Kunde ohne Backuplösung
Hallo,
ich habe einen Servicevertragskunden, der insgesamt 3 Server besitzt. Er hat allerdings keine Backupsoftware. Jedesmal spreche ich das Thema an und er hat auch schon mehrere Angebote bekommen. Er ist nur der Meinung, dass er kein Backup braucht. Also dachte ich mir, ich lasse ihn ein Dokument unterschreiben, dass das Backup nicht mehr mein Problem ist und in seiner Verantwortung liegt.
Ich bräucht eine gute Vorlage für den Kunden, die er nur unterschreiben braucht. Hat jemand schon einmal etwas Ähnliches gehabt?
ich habe einen Servicevertragskunden, der insgesamt 3 Server besitzt. Er hat allerdings keine Backupsoftware. Jedesmal spreche ich das Thema an und er hat auch schon mehrere Angebote bekommen. Er ist nur der Meinung, dass er kein Backup braucht. Also dachte ich mir, ich lasse ihn ein Dokument unterschreiben, dass das Backup nicht mehr mein Problem ist und in seiner Verantwortung liegt.
Ich bräucht eine gute Vorlage für den Kunden, die er nur unterschreiben braucht. Hat jemand schon einmal etwas Ähnliches gehabt?
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16 Kommentare
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Hallo,
die Idee mit der schriftlichen Information ist schon mal gut. Es reicht aber schon, wenn diese Info dem Kunden zugestellt wird (zB. per Brief auf Firmenkopfbogen). Seine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.
Das muß kein "amtliches" Schreiben sein, es reicht einfach nur der Hinweis, dass Du auf Grund Deines fachlichen Wissens ihm dringend eine Backup-Lösung empfiehlst, da sonst im Fall der Fälle seine Daten verloren sind. Gegebenenfalls noch der Hinweis, das der Geschäftsinhaber/ Geschäftsführer persönlich für die Datensicherheit und die dafür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen haftet (Steuergesetzgebung).
Ansonsten nur der Hinweis, dass man auch mit "Bordmitteln" eine Datensicherung realisieren kann (in einfachsten Fall mit einer Batch und einer externen USB-Platte).
Jürgen
die Idee mit der schriftlichen Information ist schon mal gut. Es reicht aber schon, wenn diese Info dem Kunden zugestellt wird (zB. per Brief auf Firmenkopfbogen). Seine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.
Das muß kein "amtliches" Schreiben sein, es reicht einfach nur der Hinweis, dass Du auf Grund Deines fachlichen Wissens ihm dringend eine Backup-Lösung empfiehlst, da sonst im Fall der Fälle seine Daten verloren sind. Gegebenenfalls noch der Hinweis, das der Geschäftsinhaber/ Geschäftsführer persönlich für die Datensicherheit und die dafür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen haftet (Steuergesetzgebung).
Ansonsten nur der Hinweis, dass man auch mit "Bordmitteln" eine Datensicherung realisieren kann (in einfachsten Fall mit einer Batch und einer externen USB-Platte).
Jürgen
Moin,
einfach einen formalen Brief schreiben, in dem die Gefahren dargesteltl werden und die möglichen Lösungsempfehlungen. Dafür sorgen, daß das dokumentiert wird, ggf unter Zeugen überreichen. Der Kunden muß das nicht unterschreiben, nur solltest Du im Falle des Falles nachweisen können, daß er diese Schreiben bekommen hat.
lks
einfach einen formalen Brief schreiben, in dem die Gefahren dargesteltl werden und die möglichen Lösungsempfehlungen. Dafür sorgen, daß das dokumentiert wird, ggf unter Zeugen überreichen. Der Kunden muß das nicht unterschreiben, nur solltest Du im Falle des Falles nachweisen können, daß er diese Schreiben bekommen hat.
lks
Hallo!
Da bereits ein Vertrag besteht, sollte man sich auch auf diesen berufen und anführen, dass bei Nichtvorhandensein einer Backuplösung die Arbeiten nicht vertragsgemäß durchgeführt werden können und daher für evtl. Datenverluste (damit schließe ich aber grobe Fahrlässigkeit aus
) keine Haftung übernommen werden kann. Gleichzeitig gleich wieder ein Angebot für die Datensicherung und Erklärung der Sinnhaftigkeit dazu.
