Vergütung für die Rufbereitschaft
Hallo zusammen,
ich bin stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und wir müssen unsere Betriebsvereinbarungen neu verhandeln.
Wir sind ein Rechenzentrum mit derzeit 2 Standorten in Deutschland und technischen Abteilungen
(Managed Service, Facility, Operations und Network&Security) haben Rufbereitschaft.
Nun stammt unsere derzeit gültige Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft aus dem Jahr 2013 und ist dementsprechend nicht mehr Up to date, was die Bezahlung angeht.
Derzeit bekommen wir 200€/ Brutto die Woche zzgl. einen Stundenlohn von 40€/Einsatzstunde.
Die Rufbereitschaft geht Mo-Fr. von 18:00 - 08:00Uhr des folgenden Tages und am Wochenende/Feiertag 24/7.
Aufgrund der "Personalstärke" haben die Mitarbeiter der Abteilung effektiv 2 von 4 Wochen im Monat Rufbereitschaft
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Vielleicht könnt ihr mir ja einmal mitteilen, wie die Rufbereitschaft bei euch so vergütet wird.
(Die Suche habe ich bereits bemüht, aber die Daten sind auch schon ein paar Jahre alt)
Gruß, Kumara
ich bin stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und wir müssen unsere Betriebsvereinbarungen neu verhandeln.
Wir sind ein Rechenzentrum mit derzeit 2 Standorten in Deutschland und technischen Abteilungen
(Managed Service, Facility, Operations und Network&Security) haben Rufbereitschaft.
Nun stammt unsere derzeit gültige Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft aus dem Jahr 2013 und ist dementsprechend nicht mehr Up to date, was die Bezahlung angeht.
Derzeit bekommen wir 200€/ Brutto die Woche zzgl. einen Stundenlohn von 40€/Einsatzstunde.
Die Rufbereitschaft geht Mo-Fr. von 18:00 - 08:00Uhr des folgenden Tages und am Wochenende/Feiertag 24/7.
Aufgrund der "Personalstärke" haben die Mitarbeiter der Abteilung effektiv 2 von 4 Wochen im Monat Rufbereitschaft
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Vielleicht könnt ihr mir ja einmal mitteilen, wie die Rufbereitschaft bei euch so vergütet wird.
(Die Suche habe ich bereits bemüht, aber die Daten sind auch schon ein paar Jahre alt)
Gruß, Kumara
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22 Kommentare
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Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Na das ist schon dreist. Bevor man überhaupt richtig verhandelt hat schon quasi im Vorfeld die Schotten dicht zu machen. Wie du das richtig eingeordnet hast: Das ist totaler Quatsch.
Bei mir in der Firma war das auch ein ewiges hin und her. Man konnte sich über Jahre nicht einigen und dann lief es im Endeffekt auf guten Willen heraus: Wenn man Zeit und Lust hatte, hat man sich der Sache angenommen und hat Überstunden geschrieben, aber wenn nicht, dann hatte die Firma ganz einfach Pech.
Wir haben dann irgendwann einen Kompromiss gefunden, den ich gar nicht so schlecht finde, weil das Argument natürlich im Raum steht das man sonst viel Geld zahlt und am Ende wird die Rufbereitschaft gar nicht gebraucht. Andersherum hat man die ständige Ungewissheit das man in seiner Freizeit, jederzeit, per Anruf aus der Ruhe gerissen werden kann. Das ist ein immenser Stressfaktor und das vergessen scheinbar viele Geschäftsführer.
Unser Kompromiss lag darin das wir es nicht zwanghaft machen, sondern es als Anreiz verstanden werden sollte: Kommt über die Notfall-Gruppe per Messenger ein Nachricht, kann man sich dem annehmen oder nicht. Wenn ja, dann bekommt man 150€ als Pauschale für die erste Stunde und jede weitere wird doppelt abgerechnet.
Bisher hat sich auch immer jemand gefunden der sich der Sache angenommen hat.
bei uns in einer firma wo ich war, waren das eben direkte überstunden, auch wenn nix passier ist in der Bereitschaft.
