Lizenzrecht
Hallo,
ich würde gerne in unserem Unternehmen über eine virtuelle Maschine (VM-Ware) unseren Mitarbeitern Adobe Photoshop zur Verfügung stellen. Immer nur ein Mitarbeiter kann sich über RDP mit der VM verbinden,der nächste erst wenn der erste abgemeldet ist. Lizenz für eine Installation ist natürlich vorhanden,ist das damit abgedeckt ?
Natürlich kann man das auch mit einem zentralen Rechner oder einem Notebook machen,vor das sich die Leute setzen können,aber so wäre das deutlich komfortabler.
In den Lizenzbedingungen von Adobe finde ich da keine wirklich brauchbare Aussage.
Gruß
ansjo
ich würde gerne in unserem Unternehmen über eine virtuelle Maschine (VM-Ware) unseren Mitarbeitern Adobe Photoshop zur Verfügung stellen. Immer nur ein Mitarbeiter kann sich über RDP mit der VM verbinden,der nächste erst wenn der erste abgemeldet ist. Lizenz für eine Installation ist natürlich vorhanden,ist das damit abgedeckt ?
Natürlich kann man das auch mit einem zentralen Rechner oder einem Notebook machen,vor das sich die Leute setzen können,aber so wäre das deutlich komfortabler.
In den Lizenzbedingungen von Adobe finde ich da keine wirklich brauchbare Aussage.
Gruß
ansjo
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Ausgedruckt am: 24.12.2024 um 17:12 Uhr
7 Kommentare
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Hallo,
also erstmal vorweg: Wir geben hier keine Rechtsberatung sondern ausschließlich persönliche Meinungen wider!
Meiner Meinung nach ist das in Ordnung, da immer nur ein Mitarbeiter das Programm nutzen kann - und es ist ja auch nur auf einem Rechner installiert. Des Weiteren ist es ja so, dass man es auch auf einem "normalen" Arbeitsplatz installieren könnte, auf dem man sich per RDP aufschaltet - das ist erlaubt. Daher sehe ich da keinen Unterschied.
vg
Bytecounter
PS: Um sicherzugehen, frage doch schriftlich bei Adobe an...
also erstmal vorweg: Wir geben hier keine Rechtsberatung sondern ausschließlich persönliche Meinungen wider!
Meiner Meinung nach ist das in Ordnung, da immer nur ein Mitarbeiter das Programm nutzen kann - und es ist ja auch nur auf einem Rechner installiert. Des Weiteren ist es ja so, dass man es auch auf einem "normalen" Arbeitsplatz installieren könnte, auf dem man sich per RDP aufschaltet - das ist erlaubt. Daher sehe ich da keinen Unterschied.
vg
Bytecounter
PS: Um sicherzugehen, frage doch schriftlich bei Adobe an...
Moin,
ich persönlich würde das eher anders sehen: Du installierst PS in einem Rechner den du praktisch als Terminal-Server (wenn auch nur mit 1 User-Session) verwendest. Und das wird oftmals anders gehandhabt wie eine normale PC-Version am Arbeitsplatz (auch wenn es vom Rechner usw. keinen Unterschied macht).
Ich würde da also unbedingt beim Hersteller mal anfragen was der sagt...
ich persönlich würde das eher anders sehen: Du installierst PS in einem Rechner den du praktisch als Terminal-Server (wenn auch nur mit 1 User-Session) verwendest. Und das wird oftmals anders gehandhabt wie eine normale PC-Version am Arbeitsplatz (auch wenn es vom Rechner usw. keinen Unterschied macht).
Ich würde da also unbedingt beim Hersteller mal anfragen was der sagt...
Solange die Lizenz an 1 Benutzeranmeldung gebunden ist, wo besteht das Problem. Ihr habt für die 1 Lizenz bezahlt und diese 1 Lizenz läuft auf dem Firmennamen. Ob nun 20 Benutzer seriell an PS arbeiten ist da völlig irrellevant.
