Notfallvorsorgekonzept
Ich stolpere gerade über eine irreführende Formulierung in der Definition eines Notfallvorsorgekonzepts des BSI. Das BSI unterscheidet da zwischen Notfallvorsorgekonzept und Notfallhandbuch, zudem zwischen Störung und Notfall. Ins Notfallvorsorgekonzept soll demnach alles, was zur Verhinderung eines Notfalls getan werden muss, ins Notfallhandbuch kommt alles, was direkt im Notfall zutun ist.
Dann kommt aber folgende Formulierung:
"Ein Notfallvorsorgekonzept beschreibt, welche Maßnahmen zur Vorbereitung auf Notfälle unternommen werden und was im Notfall zu tun ist."
Diese letzten sieben Worte verstehe ich nicht. Das was im Notfall zutun ist, steht doch im Notfallhandbuch und nicht wie hier beschrieben im Notfallvorsorgekonzept.
Ist das hier vielleicht auch schon wem aufgefallen?
Dann kommt aber folgende Formulierung:
"Ein Notfallvorsorgekonzept beschreibt, welche Maßnahmen zur Vorbereitung auf Notfälle unternommen werden und was im Notfall zu tun ist."
Diese letzten sieben Worte verstehe ich nicht. Das was im Notfall zutun ist, steht doch im Notfallhandbuch und nicht wie hier beschrieben im Notfallvorsorgekonzept.
Ist das hier vielleicht auch schon wem aufgefallen?
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 04:12 Uhr
3 Kommentare
Neuester Kommentar
Da ich mich da auch gerade mit beschäftige... sagen wir mal: Zu so einem Konzept gehört so ziemlich alles. Auch dafür zu sorgen, dass bei einem sich abzeichnenden Notfall derselbe nicht zwangsläufig zum Stillstand der Anlage führen muss, bis der Admin eingreifen kann (Urlaub, Sonntag morgen 4:37 Uhr, Kuschelstunde, was auch immer).
Wenn es dann eine Handlungsanweisung für Einzelfälle gibt (Bluescreen, Stromausfall, Datenbankproblem...), die ein halbwegs verständiger Hilfssheriff ausführen kann, der gerade Nachtschicht hat, beruhigt das doch die Gemüter ungemein. Und zumindest in kleineren Netzwerken oder wo es nur einen zentralen Standort gibt, läßt sich in einem solchen Plan oder Handbuch ein Teil dafür einbauen.
Wenn es dann eine Handlungsanweisung für Einzelfälle gibt (Bluescreen, Stromausfall, Datenbankproblem...), die ein halbwegs verständiger Hilfssheriff ausführen kann, der gerade Nachtschicht hat, beruhigt das doch die Gemüter ungemein. Und zumindest in kleineren Netzwerken oder wo es nur einen zentralen Standort gibt, läßt sich in einem solchen Plan oder Handbuch ein Teil dafür einbauen.