Rückzahlung von Schulungs- bzw. Zertifizierungskosten
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage zum Themaa Rückzahlung von Schulungs-/Zertifizierungskosten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ich habe während meines letzten Jobs auf drängen des Arbeitgebers einige Schulungen und Zertifizerungen gemacht(MCSA 2003, Datev-Techniker, usw). Im Arbeitsvertrag steht zwar, das ich die Kosten des letzten halben Jahres zu 100% und bis zu einem Jahr 50% zurückzahlen muss(inkl. der ausgefallenen Arbeitszeit), aber ich habe gehört, das es da wohl Gerichtsurteile dazu gibt, dass das nicht zulässig sei. Was ich bisher gefunden habe, waren nur Urteile zu übermäßig langen Bindungsfristen.
Hat denn einer von euch da evtl ein geeignetes Urteil oder definitives Wissen wie das nun vor Gericht aussieht? Evtl auch mal Meinungen von Geschäftsführern.
Vielen Dank schon im Voraus,
Gruß,
Robert
Ich habe da mal eine Frage zum Themaa Rückzahlung von Schulungs-/Zertifizierungskosten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ich habe während meines letzten Jobs auf drängen des Arbeitgebers einige Schulungen und Zertifizerungen gemacht(MCSA 2003, Datev-Techniker, usw). Im Arbeitsvertrag steht zwar, das ich die Kosten des letzten halben Jahres zu 100% und bis zu einem Jahr 50% zurückzahlen muss(inkl. der ausgefallenen Arbeitszeit), aber ich habe gehört, das es da wohl Gerichtsurteile dazu gibt, dass das nicht zulässig sei. Was ich bisher gefunden habe, waren nur Urteile zu übermäßig langen Bindungsfristen.
Hat denn einer von euch da evtl ein geeignetes Urteil oder definitives Wissen wie das nun vor Gericht aussieht? Evtl auch mal Meinungen von Geschäftsführern.
Vielen Dank schon im Voraus,
Gruß,
Robert
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4 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
da wird Dir nur ein Anwalt wirklich konkrete Auskunft zu geben können. Rechtliche Beratung wirst Du hier kaum finden. Zumal das Thema zu komplex ist.
In der Regel sind es bei solchen Fragen Einzelfallentscheidungen.
Hier findest Du eine recht verständliche, wenn auch grobe Übersicht.
Gruß,
Andreas
da wird Dir nur ein Anwalt wirklich konkrete Auskunft zu geben können. Rechtliche Beratung wirst Du hier kaum finden. Zumal das Thema zu komplex ist.
In der Regel sind es bei solchen Fragen Einzelfallentscheidungen.
Hier findest Du eine recht verständliche, wenn auch grobe Übersicht.
Gruß,
Andreas
Beendet hab ich es erst,
was soll das heißen ?fristlose Kündigung vom Arbeitgeber
wenn Du sowas schriftlich hast, dann kann man schon davon ausgehen, daß der Arbeitgeber auf seinen Kosten sitzen bleibt.Also würde ich schon mal zum Anwalt gehen - ist bestimmt eine menge Geld.
EDIT: Beratung ist ja auch nicht so teuer.