohneinheit zu versorgen und dort dann weiterverteilen.


Ich finde b) eigentlich ganz gut, ich denke etwas mehr Kabellänge ist besser als mehrere Patchfelder/Switches.

Nicht vom Sicherheitsaspekt her. Es sein denn Du spendierst eine jeden Mieter einen eigenen Netzwerkschrank, zu dem nur er den Schlüssel hat,

Wer der Sache nicht traut der kann ja auschließlich sein eigenes WLAN nutzen und wer möchte, kann über die Hausverkabelung an seinen eigenen Router gehen.

Nicht jeder will nur WLAN nutzen. Insbesonere wird WLAN bei Deiner konstruktion überbucht sein.

WLAn ist shared Medium im gegensatz zum netzwerkkabel das in der Wohnung fertig liegt.

Zusätzlich setze ich ein Captive Portal für die kleinen WE auf an das ich aber theoretisch jederzeit jeden anderen Mieter bringen könnte.

Das ist hingegen sinnvoll.


Außerdem könnten die Mieter, wenn sie denn wollen, in Eigenregie einen gemeinsammen Anschluss betreiben, Anpassung der Switch Config vorausgesetzt. Wird vermutlich keiner von dem Klientel aber ich hätte mir solche Möglichkeiten irgendwie immer gewünscht. Durch die Verkabelungsmöglichkeiten stehen dann alle anderen "Modelle" in Zukunft offen.

Das können sie bei der andere Variante auch, wenn Du die Doppelleitung in jede Wohnung legst. Sie können dan über den zentralen verteile den Anschluß eines Mieters an die andere weitergeben.


Technisch will ich mich ins Thema wohl einarbeiten, gibt es Empfehlungen für ein Capitve Portal, geht sowas mit pfsence? (Wollte ich schon immer mal einsteigen.)

Da hat @aqui gute Anleitungen, z.B. WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)


Wenn ich das richtig verstehe ist die Störerhaftung juristisch in 2017 entfallen wenn ich über ein Captive Portal ein "offenes" WLAN (kostenlos) anbiete.

Formal ja. Faktisch wird sie aber immer noch angewendet.

Mir ist aber noch überhaupt nicht klar welche technischen Fähigkeiten das Portal dann haben muss (Netzsperren, Protokollierung?). Es gibt tonnenweise Artikel die sich damit befasst haben bevor das Gesetz angepasst wurde aber ich habe leider noch keine guten Fachartikel gefunden die das mal rückwirkend betrachten, also nach 2017 und eventuell auch mit echten Streitfällen. Hat jemand einen Tipp?

Frag einen Rechtsverdreher Deines Vertrauens-.


Ergänzende Info: Das Haus wird voraussichtlich von einem Bauträger errichtet. Netzwerkkabel kann der legen, ob der auch sowas wie Homeway macht kann man dann mal erfragen. TV will ich über eine gemeinsamme Schüssel realisieren, da sehe ich aktuell eigentlich nichts was aus technischer Sicht dagegen spricht.

Vergiß nicht, ein Meßprotokoll der Installation dir vorlegen zu lassen. Ich würde mich nicht auf Satelit versteifen, sonder eine zentrale verteilung der Koax-Anschlüsse vorsehen, so daß jeder unabhängig sich entweder Kabel oder Sat oder beides zu sich "patchen" kann. Eventuell üebr die verteilung per IP/Ethernet nachdenken anstatt Koax zu nehmen.

lks
em-pie
em-pie 20.09.2023 um 17:35:40 Uhr
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a) alle Kabel führen zu diesem zentralen Punkt in der WE oder
b) alle Kabel führen zu einem oder zwei sehr zentralen Punkten für das gesammte Gebäude, den Switch (unzugänglich) stellt dann der Vermieter.
Ich würde, wie oben angedeutet, 1x (oder 2x) Cat7 + 1x Leerrohr ziehen lassen, denn dann geht folgendes:
Wenn die Unterverteilung (UV) jeder WE groß genug ist, dann lasse alle Datendosen aus den Räumen in die UV laufen. Von der UV dann das Cat7 + Leerrohr (für LWL) in den Hausanschlussraum. In der UV dann einen VLAN-fähigen Switch (ggf. mit SFP-Port). Dann ist jede Wohnung autark und durch das Cat7 könnte man die Wohnung aber auch an die Hausverkabelung anschließen. Das Leerrohr kann dann für LWL genutzt werden. Da man nicht weiss, was der ISP später legen will/ wird, würde ich hier nichts im Vorfeld verlegen.
Soll in einer WE später mal die Zahl der Dosen verändert werden, muss das nicht bis in den Keller runter. Zudem sind die Mieter flexibel: Breitband vom eigenen ISP oder WLAN vom Vermieter: einfach "irgendwo" einen passenden AP aufstellen.