Also 8 Stunden bereitschaft = 8 Stunden Arbeitszeit.
Ist auch ganz einfach, man muss ja dann Bereit sein auch mal in die Firma reinzufahren im notfall, dann kannst du auch nicht einfach irgendwohin weg wie du willst sondern musst halt in der Gegend bleiben...
Daher unentgeltlicher Freizeitspass, laut Geschäftsführer hier? Dann kann er seinen Kram alleine machen, und wenn es nicht passt, gibt genug Firmen die IT Leute suchen... Wenn er dann Externe einstellen/bezahlen darf, dann würde er sich wünschen er wäre nicht so knausrig gewesen.
Also 8 Stunden bereitschaft = 8 Stunden Arbeitszeit.
Ist auch ganz einfach, man muss ja dann Bereit sein auch mal in die Firma reinzufahren im notfall, dann kannst du auch nicht einfach irgendwohin weg wie du willst sondern musst halt in der Gegend bleiben...
Daher unentgeltlicher Freizeitspass, laut Geschäftsführer hier? Dann kann er seinen Kram alleine machen, und wenn es nicht passt, gibt genug Firmen die IT Leute suchen... Wenn er dann Externe einstellen/bezahlen darf, dann würde er sich wünschen er wäre nicht so knausrig gewesen.
Ich würd da mal die TVöD-Regelung in den Raum werfen.
12,5% des aktuellen Stundenentgelts für Bereitschaften unter 12 Stunden.
Bei Bereitschaften über 12 Stunden gibts eine Pauschale. Montag bis Freitag der zweifache Stundenlohn, Samstag, Sonn- und Feiertage das Vierfache.
Rechtlich ist Bereitschaft eben keine Arbeitszeit sondern Ruhezeit. Da kann man schon als Arbeitgeber entsprechend argumentieren.
12,5% des aktuellen Stundenentgelts für Bereitschaften unter 12 Stunden.
Bei Bereitschaften über 12 Stunden gibts eine Pauschale. Montag bis Freitag der zweifache Stundenlohn, Samstag, Sonn- und Feiertage das Vierfache.
Rechtlich ist Bereitschaft eben keine Arbeitszeit sondern Ruhezeit. Da kann man schon als Arbeitgeber entsprechend argumentieren.
Moin,
als Diskussionsgrundlage könnte man auch den TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) heranziehen. Dort ist geregelt, dass ein Festbetrag für die Bereithaltung (pauschal oder zeitbezogen, je nach länge der Bereitschaftszeit) an sich plus einsatzbezogene Entgelte vergütet werden. Unter den Zahlungen im ÖD sollte man es in der freien Wirtschaft nicht machen, eher "nach oben" schielen.
Aber für Nüsse arbeiten? Nö.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/verg ...
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/bere ...
Grüße und viele Erfolg bei den Verhandlungen
TA
als Diskussionsgrundlage könnte man auch den TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) heranziehen. Dort ist geregelt, dass ein Festbetrag für die Bereithaltung (pauschal oder zeitbezogen, je nach länge der Bereitschaftszeit) an sich plus einsatzbezogene Entgelte vergütet werden. Unter den Zahlungen im ÖD sollte man es in der freien Wirtschaft nicht machen, eher "nach oben" schielen.
Aber für Nüsse arbeiten? Nö.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/verg ...
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/bere ...
Grüße und viele Erfolg bei den Verhandlungen
TA
Zitat von @Kumara:
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Man kann die Rufbereitschaft durchaus mit den regulären Lohn abgelten - Sofern man einen Tausender auf den regulären Lohn drauflegt.
lks
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Die sind ja putzig. Diese Unternehmen und die Mitarbeiter die für umme Bereitschaft machen - am besten noch 24/7 - will ich gerne mal sehen.
Wir haben bei uns seit etwa 2010 so gereglt, dass die Bereitschaftzeiten im Verhältnis 8:1 in Freizeit abgegolten werden. Das macht bei den geltenden Bereitschaftszeiten dann genau einen Freitag frei für eine Woche Bereitschaft. Die ggf. anfallenden Arbeitsstunden werden dann noch extra vergütet.
