Protokollierungsanforderungen für öffentlichen HotSpot
Hallo zusammen,
in einem von unserer Kirchengemeinde betriebenen Café wollen wir einen wLAN-HotSpot anbieten. Technische Grundlage ist Aquis Monowall-Anleitung.
In dem Thread wird auch die Frage der Protokollierungspflichten angesprochen und von tikayevent so beantwortet, daß eine Protokollierung der besuchten Seiten nicht vorgeschrieben ist (siehe hier). Meine Frage: Gilt das noch? Der Beitrag ist von 2008, und es gab in den letzten Jahren ja verschiedene Urteile über die Haftung des Betriebers eines wLAN-AccessPoints.
in einem von unserer Kirchengemeinde betriebenen Café wollen wir einen wLAN-HotSpot anbieten. Technische Grundlage ist Aquis Monowall-Anleitung.
In dem Thread wird auch die Frage der Protokollierungspflichten angesprochen und von tikayevent so beantwortet, daß eine Protokollierung der besuchten Seiten nicht vorgeschrieben ist (siehe hier). Meine Frage: Gilt das noch? Der Beitrag ist von 2008, und es gab in den letzten Jahren ja verschiedene Urteile über die Haftung des Betriebers eines wLAN-AccessPoints.
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2 Kommentare
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Salue,
ich rate dir, bespreche das mit einem Anwalt....
Zum einen - du weißt diese Rechtsberatung können und dürfen wir nicht - zum anderen diese beiden Paragraphen 113 a/b sind mittlerweile getrichen..
(von daher ich verstehe existens dieser rubrik Internet & Recht hier nicht wirklich)
Aber dann gilt da immer noch das Verusacherprinzip - du mußt nix loggen, aber wenn dich einer erwischt und du nicht nachweisen kannst, wers war, warst du es.
vgl. Fahrtenbuch beim Firmenmopped.
Und dann gilt auch noch das Jugendschzutgesetzt, kommen in das Netz jugendliche, mußt du dafür sorgen, dass die keine Sachen sehen können, die die nicht sehen sollen.
Gruß
ich rate dir, bespreche das mit einem Anwalt....
Zum einen - du weißt diese Rechtsberatung können und dürfen wir nicht - zum anderen diese beiden Paragraphen 113 a/b sind mittlerweile getrichen..
(von daher ich verstehe existens dieser rubrik Internet & Recht hier nicht wirklich)
Aber dann gilt da immer noch das Verusacherprinzip - du mußt nix loggen, aber wenn dich einer erwischt und du nicht nachweisen kannst, wers war, warst du es.
vgl. Fahrtenbuch beim Firmenmopped.
Und dann gilt auch noch das Jugendschzutgesetzt, kommen in das Netz jugendliche, mußt du dafür sorgen, dass die keine Sachen sehen können, die die nicht sehen sollen.
Gruß