Störerhaftung - wieder was neues - Fragen
Hallo.
wir betreiben in einer unserer Außenstellen (ein Bürgerhaus mit vielen Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen) ein eigenes WLAN. Technisch umgesetzt wurde das von einem Systemhaus, mit dem wir öfter zusammenarbeiten, mittels (damals, 2014, recht kostspieligen) Lancom-Komponenten. Zur Absicherung, insbesondere der damals noch vollumfänglichen Störerhaftung wegen, wurde das ganze mit einem Voucher-System aufgesetzt. Wenn eine größere Veranstaltung oder Vereinsaktivitäten in einem der Gruppenräume anstehen, druckt unser Hausmeister Voucher-Blätter und legt sie in den Räumen, wo etwas stattfindet, aus. Das ist hochgradig umständlich, sowohl für unseren Hausmeister als auch für die Nutzer.
Nachdem die strafrechtliche Störerhaftung schon in 2015/16 abgeschafft wurde, stand bis vor kurzem trotzdem noch die privat-/zivilrechtliche Störerhaftung im Raum (wegen der Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen).
Daran hat sich scheinbar vor kurzem etwas geändert.
Hiernach:
https://kommunal.de/artikel/stoererhaftung-offenes-wlan-fuer-kommunen/
gibt es die privat-/zivilrechtliche Störerhaftung zwar immer noch, aber sie wurde etwas "aufgeweicht".
Bisher konnte bei Urheberrechtsverletzungen sofort ein kostenpflichtiges Mahnschreiben eines Abmahnanwaltes kommen. Nun ist es wohl so, daß dies im ersten Schritt nicht mehr vorkommen kann, sondern erst dann, wenn der Rechteinhaber die Urheberrechtsverletzung beim WLAN-Betreiber geltend gemacht und entsprechende Vorkehrungen dagegen eingefordert hat. Erst dann, wenn diese unterbleiben oder nicht schnell genug umgesetzt werden (z. B. URL-Sperren oder was auch immer), kann kostenpflichtig abgemahnt werden, also nicht mehr im ersten Schritt, sondern erst im zweiten.
Nun frage ich mich (mein Chef verlangt meine Meinung/Einschätzung dazu), wie realistisch die Gefahr jetzt noch sein kann. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Jugendlicher (unterstellt, daß es in erster Linie Jugendliche sind, die Urheberrechtsverletzungen begehen, E-Mule & Co.) stundenlang mit seinem Notebook vor dem Bürgerhaus hockt und illegales Filesharing betreibt.
Wie ist Eure - nichtjuristische - Einschätzung der Wahrscheinlichkeit noch obigem Beispiel (mit dem Jugendlichen)?
Vielen Dank.
Viele Grüße
von
departure69
wir betreiben in einer unserer Außenstellen (ein Bürgerhaus mit vielen Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen) ein eigenes WLAN. Technisch umgesetzt wurde das von einem Systemhaus, mit dem wir öfter zusammenarbeiten, mittels (damals, 2014, recht kostspieligen) Lancom-Komponenten. Zur Absicherung, insbesondere der damals noch vollumfänglichen Störerhaftung wegen, wurde das ganze mit einem Voucher-System aufgesetzt. Wenn eine größere Veranstaltung oder Vereinsaktivitäten in einem der Gruppenräume anstehen, druckt unser Hausmeister Voucher-Blätter und legt sie in den Räumen, wo etwas stattfindet, aus. Das ist hochgradig umständlich, sowohl für unseren Hausmeister als auch für die Nutzer.
Nachdem die strafrechtliche Störerhaftung schon in 2015/16 abgeschafft wurde, stand bis vor kurzem trotzdem noch die privat-/zivilrechtliche Störerhaftung im Raum (wegen der Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen).
Daran hat sich scheinbar vor kurzem etwas geändert.
Hiernach:
https://kommunal.de/artikel/stoererhaftung-offenes-wlan-fuer-kommunen/
gibt es die privat-/zivilrechtliche Störerhaftung zwar immer noch, aber sie wurde etwas "aufgeweicht".
Bisher konnte bei Urheberrechtsverletzungen sofort ein kostenpflichtiges Mahnschreiben eines Abmahnanwaltes kommen. Nun ist es wohl so, daß dies im ersten Schritt nicht mehr vorkommen kann, sondern erst dann, wenn der Rechteinhaber die Urheberrechtsverletzung beim WLAN-Betreiber geltend gemacht und entsprechende Vorkehrungen dagegen eingefordert hat. Erst dann, wenn diese unterbleiben oder nicht schnell genug umgesetzt werden (z. B. URL-Sperren oder was auch immer), kann kostenpflichtig abgemahnt werden, also nicht mehr im ersten Schritt, sondern erst im zweiten.