TV will ich über eine gemeinsamme Schüssel realisieren
Man könnte auch auf LWL-TEchnik setzen, statt einer Schüssel: https://astra.de/aktuelles/sat-tv-glasfaser
VIele Wohnungsbaugenossenschaften ziehen das derzeit in Erwägung/ rüsten um... Könnte man sich mal schlau machen, ob das etwas wäre...
Visucius
Visucius 20.09.2023 um 17:51:30 Uhr
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b) alle Kabel führen zu einem oder zwei sehr zentralen Punkten für das gesammte Gebäude, den Switch (unzugänglich) stellt dann der Vermieter.

Das ist doch nicht machbar. Mal überlegt, was Du da an Kabellängen verlegst?! Gehe doch einmal vom zentralen Keller in die Wohnung (Glasfaser) und innerhalb der Wohnung mit CAT7 in die Räume. Dann kann der ISP-Router entweder zentral im Keller oder direkt in der Wohnung hängen.
kpunkt
kpunkt 21.09.2023 um 09:02:46 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

b) alle Kabel führen zu einem oder zwei sehr zentralen Punkten für das gesammte Gebäude, den Switch (unzugänglich) stellt dann der Vermieter.

Der Vermieter wird im Quadrat springen. Nicht nur, dass er da immer zur Stelle sein muss, damit der Mieter Zugang zu seiner Mietsache erhält, er muss auch ständig gewährleisten, dass alles funktioniert.
Klemmt mal wieder irgend ein "Internetserver", wird beim Vermieter durchgeklingelt, er möge doch mal seinen Sums in Ordnung bringen.
Und ja, er muss dann auch prüfen, denn es könnte ja auch wirklich an der Hardware zwacken.
Das gibt unnötig Unruhe auf allen Seiten.

Wenn du ausbauen willst (bzw. die Empfehlung dazu abgibst), dann entweder die APL zentral pro Mieteinheit abgesichert in einem Gemeinschaftsraum oder dann halt in der Mieteinheit selber.
Doppeldosen in jedem Raum sind eine gute Idee. Alles andere kann und soll der Mieter selber machen.

Tatsächlich kann da auch ein Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat, auch Tipps und Erfahrungsberichte abgeben. So einen Anwalt brauchts fast zwingend bei einem etwas größeren Mietobjekt.
ukulele-7
ukulele-7 21.09.2023 um 09:11:58 Uhr
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Also das geplante Gebäude hat drei bewohnte Geschosse, vermutlich 7 WE. Ich denke das es einen Keller geben wird, einen Fahrstuhl auf jeden Fall. Die meisten hier tendieren bisher zu eigener Unterverteilung innerhalb jeder WE aber gilt das auch für die Größe? Bei einer Unterverteilung zentral dürften die Leitungswege jetzt nicht sonderlich zum Problem werden aber ich frage mal den Bauträger was der an Kosten schätzt. Das wird aber natürlich noch dauern, das ist derzeit eine sehr grobe Planung.

Die einzige Einschränkung ist das ich den Switchbetrieb als Vermieter übernehme und damit theoretisch in das Netz eines jeden sehen kann. Aber mal ganz ehrlich, ich bin ja nicht Google oder Facebook, was soll ich denn da. Der Mieter ist nicht Edward Snowden sondern vermutlich irgendwelche nicht sonderlich technikaffinen Leute. Und dem Vermieter vertraut doch jeder Mieter sowieso bis zu einem gewissen Grad das der z.B. nicht einfach einen Nachschlüssel zur Wohnung hat und benutzt. Abgesehen davon wäre immer jeder Mieter in der Lage auf die Nutzung der LAN Dosen zu verzichten und sich seinen eigenen ISP zu buchen und per WLAN darauf zuzugreifen.

