Unterlizensierung
Hi,
ein EDV-Mitarbeiter (kein Administrator) hat bei der Installation von Betriebssystemen und Software ein und den selben Installationskey mehrfach benutzt. Nun stellt der Arbeitgeber ihm die doppelt installierten Lizenzen in Rechnung. Wie kann das denn sein ? In wie weit ist denn jemand überhaupt haftbar bei solch einer Sache ?
Vielen Dank
Das S
ein EDV-Mitarbeiter (kein Administrator) hat bei der Installation von Betriebssystemen und Software ein und den selben Installationskey mehrfach benutzt. Nun stellt der Arbeitgeber ihm die doppelt installierten Lizenzen in Rechnung. Wie kann das denn sein ? In wie weit ist denn jemand überhaupt haftbar bei solch einer Sache ?
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Das S
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 12:12 Uhr
1 Kommentar
Moin,
das mit den gleichen Key ist doch gar kein Problem, es müssen nur die richtige Anzahl Lizenzen nachgekauft werden/im Schrank liegen. Bei uns im Netz sind alle 250 Clients mit dem selben Key installiert, da die alle per RIS-Image aufgesetzt werden. Auch die Server sind mit einem Key installiert. Wir haben aber eben die benötigte Anzahl Lizenzen entsprechend immer nachgekauft.
Und das der Mitarbeiter die bezahlen muß ist ja nun mal völliger Blödsinn. Der kann nur installieren, was da ist. Die EDV gehört dem Unternehmen. Somit muß das Unternehmen (der Chef) die benötigten Lizenzen nachkaufen und kein anderer! Da gibt es kein Wenn und Aber. ansonsten ist das ein Fall für das Gericht, wo der Chef verliehren wird. Den einzigen Vorwurf, dem man dem Mitarbeiter machen könnte, ist, dass er u.U. den Vorgesetzten nicht informiert hat, als dei vorhandenen Lizenzn nicht mehr reichten.
Ralf
das mit den gleichen Key ist doch gar kein Problem, es müssen nur die richtige Anzahl Lizenzen nachgekauft werden/im Schrank liegen. Bei uns im Netz sind alle 250 Clients mit dem selben Key installiert, da die alle per RIS-Image aufgesetzt werden. Auch die Server sind mit einem Key installiert. Wir haben aber eben die benötigte Anzahl Lizenzen entsprechend immer nachgekauft.
Und das der Mitarbeiter die bezahlen muß ist ja nun mal völliger Blödsinn. Der kann nur installieren, was da ist. Die EDV gehört dem Unternehmen. Somit muß das Unternehmen (der Chef) die benötigten Lizenzen nachkaufen und kein anderer! Da gibt es kein Wenn und Aber. ansonsten ist das ein Fall für das Gericht, wo der Chef verliehren wird. Den einzigen Vorwurf, dem man dem Mitarbeiter machen könnte, ist, dass er u.U. den Vorgesetzten nicht informiert hat, als dei vorhandenen Lizenzn nicht mehr reichten.
Ralf