Manuel
Zitat von @Kumara:
Naja, hier Unterscheidet der Gesetzgeber ganz klar zwischen Bereitschaft und Rufbereitschaft.
Bereitschaft, der Arbeitgeber bestimmt den Ort = Arbeitszeit
Rufbereitschaft, der Mitarbeiter bestimmt den Aufenthaltsort = Nur der eigentliche Einsatz ist Arbeitszeit
Naja, hier Unterscheidet der Gesetzgeber ganz klar zwischen Bereitschaft und Rufbereitschaft.
Bereitschaft, der Arbeitgeber bestimmt den Ort = Arbeitszeit
Rufbereitschaft, der Mitarbeiter bestimmt den Aufenthaltsort = Nur der eigentliche Einsatz ist Arbeitszeit
Nee, eben nicht ganz:
Für die Vergütungsberechnung wird zunächst die gesamte Zeit der Rufbereitschaft mit 12,5 % gewertet (§ 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT). "Für angefallene Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit wird daneben die Überstundenvergütung gezahlt", § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 1 BAT.
D.h. der pauschalen Bewertung der Rufbereitschaft mit 12,5 % wird die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung einschließlich etwaiger Wegezeiten hinzu addiert. Erforderlich ist damit, dass der Arbeitnehmer für die Vergütungsberechnung jeden Arbeitseinsatz während der Rufbereitschaft dokumentiert. (siehe Link des Vor-Posts)
Bei der Rufbereitschaft darf halt der AN bestimmen, wo er sich im vertretbaren Rahmen aufhält.
Gruß
TA
Rufbereitschaft ohne Vergütung, viel Spaß jemand zu finden der das für kein Geld macht. Was nicht bezahlt wird wird auch nicht geleistet. Geben und nehmen.
Wir kriegen einen fixen ordentlichen Betrag alleine für die Bereitschaft, ob dann wer anruft liegt quasi in unserer Verantwortung, gute IT = keiner ruft außerhalb an, schlechte IT = Leute rufen außerhalb an. Sehr fair, auch ein guter Anreiz ordentlich zu arbeiten.
Wir kriegen einen fixen ordentlichen Betrag alleine für die Bereitschaft, ob dann wer anruft liegt quasi in unserer Verantwortung, gute IT = keiner ruft außerhalb an, schlechte IT = Leute rufen außerhalb an. Sehr fair, auch ein guter Anreiz ordentlich zu arbeiten.
Hallo werter Betriebsratskollege,
ich bin stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und wir müssen unsere Betriebsvereinbarungen neu verhandeln.
Okay, dann drücke ich Euch die Daumen.
Nun stammt unsere derzeit gültige Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft aus dem Jahr 2013 und ist dementsprechend nicht mehr Up to date, was die Bezahlung angeht.
Oha, dann sollte dringend nachverhandelt werden.
Derzeit bekommen wir 200€/ Brutto die Woche zzgl. einen Stundenlohn von 40€/Einsatzstunde.
Die Rufbereitschaft geht Mo-Fr. von 18:00 - 08:00Uhr des folgenden Tages und am Wochenende/Feiertag 24/7.
Aufgrund der "Personalstärke" haben die Mitarbeiter der Abteilung effektiv 2 von 4 Wochen im Monat Rufbereitschaft
Ich habe derzeit keine Gesetzestexte bei Hand. Ist es nicht so, daß eine Person im Jahr maximal 13 Bereitschaften im Jahr leisten darf? Und dies 1x im Monat für 7 Tage. Das heißt, um ein ganzesJjahr mit Bereitschaft abzudecken, sind mind. 4 Personen in der Abteilung dazu notwendig.
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Das ist eine Frechheit! Und zugleich eine Lüge. Es gibt sehr wohl Unternehmen, welche Rufbereitschaft vergüten.
Vielleicht könnt ihr mir ja einmal mitteilen, wie die Rufbereitschaft bei euch so vergütet wird.
