Lizensierung MS Sql-Server auf Clientbetriebssystem
Hallo,
einer unserer Kunden hatte vor Kurzem die Microsoft-Lizenzprüfer im Haus. Er hat auf Windows 7 den SQL-Server Express installiert, auf dem unsere Datenbank läuft. Nun greifen zeitgleich 3 User auf diese Datenbank zu. Der Lizenzprüfer sagt dass damit eine Lizenzverletzung für Client-Betriebssysteme vorliegt und fordert zum Kauf einer Windows-Server Lizenz auf. Ist dies richtig? Im Anhang kopiere ich euch die Begründung rein.
Müssen wir nun Windows Server benutzen? Welche Version muss es mindestens sein?
Hallo Herr Kunde,
vielen Dank für das freundliche Gespräch. Wie besprochen erhalten Sie die Dokumente/Erläuterung zu der Nutzung eines Windows 7 PC’s als „Server“.
Die "MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN - WINDOWS 7 PROFESSIONAL" gestatten diesen Client-to-Client Zugriff, s. dazu Seite 3 (Dokument im Anhang):
3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
f. Remotezugriffstechnologien. Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.
· Remotedesktop. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Computers ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine "Sitzung" bedeutet das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist.
· Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, die Remoteunterstützung oder ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
Es darf nur jeweils ein Nutzer auf den "Host-PC" zugreifen, vgl. dazu den Volume Licensing brief "Licensing Windows client and server operating systems in multiuser scenarios", Seite 5 (Dokument im Anhang):
Multiuser Scenarios with Windows Client Operating Systems
Windows client operating systems license terms do not permit multiple users to access or otherwise use one licensed copy of the software simultaneously.
Under current licensing terms, each host computer or access device using Windows 8.1, Windows 8, Windows 7, Windows Vista, or Windows XP must have either a license for such Windows client operating system purchased through the original equipment manufacturer (OEM) channel or the retail/full packaged product (FPP) channel, or a Volume Licensing upgrade purchased on top of a qualifying operating system license.
The Software License Terms (formerly referred to as the EULA) and Microsoft Product Use Rights (PUR) provide that Windows client operating systems are licensed under the following terms:
? One license for each device on or from which the client operating system is accessed and used
? One user accessing the software at a time
? No use of the client operating system's runtime and other files to run applications not running on the software
Gleichzeitige Zugriffe auf diesen PC sind demnach nicht erlaubt.
Somit liegt eine Unterdeckung im Bereich Windows Server vor. Bitte gleichen Sie diesen Fehlbestand (zusammen mit 3 x Device CALs) innerhalb der nächsten zwei Wochen über einen Volumenlizenzvertrag aus.
einer unserer Kunden hatte vor Kurzem die Microsoft-Lizenzprüfer im Haus. Er hat auf Windows 7 den SQL-Server Express installiert, auf dem unsere Datenbank läuft. Nun greifen zeitgleich 3 User auf diese Datenbank zu. Der Lizenzprüfer sagt dass damit eine Lizenzverletzung für Client-Betriebssysteme vorliegt und fordert zum Kauf einer Windows-Server Lizenz auf. Ist dies richtig? Im Anhang kopiere ich euch die Begründung rein.
Müssen wir nun Windows Server benutzen? Welche Version muss es mindestens sein?
Hallo Herr Kunde,
vielen Dank für das freundliche Gespräch. Wie besprochen erhalten Sie die Dokumente/Erläuterung zu der Nutzung eines Windows 7 PC’s als „Server“.
Die "MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN - WINDOWS 7 PROFESSIONAL" gestatten diesen Client-to-Client Zugriff, s. dazu Seite 3 (Dokument im Anhang):
3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
f. Remotezugriffstechnologien. Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.
· Remotedesktop. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Computers ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine "Sitzung" bedeutet das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist.
· Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, die Remoteunterstützung oder ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
Es darf nur jeweils ein Nutzer auf den "Host-PC" zugreifen, vgl. dazu den Volume Licensing brief "Licensing Windows client and server operating systems in multiuser scenarios", Seite 5 (Dokument im Anhang):
Multiuser Scenarios with Windows Client Operating Systems
Windows client operating systems license terms do not permit multiple users to access or otherwise use one licensed copy of the software simultaneously.