@em-pie das mit dem SAT-Verteiler ist technisch sicherlich gut aber sicher nicht die Größenordnung um die es geht face-smile
kpunkt
kpunkt 21.09.2023 um 09:17:28 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Die einzige Einschränkung ist das ich den Switchbetrieb als Vermieter übernehme und damit theoretisch in das Netz eines jeden sehen kann. Aber mal ganz ehrlich, ich bin ja nicht Google oder Facebook, was soll ich denn da. Der Mieter ist nicht Edward Snowden sondern vermutlich irgendwelche nicht sonderlich technikaffinen Leute. Und dem Vermieter vertraut doch jeder Mieter sowieso bis zu einem gewissen Grad das der z.B. nicht einfach einen Nachschlüssel zur Wohnung hat und benutzt. Abgesehen davon wäre immer jeder Mieter in der Lage auf die Nutzung der LAN Dosen zu verzichten und sich seinen eigenen ISP zu buchen und per WLAN darauf zuzugreifen.

Das ist extrem blauäugig. Vor allem bei der geringen Menge von Mietern kann das ein Problem sein.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass von 10 Mietern 8 völlig in Ordnung sind. Einem musst du nachlaufen und einer macht wegen allem Rabatz.

Generell gilt: was der Vermieter anbietet muss in einwandfreiem Zustand sein und jederzeit funktionieren. Ob es nun der Mieter nutzt oder nicht.
em-pie
em-pie 21.09.2023 aktualisiert um 09:47:54 Uhr
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Abgesehen davon wäre immer jeder Mieter in der Lage auf die Nutzung der LAN Dosen zu verzichten und sich seinen eigenen ISP zu buchen und per WLAN darauf zuzugreifen.
Und wenn der Dauermieter dann seinen eigene ISP hat ist er ja immer auf dich angewiesen, wenn er nun in einem anderen Raum plötzlich Netzwerk benötigt. Oder willst der Vermieter alle 7 WE (je 10-14 Datendosen), in Summe 70-98 Datendosen (also mindestens 2x48Port Switch, ggf. mit PoE) vollbeschalten. Und was ist, wenn der Mieter dann ein Nicht-VoIP-Telefon über die vorhandene Verkabelung im Nachbarzimmer anschließen möchte?

Ich denke, mit der strukturierten Verkabelung fährst du am flexibelsten/ sichersten. Die UV in jeder WE ist quasi der Etagenverteiler und der Hauptschrank im Keller quasi der Gebäudeverteiler (wenn er denn dann genutzt wird).

Außerdem müssen so nicht die Energiekosten für die Infrastruktur auf ALLE Mieter umgelenkt werden. Der mietende IT-Nerd, der in allen Räumen alle Datendosen belegt belastet Deinen Switch ja anders als Oma Erna, die nur ein Telefon und 'nen Schmalbandrouter (als VoIP-"ATA") nutzt. mit dem Switch innerhalb der WE kommt der Gamer selbst für die Kosten auf (sicherlich nur ein paar Pfennige am Jahres Ende, ABER...)
SachsenHessi
SachsenHessi 21.09.2023 um 09:52:24 Uhr
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Zitat von @kpunkt:
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass von 10 Mietern 8 völlig in Ordnung sind. Einem musst du nachlaufen >und einer macht wegen allem Rabatz.

von 10 ? Von 3 Mietern hast Du immer 2 denen Du hinter herläufst ;) <Duck und wech>
ukulele-7
ukulele-7 21.09.2023 um 09:56:36 Uhr
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Nungut, ich arbeite direkt nebenan, weit habe ich es nicht. Aber es ist schon rrichtig das es immer mal diese eine nervige Person gibt.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 22.09.2023 aktualisiert um 12:51:22 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Die einzige Einschränkung ist das ich den Switchbetrieb als Vermieter übernehme und damit theoretisch in das Netz eines jeden sehen kann. Aber mal ganz ehrlich, ich bin ja nicht Google oder Facebook, was soll ich denn da. Der Mieter ist nicht Edward Snowden sondern vermutlich irgendwelche nicht sonderlich technikaffinen Leute. Und dem Vermieter vertraut doch jeder Mieter sowieso bis zu einem gewissen Grad das der z.B. nicht einfach einen Nachschlüssel zur Wohnung hat und benutzt.

Das ist nicht das Gleiche. Wenn Du ungebeten in die Wohnung kommst, erledigt Dich die Selbstschußanlage., weil er das feststellen kann. Wenn Du Traffic abschnorchelst bekommt das der Mieter.