(Die Suche habe ich bereits bemüht, aber die Daten sind auch schon ein paar Jahre alt)
Okay, hier unsere Vereinbarungen:
3,00€ / pro Stunde mind. 5 Stunden Rufbereitschaft.
Einsatzzeit (ab Anruf) wird extra vergütet.
Sonn- und Feiertage gibt es 75% Zuschlag sowohl auf die Bereitschaftsvergütung, wie auch auf die Einsatzzulage.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meinen Informationen behilflich sein. Die Vereinbarungen wurden vor meiner Wahl in den BR abgeschlossen. Wir sind grade dran mit unserer GF zu verhandeln.
Damals in meiner Zeit im Rechenzentrum hatten wir Bereitschaft. Und das wurde wirklich fürstlich bezahlt. Okay, die Vereinbarung war auch, daß man bei Anruf ggf. innerhalb von 60 Minuten im Rechenzentrum vor Ort zu sein hatte. Falls telefonisch oder Remote nicht zu helfen war.
Ich wünsche Euch viel Glück beim Verhandeln.
Gruß, Kumara
Gruss Penny.
ich bin stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und wir müssen unsere Betriebsvereinbarungen neu verhandeln.
Nun stammt unsere derzeit gültige Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft aus dem Jahr 2013 und ist dementsprechend nicht mehr Up to date, was die Bezahlung angeht.
Derzeit bekommen wir 200€/ Brutto die Woche zzgl. einen Stundenlohn von 40€/Einsatzstunde.
Die Rufbereitschaft geht Mo-Fr. von 18:00 - 08:00Uhr des folgenden Tages und am Wochenende/Feiertag 24/7.
Aufgrund der "Personalstärke" haben die Mitarbeiter der Abteilung effektiv 2 von 4 Wochen im Monat Rufbereitschaft
Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Vielleicht könnt ihr mir ja einmal mitteilen, wie die Rufbereitschaft bei euch so vergütet wird.
(Die Suche habe ich bereits bemüht, aber die Daten sind auch schon ein paar Jahre alt)
3,00€ / pro Stunde mind. 5 Stunden Rufbereitschaft.
Einsatzzeit (ab Anruf) wird extra vergütet.
Sonn- und Feiertage gibt es 75% Zuschlag sowohl auf die Bereitschaftsvergütung, wie auch auf die Einsatzzulage.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meinen Informationen behilflich sein. Die Vereinbarungen wurden vor meiner Wahl in den BR abgeschlossen. Wir sind grade dran mit unserer GF zu verhandeln.
Damals in meiner Zeit im Rechenzentrum hatten wir Bereitschaft. Und das wurde wirklich fürstlich bezahlt. Okay, die Vereinbarung war auch, daß man bei Anruf ggf. innerhalb von 60 Minuten im Rechenzentrum vor Ort zu sein hatte. Falls telefonisch oder Remote nicht zu helfen war.
Ich wünsche Euch viel Glück beim Verhandeln.
Gruß, Kumara
Gruss Penny.
Zitat von @Penny.Cilin:
Das ist weder eine Frechheit noch gelogen. Es ist schlicht eine Tatsache. Einige erhöhen das Monatsgehalt und vergüten nicht separat, einige vergüten gar nicht, einige vergüten rein pauschal, einige haben Stundensätze,....Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Das ist eine Frechheit! Und zugleich eine Lüge. Es gibt sehr wohl Unternehmen, welche Rufbereitschaft vergüten.Rufbereitschaft ist arbeitsrechtlich Ruhezeit und muss somit nicht vergütet werden. Löhne und Gehälter sind aber wie üblich verhandelbar. Viele lehnen sich wie schon gesagt an bestehende tarifvertragliche Regelungen an.
Es gibt auch keine Regelung, wie oft man Rufbereitschaft haben kann. Einzuhalten ist nur die 11-Stunde-Regelung der Ruhezeit. Gehandhabt wird in der Realität oft so, dass ein ca. 15-Minütiges Arbeiten an einem Rechner/Laptop die Ruhezeit unterbricht. Ist ein Gang zum Arbeitsplatz notwendig sowieso. Heißt also: nach getamner Arbeit in der Rufbereitschaft beginnen die 11 Stunden Ruhe erneut.
