johnny30
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IT Freiberulfer ? Wie ? Wann?

Hallo alle zusammen,

ich hätte kurz ein Thema wobei mir google nicht ganz weitergebracht hat.

Ich bin seit 6 Jahren als Systemberater und IT angestellt(kein Diplom), ich würde gerne nebenbei ein paar IT Arbeiten ausführen(Rechner Installation, Server Installation, PC Problemlösung sowie Server, Router einrichten). Für den Anfang wäre ich zufrieden mit einem Umsatz von 500 - 1000 € im Monat oder so!
Jetzt meine Frage, wo muss ich mich anmelden? Was braucht man dafür? Wird man als Gewerbetreibende eingestuft(denn dann hat man sehr viel Bürokratie)?
Danke

Wäre über hilfreiche Tipps sehr dankbar.

VG

Content-ID: 249424

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Ausgedruckt am: 28.12.2024 um 19:12 Uhr

Pjordorf
Lösung Pjordorf 17.09.2014 aktualisiert um 11:11:45 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Johnny30:
mit einem Umsatz von 500 - 1000 € im Monat oder so!
Umsatz ungleich gewinn oder Rohertrag.

Jetzt meine Frage, wo muss ich mich anmelden?
Gewerbeamt?

Was braucht man dafür?
60 oder 80 Euro und Personalausweis

Wird man als Gewerbetreibende eingestuft(denn dann hat man sehr viel Bürokratie)?
Ein Unternehmen erzeugt eben seine Bürokratie.. Egal ob du als Einzelkämpfer oder Mitarbeiter einer 100000 man zählender Firma (Unternehmen). Es unterscheidet sich halt ein bisserl.

Wäre über hilfreiche Tipps sehr dankbar.
Den Steuerberater sowie den Anwalt deines Vertrauens vorab dazu zu konsultieren (evtl. die ersten Kosten face-smile)

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modu ...
http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/ueb ...
https://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/itselbstaendiger_ohne_abschluss.ht ...
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-unterscheidet-sich-der-freiber ...
http://www.freie-berufe.de/fileadmin/bfb/6_Existenzgruendung/1_Informat ...

Gruß,
Peter
Deepsys
Deepsys 17.09.2014 um 10:58:19 Uhr
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Hi,

du solltest dir deinen Nebenjob auch von deinem Arbeitgeber ähh freigebeb? anerkennen lassen.
Also dir schriftlich geben lassen das dein AG es weiß und es OK findet (mir fällt da kein Wort zu ein).

VG
Deepsys
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.09.2014 aktualisiert um 11:02:06 Uhr
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Moin,

Als Freiberufler? Nichts. Du kannst einafch loslegen, aber vergiß nicht, dem Finanzamt Bescheidzusagen.

Als Gewerbetreibender mußt du einen gewerbeschein beantragen. Kostet etwas Geld. dem fFinazamt mußt du trotzdem Bescheidsagen.

Wichtig: Nicht jeder darf einfach einen auf "Freiberufler" machen. Das genauere kann der Steuerbeerater Deines Vertrauens dir erläutern.

Und noch etwas. Subventioniere Dein Freiberufler-dasein nicht mit Deiner normalen Anstellung. Ansonsten ergibt das sehr bald Selbstausbeutung.

Und lerne vor allem die Unterschiede zwischen Umsatz, Deckungsbeitrag, Gewinn, Verlust, etc.

lks

PS. Und ganz wichtig: Informiere Deinen Arbeitgeber. Sonst läufst Du Gefahr, fristlos gekündigt zu werden.
Jochem
Jochem 17.09.2014 um 14:34:15 Uhr
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Moin,

Ich bin seit 6 Jahren als Systemberater und IT angestellt(kein Diplom), ich würde gerne nebenbei ein paar IT Arbeiten ausführen ...

Kurz und knapp: Vergiß es!

Dein Haupt- und Dein Nebenjob liegen im gleichen Tätigkeitsfeld und konkurrieren daher um Deine Arbeitskraft, die Du primär ja Deinem AG vertraglich schuldest. Aber das wird Dir Dein AG schon sagen, wenn Du ihn mit Deiner freudigen Botschaft überrascht.
Heute reichte es zwar, daß Du eine Nebentätigkeit beim AG anmeldest, Du mußt nicht mehr genau mitteilen, was Du machen willst. Aber spätestens wenn Dein Hauptjob unter Deiner Nebentätigkeit leidet, hast Du bald nur noch einen Nebenjob.

