frank
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Petition gegen unsinnige Abmahnwellen der Anwälte

Hallo administrator.de User,

da wir sehr oft Ziel ungerechtfertigter Abmahnungen sind, habe wir uns entschlossen eine aktuelle Petition gegen diese sinnlosen Abmahnungen zu unterstützen.
Leider haben sich seit einiger Zeit Abmahnungen für zahlreiche Anwälte zu einer attraktiven Einnahmequelle entwickelt, wobei jeder noch so kleine Fehler oder angebliche illegale Begriffe mit dreistelligen Anwaltsgebühren "geahndet" werden (aktuelles Beispiel: Abmahnungen der GEZ). Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

Wir würden uns freuen, wenn unsere User diese Petition "mitzeichnen" und damit unterstützen würden. Es ist auch in Eurem Interesse.
Hier geht es zum "Mitzeichnen": http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?Petition ...

Vielen Dank im Voraus!

Schönen Gruß
Frank
Webmaster

Content-ID: 67100

Url: https://administrator.de/forum/petition-gegen-unsinnige-abmahnwellen-der-anwaelte-67100.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 13:12 Uhr

Supaman
Supaman 26.08.2007 um 09:20:43 Uhr
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das hauptproblem bei abnahmungen ist der finanzielle anreiz der anwälte. das bezieht sich nicht nur auf unlauteren wettbewerb, sondern wird auch gerne als mittel zur unterbindung der freien meinungsäußerung verwendet.

sobald jemand eine öffentliche äußerung macht, die jemandem mit viel geld nicht passt, wird mit einer äußerst fantasievollen schadenssumme abgemahnt, so das der betroffene bei der derzeitigen schwammigen rechtssprechung bei einer gerichtlichen auseinandersetzung den finanzeillen riun riskieren würde. ganz egal, ob nun als privatmann oder selbständiger.

insofern ist die eingrenzung auf unlauteren wettbewerb nur suboptimal.
thekingofqueens
thekingofqueens 26.08.2007 um 14:00:10 Uhr
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das hauptproblem bei abnahmungen ist der
finanzielle anreiz der anwälte. das
bezieht sich nicht nur auf unlauteren
wettbewerb, sondern wird auch gerne als
mittel zur unterbindung der freien
meinungsäußerung verwendet.

sobald jemand eine öffentliche
äußerung macht, die jemandem mit
viel geld nicht passt, wird mit einer
äußerst fantasievollen
schadenssumme abgemahnt, so das der
betroffene bei der derzeitigen schwammigen
rechtssprechung bei einer gerichtlichen
auseinandersetzung den finanzeillen riun
riskieren würde. ganz egal, ob nun als
privatmann oder selbständiger.

insofern ist die eingrenzung auf unlauteren
wettbewerb nur suboptimal.

Naja, wenn unsere Regierung mal was richtig macht dann ist der finanzielle Anreiz demnächst dahin (Limit 50€ - 100€).
17243
17243 27.08.2007 um 10:08:09 Uhr
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Hier noch der Link zum BMJ.

gretz drop
dimugi
dimugi 28.08.2007 um 00:50:39 Uhr
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Fehler machen wir alle einmal, aber hier geht es nicht nur um Fehler.

Wenn man einen Rechtanwalt oder aderen sachkundigen Berater zu Rate zieht, können diese auch nur mit den Schultern zucken, da sich die Gesetzeslage jeden Tag ändert und meist auch nur schwammig ist. Man wird also dann auch eventuell für etwas bestrafft was keiner wissen konnte.

Ich werde demnächst einen Webshop für Gewerbetreibende öffnen. Dieser steht dem Gewerbekunden allerdings nur zur Verfügung, nachdem er sich Registriert hat. Also kommen in den Shop nur Angemeldete und geprüfte Kunden. Über die AGB werde ich mir einen Verbot zur einsicht durch dritte herausnehmen. So kann der Kunde dann , wenn er mir eins auswischen will, mich nicht unbedingt durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen.

