Rechtliche Frage: Cookie Hinweis - Impressum im öffentlich erreichbaren BookStack Wiki
Hallo Zusammen,
ich will auf einem vServer ein BookStack Wiki für einen Verein hosten und bin mir über die rechtliche Lage unsicher.
Es wird eine explizite Rechtevergabe via Nutzername / Passwort stattfinden, wer das Wiki wie Benutzen darf (bearbeiten, lesen usw.).
So ist der Inhalt des Wikis an sich ja nicht wirklich öffentlich.
Andererseits kann das Wiki jeder erstmal grundsätzlich erreichen und wird dann an der Authentifizierung abprallen. (im Optimalfall :D)
Bin ich trotzdem dazu verpflichtet, wie bei einer normalen Website einen Cookie Hinweis und ein Impressum einzupflegen?
Ich wüsste nicht, wie ich das im Falle von BookStack realisieren sollte.
Vielen Dank im Voraus!
Luke
ich will auf einem vServer ein BookStack Wiki für einen Verein hosten und bin mir über die rechtliche Lage unsicher.
Es wird eine explizite Rechtevergabe via Nutzername / Passwort stattfinden, wer das Wiki wie Benutzen darf (bearbeiten, lesen usw.).
So ist der Inhalt des Wikis an sich ja nicht wirklich öffentlich.
Andererseits kann das Wiki jeder erstmal grundsätzlich erreichen und wird dann an der Authentifizierung abprallen. (im Optimalfall :D)
Bin ich trotzdem dazu verpflichtet, wie bei einer normalen Website einen Cookie Hinweis und ein Impressum einzupflegen?
Ich wüsste nicht, wie ich das im Falle von BookStack realisieren sollte.
Vielen Dank im Voraus!
Luke
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Ausgedruckt am: 18.05.2025 um 05:05 Uhr
4 Kommentare
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Hi
IANAL, von daher ist das jetzt nur ne Meinung:
Wenn in den Cookies nur die Sessioninformation steht, sind das keine Personenbezogenen Daten. IMHO darf man einfach so Cookies setzen, die unbedingt technisch für das funktionieren der Website benötigt werden. Also die SessionID, damit der Login auch funktioniert.
Wenn du ein Usertracking schalten willst oder Werbenetzwerke, Google Analytics oÄ, dann brauchst du so ein Ding. Ansonsten, als nicht kommerzielle Website: Wurscht
IANAL, von daher ist das jetzt nur ne Meinung:
Wenn in den Cookies nur die Sessioninformation steht, sind das keine Personenbezogenen Daten. IMHO darf man einfach so Cookies setzen, die unbedingt technisch für das funktionieren der Website benötigt werden. Also die SessionID, damit der Login auch funktioniert.
Wenn du ein Usertracking schalten willst oder Werbenetzwerke, Google Analytics oÄ, dann brauchst du so ein Ding. Ansonsten, als nicht kommerzielle Website: Wurscht
Moin,
Impressumspflicht gilt immer dann, wenn du (redaktionelle) Inhalte öffentlich verbreitest. Ein Blog, eine Produktseite, ein Onlineshop, …
Wenn du nur eine Loginseite anzeigst, brauchst du erstmal kein Impressum weil das Impressum ja primär dazu da ist, mit dir in Kontakt zu kommen, wenn man etwas an dem was du da schreibst persönlich oder rechtlich was auszusetzen hat. Davon ist bei einer reinen Loginseite nicht auszugehen.
Diese leidige "Cookie-Banner-Pflicht" gibt es so in Deutschland übrigens erst mal gar nicht, denn diese EU-Richtlinie wurde bei uns gar nicht umgesetzt. Wenn du nun User-Tracking oder ähnliches machst, musst du natürlich eine entsprechenden Paragraphen diesbezüglich einhalten, aber das frühstückst du dann eigentlich alles per DSGVO ab.
Für die DSGVO gilt: Wenn es nicht anders gehostet ist, als die Webseite, gelten zumindest für den Login Screen, die gleichen Speicherfristen und Datenerfassung, wie auch für die Vereinswebseite, sprich, das kannst du einfach mit in die Datenschutzinformation auf der Webseite dazu packen und wenn du unbedingt willst, auch noch einen dorthin Link dazu packen.
Ich hoffe, das klärt die meisten Fragen. Aber wie immer gilt, wenn du es genau wissen willst, ruf den Anwalt deines Vertrauens an.
Gruß
Chris
Impressumspflicht gilt immer dann, wenn du (redaktionelle) Inhalte öffentlich verbreitest. Ein Blog, eine Produktseite, ein Onlineshop, …
Wenn du nur eine Loginseite anzeigst, brauchst du erstmal kein Impressum weil das Impressum ja primär dazu da ist, mit dir in Kontakt zu kommen, wenn man etwas an dem was du da schreibst persönlich oder rechtlich was auszusetzen hat. Davon ist bei einer reinen Loginseite nicht auszugehen.
Diese leidige "Cookie-Banner-Pflicht" gibt es so in Deutschland übrigens erst mal gar nicht, denn diese EU-Richtlinie wurde bei uns gar nicht umgesetzt. Wenn du nun User-Tracking oder ähnliches machst, musst du natürlich eine entsprechenden Paragraphen diesbezüglich einhalten, aber das frühstückst du dann eigentlich alles per DSGVO ab.
Für die DSGVO gilt: Wenn es nicht anders gehostet ist, als die Webseite, gelten zumindest für den Login Screen, die gleichen Speicherfristen und Datenerfassung, wie auch für die Vereinswebseite, sprich, das kannst du einfach mit in die Datenschutzinformation auf der Webseite dazu packen und wenn du unbedingt willst, auch noch einen dorthin Link dazu packen.
Ich hoffe, das klärt die meisten Fragen. Aber wie immer gilt, wenn du es genau wissen willst, ruf den Anwalt deines Vertrauens an.
Gruß
Chris