Spezifikation Rufnummernportabilität: Netzbetreiberportabilität für die Mobilfunknummer
Moin,
in der "Spezifikation Rufnummernportabilität -> Allgemeine Anforderungen -> Geltungsbereich und Randbedingungen -> Sonstige Randbedingungen" heißt es:
https://www.aknn.de/fileadmin/uploads/oeffentlich/spec_1_3.pdf#page=15
Ich als Laie habe es nicht verstanden, was mit
Gruss, itebob
in der "Spezifikation Rufnummernportabilität -> Allgemeine Anforderungen -> Geltungsbereich und Randbedingungen -> Sonstige Randbedingungen" heißt es:
Empfehlung 13
Rufnummern für Netze von Mobilfunkbetreibern sollten weiterhin aus den bereits zugewiesenen Gassen vergeben werden. In diesen Gassen muß nicht für Netzbetreiberportabilität gesorgt werden. Allerdings sollte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob die Einführung von Netzbetreiberportabilität in Mobilfunknetzen wünschenswert ist.
Rufnummern für Netze von Mobilfunkbetreibern sollten weiterhin aus den bereits zugewiesenen Gassen vergeben werden. In diesen Gassen muß nicht für Netzbetreiberportabilität gesorgt werden. Allerdings sollte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob die Einführung von Netzbetreiberportabilität in Mobilfunknetzen wünschenswert ist.
https://www.aknn.de/fileadmin/uploads/oeffentlich/spec_1_3.pdf#page=15
Ich als Laie habe es nicht verstanden, was mit
Rufnummern für Netze von Mobilfunkbetreibern sollten weiterhin aus den bereits zugewiesenen Gassen vergeben werden.
undIn diesen Gassen muß nicht für Netzbetreiberportabilität gesorgt werden.
gemeint ist. Gassen sind in diesem Kontext die Rufnummerpools, die mit 0151, 0176, 0179 usw. beginnen, soweit klar. Von wem werden die Rufnummern vergeben - von der Bundesnetzagentur? Ich würde mich über eine Erklärung in einer für einen Laien verständlicher Sprache freuen.Gruss, itebob
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Ausgedruckt am: 14.04.2025 um 19:04 Uhr
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