GEZ fürs Gewerbe
GEZ anmelden für gewerblich genutzte Computer.
Guten Morgen,
ich bin seit 7 Jahren in der IT Branche selbstständig (Gewerbe mit Reparaturen, Verkauf, usw.), das ganze läuft nebem meinem Studium, der Gewinn hält sich also in Grenzen. Letzte Woche bekam ich plötzlich Post von der GEZ, ein Anmeldebogen für die gewerblich genutzten Geräte. Ich dachte es reicht, wenn ich für meine Privatwohnung 18€ im Monat zahle, aber offenbar nicht. Auf dem Bogen soll ich angeben, wieviele Geräte (Computer wären dann ja neuartige Rundfunkgeräte, einen TV Anschluss habe ich nicht) ich dort vorhalte, weil jedes einzelne Gerät gebührenpflichtig sei.. Hier sind ja bestimmt viele (Klein)Unternehmer unterwegs, wie habt ihr das gemacht? (zu verträglichen Kosten...) es ist ja nun klar, dass sich in einer Computerwerkstatt ordinärerweise mehr als ein Computer befindet... (für jeden öffentlich rechtlichen Fernsehkanal hab ich einen gebaut, um parallel in den vollen Genuss zu kommen ;)
Vielen Dank
Guten Morgen,
ich bin seit 7 Jahren in der IT Branche selbstständig (Gewerbe mit Reparaturen, Verkauf, usw.), das ganze läuft nebem meinem Studium, der Gewinn hält sich also in Grenzen. Letzte Woche bekam ich plötzlich Post von der GEZ, ein Anmeldebogen für die gewerblich genutzten Geräte. Ich dachte es reicht, wenn ich für meine Privatwohnung 18€ im Monat zahle, aber offenbar nicht. Auf dem Bogen soll ich angeben, wieviele Geräte (Computer wären dann ja neuartige Rundfunkgeräte, einen TV Anschluss habe ich nicht) ich dort vorhalte, weil jedes einzelne Gerät gebührenpflichtig sei.. Hier sind ja bestimmt viele (Klein)Unternehmer unterwegs, wie habt ihr das gemacht? (zu verträglichen Kosten...) es ist ja nun klar, dass sich in einer Computerwerkstatt ordinärerweise mehr als ein Computer befindet... (für jeden öffentlich rechtlichen Fernsehkanal hab ich einen gebaut, um parallel in den vollen Genuss zu kommen ;)
Vielen Dank
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12 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
soweit ich das erinnere zahlt man heute als Kleingewerbetreibender nur den Mindestbetrag (bei mir € 17,28 vierteljährlich). Das zahlt praktisch jeder, da wohl jeder einen PC mit Internetanschluss hat (ein Autoradio im Firmenwagen reicht auch).
Aber das ist viel Bewegung drin, ab 2012 gibt es glaube ich wieder Neues. Ansonsten findet man unzählige Kommentare dazu im Netz.
Henning
soweit ich das erinnere zahlt man heute als Kleingewerbetreibender nur den Mindestbetrag (bei mir € 17,28 vierteljährlich). Das zahlt praktisch jeder, da wohl jeder einen PC mit Internetanschluss hat (ein Autoradio im Firmenwagen reicht auch).
Aber das ist viel Bewegung drin, ab 2012 gibt es glaube ich wieder Neues. Ansonsten findet man unzählige Kommentare dazu im Netz.
Henning
Moin,
dazu sag ich nur eins:
Gericht: VG Trier 2. Kammer
Datum: 20.05.2010
Aktenzeichen: 2 K 63/10.TR
Zitat:
Oder auch:
Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 7. Senat
Datum: 27.04.2011
Aktenzeichen: 7 BV 10.443
Zitat:
bzw.:
Kannst die GEZ gerne auf die Urteile verweisen.
VG
dazu sag ich nur eins:
Gericht: VG Trier 2. Kammer
Datum: 20.05.2010
Aktenzeichen: 2 K 63/10.TR
Zitat:
Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in seiner Privatwohnung, in der er herkömmliche private Rundfunkgeräte bereithält, zusätzlich in seinem nebengewerblich genutzten Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner, den er (auch) gewerblich nutzt, so ist für diesen Rechner gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 RGebStV (juris: RdFunkGebStVtr RP) keine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Oder auch:
Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 7. Senat
Datum: 27.04.2011
Aktenzeichen: 7 BV 10.443
Zitat:
Im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (HessVGH vom 30.3.2010 MMR 2010, 500; OVG RhPf vom 17.6.2010 Az. 7 A 10416.10 <juris>; NdsOVG vom 3.1.2011 ZUM 2011, 273) ist der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfallen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird.
e) Nachdem das vom Kläger selbst privat bereitgehaltene herkömmliche Rundfunkempfangsgerät und sein beruflich genutzter PC seit seinem Umzug in ein Einfamilienhaus ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind, ist somit für den PC gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV für den streitgegenständlichen Zeitraum keine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Kannst die GEZ gerne auf die Urteile verweisen.