Ein E-Mail, selbst mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, würde ich da nicht empfehlen. Eher schon die klassische Papierform, da der Kunde scheinbar noch der alten Garde zuzuordnen ist.
Gruß
Eisbein
ich habe einen Servicevertragskunden
Da bereits ein Vertrag besteht, sollte man sich auch auf diesen berufen und anführen, dass bei Nichtvorhandensein einer Backuplösung die Arbeiten nicht vertragsgemäß durchgeführt werden können und daher für evtl. Datenverluste (damit schließe ich aber grobe Fahrlässigkeit aus
Ein E-Mail, selbst mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, würde ich da nicht empfehlen. Eher schon die klassische Papierform, da der Kunde scheinbar noch der alten Garde zuzuordnen ist.
Gruß
Eisbein
Zitat von @eisbein:
Ein E-Mail, selbst mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, würde ich da nicht empfehlen. Eher schon die klassische
Papierform, da der Kunde scheinbar noch der alten Garde zuzuordnen ist.
Ein E-Mail, selbst mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, würde ich da nicht empfehlen. Eher schon die klassische
Papierform, da der Kunde scheinbar noch der alten Garde zuzuordnen ist.
Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
ankh
Zitat von @AnkhMorpork:
Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
Falsch. das hast Du nur bei Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Ansonsten brauchst Du einen Zeugen, der bestätigt, daß der Inhalt des Einshreibens auch das war, was Du behauptest. Sonnst könntest Du jedem Kuchenrezept mit einschreiben schicken udn behaupten, Du hättest ihm rechtswirksam eien Kostennote geschickt.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
> Zitat von @AnkhMorpork:
>
> Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
Falsch. das hast Du nur bei [http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/-192-zpo/index.php Zustellung durch den
Gerichtsvollzieher]. Ansonsten brauchst Du einen Zeugen, der bestätigt, daß der Inhalt des Einshreibens auch das war,
was Du behauptest. Sonnst könntest Du jedem Kuchenrezept mit einschreiben schicken udn behaupten, Du hättest ihm
rechtswirksam eien Kostennote geschickt.
lks
> Zitat von @AnkhMorpork:
>
> Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
Falsch. das hast Du nur bei [http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/-192-zpo/index.php Zustellung durch den
Gerichtsvollzieher]. Ansonsten brauchst Du einen Zeugen, der bestätigt, daß der Inhalt des Einshreibens auch das war,
was Du behauptest. Sonnst könntest Du jedem Kuchenrezept mit einschreiben schicken udn behaupten, Du hättest ihm
rechtswirksam eien Kostennote geschickt.
lks
Sachen gibts ...
Na dann fällt aber zumindest der Übergabezeuge untern Tisch - mach mich jetzt nicht traurig, man.
Hallo,
Ohne ein Blick in dein Wartungsvertrag ist eine Antwort sehr schwierig, zumal Du eine Haftung als IT-Dienstleister nicht immer ganz ausschliessen kannst. Wenn es ein guter Kunde ist, den Du auch behalten möchtest, spendiere ihm einfach ein "einfaches" Backup.
https://www.iitr.de/veroeffentlichungen-des-instituts-fuer-it-recht/79-d ...
http://www.backup-wissen.de/?cat=5
MfG Andreas
Er ist nur der Meinung, dass er kein Backup braucht. Also dachte ich mir, ich lasse ihn ein Dokument unterschreiben, dass das Backup nicht mehr mein Problem ist und in seiner Verantwortung liegt.
Ohne ein Blick in dein Wartungsvertrag ist eine Antwort sehr schwierig, zumal Du eine Haftung als IT-Dienstleister nicht immer ganz ausschliessen kannst. Wenn es ein guter Kunde ist, den Du auch behalten möchtest, spendiere ihm einfach ein "einfaches" Backup.
https://www.iitr.de/veroeffentlichungen-des-instituts-fuer-it-recht/79-d ...
http://www.backup-wissen.de/?cat=5
MfG Andreas
Sers,
Warum denkt hier denn eigentlich niemand an das gute alte Fax? Kombiniert mit dem Sendebericht ist die Sache auch aus juristischer Sicht klar.
