beowulf1980
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Handhabung von Email-Accounts nach Ausscheiden des Mitarbeiters

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal wissen wie ihr das handhabt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt. Also im speziellen den Email-Account.
Vorneweg bei uns ist im Arbeitsvertrag und in der Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Internet und Emails untersagt.

Also soweit ich mich an Gespräche mit anderen Admins erinnere, war immer die Aussage auch wenns verboten ist ohne Kontrolle gleicht es einer Duldung.

Ich hab das bis jetzt immer so gemacht das die Leute einen Auto-Reply setzen sollen mit dem neuen Ansprechpartner und dann den Account nach 6 Monaten komplett lösche.
Somit muss keiner Zugriff auf das Postfach haben.

Die GL möchte jetzt aber das ich die Emails von Ex-Mitarbeitern auf den neuen Ansprechpartner umleite.
Ich konnte bis jetzt nicht wirklich eine Aussage dazu im Internet finden wie das rechtlich geregelt ist.

Auch hier meine ich mich zu erinnern gehört zu haben das man das nicht machen darf weil der Absender ja nicht weiß das die Mail an jemand anderen geht.
Ich weiß ihr dürft keine rechtsverbindlichen Aussagen machen aber es wäre schön mal zu wissen wie das so im Allgemeinen gehandhabt wird.

Gruß
Beowulf

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voelkl.f
voelkl.f 18.10.2011 um 13:09:01 Uhr
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Hallo,

bei uns wird es ähnlich gehandhabt. Arbeite in einer Bank. Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters werden Briefe an betroffene Kunden verschickt, wo neuer Ansprechpartner vermerkt ist. (Also ähnlich wie Auto Reply). Zudem werden die Mails auf den neuen Berater umgeleitet. Nutzen also beide Möglichkeiten, die du oben angesprochen hast.

Gruß
Dejain
Dejain 18.10.2011 um 13:52:06 Uhr
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das mit der Duldung ist Quark. Wenn es eine 80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Straße gibt (Verbot schneller zu Fahren) und die Polizei blitzt nicht (Kontrolle), heißt das nicht das 150 km/h "geduldet" werden.
Wenn NICHTS vereinbart wird, die private Nutzung toleriert wird kann man von Duldung reden.

Ansonsten : IMHO mußt Du den Account löschen. Eine E-Mailweiterleitung durch den Admin wäre ein Verstoß gegen das Brief/Telekommunikationsgeheimnis. Denn niemanden kann verboten werden private E-Mails zu EMPFANGEN ! Also besteht die Möglichkeit das private E-Mails an den Dienstaccount geschickt werden und damit greift wieder o.g. Gesetz. Wenn ein Mitarbeiter private Briefpost bekommt, muß dieser Brief ja auch ungeöffnet an die Person weitergereicht werden.

Nach meinem Rechtsempfinden, bewegst Du Dich da auf sehr dünnem Eis. Wie gesagt IMHO

P.S.: Etwaige Absender von Mails, bekommen dann eh eine mailer deamon Meldung und werden entsprechend nachfragen.
XxDarkAngelxX
XxDarkAngelxX 18.10.2011 um 13:56:02 Uhr
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Hallo zusammen,
ist das denn überhaupt rechtens???
Weil z.B. wenn ich eine E-Mail an "Hans" schicke, wobei ich aber nicht weiß, das der nicht mehr in der Firma tätig ist. Und in der Mail steht drin, dein Chef ist ein Aloch.
Und diese Mail dann an den Chef weitergeleitet wird.
So kommt die Mail an jemannden, wohin ich diese aber nicht schicken wollte....
Also ich glaube nicht, dass das rechtens ist..
Stichwort Datenschutz!!
Der-Phil
Der-Phil 18.10.2011 um 14:14:27 Uhr
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Hallo,

wie immer würde ich die rechtliche Einschätzung einem Anwalt überlassen.

Meiner Meinung nach ist es jedoch kein Problem, die Mails bei längerer Abwesenheit oder Ausscheiden an den Stellvertreter weiterzuleiten, WENN die private Nutzung ausgeschlossen ist.
Genauso handhabe ich es auch mit Briefpost.

Meine Mitarbeiter verschicken und empfangen Mails ausschließlich "im Namen des Arbeitgebers".

Phil
beowulf1980
beowulf1980 18.10.2011 um 14:20:01 Uhr
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Hi,

also erstmal Danke für die Antworten. Genauso wie Dejain das schreibt denke ich mir das auch. Wobei ich halt denke wenn ein Benutzer einen Auto-Reply einrichtet mit dem Hinweis auf den Nachfolger kann das ja nicht schlimm sein. Aber ich hatte gehofft einer von euch kennt nen Paragraphen wo das so drin steht. Das ist halt immer das Problem. Nach unserem Empfinden reicht der GL nicht.

Gruß
Beowulf
clSchak
clSchak 18.10.2011 um 17:36:58 Uhr
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Ich denke schon, dass du dem MA verbieten kannst die Firmenemailadresse für private Sachen zu nutzen, man muss nur, am besten schrifltich in Papierform und dann in die Personalakte, darauf hinweisen. Du musst es sogar verbieten wenn du ein ECM oder Emailarchivierung nutzt weil du ja dann auch "privates" Zeug mit wegsicherst/archivierst.

Bei uns ist jedwede private Nutzung schriftlich verboten und wurde auch von dem MA unterschrieben und das dann in die Personalakte - nur ob es schlussendlich kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt face-smile - aber ich denke schon das es ausreicht wenn der MA eingewilligt hat nichts privates damit zu veranstallten es auch vor einem Gericht stnad hält ... wobei wir hier in .de zum Glück recht Arbeitnehmerfreundliche Gesetze und meistens auch Richter haben face-smile
Dejain
Dejain 18.10.2011 um 18:07:53 Uhr
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Na dann wünsche ich bei künftigen AGP´s viel Spaß. Das Unterschlagen, Weiterleiten oder Öffnen von Brief oder sonstiger Post ist IMHO verboten. Was ist mit Familie oder Bekannten die vielleicht nur die Dienst-E-Mail-Addie haben ? Oder möglichst schnell erreichen wollen ?

Es geht ums EMPFANGEN. Dies kann man nämlich nicht verbieten. Solche Mails können Privatcharacter haben.

Aber selbstverständlich ist ein Fachanwalt für Internetrecht der richtige Ansprechpartner.