Nun frage ich mich (mein Chef verlangt meine Meinung/Einschätzung dazu), wie realistisch die Gefahr jetzt noch sein kann. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Jugendlicher (unterstellt, daß es in erster Linie Jugendliche sind, die Urheberrechtsverletzungen begehen, E-Mule & Co.) stundenlang mit seinem Notebook vor dem Bürgerhaus hockt und illegales Filesharing betreibt.
Wie ist Eure - nichtjuristische - Einschätzung der Wahrscheinlichkeit noch obigem Beispiel (mit dem Jugendlichen)?
Vielen Dank.
Viele Grüße
von
departure69
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12 Kommentare
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Zitat von @departure69:
druckt unser Hausmeister Voucher-Blätter und legt sie in den Räumen, wo etwas stattfindet, aus. Das ist hochgradig umständlich, sowohl für > unseren Hausmeister als auch für die Nutzer.
druckt unser Hausmeister Voucher-Blätter und legt sie in den Räumen, wo etwas stattfindet, aus. Das ist hochgradig umständlich, sowohl für > unseren Hausmeister als auch für die Nutzer.
Wenn der HM das wirklich so gemacht hat, hättet ihr auch gleich ein offenes, unverschlüsseltes WLAN ohne Voucher machen können, da der Einsatzsinn von Vouchern komplett verfehlt wurde.
Ansonsten, die Gefahr ist immer noch real und wird immer real bleiben, wenn ihr selber auf eurem Rücken ein WLAN aufspannt, werdet ihr als Provider eingestuft, mit allem drum und dran.
Dafür gibt es ja dementsprechend schon andere Produkte, wie z.B. Telekom WLAN-to-Go, um "den Kopf aus der Schlinge zu ziehen".
Zitat von @departure69:
Hhmmm, verstehe. Hat uns das Systemhaus damals so gesagt, daß wir das so machen können.
Hhmmm, verstehe. Hat uns das Systemhaus damals so gesagt, daß wir das so machen können.
Hm, der Einsatz von Vouchern hat ja nur den Sinn der Nachverfolgung, falls es zu einem Missbrauch kommt.
Das heißt, wenn ein Benutzer einen Voucher möchte, muss er seine Daten hinterlassen und bekommt dann auf seine Daten einen Voucher gebucht, mit dem das WLAN dann genutzt werden kann. Und im Missbrauchsfall kann gezielt diejenige Person angegangen werden.
Schmeißt der HM einfach die Voucher in den Raum, ohne Benutzerzuordnung, kann ja jeder machen, was er will.
Moin,
! Wenn Ihr schon die public-spot-option nutzt, warum macht Ihr das nicht via mail?
Und was das "Juristische" angeht ... die diese Woche im Bundestag angenommenen Änderungen im TMG stehen noch nicht im Gesetz - da sollte man noch ein wenig abwarten, bis das Gedöhns komplett im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es sind offenbar noch kleinere Änderungen nicht ausgeschlossen. Finanziell scheint man dann aber als Anbieter des WLAN bei Verstössen gegen was weiss ich für Rechtsvorschriften über dieses WLAN aussen vor zu sein.
LG, Thomas
druckt unser Hausmeister Voucher-Blätter und legt sie in den Räumen, wo etwas stattfindet, aus.
das ist schick Und was das "Juristische" angeht ... die diese Woche im Bundestag angenommenen Änderungen im TMG stehen noch nicht im Gesetz - da sollte man noch ein wenig abwarten, bis das Gedöhns komplett im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es sind offenbar noch kleinere Änderungen nicht ausgeschlossen. Finanziell scheint man dann aber als Anbieter des WLAN bei Verstössen gegen was weiss ich für Rechtsvorschriften über dieses WLAN aussen vor zu sein.
LG, Thomas
Servus,
Bayern-WLAN?
Edit (Link): https://www.wlan-bayern.de/
Und was ist evtl. mit einem Personenkreis, der so etwas nutzt, um gefährliche Aktionen (a la Anschlag o.ä.) zu planen??
Gruß
VGem-e
Bayern-WLAN?
Edit (Link): https://www.wlan-bayern.de/
Und was ist evtl. mit einem Personenkreis, der so etwas nutzt, um gefährliche Aktionen (a la Anschlag o.ä.) zu planen??