Under current licensing terms, each host computer or access device using Windows 8.1, Windows 8, Windows 7, Windows Vista, or Windows XP must have either a license for such Windows client operating system purchased through the original equipment manufacturer (OEM) channel or the retail/full packaged product (FPP) channel, or a Volume Licensing upgrade purchased on top of a qualifying operating system license.
The Software License Terms (formerly referred to as the EULA) and Microsoft Product Use Rights (PUR) provide that Windows client operating systems are licensed under the following terms:
? One license for each device on or from which the client operating system is accessed and used
? One user accessing the software at a time
? No use of the client operating system's runtime and other files to run applications not running on the software
Gleichzeitige Zugriffe auf diesen PC sind demnach nicht erlaubt.
Somit liegt eine Unterdeckung im Bereich Windows Server vor. Bitte gleichen Sie diesen Fehlbestand (zusammen mit 3 x Device CALs) innerhalb der nächsten zwei Wochen über einen Volumenlizenzvertrag aus.
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22 Kommentare
Neuester Kommentar
Da stimme ich "keine-ahnung" zu. RPD und SQL Zugriffe sind immer noch ein Unterschied, mich wunder das ein MICROSOFT Lizenzprüfer solche Aussagen trifft. Ist der wirklich von MS???
Wenn man soll will handelt es sich hier um deine Datenfreigabe in Form eine Datenbank, d.h. ich müsste ja jede Freigabe lizenzieren lassen. Jetzt stell dir mal vor du hast eine NAS mit Setups, von welcher aus du div. Programme installierst - und das auch noch auf u.U. auf 200+ Clients. Hier müsste DIESER Prüfer auch im Dreieick springen.
Jetzt wirds bunt! Hier würde ich eine zweite professionelle Meinung einholen!
Wenn man soll will handelt es sich hier um deine Datenfreigabe in Form eine Datenbank, d.h. ich müsste ja jede Freigabe lizenzieren lassen. Jetzt stell dir mal vor du hast eine NAS mit Setups, von welcher aus du div. Programme installierst - und das auch noch auf u.U. auf 200+ Clients. Hier müsste DIESER Prüfer auch im Dreieick springen.
Jetzt wirds bunt! Hier würde ich eine zweite professionelle Meinung einholen!
Das ist zwar für windows 8, sollte aber auch für windows 7 gelten.
"Access by Multiple Users/Devices
Can I use Windows 8.1 like a "server" to host applications?
No. The Windows desktop operating system cannot be used as a "server." Device connection is allowed only for certain purposes (such as File Services, Print Services, Internet Information Services, Internet Connection Sharing, and Telephony Services). If you want to host applications and access them from multiple devices or for multiple users simultaneously, you need to license Server/CAL products. For more information, download the Volume Licensing brief for Licensing Windows Client and Server Operating Systems in Multiuser Scenarios."
Der Lizenzprüfer hat also schon Recht, sonst wäre er wohl kein Lizenzprüfer.
Solchen Leuten macht man auch nicht einfach so die Türe auf und erzählt ihnen alles was sie wissen wollen.
"Access by Multiple Users/Devices
Can I use Windows 8.1 like a "server" to host applications?
No. The Windows desktop operating system cannot be used as a "server." Device connection is allowed only for certain purposes (such as File Services, Print Services, Internet Information Services, Internet Connection Sharing, and Telephony Services). If you want to host applications and access them from multiple devices or for multiple users simultaneously, you need to license Server/CAL products. For more information, download the Volume Licensing brief for Licensing Windows Client and Server Operating Systems in Multiuser Scenarios."
Der Lizenzprüfer hat also schon Recht, sonst wäre er wohl kein Lizenzprüfer.
Solchen Leuten macht man auch nicht einfach so die Türe auf und erzählt ihnen alles was sie wissen wollen.
http://www.microsoft.com/licensing/about-licensing/product-licensing-fa ...
Na genau in diesem Satz. Diese Dienste darf man nutzen sonst keine.
//EDIT:
Bis zu 15 User reicht Foundation.
Na genau in diesem Satz. Diese Dienste darf man nutzen sonst keine.
//EDIT:
Bis zu 15 User reicht Foundation.
Diese Dienste darf man nutzen sonst keine.