Und Vertrauen kann schneller mißbraucht werden, als einem lieb ist. Auch wenn Du nicht Larry Page/Sergey Brin oder Mark Zuckerberg bist, heißt das noch lange nicht, daß Du in schwachen Momenten der Pornokonsum Deiner Mieter anschaust. face-smile Oder den KOntostand der Mieter prüfst, weil sie die Miete nicht pünkich gezahlt haben. face-sad

lks
ukulele-7
ukulele-7 22.09.2023 um 15:52:10 Uhr
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Mal noch eine dumme Frage: Was genau macht das Captive Portal jetzt für mich besser?

Also der User akzeptiert AGBs und Schwört auf die Bibel, sicher nicht verkehrt. Ich kann auch noch Zugangsdaten vergeben, damit wäre dann theoretisch nachprüfbar, wann wer online war(?). Aber Daten erhebe ich doch eigentlich gar nicht, oder?
Visucius
Visucius 22.09.2023 aktualisiert um 16:04:36 Uhr
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Der Vorteil wäre, dass jeder seine eigenen Zugangsdaten hat.
a) damit könntest Du die MAC-Adresse auch einer Mieteinheit zuordnen.
b) Du kannst Zugangsdaten deaktivieren (z.B. bei Auszug) ohne das jeder neue Daten bekommt.

Prinzipiell würde es aber auch genügen, Du spannst für jede Mieteinheit ein vLAN auf und gibts das jeweils per AP weiter. Dann hat auch jeder eigene Wifi-Daten. Da solltest du aber bei den APs aufpassen, weil nicht jeder AP 4000+x vLANs unterstützt. Den "Schwur auf Bibel" kannst Du ja auch per Mietvertrags-Zusatz abwickeln.
maretz
maretz 22.09.2023 um 18:07:16 Uhr
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Erstmal macht das Captive Portal natürlich genau das: Als Benutzer musst du schonmal zustimmen eben dich an die Regeln und Gesetze zu halten. Du KANNST sogar eben zB. drauf hinweisen das Filesharing usw. geblockt wird und dies auch tun.

Ausserdem kannst du zB. darüber auch Limits machen und mitteilen - so das du eben klar machst das du eben ne minimal-Bandbreite bereitstellst und darüber hinaus nur noch "nice to have" ist. Wenn du (um es einfach zu machen) 10 Mieteinheiten hast und nen 100er Anschluss hast kannst du zB. 5 MBit als "Garantiert" pro Einheit machen und darüber hinaus "nice to have"... DAS geht natürlich auch ohne Captive Portal - MIT ist aber eben sichergestellt das es geklärt ist.

Als letztes kannst du natürlich auch die max. Anzahl an Geräten festlegen - sei es nun "1" (was dann eben nen Router in der ME ist) oder 100...
ukulele-7
ukulele-7 25.09.2023 um 12:09:40 Uhr
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Okay also technisch ein nice-to-have aber kein must. Nur wenn ich aufgrund von einer Abmahnung zur Sperre irgendeines Inhaltes genötigt werde müsste ich mir vielleicht doch ein captive portal hinstellen.

Aber logging betreibe ich damit nicht, korrekt? Ich meine, ich will diese Daten nicht erheben.
kpunkt
kpunkt 25.09.2023 um 13:16:13 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Aber logging betreibe ich damit nicht, korrekt? Ich meine, ich will diese Daten nicht erheben.
Ob du loggst kannst nur du sagen. Personenbezogene Daten werden jedoch zwangsweise verarbeitet.
Da brauchts dann auch den ganzen DSGVO-Sums.
ukulele-7
ukulele-7 25.09.2023 um 16:36:32 Uhr
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Nein ich meine damit das das Captive Portal nicht dafür gedacht ist alle Verbindungen zu loggen um sie einer Person zuordnen zu können oder ist das im Sinne des Erfinders (und meines Anwalts um mich vor Störerhaftung zu schützen)?
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 25.09.2023 aktualisiert um 16:39:54 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Nein ich meine damit das das Captive Portal nicht dafür gedacht ist alle Verbindungen zu loggen um sie einer Person zuordnen zu können oder ist das im Sinne des Erfinders (und meines Anwalts um mich vor Störerhaftung zu schützen)?

