arinex
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urheberrecht von text

Hallo Leute

Etwas ist mir in der Firma aufgefallen und bin mir nicht sicher ob das legal ist.
Auf unser Webseite können Kunden unter anderem auch unsere News lesen.
Unter diesen News sind auch Artikel, welche 1zu1 von Branchenzeitungen kopiert wurden.

Es soll zwar nur als Information für die Kunden dienen, aber darf man das überhaupt?
Wenn nicht, was müsste man berücksichtigen oder wie müsste man es lösen, dass es legal bleibt,
sodass wir diese informationen an unsere Kunden weitergeben können?

Danke & Gruss

P.S. wir sind ein Schweizer Unternehmen

Content-ID: 110971

Url: https://administrator.de/contentid/110971

Ausgedruckt am: 14.11.2024 um 23:11 Uhr

16568
16568 10.03.2009 um 10:31:15 Uhr
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Schweiz hin, Urheberrecht her.

Wenn Ihr Informationen aus Fachzeitschriften veröffentlicht, dann erst mal dort nachfragen, ob die das überhaupt gut finden.
Weiterhin wird dann wahrscheinlich auch eine Quellenangabe Pflicht werden...

Ansonsten kann sowas richtig teuer werden...


Lonesome Walker
Jochem
Jochem 10.03.2009 um 10:40:49 Uhr
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Moin,
die Antwort kommt aus D, aber dass sollte für das Copyright unerheblich sein.

Kopieren ist immer schlecht, egal woher. Wenn ihr etwas auf euren Seiten veröffentlicht, dann sollte auch klar erkennbar sein, wer der Urheber der Texte ist.

Sofern es sich um elektronisch verfügbare Artikel handelt, würde ich auf der Seite eine Art Eyecatcher publizieren und für den Text auf die entsprechende Seite des Erstellers verlinken.
Sind die Artikel nur im Papierform vorhanden, dann würde ich das in einen neuen Kontext bringen, derart, daß "durch XY wurde am .. in ... veröffentlicht" vor dem eigentlichen Text steht. Sicherheitshalber würde ich aber das Branchenblatt respektive die Redaktion um ihr Einverständnis bitten, daß ihre Texte bei euch veröffentlicht werden dürfen.

Just my 0,02 €.

Gruß J face-smile chem

PS: diese Ausführungen sind rein "aus dem Bauch raus" und werden einer rechtlichen Würdigung wahrscheinlich nicht standhalten können. Genaueres wird da nur die Beiziehung eines Rechtsanwaltes bringen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist.
arinex
arinex 11.03.2009 um 15:10:17 Uhr
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Vielen Dank

Ich werde es so weiterkommunizieren.

Danke & Gruss