VG
Zitat von @vossi31:
Moin,
soweit ich das erinnere zahlt man heute als Kleingewerbetreibender nur den Mindestbetrag (bei mir € 17,28
vierteljährlich). Das zahlt praktisch jeder, da wohl jeder einen PC mit Internetanschluss hat (ein Autoradio im Firmenwagen
reicht auch).
Aber das ist viel Bewegung drin, ab 2012 gibt es glaube ich wieder Neues. Ansonsten findet man unzählige Kommentare dazu im
Netz.
Henning
Hi Henning.Moin,
soweit ich das erinnere zahlt man heute als Kleingewerbetreibender nur den Mindestbetrag (bei mir € 17,28
vierteljährlich). Das zahlt praktisch jeder, da wohl jeder einen PC mit Internetanschluss hat (ein Autoradio im Firmenwagen
reicht auch).
Aber das ist viel Bewegung drin, ab 2012 gibt es glaube ich wieder Neues. Ansonsten findet man unzählige Kommentare dazu im
Netz.
Henning
17,28€ vierteljährlich? Was soll das sein?
Man zahlt ja Monatlich ü 18€
VG
Hallo Xaero1982,
scheinar zahle ich nur fürs Radio im Firmenwagen und für die PC's gilt das was Du selbst in Deinem anderen Beitrag schreibst. Ich habe eine GmbH, die ich aber auch nur zu Hause in der Privatwohnung betreibe.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html
und hier unter Punkt 9)
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
Henning
scheinar zahle ich nur fürs Radio im Firmenwagen und für die PC's gilt das was Du selbst in Deinem anderen Beitrag schreibst. Ich habe eine GmbH, die ich aber auch nur zu Hause in der Privatwohnung betreibe.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html
und hier unter Punkt 9)
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
Henning
Zitat von @simonheinrich:
für jeden öffentlich rechtlichen Fernsehkanal hab ich einen gebaut, um parallel in den vollen Genuss zu kommen ;)
für jeden öffentlich rechtlichen Fernsehkanal hab ich einen gebaut, um parallel in den vollen Genuss zu kommen ;)
sehr schön....
GEZ? Was machen die? Noch nie von gehört
also ich habe eine ganzen Ordner voll Konversation mit der GEZ bzgl. dieses Themas, Nebenerwerrb in privat bezahlter Wohnung.. Trotzdem meine Lebensgefährtin als Rechtsanwältin die Sachen bearbeitete hat wurde ich es irgendwann leid.
Mir wurde von der GEZ ein Teilnehmerkonto erstellt und ins Minus gesetzt. alle Urteile und alle Entscheidungen von welchem Gericht auch immer wurden nicht akzeptiert.
ich zahl nun 2x und hab dafür meine ruhe.
Mir wurde von der GEZ ein Teilnehmerkonto erstellt und ins Minus gesetzt. alle Urteile und alle Entscheidungen von welchem Gericht auch immer wurden nicht akzeptiert.
ich zahl nun 2x und hab dafür meine ruhe.
dann ist deren rechnung ja aufgegangen: hartnäckig bleiben und genug druck machen. bleibt einem ja nichts anderes als selbst zu klagen. und wer macht das schon.
ich hatte mal einen von denen vor der haustür stehen. ich war zu der zeit student, 3 monate in der wohnung, noch nichts am start, weder fernseher noch pc. der typ hält mir ein formular hin und erzählt mir, als student wäre ich von den gebühren befreit!
dazu würde er mir informationsmaterial schicken. in einem freifeld des formulars hat er dann in großen buchstaben "bitte infomaterial zukommen lassen" reingeschrieben und mich gebeten das formular zu unterschreiben. was ich leider getan habe. nach ein paar wochen bekam ich post von der gez. allerdings kein infomaterial sondern eine rechnung rückwirkend für die letzten drei monate.
ich glaube die gez ist eine unterorganisation von der mafia
ich hatte mal einen von denen vor der haustür stehen. ich war zu der zeit student, 3 monate in der wohnung, noch nichts am start, weder fernseher noch pc. der typ hält mir ein formular hin und erzählt mir, als student wäre ich von den gebühren befreit!
dazu würde er mir informationsmaterial schicken. in einem freifeld des formulars hat er dann in großen buchstaben "bitte infomaterial zukommen lassen" reingeschrieben und mich gebeten das formular zu unterschreiben. was ich leider getan habe. nach ein paar wochen bekam ich post von der gez. allerdings kein infomaterial sondern eine rechnung rückwirkend für die letzten drei monate.
ich glaube die gez ist eine unterorganisation von der mafia
Kurzform:
Im gleichen Haus muss man nur einmal für Rundfunkgeräte zaheln. Fürs Auto, auch wenn es das private Auto ist nochmal zusätzlich für geschäftlicheh Nutzung.
Im Endeffekt zahlt man also zewimal, einmal für das grundstück und einmal fürs Auto, sofern man ein Gewerbe ausübt oder freiberufler ist.
lks
Im gleichen Haus muss man nur einmal für Rundfunkgeräte zaheln. Fürs Auto, auch wenn es das private Auto ist nochmal zusätzlich für geschäftlicheh Nutzung.
Im Endeffekt zahlt man also zewimal, einmal für das grundstück und einmal fürs Auto, sofern man ein Gewerbe ausübt oder freiberufler ist.
lks