Grüße,
Philip
Zitat von @Lochkartenstanzer:
> Zitat von @AnkhMorpork:
>
> Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
Falsch. das hast Du nur bei [http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/-192-zpo/index.php Zustellung durch den
Gerichtsvollzieher]. Ansonsten brauchst Du einen Zeugen, der bestätigt, daß der Inhalt des Einshreibens auch das war,
was Du behauptest. Sonnst könntest Du jedem Kuchenrezept mit einschreiben schicken udn behaupten, Du hättest ihm
rechtswirksam eien Kostennote geschickt.
lks
> Zitat von @AnkhMorpork:
>
> Dann noch als Einschreiben mit Rückschein und du brauchst nicht einmal mehr Zeugen.
Falsch. das hast Du nur bei [http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/-192-zpo/index.php Zustellung durch den
Gerichtsvollzieher]. Ansonsten brauchst Du einen Zeugen, der bestätigt, daß der Inhalt des Einshreibens auch das war,
was Du behauptest. Sonnst könntest Du jedem Kuchenrezept mit einschreiben schicken udn behaupten, Du hättest ihm
rechtswirksam eien Kostennote geschickt.
lks
Warum denkt hier denn eigentlich niemand an das gute alte Fax? Kombiniert mit dem Sendebericht ist die Sache auch aus juristischer Sicht klar.
Grüße,
Philip
Zitat von @psannz:
Warum denkt hier denn eigentlich niemand an das gute alte Fax? Kombiniert mit dem Sendebericht ist die Sache auch aus juristischer
Sicht klar.
Warum denkt hier denn eigentlich niemand an das gute alte Fax? Kombiniert mit dem Sendebericht ist die Sache auch aus juristischer
Sicht klar.
Eben nicht. es gibt genügend Fallstricke beim Fax, so daß das auch nicht imerm gewährleistet ist. Und nicht jeder Sendeberich tist geeignet, sondern nur qualifizierte Sendeberichte.
lks

Ich denke, das ist alles viel zuviel Klugscheißerei. Ich glaube auch nicht, dass es sich lohnt, da viel Zeit zu investieren.
Ich würde Ihm ein Angebot für eine Backuplösung zusenden und in das Angebot hineinschreiben, dass ohne Backuplösung keine Garantie für die Vollständigkeit der Daten im Service- oder Fehlerfall gewährleistet ist und ca. 2 Wochen später noch einmal nachfragen, was er von dem Angebot hält.
Wenn er das Angebot annimmt, bekommt er sein Backup.
Wenn er das Angebot ablehnt, hat er zumindest eine gesicherte Erkenntnis bezüglich der Konsequenzen.
Ich würde Ihm ein Angebot für eine Backuplösung zusenden und in das Angebot hineinschreiben, dass ohne Backuplösung keine Garantie für die Vollständigkeit der Daten im Service- oder Fehlerfall gewährleistet ist und ca. 2 Wochen später noch einmal nachfragen, was er von dem Angebot hält.
Wenn er das Angebot annimmt, bekommt er sein Backup.
Wenn er das Angebot ablehnt, hat er zumindest eine gesicherte Erkenntnis bezüglich der Konsequenzen.
Qualifizierter Faxbericht oder:
Stellt die nächste Rechnung 10 EUR niedriger aus und schreibt den Sachverhalt klar und deutlich auf die Rechnung.
Zahlt er 10 EUR weniger hat er die Rechnung gelesen. Somit wäre ein Anfangsverdacht gegeben.
Die unfreundliche Lösung: Rechnung doppelt so hoch, so dass er widersprechen muss. Dann bitten die zu hohe Rechnung zurück per Fax an die Rechnungsabteilung....
Gruß
Holger
Stellt die nächste Rechnung 10 EUR niedriger aus und schreibt den Sachverhalt klar und deutlich auf die Rechnung.
Zahlt er 10 EUR weniger hat er die Rechnung gelesen. Somit wäre ein Anfangsverdacht gegeben.
Die unfreundliche Lösung: Rechnung doppelt so hoch, so dass er widersprechen muss. Dann bitten die zu hohe Rechnung zurück per Fax an die Rechnungsabteilung....
Gruß
Holger