Man will ja faire Geschäfte machen und Fehler, wenn vorhanden schnell beseitigen. Ein erstmalliger Hinweis ohne Kosten wäre doch dann auch fair. Bei weiterer Unterlassung könnte man sich dann eine Mahngebühr gefallen lassen.

Darüber hinaus würde ich nur Abmahnungen durch Mitbewerber zulassen, sodas einzelne Kanzleien ohne Kundenauftrag dann nicht einfach abmahnen können (da nicht im eigenen Interesse).

Ich haben solchen Regelungen wie Wiederrufsrecht, Preisangabe, Versandkostenangabe u.ä. einer Gemeisamen Gruppe namens "Geschäftsbremsen" zugeordnet. Im allgemeinen geht es darum dem Kleingewerbetreibenden den Gar auszumachen. Große Firmen trifft von alle dem wenig, da diese einen Widerruf durch den Kunden leicht wegstecken, für Angaben Rechtsabteilungen beschäftigen damit Fehler vermiden werden. Wobei ich auf mancher Webseite Großer Firmen Fehler entdeckt habe und ebenfalls Abmahnen könnte.

Im Moment kann ich gerade durch das Wiederrufsrecht, private Kunden nicht über Fernabsatz bedienen.

Das mußte ich hier einfach auch mal los werden.

Gruß

Dimugi
gnarff
gnarff 02.09.2007, aktualisiert am 18.10.2012 um 18:32:24 Uhr
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Auch nach erfolgreicher Eingabe der Petition wird sich nicht wahnsinnig viel ändern und die Bedrohung bleibt.
Ich hatte mich anderer Stelle schon einmal zu dem Thema zu Wort gemeldet und einen ernst gemeinten Lösungsvorschlag abgegeben; nämlich das Impressum und die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte in das Ausland zu verlagern.
In diesem Fall, können deutsche "Abmahnungsspezialisten" nichts mehr gegen die Forenbetreiber ausrichten.

Wir hatten dieses "Auslagerungsmodell" einmal in unserer Firma, mit Sitz in Costa Rica, besprochen um herauszufinden, wie wir das umsetzen könnten und vor allem, welche Kosten dabei für uns enstehen würden und die wären äußerst gering.
So könnten wir theoretisch diese magensaftfreundliche "Wir schlagen den Abmahnern ein Schnippchen"-Lösung zu einem Selbstkostenpreis realisieren, der sich zwischen 12 Euro pro Jahr [non-profit-Organisationen und Privatpersonen] und 50 Euro pro Jahr [juristische Personen, gewerbliche Betreiber] bewegt.

Wir würden dann für jedes Forum eine legal funktionierende Unterabteilung gründen, der Foumsbetreiber hätte damit seinen Sitz im Ausland und kann nicht mehr belangt werden..
Fuer administrator.de wuerde ich das sogar kostenlos machen, ist ja schließlich mein "Heimatforum"...

Das ist hier übrigends nur als Kommentar mit einem Lösungsansatz zu verstehen und nicht als Werbebotschaft.

saludos
gnarff
Samtpfote
Samtpfote 05.09.2007 um 22:50:14 Uhr
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Lieber Frank!
Im Winter 2005 bin ich auch Opfer einer (für Abmahnungen einschlägig) bekannten Anwaltskanzlei aus München geworden, die mich (unter Setzung von einer Frist von nur 3 Werktagen) zur Unterfertigung einer Unterlassungserklärung samt Zahlung einer Gebühr von über 6.381 EUR bei sonstiger Einbringung einer Klage mit einer Streitwerthöhe von 250.000 EUR aufgefordert haben.