Hmmh, meine paar Brocken Englisch lassen mich das anders deuten . Ich halte das auch für lebensfremd ... möchte bspw. nicht wissen, wieviele zigtausend Arztpraxen den Host Ihrer Praxisverwaltung auf einem Desktop-OS laufen lassen und das seitens MS noch nie in irgendeiner Form sanktioniert wurde. Ob die Lizenzbestimmungen deutschem Recht entsprechen, wird demnach auch noch nicht geklärt sein. Ich würde mir eher die Hosen mit der Beisszange anziehen lassen als mir für 3 Hanseln, die auf eine Datenbank zugreifen wollen, ein Server-OS anzuschaffen ... bevor MS nicht rechtsgültige Lizenzbestimmungen in der hiesigen Amtssprache seinen Produkten beilegt. Von vorauseilendem Gehorsam halte ich da nicht viel - insbesondere nicht bei MS, dafür ist die Truppe schon in zuvielen Rechtsinstanzen krachend gescheitert ...LG, Thomas
Hier stimme ich nochmals "keine-ahnung" zu.
Ein anderes Beispiel ist ein Kamera Überwachung System einer renomierten dt. Firma, welches auf einem Windows 7 Ultimate Client läuft und sich andere User nach Belieben und Berechtigung die Echtzeitstreams aller Kameras per Internetexplorer anzeigen lassen können, ebenso Aufnahmen abspielen können. Hier dies Windows 7 ebenfalls als Host.
Ich bin mir sicher, dass viele Punkt auf dem Wunschzettel von MS (AGBs) nicht in Deutschland gelten. Blöd ist nur, dass man hierzu einen Anwalt braucht, der das deinem Prüfer mal eben kurz präsentiert... .
Ein anderes Beispiel ist ein Kamera Überwachung System einer renomierten dt. Firma, welches auf einem Windows 7 Ultimate Client läuft und sich andere User nach Belieben und Berechtigung die Echtzeitstreams aller Kameras per Internetexplorer anzeigen lassen können, ebenso Aufnahmen abspielen können. Hier dies Windows 7 ebenfalls als Host.
Ich bin mir sicher, dass viele Punkt auf dem Wunschzettel von MS (AGBs) nicht in Deutschland gelten. Blöd ist nur, dass man hierzu einen Anwalt braucht, der das deinem Prüfer mal eben kurz präsentiert... .
Vorweg - ich bin Arzt, kein Anwalt ... aber: der Streitwert der ganzen Geschichte ist überschaubar, mithin auch die Kosten eines (IMHO nicht sehr wahrscheinlichen) Rechtsstreites in Deutschland. Wenn das mein "Kunde" wäre, würde ich ihm raten, überhaupt nicht zu reagieren und alles so zu lassen, wie es ist. In Deutschland kann man sich mit amerikanischen Lizenzbestimmungen bestenfalls die rima ani putzen ...
Wenn Du einen essentials dort implantieren willst, musst Du eine Domäne aufmachen etc.pp. - was ein Unfug.
LG, Thomas
Wenn Du einen essentials dort implantieren willst, musst Du eine Domäne aufmachen etc.pp. - was ein Unfug.
LG, Thomas
Zitat von @Andinistrator1:
Hier stimme ich nochmals "keine-ahnung" zu.
Ein anderes Beispiel ist ein Kamera Überwachung System einer renomierten dt. Firma, welches auf einem Windows 7 Ultimate
Client läuft und sich andere User nach Belieben und Berechtigung die Echtzeitstreams aller Kameras per Internetexplorer
anzeigen lassen können, ebenso Aufnahmen abspielen können. Hier dies Windows 7 ebenfalls als Host.
Hier stimme ich nochmals "keine-ahnung" zu.
Ein anderes Beispiel ist ein Kamera Überwachung System einer renomierten dt. Firma, welches auf einem Windows 7 Ultimate
Client läuft und sich andere User nach Belieben und Berechtigung die Echtzeitstreams aller Kameras per Internetexplorer
anzeigen lassen können, ebenso Aufnahmen abspielen können. Hier dies Windows 7 ebenfalls als Host.
Wenn man das im Web nutzt bräuchte man wenn man lizenzkonform sein will eigentlich eine ExternalConnector sowie eine Server Lizenz.
Daher gehe ich mal davon aus das die Kamaras selbst hier als Server zählen und irgendeine Linux embedded Geschichte nutzen.