Zitat von @kpunkt:
Rufbereitschaft ist arbeitsrechtlich Ruhezeit und muss somit nicht vergütet werden. Löhne und Gehälter sind aber wie üblich verhandelbar. Viele lehnen sich wie schon gesagt an bestehende tarifvertragliche Regelungen an.
Es gibt auch keine Regelung, wie oft man Rufbereitschaft haben kann. Einzuhalten ist nur die 11-Stunde-Regelung der Ruhezeit. Gehandhabt wird in der Realität oft so, dass ein ca. 15-Minütiges Arbeiten an einem Rechner/Laptop die Ruhezeit unterbricht. Ist ein Gang zum Arbeitsplatz notwendig sowieso. Heißt also: nach getamner Arbeit in der Rufbereitschaft beginnen die 11 Stunden Ruhe erneut.
Zitat von @Penny.Cilin:
Das ist weder eine Frechheit noch gelogen. Es ist schlicht eine Tatsache. Einige erhöhen das Monatsgehalt und vergüten nicht separat, einige vergüten gar nicht, einige vergüten rein pauschal, einige haben Stundensätze,....Nun hat uns die GF und HR mitgeteilt, das andere Firmen gar keine gesonderte Vergütung für die Rufbereitschaft zahlen, was ich für unsinnig erachte.
Das ist eine Frechheit! Und zugleich eine Lüge. Es gibt sehr wohl Unternehmen, welche Rufbereitschaft vergüten.Rufbereitschaft ist arbeitsrechtlich Ruhezeit und muss somit nicht vergütet werden. Löhne und Gehälter sind aber wie üblich verhandelbar. Viele lehnen sich wie schon gesagt an bestehende tarifvertragliche Regelungen an.
Es gibt auch keine Regelung, wie oft man Rufbereitschaft haben kann. Einzuhalten ist nur die 11-Stunde-Regelung der Ruhezeit. Gehandhabt wird in der Realität oft so, dass ein ca. 15-Minütiges Arbeiten an einem Rechner/Laptop die Ruhezeit unterbricht. Ist ein Gang zum Arbeitsplatz notwendig sowieso. Heißt also: nach getamner Arbeit in der Rufbereitschaft beginnen die 11 Stunden Ruhe erneut.
Das kommt halt drauf an. Haben die Leute das von vorne herein in Ihrem Arbeitsvertrag stehen das Sie Rufbereitschaft leisten müssen und das zu Ihrer Job-Beschreibung gehört? Wenn nicht, kann die GF nicht nachher vorbei kommen und das einfach anordnen. Dann muss es eine Vertragsänderung geben.
Bei mir stand es zum Beispiel auch nicht im Arbeitsvertrag also wurde es auch nicht geleistet. Wenn ich irgendwo am anderen Ende der Welt bin, kann man nicht erwarten das ich dann aus der Ferne ohne Zugang zu einem PC viel machen kann. Wenn es allerdings im Arbeitsvertrag stand, dann muss man sich drauf einstellen.
Junge, junge, dass es sowas noch gibt! Für Lau macht keiner was!
Ich hatte bisher 2 Modelle.
A) BV = In der die Rufbereitschaftszeit x Mindestlohn Brutto entlohnt wurde. (Bei euren 118h p.w. sehr schön)
Einsatzzeit = Arbeitszeit, wichtig in Punkto Unterbrechung der Ruhezeit (11h Regelung)!
B) Regelung nach TVÖD, sehr speziell aber auch ok.
*** Reaktionszeiten solltet ihr auch verbriefen. Bei mir bisher immer < 30 Minuten.
Kurzum, lasst euch nix auf´s Auge drücken, dafür ist die Branche zu sehr unter Strom. Auch andere Mütter haben schöne Töchter.
BG und gutes Gelingen
Ich hatte bisher 2 Modelle.