Just my 2 Cents.

Gruß J face-smile chem
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.09.2014 um 14:57:09 Uhr
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Zitat von @Jochem:

Dein Haupt- und Dein Nebenjob liegen im gleichen Tätigkeitsfeld und konkurrieren daher um Deine Arbeitskraft, die Du
primär ja Deinem AG vertraglich schuldest.

Selbst wenn diese nicht im selben Tätigkeitsbereich liegen, konnkurrieren diese um die Arbeitskraft des AN. Wenn er zu viel "nebenarbeitet", egal was, reicht die Freizeit zur Erholung ggf. nicht mehr aus, so daß dann die Arbeitskraft beim AG darunter leiden könnte.

Sofern der AG mit einer Nebentätigkeit einverstanden ist, kann das ggf. sogar im gleichen Tätigkeistbereich sein, sofern man dem AG keine Konkurrenz macht. iIch durfte zur Zeit meiner Festanstellung bei einem Systemhaus auch "Alt-Kunden" aus früheren Tätigkeiten weiterbetreuen.

lks
Deepsys
Deepsys 17.09.2014 um 15:10:13 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Selbst wenn diese nicht im selben Tätigkeitsbereich liegen, konnkurrieren diese um die Arbeitskraft des AN. Wenn er zu viel
"nebenarbeitet", egal was, reicht die Freizeit zur Erholung ggf. nicht mehr aus, so daß dann die Arbeitskraft
beim AG darunter leiden könnte.
Genau, das ist der Punkt.
Ich arbeite auch noch manchmal für meinen alten AG, aber eben nicht zuviel face-wink

VG
Deepsys
Johnny30
Johnny30 17.09.2014 um 16:19:09 Uhr
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Ich danke vielmals für deine mühe, aber meine Frage war eine ganz andere... ob ich oder Arbeitgeber leidet ist ein anderes Thema ...
108012
108012 17.09.2014 um 22:19:07 Uhr
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(mir fällt da kein Wort zu ein).
Genehmigen lassen eventuell?

Gruß
Dobby
AnkhMorpork
AnkhMorpork 18.09.2014 um 09:16:30 Uhr
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Zitat von @108012:

> (mir fällt da kein Wort zu ein).
Genehmigen lassen eventuell?

Gruß
Dobby


Nebentätigkeitserlaubnisscheinausstellung!

Gruß

ANKH
fisi-pjm
fisi-pjm 18.09.2014 um 12:43:07 Uhr
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> Was braucht man dafür?
60 oder 80 Euro und Personalausweis

Bei mir wars billiger. glaub nur 30 EUR

> Wird man als Gewerbetreibende eingestuft(denn dann hat man sehr viel Bürokratie)?
Nicht mal unbedingt. Wenn du das als Nebengewerbe betreibst (Was du vor hast) und dein Jährlicher Gewinn nicht über den deiner "Haupttätigkeit" steigt bleibt das auch erst mal eine Nebentätigkeit. Dann kommt es noch drauf an ob du im Jahr unter 50.000 EUR Gewinn und unter 500.000 EUR Umsatz kommst. Umsatz und Gewinn erklär ich nicht das musst du wissen, falls nicht lerne es schnell. Bei deinen derzeitigen Plänen bleibst du ja auch unter diesen vorgaben. Das bedeutet du brauchst noch nicht mal Umsatzsteuer abzuführen. Ganz ehrlich, selbst wenn du das müsstest, das ist alles halb so wild. Entweder suchst du dir ein Steuerberater der dir das macht, oder du suchst mal im Internet. Ich hab damals eine Excelliste gefunden in der man nur seine Fahrten, Einnahmen und Ausgaben eintragen musste und am ende des Monats hatte meine eine Zahl die man dem Finanzamt überweisen musste, oder eben auch nicht und am Ende des Jahres seine Komplette Einnahmeüberschussrechnung. Mein Virschlag, einfach mal probieren.

Für mich war es letzen Endes nichts, das hatte aber andere Gründe.

Gruß
PJM