GPOs werden durch Verschieben eines Benutzers in einen anderen Standort nicht rückgängig gemacht?
Hallo.
Wir sind gerade in einen neuen Ort umgezogen. Deshalb hat mein IT-Kollege einen neuen Zweig in AD (Server 2012R2) für den Ort angelegt und sich allein testweise dorthin verschoben. Am alten Standort gab es eine Umleitung für den Download-Ordner auf eine Serverfreigabe, am neuen nicht. Meines Erachtens nach müssten doch beim Verschieben alle nicht mehr geltenden GPO rückgängig gemacht werden. Das geschah aber nicht, die Umleitung bestand weiterhin.
Als ich nun die Umleitung auf dem alten Standort zurücknahm, wurde dies natürlich nicht bei dem verschobenen User-Account durchgeführt. Dieser kann aber nicht mehr auf die Freigabe zugreifen, weil es eine Pseudo war, die durch eine andere GPO definiert wurde, die auf den User ebenfalls nicht wirkt.
Wie kann man das am schnellsten fixen und wieso wurden die GPO nicht beim Verschieben zurückgenommen?
Viele Grüße
Thomas
Wir sind gerade in einen neuen Ort umgezogen. Deshalb hat mein IT-Kollege einen neuen Zweig in AD (Server 2012R2) für den Ort angelegt und sich allein testweise dorthin verschoben. Am alten Standort gab es eine Umleitung für den Download-Ordner auf eine Serverfreigabe, am neuen nicht. Meines Erachtens nach müssten doch beim Verschieben alle nicht mehr geltenden GPO rückgängig gemacht werden. Das geschah aber nicht, die Umleitung bestand weiterhin.
Als ich nun die Umleitung auf dem alten Standort zurücknahm, wurde dies natürlich nicht bei dem verschobenen User-Account durchgeführt. Dieser kann aber nicht mehr auf die Freigabe zugreifen, weil es eine Pseudo war, die durch eine andere GPO definiert wurde, die auf den User ebenfalls nicht wirkt.
Wie kann man das am schnellsten fixen und wieso wurden die GPO nicht beim Verschieben zurückgenommen?
Viele Grüße
Thomas
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2 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
Abgesehen davon:
Bei der Ordnerumleitung kann man in der GPO an der betreffenden Umleitung einstellen, was mit den Ordnern passieren soll, wenn diese GPO nicht mehr gilt. Das kann man aber nicht nachträglich ändern, also nicht erst dann, wenn sie schon nicht mehr gilt. Sie muss noch gelten. Dann kann diese Einstellung beim nächsten GPUPDATE übernommen werden. Wenn der User dann den Wirkungsbereich verlässt, dann kommt die getroffene Einstellung zum Tragen.
E.
Zitat von @VincentGdG:
Meines Erachtens nach müssten doch beim Verschieben alle nicht mehr geltenden GPO rückgängig gemacht werden.
Nein, das kommt darauf an. Es gibt sogenannte "tattooing gpo", welche fest ins Profil geschrieben werden.Meines Erachtens nach müssten doch beim Verschieben alle nicht mehr geltenden GPO rückgängig gemacht werden.
Abgesehen davon:
Bei der Ordnerumleitung kann man in der GPO an der betreffenden Umleitung einstellen, was mit den Ordnern passieren soll, wenn diese GPO nicht mehr gilt. Das kann man aber nicht nachträglich ändern, also nicht erst dann, wenn sie schon nicht mehr gilt. Sie muss noch gelten. Dann kann diese Einstellung beim nächsten GPUPDATE übernommen werden. Wenn der User dann den Wirkungsbereich verlässt, dann kommt die getroffene Einstellung zum Tragen.
E.