Es gibt hier noch zu wenig Rechtsfälle um zu belegen ob Microsoft den Rechtsstreit wirklich gewinnen könnte, allerdings ist es wahrscheinlich billiger sich die Lizenz zu holen als wegen der paar Kröten die Firma zusperren zu müssen weil einen die Anwaltskosten auffressen. Wir hatten auch schon eine Lizenzprüfung, wenn man alles einigermaßen plausibel erklären kann ist der Mensch auch ganz schnell wieder weg.
Wenn der Threadersteller dem Herrn sagt, sie steigen auf Linux und MySQL um dann wird der das wahrscheinlich auch glauben müssen.
Der entsprechende Passus in den deutschen Client-OS-Lizenzen lautet:
Dass der Lizenzprüfer die falsche Klausel zitiert, sollte schon mal optimistisch stimmen. Ich finde höchst fraglich, ob die Klausel mit dem Wörtchen "nur" den Client-Zugriff auch auf jegliche zusätzliche Dienste regelt, die nicht im OS enthalten sind, und ob das wirksam wäre. Das verwehrte faktisch jedermann, selbst eine Server-Anwendungssoftware für MS-Client-Betriebssysteme zu lizenzieren, und geht damit schon in die Richtung eines Vertrags zu Lasten Dritter. Meiner Meinung nach ist die Klausel daher zumindest überraschend iSv § 305c BGB. Mir ist auch eine Menge Software bekannt, die davon betroffen wäre und teils ihrerseits gar nicht auf Server-OS lauffähig ist; auch von US-amerikanischen Herstellern, gegen die Microsoft bei Anerkennung der Klausel nach dortigem Recht eigentlich einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verbreitung der zwangsläufig lizenzverletzenden Software haben dürfte.
Grüße
Richard
Geräteverbindungen.
Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um nur Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.
Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um nur Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.
Dass der Lizenzprüfer die falsche Klausel zitiert, sollte schon mal optimistisch stimmen. Ich finde höchst fraglich, ob die Klausel mit dem Wörtchen "nur" den Client-Zugriff auch auf jegliche zusätzliche Dienste regelt, die nicht im OS enthalten sind, und ob das wirksam wäre. Das verwehrte faktisch jedermann, selbst eine Server-Anwendungssoftware für MS-Client-Betriebssysteme zu lizenzieren, und geht damit schon in die Richtung eines Vertrags zu Lasten Dritter. Meiner Meinung nach ist die Klausel daher zumindest überraschend iSv § 305c BGB. Mir ist auch eine Menge Software bekannt, die davon betroffen wäre und teils ihrerseits gar nicht auf Server-OS lauffähig ist; auch von US-amerikanischen Herstellern, gegen die Microsoft bei Anerkennung der Klausel nach dortigem Recht eigentlich einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verbreitung der zwangsläufig lizenzverletzenden Software haben dürfte.
Grüße
Richard
https://www.thomas-krenn.com/de/wiki/Windows_Server_2012_Editionsuntersc ...
Foundation braucht keine Cals und kostet etwa 200€ als SB/OEM. Wenn du also unter 15 User bleibst ist das die günstigste Variante.
Foundation braucht keine Cals und kostet etwa 200€ als SB/OEM. Wenn du also unter 15 User bleibst ist das die günstigste Variante.
Hallo,
ein Clinetsystem von Microsoft ist ein clientsystem und darf laut EULA keine Serverdienste von MS bereitstellen.
CAL für ein Workstation OS gibt es natürlich nicht....
Was für eine Veersion von MS-SQL läuft denn auf dem Teil? Die freie Express oder ein richtiger SQL Server (der sich echt hat auf einem WorkstationOS installieren lassen und nicht geblockt hat? und der auch SQL-CAL braucht?)
Gut fiden, zustimmen oder nicht wenn man MS-Produkte verwendet muss man sich auch an deren Lizenzbestimungen halten, sofern die mit dem deutschen Recht konform gehen.
Klar kannst Du Dich auf einen Rechtsstreit einlassen, aber sicher das ein Server für 500€ nicht billiger kommt?
Wenn Du eine Domäne hast, hast Du auch die Clientzugriffe Lizensiert (sonst hätte der Prüfer noch meh rzu mecksern gehabt)
Bei den CAL sind, wenn nach User Lizensiert ist, der Zugriff von jedem Benutzer auf jeden Server lizensiert.
Aber NUR der reine Zugriff der Standard Dienste, SQL, Exchange, RDP als Terminalserver ist alles extra zu Lizensieren wenn man es in dem Umfang verwendet.
