simonheinrich
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GEZ fürs Gewerbe

GEZ anmelden für gewerblich genutzte Computer.

Guten Morgen,

ich bin seit 7 Jahren in der IT Branche selbstständig (Gewerbe mit Reparaturen, Verkauf, usw.), das ganze läuft nebem meinem Studium, der Gewinn hält sich also in Grenzen. Letzte Woche bekam ich plötzlich Post von der GEZ, ein Anmeldebogen für die gewerblich genutzten Geräte. Ich dachte es reicht, wenn ich für meine Privatwohnung 18€ im Monat zahle, aber offenbar nicht. Auf dem Bogen soll ich angeben, wieviele Geräte (Computer wären dann ja neuartige Rundfunkgeräte, einen TV Anschluss habe ich nicht) ich dort vorhalte, weil jedes einzelne Gerät gebührenpflichtig sei.. Hier sind ja bestimmt viele (Klein)Unternehmer unterwegs, wie habt ihr das gemacht? (zu verträglichen Kosten...) es ist ja nun klar, dass sich in einer Computerwerkstatt ordinärerweise mehr als ein Computer befindet... (für jeden öffentlich rechtlichen Fernsehkanal hab ich einen gebaut, um parallel in den vollen Genuss zu kommen ;)

Vielen Dank

Content-ID: 171484

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 19:12 Uhr

ThomasH.
ThomasH. 15.08.2011 um 09:15:19 Uhr
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Morgen,

bin da auch an einer konkreten Antwort interessiert. läuft bei mir ähnlich, Nebengewerbe auf einem schon privat bezahltem Grundstück. Ich zahle allerdings schon fleissig face-sad

MfG Th.
vossi31
vossi31 15.08.2011 um 09:32:49 Uhr
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Moin,

soweit ich das erinnere zahlt man heute als Kleingewerbetreibender nur den Mindestbetrag (bei mir € 17,28 vierteljährlich). Das zahlt praktisch jeder, da wohl jeder einen PC mit Internetanschluss hat (ein Autoradio im Firmenwagen reicht auch).
Aber das ist viel Bewegung drin, ab 2012 gibt es glaube ich wieder Neues. Ansonsten findet man unzählige Kommentare dazu im Netz.

Henning
Xaero1982
Xaero1982 15.08.2011 um 09:44:08 Uhr
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Moin,

dazu sag ich nur eins:

Gericht: VG Trier 2. Kammer
Datum: 20.05.2010
Aktenzeichen: 2 K 63/10.TR

Zitat:
Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in seiner Privatwohnung, in der er herkömmliche private Rundfunkgeräte bereithält, zusätzlich in seinem nebengewerblich genutzten Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner, den er (auch) gewerblich nutzt, so ist für diesen Rechner gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 RGebStV (juris: RdFunkGebStVtr RP)  keine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Oder auch:

Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 7. Senat
Datum: 27.04.2011
Aktenzeichen: 7 BV 10.443

Zitat:
Im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (HessVGH vom 30.3.2010 MMR 2010, 500; OVG RhPf vom 17.6.2010 Az. 7 A 10416.10 <juris>; NdsOVG vom 3.1.2011 ZUM 2011, 273) ist der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfallen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird.
bzw.:
e) Nachdem das vom Kläger selbst privat bereitgehaltene herkömmliche Rundfunkempfangsgerät und sein beruflich genutzter PC seit seinem Umzug in ein Einfamilienhaus ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind, ist somit für den PC gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV für den streitgegenständlichen Zeitraum keine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Kannst die GEZ gerne auf die Urteile verweisen.

VG
Xaero1982
Xaero1982 15.08.2011 um 09:45:16 Uhr
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Zitat von @vossi31:
Moin,

soweit ich das erinnere zahlt man heute als Kleingewerbetreibender nur den Mindestbetrag (bei mir € 17,28
vierteljährlich). Das zahlt praktisch jeder, da wohl jeder einen PC mit Internetanschluss hat (ein Autoradio im Firmenwagen
reicht auch).
Aber das ist viel Bewegung drin, ab 2012 gibt es glaube ich wieder Neues. Ansonsten findet man unzählige Kommentare dazu im
Netz.

Henning


Hi Henning.