Es kommt drauf anm, was Du im captive Portal einstellst. Due kannst es so konfigurieren, daß die leute sich anmelden muüssen und das genaze dann geloggt wird oder Du kannst das anmelden und loggen sein lassen und nur einen Hinweis auf die Nutzungsregeln bringen.

lks
ukulele-7
ukulele-7 25.09.2023 um 16:48:12 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @ukulele-7:

Nein ich meine damit das das Captive Portal nicht dafür gedacht ist alle Verbindungen zu loggen um sie einer Person zuordnen zu können oder ist das im Sinne des Erfinders (und meines Anwalts um mich vor Störerhaftung zu schützen)?

Es kommt drauf anm, was Du im captive Portal einstellst. Due kannst es so konfigurieren, daß die leute sich anmelden muüssen und das genaze dann geloggt wird oder Du kannst das anmelden und loggen sein lassen und nur einen Hinweis auf die Nutzungsregeln bringen.

Aber jede Verbindung eines Benutzers zu einer IP-Adresse wird nicht geloggt?
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 25.09.2023 um 16:51:12 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Aber jede Verbindung eines Benutzers zu einer IP-Adresse wird nicht geloggt?

Das kannst Du einstellen, wie Du willst. Aber bedenke, daß Du dann ganz leicht mit einem Bein im Gefängnis stehst, wenn Du zuviel loggst. Und mit dem anderen Bein auch, wenn Du zu wenig loggst. face-smile

lks
Visucius
Lösung Visucius 25.09.2023 aktualisiert um 18:15:14 Uhr
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Naja, Du hast doch zumindest mal die MAC-Adresse zum Mieter. Wenn dann der Brief vom Anwalt (3 Monate später) reinflattert, kannst Du wenigstens sehen, wer zu der Zeit (Minute!) online war. Auch wenn Du nicht trackst, was er da genau gemacht hat.

Und wenn Du - wie z.B. bei Unifi - siehst, welche MAC-Adressen Tag und Nacht das meiste Volumen ziehen ...

Ich erinnere mich noch an eine Anwalts-Kommentar bei Heise damals zur Einführung der DSGVO. Da war - so wie ich das erinnere - auch die Konklusion: Was nicht getrackt wird, kann auch niemand einfordern (vulgo: weniger ist mehr).

https://www.strunz-alter.de/aktuelle-informationen/geringere-haftungsris ...
https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/recht/internetrecht/st ...
(dazu gibts bestimmt auch mehr und aktuellere Infos)
ukulele-7
ukulele-7 26.09.2023 aktualisiert um 11:08:31 Uhr
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Zitat von @Visucius:

Naja, Du hast doch zumindest mal die MAC-Adresse zum Mieter. Wenn dann der Brief vom Anwalt (3 Monate später) reinflattert, kannst Du wenigstens sehen, wer zu der Zeit (Minute!) online war. Auch wenn Du nicht trackst, was er da genau gemacht hat.

Und wenn Du - wie z.B. bei Unifi - siehst, welche MAC-Adressen Tag und Nacht das meiste Volumen ziehen ...
Das ist etwas aufwendig aber denkbar, vor allem technisch hätte ich da meinen Spaß dran aber...

Ich erinnere mich noch an eine Anwalts-Kommentar bei Heise damals zur Einführung der DSGVO. Da war - so wie ich das erinnere - auch die Konklusion: Was nicht getrackt wird, kann auch niemand einfordern (vulgo: weniger ist mehr).
...genau so möchte ich es auch halten. Ich bin absolut gegen diese Abmahnmafia und ihre Methoden oder gegen Speicherung von Verbindungsdaten, wie auch immer das Modell grade heißt und wer auch immer das grade fordert. Ich hab noch ein Demo-Shirt im Schrank mit Schäuble drauf face-smile

https://www.strunz-alter.de/aktuelle-informationen/geringere-haftungsris ...
"Um jedoch das geistiges Eigentum auch weiterhin zu schützen, kann der Rechteinhaber von dem WLAN-Betreiber verlangen, einzelne, konkret benannte Internetseiten zu sperren. Damit kann er verhindern, dass die Rechtsverletzung sich wiederholt. Der Anspruch auf Sperrung einzelner Seiten setzt voraus, dass über diese Internetseite ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Für einen WLAN-Betreiber ist es regelmäßig einfach und ohne technische Vorkenntnisse möglich, einzelne Internetseiten über die Einstellungen des WLAN-Routers zu sperren."
Ja genau darin sehe ich noch das Problem, ich habe viel dazu gelesen. Es gibt vor allem mittlerweile ein paar Urteile die echt bizarr sind. Im wesentlichen geht die Begründung dabei immer so:
1) Es wird eine Urheberrechtsverletzung begangen
2) Es wird abgemahnt
3) Der Anschlussinhaber haftet nicht aber er hat eine "Vortragspflicht"
4) Wenn der Anschlussinhaber nicht "vorträgt", wer z.B. die Rechteverletzung begangen haben könnte, dann wird er dieser Pflicht nicht gerecht.
5) Der Anschlussinhaber wird vom Gericht dennoch belangt