Wenn ihr eine SingleLizenz auf einem TS einsetzt, was bei einigen Softwareprodukten geht, dann wäre das rechtlich mehr als bedenklich.
Nichts destotrotz ist dies hier keine Rechtsberatung. ^^ Daher holt euch den Rat von Leuten die dafür bezahlt werden und euch diesen Rat erteilen dürfen. =)
Wenn ihr eine SingleLizenz auf einem TS einsetzt, was bei einigen Softwareprodukten geht, dann wäre das rechtlich mehr als bedenklich.
Nichts destotrotz ist dies hier keine Rechtsberatung. ^^ Daher holt euch den Rat von Leuten die dafür bezahlt werden und euch diesen Rat erteilen dürfen. =)
Naja - es gibt schon nen Unterschied zwischen nem Rechner wo ne Person vorsitzt und nem "kleinem Terminal-Server". Nehmen wir an das der TO nen bisserl Geld nebenbei verdienen möchte: Würde er das ding auf nen TS packen so könnte er Nachts den Zugriff auf diesen Rechner vermieten und hätte schon die Option das er seine PS-Lizenz schnell wieder reinholt... Und daher glaube ich nicht das Adobe das so locker mit nem TS sieht -> es wird keiner auf die Idee kommen nachts den Firmenschlüssel am Tor stecken zu lassen weil ggf. nen "Software-Mieter" sich gerne 2h an den Rechner setzen möchte ;)
Hi Ansjo,
ich habe mir die Lizenzbedingungen von Adobe jetzt nicht angeschaut, daher gehe ich mal von den allgemeinen aus, die in der Art überall stehen. Eine Lizenz gilt bei den meisten Programmen für einen Arbeitsplatz (wenn was anderes drin steht, bescheid sagen). Dies bedeutet, dass die Lizenz für den PC gilt, für mehr nicht. Ein Sharing ist damit ausgeschlossen, hierbei ist es egal, wer sich wann einloggt und wie. Sobald mehrere Standorte betroffen sind, bedarf es in der Regel auch mehreren Lizenzen.
Trotzdem pflichte ich meinen Vorrednern bei und würde kurz mal bei Adobe anrufen...es ist nicht sehr wahrscheinlich, aber vielleicht gibt es da wirklich eine andere Regelung (wenn ja, schriftlich geben lassen).
Mfg
Mitchell
PS: @bytecounter: Du musst nichts mehr mit "dies ist keine Beratung" dazuschreiben. Sollte hier ein Anwalt sein und antworten wollen, so darf er auch Rechtsberatung geben (das nur zu dem Thema, weil es den Abmahn-Run ja vor Jahren gab, gilt allerdings so nicht mehr)
ich habe mir die Lizenzbedingungen von Adobe jetzt nicht angeschaut, daher gehe ich mal von den allgemeinen aus, die in der Art überall stehen. Eine Lizenz gilt bei den meisten Programmen für einen Arbeitsplatz (wenn was anderes drin steht, bescheid sagen). Dies bedeutet, dass die Lizenz für den PC gilt, für mehr nicht. Ein Sharing ist damit ausgeschlossen, hierbei ist es egal, wer sich wann einloggt und wie. Sobald mehrere Standorte betroffen sind, bedarf es in der Regel auch mehreren Lizenzen.
Trotzdem pflichte ich meinen Vorrednern bei und würde kurz mal bei Adobe anrufen...es ist nicht sehr wahrscheinlich, aber vielleicht gibt es da wirklich eine andere Regelung (wenn ja, schriftlich geben lassen).
Mfg
Mitchell
PS: @bytecounter: Du musst nichts mehr mit "dies ist keine Beratung" dazuschreiben. Sollte hier ein Anwalt sein und antworten wollen, so darf er auch Rechtsberatung geben (das nur zu dem Thema, weil es den Abmahn-Run ja vor Jahren gab, gilt allerdings so nicht mehr)