A) BV = In der die Rufbereitschaftszeit x Mindestlohn Brutto entlohnt wurde. (Bei euren 118h p.w. sehr schön)
Einsatzzeit = Arbeitszeit, wichtig in Punkto Unterbrechung der Ruhezeit (11h Regelung)!
B) Regelung nach TVÖD, sehr speziell aber auch ok.
*** Reaktionszeiten solltet ihr auch verbriefen. Bei mir bisher immer < 30 Minuten.
Kurzum, lasst euch nix auf´s Auge drücken, dafür ist die Branche zu sehr unter Strom. Auch andere Mütter haben schöne Töchter.
BG und gutes Gelingen
Irrglaube. Die Rufbereitschaft muss nicht im Arbeitsvertrag stehen. Festgelegt ja, aber nicht zwingend im Arbeitsvertrag. Aber diese Problemstellung gibt sich hier nicht. Es wird keine Rufbereitschaft neu eingeführt. Die Vergütung zur bestehenden Rufbereitschaft wird nur neu verhandelt.
Insgesamt sollte man sich die bestehende Regelung mal durchrechnen. Setzt man da die oft verwendeten 12,5% des TVöD an, ist das, für den einen oder anderen, ein ansehnliches Ergebnis.
Man muss halt unterscheiden, ob es ein Monatsgehalt gibt oder nach Stunden abgerechnet wird. Da wärs interessant, wie die Arbeitszeit während der Rufbereitschaft im Verhältnis zum "normalen" Stundenlohn steht.
Insgesamt sollte man sich die bestehende Regelung mal durchrechnen. Setzt man da die oft verwendeten 12,5% des TVöD an, ist das, für den einen oder anderen, ein ansehnliches Ergebnis.
Man muss halt unterscheiden, ob es ein Monatsgehalt gibt oder nach Stunden abgerechnet wird. Da wärs interessant, wie die Arbeitszeit während der Rufbereitschaft im Verhältnis zum "normalen" Stundenlohn steht.
Rufbereitschaft ist arbeitsrechtlich Ruhezeit und muss somit nicht vergütet werden.
Das sehen Betriebräte anders:
Eine Rufbereitschaft greift ganz erheblich in die Selbstbestimmung des Arbeitnehmers ein. Natürlich muss er nicht ständig arbeiten, aber er muss erreichbar sein. Ggf. muss er je nach Vereinbarung auch in der Lage sein den Einsatzort binnen Zeit X zu erreichen.
Somit kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort während der Bereitschaftszeit nicht frei wählen. Irgendwo mit der Band im Probenkeller fällt flach, weil vielleicht kein Handyempfang. Sogar Schwimmbad wird schwierig, weil man dort u.U. sein Handy nicht mit rein nehmen darf. Am Sonntag mit der Familie spazieren gehen kann mit Notebook auf dem Rücken auch ziemlich lästig sein. Geburtstage und sonstige Feiern bei denen man gerne mal das eine oder andere alkoholische Getränk zu sich nimmt fallen auch aus - zumindest der Alkohol. Falls vereinbart ist binnen Zeit X am Einsatzort zu sein sind auch Wochenendtrips sehr schwierig.
Am liebsten ist mir immer die Frage "Wie oft kommt es denn vor, dass jemand außerhalb der Arbeitszeit etwas tun muss?". Ich antworte dann immer "Wie oft hat Ihr Haus schon gebrannt? Eine Feuerversicherung haben Sie trotzdem. Mal ist sehr lange nichts und mal ist jeden Abend irgendwas wo jemand Hilfe braucht. Wenn eine Bereitschaft aber nicht mehr gewünscht ist, dann lassen wir die auch gerne bleiben."
die Rufbereitschaft ist gesetzlich geregelt und es gibt höcshtrichterliche Entschiedungen dafür. ich hatte früher auch viel damit zu tun...