Das böse Delikt, das ich wohl begangen hatte, war ein externer Link zu Clone CD auf der auf meinem Server betriebenen privaten Homepage meines minderjährigen Neffen.
Ich habe mich daher rechtlich ausführlich mit der Abmahnungsproblematik beschäftigt und dabei festgestellt, dass diese alle nach demselben Muster laufen:
- "Vorab" Mail der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, mit Beginn des Fristenlaufs
- Mail wird am Freitag abend gesendet, um die Frist noch zu verkürzen
- Drohung mit Klagen in wahnwitziger Höhe
- Aufforderung zur Begleichung einer obszön hohen Gebühr für die Abmahnung
Die Kanzleien "drohen" mit meist höchst populären Namen wie BMG, Sony etc, ohne jedoch von diesen Firmen je einen Auftrag zum Tätigwerden erhalten zu haben. Daher handelt es sich dabei fast immer um Geschäftsführung ohne Auftrag und die Gebühren können und werden nur für die Abmahnung selbst verlangt.

Ich habe keinen Cent bezahlt und bin dabei wie folgt vorgegangen:
1. Link von der Webseite entfernt.
2. ich habe innerhalb der gesetzten Frist eine eingeschriebene und zusätzlich vorab per e-mail versandte abgewandelte Unterlassungserklärung abgegeben, deren Inhalt ich gerne zur Verfügung stelle.
3. daraufhin erhielt ich abermals eine Aufforderung zur Begleichung der "Abmahnungsgebühr", habe das Schreiben fristgerecht beantwortet und dabei auch anhand der damals vorliegenden deutschen Judikatur belegt, dass dieser maßlos überhöhte Aufwendungsersatzanspruch nicht zusteht.

Ich habe nie wieder mehr etwas von dieser Kanzlei gehört, das Verfahren wurde eingestellt.

Die Texte stelle ich gerne zur Verfügung, um anderen Abmahnungsopfern ein paar Anregungen zur Argumentation zu liefern.

Es grüßt aus dem verregneten Salzburg
Samt & Pfötchen
gnarff
gnarff 06.09.2007 um 16:26:53 Uhr
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Hallo Allerseits!
Aus gegebenem Anlass moechte ich darum bitten, meine E-Mail Adresse nicht zu ergoogeln, sondern eure Anfragen meinen Loesungsvorschlag betreffend an ceo_at_ampersanded.com zu senden.
Forenmitglieder koennen mich wie bisher via PN kontaktieren.

Ich habe meinen Geburtstag bisher damit verbracht, mich durch eine Flut von Anfragen in meiner Privatmailbox zu kaempfen...

saludos
gnarff
the-falcon
the-falcon 10.09.2007 um 02:20:13 Uhr
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Schade, dass der Beitrag erst heute im Newsletter drin war.
Hätte die Petition gerne unterstützt.
Hoffen wir, dass diese Strukturen demnächst passé sind oder wenigstens eingedämmt werden.
fan-maec
fan-maec 17.09.2007 um 02:13:25 Uhr
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Hallo Samtpfote!

"Die Texte stelle ich gerne zur Verfügung, um anderen Abmahnungsopfern ein paar Anregungen zur Argumentation zu liefern."

Wo kann ich die Texte downloaden? Oder wo ist der Link dazu?

Bin sehr daran interessiert. Vor ca. einem halben Jahr musste ich 700 Euro Abmahngebühr wegen Verstoss Widerrufsbelehrung in ebay (1 Monat nach ....) bezahlen. Ich habe mich vorher bei meinem Anwalt erkundigt (150 Euro), mit dem Ergebnis, dass es besser ist zu bezahlen. face-sad

Deshalb schick mir doch die Texte oder informier mich, wie ich daran komme.

thx im Voraus.
Huegel
Huegel 17.09.2007 um 10:01:51 Uhr
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Moin,

habe soeben den angegebenen Link angeklickt und bin dabei auf eine schöne Frage gestossen:
Wie kann es sein, dass der Deutsche Bundestag eine Internetadress in England hat?

Kann mir diese Frage mal jemand beantworten?

Gruß

Hügel
Frank
Frank 17.09.2007 um 12:28:27 Uhr
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Hi,

gut Frage, hier die Antwort:

Die Internetseiten "Öffentliche Petition" für den Bundestag werden betreut von:
International Teledemocracy Centre an der Napier Universität, Edinburgh.
Die University in Edinburgh hat das System mit Unterstützung
der British Telecom Scotland entwickelt.