17,28€ vierteljährlich? Was soll das sein?
Man zahlt ja Monatlich ü 18€

VG
vossi31
vossi31 15.08.2011 um 10:28:57 Uhr
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Hallo Xaero1982,

scheinar zahle ich nur fürs Radio im Firmenwagen und für die PC's gilt das was Du selbst in Deinem anderen Beitrag schreibst. Ich habe eine GmbH, die ich aber auch nur zu Hause in der Privatwohnung betreibe.

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html

und hier unter Punkt 9)

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html


Henning
Ridecymbal
Ridecymbal 15.08.2011 um 10:33:53 Uhr
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Zitat von @simonheinrich:
für jeden öffentlich rechtlichen Fernsehkanal hab ich einen gebaut, um parallel in den vollen Genuss zu kommen ;)


face-smile sehr schön....

GEZ? Was machen die? Noch nie von gehört face-smile
LordGurke
LordGurke 15.08.2011 um 11:01:56 Uhr
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Interessant finde ich, dass ich ein paar mal Anmeldebögen bekommen habe, obwohl ich bei denen schon das Komplett-All-Inklusive-Premium-Paket (Fernseher) angemeldet habe.
Angemeldet bin ich mit meinem vollen Namen, die Bettelbriefe gehen jedoch an meine gekürzte Form des Vornamens.... Soviel zur GEZ face-sad
breaky
breaky 15.08.2011 um 11:11:45 Uhr
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also ich habe eine ganzen Ordner voll Konversation mit der GEZ bzgl. dieses Themas, Nebenerwerrb in privat bezahlter Wohnung.. Trotzdem meine Lebensgefährtin als Rechtsanwältin die Sachen bearbeitete hat wurde ich es irgendwann leid.
Mir wurde von der GEZ ein Teilnehmerkonto erstellt und ins Minus gesetzt. alle Urteile und alle Entscheidungen von welchem Gericht auch immer wurden nicht akzeptiert.
ich zahl nun 2x und hab dafür meine ruhe.
Ridecymbal
Ridecymbal 15.08.2011 um 11:34:48 Uhr
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dann ist deren rechnung ja aufgegangen: hartnäckig bleiben und genug druck machen. bleibt einem ja nichts anderes als selbst zu klagen. und wer macht das schon.
ich hatte mal einen von denen vor der haustür stehen. ich war zu der zeit student, 3 monate in der wohnung, noch nichts am start, weder fernseher noch pc. der typ hält mir ein formular hin und erzählt mir, als student wäre ich von den gebühren befreit!
dazu würde er mir informationsmaterial schicken. in einem freifeld des formulars hat er dann in großen buchstaben "bitte infomaterial zukommen lassen" reingeschrieben und mich gebeten das formular zu unterschreiben. was ich leider getan habe. nach ein paar wochen bekam ich post von der gez. allerdings kein infomaterial sondern eine rechnung rückwirkend für die letzten drei monate.

ich glaube die gez ist eine unterorganisation von der mafia face-smile
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 15.08.2011 um 12:07:14 Uhr
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Kurzform:

Im gleichen Haus muss man nur einmal für Rundfunkgeräte zaheln. Fürs Auto, auch wenn es das private Auto ist nochmal zusätzlich für geschäftlicheh Nutzung.

Im Endeffekt zahlt man also zewimal, einmal für das grundstück und einmal fürs Auto, sofern man ein Gewerbe ausübt oder freiberufler ist.

lks
simonheinrich
simonheinrich 15.08.2011 um 15:15:44 Uhr
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Danke für die vielen hilfreichen Kommentare.

Bei mir ist es so: Mein Erstwohnsitz ist bei meinen Eltern, dort habe ich auch mein Gewerbe angemeldet und meine Räumlichkeiten. In meiner Zweitwohnung wo ich studiere habe ich das "Rundum Sorglos Paket" für 18€ angemeldet... Laut der FAQ auf der Hompage...

Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.

ist das ja OK, da meine Eltern ihre privaten Geräte angemeldet haben und sich mein Geschäft auf demselben Grundstück befindet. Für mein Auto melde ich das Radio dann an, da es sich steuerlich um einen Firmenwagen handelt. Oh und wie ich grad gelesen habe, müssen bei nicht-verheirateten Paaren wohl beide Gebühren zahlen. Dann ist es ja nur eine Frage der Zeit bis meine Freundin einen Brief bekommt.. Das ist ein furchbarer Saftladen...
Xaero1982
Xaero1982 17.08.2011 um 20:35:39 Uhr
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