1.) ein Arzt, der sich am Arbeitsplatz in einem Bereitschaftsraum aufhält oder ein Feuerwehrmann... oder sonstiger Beschäftiger wie z.B. Nachtportier, Wachmann wird nach Anwensenheitsstunden am Arbeitsplatz bezahlt, da der AG seinen Einsatzort bestimmt und der Arbeitnehmer in keinster Weise über seinen Auffenthaltsort oder die Zeit verfügen kann. Und er darf nicht mehr als 48 stunden die Woche (für Feuerwehrleute / Katastrophenschutz / Polizei 50 Stunden) tätig sein, mit garnatierten 11 Stunden Ruhezeit nach Einsatz. Und über den Vertrag hinausgehende Stunden (jedenfalls bei Angstellten) müssen separat voll vergütet werden, und je nach Tarif mit Zuschlägen 25-100%. Beamte müssen die Mehrarbeit ohne Zuschläge hinnehmen, aber dürfen die Zeit abbummeln, da deren Vertrag meist 40 oder 39 oder 37 Stunden pro woche vorsieht.
2.) Wer Bereitschaftsdienste ableistet, wo man bei Anruf direkt arbeitsfähig sein muß, aber nicht ständig angerufen wird, und diese Arbeit von zuhause machen kann, wird zu 50% der Bereitschaftszeit vergütet zzgl Nachtzuschläge. Auch hier gelten Runezeiten.
3.) Wer eine Art "lässiger Bereitschaftsdienst" macht, also bei eine eher selten zu erwartenden Anruf erst aufsteht, seine Maschinerie in Gang setzt und 15-30 Minuten später konkret einsatzfähig ist, kann auf eine marginale Sonderzahlung hoffen... bei uns war das mal 50 Euro die Woche, es gab im Jahr auch nur 3 oder 4 Anrufe.
Bei allem gilt... der Arbeitgeber bzw disziplinarische Vorgesetzte ist verantwortlich und wird auch bestraft, wenn er das nicht verhindert daß seine Untergebenen mehr Stunden leisten wie das Arbietszeitgsetzt vorsieht. Er muß das aktiv kontrollieren und aktiv die Untergebenen darauf hinweisen. Wenn er das nicht tut, dafür gibts dann die Whistleblower Regelung.
Auch ein hohes Gehalt ist keine Ausrede für unbeschränkte Bereitschaften, die Ausnahme gilt nur für Personen in Geschäftsführerpositionen oder nahe daran, aus diesem Grunde werden z.B. Anwälte oder Wirtschaftsprüfer ziemlich schnell zum "Partner" befördert, und am Gewinn beteiligt. Dann gelten sie als Unternehmensverantwortliche. Und Beamte... die werden für die Position bzw das "Amt" bezahlt, nicht nach Stunden. Aber wie schon gesagt, bei Ende der 48. Stunde Wochenarbeitszeit läßt man den Hammer fallen und geht.
Jeder normale Arbeitnehmer ohne GF Befungnisse oder sonstige Einlfußnahme auf das Unternehmen hat Anrecht auf eine Arbeitswoche von maximal 48 Stunden, 2 Tage am Stück Ruhezeit, 11 Stunden zwishcen Schichten sowie auf die im Arbeitsvertrag bestimmte Wochenarbeitszeit. Die abgebummelt oder bezahlt werden muß wenn es im Monatsschnitt mehr als die vertragliche Arbeitszeit pro Woche ist.
Bei uns wird das sogar forciert und Leute in den Zwangsurlaub geschickt, die das Stundenkontingent ausgeschöpft haben... weil man auch die GF dazu zwingen will Leute einziustellen und nicht Spielereien zulassen will, wenn 40 Leute eine Stunde mehr die Woche arbieten, spart man eine Person ein...
Noch ein Senf dazu - es gibt seit diesem Jahr auch die Pflicht, die Arbeitszeiten erfassen zu lassen. Wer das mißachtet, macht sich in leitender Position strafbar.