Siehe dazu auch: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/default.asp

Bei Fragen kann man sich hier melden:

DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227 35257
E-Mai: e-petitionen@bundestag.de
parteyspeaka
parteyspeaka 17.09.2007 um 13:06:12 Uhr
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Auch sehr kurios,

Staatsprobleme werden in England verarbeitet. Ist ja nicht so das genug deutsche Firmen das Know-How hätten sowas zu entwickeln. Aber naja so ist das halt in diesem Land.
Samtpfote
Samtpfote 18.09.2007 um 21:33:25 Uhr
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Weil ich so viele PMs hatte, hier der Text:


Per Einschreiben

W. Rechtsanwälte
B.str. XXX
80XXX München

vorab per Telefax an +49-89-xxxxx-30
vorab per sign. e-mail an
kopierschutz@xxxxxrechtsanwaelte.de


xxx, am 9. Dezember 2005

Betrifft: Aktennummer xxx/2005, Rechnungsnummer xxx/2005

Sehr geehrte "Kollegen",

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 28.11.2005 teile ich Ihnen mit, dass Ihre Ansprüche nicht nur unberechtigt, sondern geradezu unverfroren sind, und dass ich einer gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche durch Sie oder Ihre Mandanten mit Gelassenheit entgegen sehe, dies aus den nachstehenden Gründen:

Nach §§ 677, 683 BGB kann derjenige, der ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder sonst dazu von ihm berechtigt zu sein, wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, sofern das Geschäft dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsführers entspricht. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt. Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass Abmahnungen ein fremdes Geschäft darstellen, da die Abmahnenden auch mit dem Willen handeln, für den Abgemahnten tätig zu werden. Der Abgemahnte wird erstmals darauf aufmerksam gemacht, dass er durch die beanstandete Handlung einen Wettbewerbsverstoß begangen hat. Ihm wird so die Möglichkeit eingeräumt, die Störung einzustellen und auf diese Weise einen Prozess zu verhindern.

Ihren Mandanten steht ein Aufwendungsersatzanspruch jedoch dennoch nicht zu, weil sie die Einschaltung eines Anwaltes den Umständen nach nicht für erforderlich halten durften. Der Abmahnende ist im Interesse des Abgemahnten dazu verpflichtet, die Abmahnung möglichst kostengünstig auszusprechen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil es sich nur um ein so genanntes "auch-fremdes-Geschäft" handelt, Ihre Kanzlei also auch im eigenen Interesse handelte. Gerade in solchen Fällen ist die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen immer in besonderer Weise zu prüfen (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 683 Rdnr. 26). Die Erstattungspflicht von Aufwendungen erstreckt sich zwar grundsätzlich auch auf Rechtsanwaltskosten. Die Ersatzpflicht setzt jedoch stets voraus, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war. Das trifft in einfach gelagerten Fällen nur dann zu, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist und anwaltlicher Hilfe bedurfte. Diese Grundsätze sind auch für den Bereich des Wettbewerbsrechts übertragbar. So hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 20.02.2001 (GRUR-RR 2002, 216 f) ausdrücklich festgestellt, dass auch im Bereich des Markenrechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts dann nicht erforderlich ist, wenn es sich um eine so genannte Serienabmahnung handelt, da das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Erfahrung zu einer solchen Abmahnung selbst im Stande ist, da es sich für das Unternehmen um eine alltägliche Routineangelegenheit gehandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Palandt, 63. Aufl. § 683 Rdnr. 4). Ein solcher Sachverhalt liegt hier aber zweifelsfrei vor, da Ihre Mandanten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl derartiger Fälle beschäftigt waren und es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um eine reine Routineangelegenheit handelt, für welche die Hinzuziehung eines im Wettbewerbsrecht versierten Anwalts in keiner Weise erforderlich war. Ich nehme nicht an, dass Sie Ihren Mandanten für jedes versendete e-mail ein derart fürstliches Honorar tatsächlich in Rechnung stellen, sonst wäre Ihnen vermutlich schon vor längerem das Mandat entzogen worden (soferne Sie ein solches überhaupt noch haben).

