vgem-e
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Überwachung am Arbeitsplatz: Datenschützer erläutern Rechtslage

Servus,

deswegen m.E. niemals auf betrieblichen Geräten die private Nutzung zulassen.

Gruß
VGem-e

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ueberwachung-am-Arbeitsplatz-Dat ...

Content-ID: 295427

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Ausgedruckt am: 02.04.2025 um 03:04 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 07.02.2016 um 18:14:41 Uhr
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Zitat von @VGem-e:

deswegen m.E. niemals auf betrieblichen Geräten die private Nutzung zulassen.


oder nur unter der vom User unterzeichneten Prämisse, daß er damit einverstanden ist, daß seine Kommunikation überwacht werden darf (und ggf. auch wird).

lks
kaiand1
kaiand1 08.02.2016 um 06:18:34 Uhr
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In kleineren Firmen bzw auch in Familien Betrieb sieht dies anders aus.
Aber da Heute ja eh jeder 1 Smartphone hat kann dieser damit ja "unbemerkt" Surfen ect am Arbeitsplatz...
Jedoch alles was der Firma gehört sollte jeder eigentlich WIssen das der Chef ect darauf immer Vollzugang hat und alles nachsehen kann.
Besonders bei Dienst Laptops/Handy...
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.02.2016 aktualisiert um 08:58:56 Uhr
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Zitat von @kaiand1:

Aber da Heute ja eh jeder 1 Smartphone hat kann dieser damit ja "unbemerkt" Surfen ect am Arbeitsplatz...

Dann betrift es aber nci tdi eInfrastruktur der Firma. Und durch ein verbot der (privaten) Handybenutzng während der Arbeitszeit kann das genauso geregelt werden.

lks

PS. Einen IMSI-Catcher kann man heutzutage für einen dreistelligen Betrag selbst bauen. Vor ein paar Jahren mußte man noch vierstellige Euro-Beträge hinlegen. face-smile
C.R.S.
C.R.S. 08.02.2016 um 20:25:03 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

oder nur unter der vom User unterzeichneten Prämisse, daß er damit einverstanden ist, daß seine Kommunikation überwacht werden darf (und ggf. auch wird).

Nicht praktikabel, da die Einwilligung aller (auch außerbetrieblicher) TK-Teilnehmer erforderlich wäre und jederzeit widerruflich ist.

Grüße
Richard