1.) ein Arzt, der sich am Arbeitsplatz in einem Bereitschaftsraum aufhält oder ein Feuerwehrmann... oder sonstiger Beschäftiger wie z.B. Nachtportier, Wachmann wird nach Anwensenheitsstunden am Arbeitsplatz bezahlt, da der AG seinen Einsatzort bestimmt und der Arbeitnehmer in keinster Weise über seinen Auffenthaltsort oder die Zeit verfügen kann. Und er darf nicht mehr als 48 stunden die Woche (für Feuerwehrleute / Katastrophenschutz / Polizei 50 Stunden) tätig sein, mit garnatierten 11 Stunden Ruhezeit nach Einsatz. Und über den Vertrag hinausgehende Stunden (jedenfalls bei Angstellten) müssen separat voll vergütet werden, und je nach Tarif mit Zuschlägen 25-100%. Beamte müssen die Mehrarbeit ohne Zuschläge hinnehmen, aber dürfen die Zeit abbummeln, da deren Vertrag meist 40 oder 39 oder 37 Stunden pro woche vorsieht.
2.) Wer Bereitschaftsdienste ableistet, wo man bei Anruf direkt arbeitsfähig sein muß, aber nicht ständig angerufen wird, und diese Arbeit von zuhause machen kann, wird zu 50% der Bereitschaftszeit vergütet zzgl Nachtzuschläge. Auch hier gelten Runezeiten.
3.) Wer eine Art "lässiger Bereitschaftsdienst" macht, also bei eine eher selten zu erwartenden Anruf erst aufsteht, seine Maschinerie in Gang setzt und 15-30 Minuten später konkret einsatzfähig ist, kann auf eine marginale Sonderzahlung hoffen... bei uns war das mal 50 Euro die Woche, es gab im Jahr auch nur 3 oder 4 Anrufe.
Bei allem gilt... der Arbeitgeber bzw disziplinarische Vorgesetzte ist verantwortlich und wird auch bestraft, wenn er das nicht verhindert daß seine Untergebenen mehr Stunden leisten wie das Arbietszeitgsetzt vorsieht. Er muß das aktiv kontrollieren und aktiv die Untergebenen darauf hinweisen. Wenn er das nicht tut, dafür gibts dann die Whistleblower Regelung.
Auch ein hohes Gehalt ist keine Ausrede für unbeschränkte Bereitschaften, die Ausnahme gilt nur für Personen in Geschäftsführerpositionen oder nahe daran, aus diesem Grunde werden z.B. Anwälte oder Wirtschaftsprüfer ziemlich schnell zum "Partner" befördert, und am Gewinn beteiligt. Dann gelten sie als Unternehmensverantwortliche. Und Beamte... die werden für die Position bzw das "Amt" bezahlt, nicht nach Stunden. Aber wie schon gesagt, bei Ende der 48. Stunde Wochenarbeitszeit läßt man den Hammer fallen und geht.
Jeder normale Arbeitnehmer ohne GF Befungnisse oder sonstige Einlfußnahme auf das Unternehmen hat Anrecht auf eine Arbeitswoche von maximal 48 Stunden, 2 Tage am Stück Ruhezeit, 11 Stunden zwishcen Schichten sowie auf die im Arbeitsvertrag bestimmte Wochenarbeitszeit. Die abgebummelt oder bezahlt werden muß wenn es im Monatsschnitt mehr als die vertragliche Arbeitszeit pro Woche ist.
Bei uns wird das sogar forciert und Leute in den Zwangsurlaub geschickt, die das Stundenkontingent ausgeschöpft haben... weil man auch die GF dazu zwingen will Leute einziustellen und nicht Spielereien zulassen will, wenn 40 Leute eine Stunde mehr die Woche arbieten, spart man eine Person ein...
Noch ein Senf dazu - es gibt seit diesem Jahr auch die Pflicht, die Arbeitszeiten erfassen zu lassen. Wer das mißachtet, macht sich in leitender Position strafbar.
Arbeitgeber hängt am TVöD-VKA, am Wochenende wird auch bürgernahe Dienstleistung angeboten, z.B. Bibliothek. Als es um das Thema Rufbereitschaft ging, wurde auf Nachfrage des PR ein sehr sinniger Kommentar der dementen Beamten getätigt "Kann die IT machen, bezahlen wir aber nicht." Damit hat sich das dann erledigt, von den gleichen Beamten kamen dann aber auch Sätze wie "IT ist ein interner Dienstleister für die Kollegen".