Ich bin überzeugt, dass die vorliegende Abmahnung Bestandteil einer groß angelegten Abmahnaktion ist. Die bloße Abmahnung hätte durch Ihre Mandanten selbst mittels eines standardisierten Bausteintextes - so wie er auch von Ihnen verwendet wurde - erfolgen können. Dass Ihre Mandanten hierzu aufgrund der eigenen Fachkunde und des eigenen Zuschnitts der Unternehmen in der Lage war, steht zweifelsfrei fest, da diese Unternehmen über eigene Abteilungen für Recht/eSecurity verfügen. Zudem ist eine besondere rechtliche Schwierigkeit bei der Abmahnung, die von Ihren Mandanten nicht selbst bewältigt werden könnte, nicht ersichtlich

Auch wenn man die Abmahnkosten als Teil eines Schadens ansähe, den der Verletzer zu ersetzen hat, so ist ein solcher Schadensersatzanspruch ebenfalls ausgeschlossen, da die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich war (vgl. Palandt, 63. Aufl. 249 Rdnr. 39 vgl. auch die Problematik zur Erforderlichkeit der Einschaltung von Anwälten bei Kündigungsschreiben von Mieträumen WuM 1989, 294, WuM 1990, 149f.). Insoweit kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden. Ich verkenne nicht, dass es für Ihre Mandanten erforderlich ist, den Markt zu überwachen und entsprechende Verstöße zu verhindern, da ihnen ansonsten Schäden drohten. Kosten für eine derartige Überwachung des Markts sind jedoch als sog. Überwachungs- und Vorbeugemaßnahmen gerade kein zu erstattender Schaden (OLG Düsseldorf aaO, 216 Palandt-Heinrichs, Vorbemerkung § 249 Rdnr. 44). Hiervon zu unterscheiden ist dann die Abmahnung, die sich daran anschließt. Diese stellt bei so gehäuft auftretenden Abmahnungen ein alltägliches Routinegeschäft dar, das mittels eines Textbausteins erledigt werden kann. Die Kosten hierfür sind nicht erstattungsfähig, insbesondere dürfen Kosten, die durch die Aufsuche der Rechtsverletzung entstanden sind, nicht auf einem Umweg über die Abmahnung kompensiert werden.

Ich halte daher jede weitere Erörterung dieser Sache für entbehrlich.


Mit freundlichen Grüßen

Samti the cat
Huegel
Huegel 19.09.2007 um 08:27:04 Uhr
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Hallo Samtpfote,

darf ich deinen Brief in ein pdf umwandeln und auf meiner Homepage hinterlegen und mit einem Link für meine Kunden versehen? (Ohne von Dir abgemahnt zu werden :-}

Bin von deiner Argumentationskette absolut begeistert. Meine Rechtsanwältin hat deinen Brief gelesen und bekommt sich gar nicht wieder ein !!

Danke.

Hügel
Samtpfote
Samtpfote 19.09.2007 um 08:34:27 Uhr
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Ja klar!
Lob gilt mehr meinem brillianten Zwillingsschwesterl, die das juristische Samuraischwert mit ungemein zynischer Präzision führt.... face-wink
Unterlassungserklärung habe ich Dir per PM geschickt.
Samti
moustly
moustly 24.09.2007 um 12:24:23 Uhr
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hi webma
deine unterzeichnung der petition funktioniert nicht!
entweder hat da einer rumgepfusccht oder es is ein kleiner fehler in der verlinkung!
schau mal kurz nach und setz den artikel noch mal rein!
weil ich bin da voll dabei gegen diese sogenannten RECHTSANWÄLTE vorzugehen!
solong moustly
Frank
Frank 24.09.2007 um 12:36:50 Uhr
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Hallo,

der Abschlusstermin für die Mitzeichnung war Montag, 3. September 2007
Die Petition wurde eingereicht, ein Mitzeichnen ist leider nicht mehr möglich.
Der Link funktioniert aber noch einwandfrei.

Gruß
Frank
Webmaster