Gruß
VGem-e
Moin,
ganz ehrlich, der Sinn von Vouchern kann auch sein das man eben nicht will das jemand von draussen das WLAN nutzen kann aber intern schon. Wenn ich z.B. bei Bekannten mal nen WLAN-Router installiere nehme ich nen Edding und schreibe das Passwort hinten auf den Router drauf. Wer in der Bude ist (Einbrecher ausgenommen) dem vertraut man genug um den das Passwort eh zu geben bzw. die Person kommt nicht einfach an den Router ran um zu gucken (Vertreter z.B.).
Beim Verein (je nach Grösse) würde ich das z.B. genauso machen. Wenn die Jungs und Mädels dort dann ihr Smartphone anmelden - HF... Der Trainer wird schon sehen (und reagieren) wenn die da nen Laptop rausholen um illegal Daten zu laden.
Von daher: Klar kann man das auch besser lösen, aber man muss mal die Verhältnismässigkeit sehen. Ich kann auch den Raum komplett mit Video-Kamaras überwachen, Tonaufnahmen anfertigen - nur um denjenigen zu erwischen der sein Kaugummi-Papier aufm Tisch hat liegen lassen....
Zum eigentlichen Thema: Aktuell würde ich das WLAN noch nicht freigeben da man nicht zwingend draussen auf der Wiese sein muss (mit entsprechendem Gerät gehen auch einige 100 Meter) und das eben noch nicht endgültig geklärt ist. Leider lässt sich der Staat da immer wieder lustige Sachen einfallen - z.B. das du zwar prinzipiell weniger Ärger hast aber dafür dann technische Sperren einbauen sollst was im Heimrouter-Segment teils nicht mal realisierbar (ohne extra Server) ist. Ich persönlich finde das auch schade weil ich gar kein Problem damit hätte das WLAN hier im Gastmodus freizugeben aber leider ist unser Staat der Meinung dass das illegale runterladen eines Filmes, eines Liedes oder sonstwas nahezu auf einer Stufe mit Massenmord oder dem direkten Einsatz einer Atombombe zu stellen ist... Aber nein, da wird zum Wohle des Volkes gehandelt, nicht aufgrund von der ein oder anderen Parteispende...
ganz ehrlich, der Sinn von Vouchern kann auch sein das man eben nicht will das jemand von draussen das WLAN nutzen kann aber intern schon. Wenn ich z.B. bei Bekannten mal nen WLAN-Router installiere nehme ich nen Edding und schreibe das Passwort hinten auf den Router drauf. Wer in der Bude ist (Einbrecher ausgenommen) dem vertraut man genug um den das Passwort eh zu geben bzw. die Person kommt nicht einfach an den Router ran um zu gucken (Vertreter z.B.).
Beim Verein (je nach Grösse) würde ich das z.B. genauso machen. Wenn die Jungs und Mädels dort dann ihr Smartphone anmelden - HF... Der Trainer wird schon sehen (und reagieren) wenn die da nen Laptop rausholen um illegal Daten zu laden.
Von daher: Klar kann man das auch besser lösen, aber man muss mal die Verhältnismässigkeit sehen. Ich kann auch den Raum komplett mit Video-Kamaras überwachen, Tonaufnahmen anfertigen - nur um denjenigen zu erwischen der sein Kaugummi-Papier aufm Tisch hat liegen lassen....
Zum eigentlichen Thema: Aktuell würde ich das WLAN noch nicht freigeben da man nicht zwingend draussen auf der Wiese sein muss (mit entsprechendem Gerät gehen auch einige 100 Meter) und das eben noch nicht endgültig geklärt ist. Leider lässt sich der Staat da immer wieder lustige Sachen einfallen - z.B. das du zwar prinzipiell weniger Ärger hast aber dafür dann technische Sperren einbauen sollst was im Heimrouter-Segment teils nicht mal realisierbar (ohne extra Server) ist. Ich persönlich finde das auch schade weil ich gar kein Problem damit hätte das WLAN hier im Gastmodus freizugeben aber leider ist unser Staat der Meinung dass das illegale runterladen eines Filmes, eines Liedes oder sonstwas nahezu auf einer Stufe mit Massenmord oder dem direkten Einsatz einer Atombombe zu stellen ist... Aber nein, da wird zum Wohle des Volkes gehandelt, nicht aufgrund von der ein oder anderen Parteispende...