Bei MS dürfen die Workstations keine eigenen Serverdienste bereitstellen, auch wenn sie es technisch könnten, deswegen sind ja auch die zeitgleichen Verbindungne gecapt worden, damit man das nicht meh rso ohne weiteres kann.
Insbesondere beim Bereitstellen von MS-Diensten auf MS-Betriebssystemen gelten diese Reglungen besonders stark.
Wenn der SQL z.B. ein MySQL wäre könnte man sich streiten.
Einfacher ist es ein Server OS zu kaufen und fertig. Oder von MS auf Linux umstellen da bist Du frei (freier) in dem was Du machst.
Einen Rechtsstreit mit MS willst Du nicht wirklich, aber für geneuere Fragen frag einen Anwalt der auf Lizenzrecht spezialisert ist.
Gruß
Chonta
ein Clinetsystem von Microsoft ist ein clientsystem und darf laut EULA keine Serverdienste von MS bereitstellen.
CAL für ein Workstation OS gibt es natürlich nicht....
Was für eine Veersion von MS-SQL läuft denn auf dem Teil? Die freie Express oder ein richtiger SQL Server (der sich echt hat auf einem WorkstationOS installieren lassen und nicht geblockt hat? und der auch SQL-CAL braucht?)
Gut fiden, zustimmen oder nicht wenn man MS-Produkte verwendet muss man sich auch an deren Lizenzbestimungen halten, sofern die mit dem deutschen Recht konform gehen.
Klar kannst Du Dich auf einen Rechtsstreit einlassen, aber sicher das ein Server für 500€ nicht billiger kommt?
Wenn Du eine Domäne hast, hast Du auch die Clientzugriffe Lizensiert (sonst hätte der Prüfer noch meh rzu mecksern gehabt)
Bei den CAL sind, wenn nach User Lizensiert ist, der Zugriff von jedem Benutzer auf jeden Server lizensiert.
Aber NUR der reine Zugriff der Standard Dienste, SQL, Exchange, RDP als Terminalserver ist alles extra zu Lizensieren wenn man es in dem Umfang verwendet.
Bei MS dürfen die Workstations keine eigenen Serverdienste bereitstellen, auch wenn sie es technisch könnten, deswegen sind ja auch die zeitgleichen Verbindungne gecapt worden, damit man das nicht meh rso ohne weiteres kann.
Insbesondere beim Bereitstellen von MS-Diensten auf MS-Betriebssystemen gelten diese Reglungen besonders stark.
Wenn der SQL z.B. ein MySQL wäre könnte man sich streiten.
Einfacher ist es ein Server OS zu kaufen und fertig. Oder von MS auf Linux umstellen da bist Du frei (freier) in dem was Du machst.
Einen Rechtsstreit mit MS willst Du nicht wirklich, aber für geneuere Fragen frag einen Anwalt der auf Lizenzrecht spezialisert ist.
Gruß
Chonta
Moin,
kurz und schmerzlos: Link.
Ich warte täglich (ca. 4 Jahren) drauf, dass ein Fragesteller zum Lizenzrecht endlich vor Gericht zieht und das Ergbnis in seiner Frage postet. Fakt ist, du brauchst einen langen Atem, Zeit und Nerven. Wenn's schief auch noch ein bisschen Geld...
Gruß,
Dani
kurz und schmerzlos: Link.
Ich warte täglich (ca. 4 Jahren) drauf, dass ein Fragesteller zum Lizenzrecht endlich vor Gericht zieht und das Ergbnis in seiner Frage postet. Fakt ist, du brauchst einen langen Atem, Zeit und Nerven. Wenn's schief auch noch ein bisschen Geld...
Gruß,
Dani
Frage: Warum keinen Linux Server mut SQL Server?? Da haste den quatsch mit der Lizenzerei nicht..
Ich warte täglich (ca. 4 Jahren) drauf, dass ein Fragesteller zum Lizenzrecht endlich vor Gericht zieht
Warum soll man das tun - das kann MS doch machen.Wenn's schief auch noch ein bisschen Geld...
Wäre in diesem Fall überschaubar --> der Streitwert wäre in Höhe des billigsten Server-OS anzusetzen und noch haben wir in Deutschland eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte ... die gilt auch für Bill's Jungen LG, Thomas