Ich will natürlich keine Verbindungsdaten erheben. Wenn ich dann aber zur Sperrung eines Inhalts aufgefordert werde (vermutlich "DNS Sperre"?) dann müsste ich natürlich für alle Benutzer im WLAN diese Sperre setzen, da ich nicht nachvollziehen kann von welchem Benutzer diese Rechteverletzung ausging. Und noch dazu basieren die meisten Abmahnungen ja darauf das ein Inhalt verbreitet wurde (z.B. Torrent), nicht herunter geladen wurde. Wie soll ich das technisch sperren, Portssperre? Ich bezweifle, das der Rechteinhaber sich da um eine sachliche Lösung bemüht, der wird vermutlich eher klagen wollen. Und das Gericht wird dann mit der Abwesenheit von Sachverstand nur so glänzen!
em-pie
em-pie 26.09.2023 um 11:55:33 Uhr
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Moin,

ich schmeiße nochmal "Freifunk" in den Raum...
Mach dich bei den (örtlichen) Vereinen/ Communities mal schlau, ob dich das aus der Schusslinie nimmt. Wenn ich das richtig vernommen habe, agieren die örtlichen Vereine wie ein Provider und fallen daher aus der Störerhaftung raus.

Du brauchst halt nur "popelige" APs/ Router (von tp-link, z. B.) und bist fertig.
Visucius
Visucius 26.09.2023 aktualisiert um 13:19:47 Uhr
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Ja, das Thema Freifunk wäre vermutlich das smarteste. Und dazu auch noch ein "Gemeinschaftsdienst" face-wink

Musst aber bzgl. der eingesetzten HW ggfs. etwas aufpassen. Wenn ich das recht erinnere, haben die eigene Firmware für eine Hand voll Geräte.
ukulele-7
ukulele-7 26.09.2023 um 20:24:26 Uhr
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Ja Freifunk habe ich schon mal betrieben. Dann kam leider ein Update und alle Geräte die ich hatte, hatten zuwenig RAM wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Wir haben die Dinger dann zurück geflasht - Das war ein bisschen knifflig aber so konnte man die Router wenigstens noch zum spielen verwenden.

Ich wollte damals Freifunk über die normalen APs mit aussenden und dazu ein Gateway aufsetzen, hab ich leider nicht zum laufen bekommen face-sad
kpunkt
kpunkt 27.09.2023 um 08:19:57 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Nein ich meine damit das das Captive Portal nicht dafür gedacht ist alle Verbindungen zu loggen um sie einer Person zuordnen zu können oder ist das im Sinne des Erfinders (und meines Anwalts um mich vor Störerhaftung zu schützen)?

Das Portal macht, was du ihm sagst. Aber sobald ein Portal im Spiel ist muss die DSGVO/BDSG befolgt werden. Es geht nämlich NICHT ums loggen, sondern um die Verarbeitung von personenbezogener Daten.
Und das ist mit IP/MAC gegeben.

Als Vermieter begeht man quasi Selbstmord, wenn man ohne rechtliche Absicherung als Teledienstanbieter auftritt.
Da du selber gar nicht der Vermieter bist, sondern da nur Tipps geben willst, kann ich dir nur raten, lasst die Finger von Wlan. Das ist datenschutzrechtlich aber auch mietrechtlich ein Horrorszenario.

APL in die Wohneinheiten und gut is. Alles andere soll der Mieter selber machen.
Selbst die Anzahl der Dosen in den Räumen ist eine Kostenfrage des Bauträgers.
Aber immer bedenken: der Mieter hat auch das Recht Kabel zu verlegen und durch die Wände zu bohren. Er muss das zwar beim Auszug rückbauen, aber da reicht Spachtelmasse und Farbe.