bischi
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Vorratsdatenspeicherung bzw Verkehrsdaten

Hallo zusammen,

also ich komm da nicht so ganz klar mit den Begriffen Vorratsdaten und Verkehsdaten. So wie ich das verstehe, bzw. nachgelesen habe sind das doch im Prinzip die gleichen Daten, also im Grunde die Zuordnung von einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber? Jetzt heisst es aber immer wieder im Internet das Vorratsdatenspeicherung seit 2010 nicht mehr zulässig sei und da keine Daten mehr gespeichert werden (dürfen), aber dann auch immer wieder das die Provider Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken 6 Monate speichern (dürfen). Irgendwie widerspricht sich das doch ein wenig, weil wenn das zu Abrechnungszwecken gespeichert wird, dann ist doch auch 6 Monate lang nachvollziehbar mit welcher IP-Adresse man wo war?

Dann gibt es wieder andere Seiten auf denen was von 7 Tagen steht oder auch gar keine Speicherung. Dann wieder eine Flut von Berichten aus den Jahren 2006-2009 in denen alles gespeichert wurde und dann eben wieder ab 2010 diese kontroversen Aussagen. Mich würde einfach interessieren ob sich da jemand von euch auskennt, was die Provider denn nun aktuell und wie lange speichern (dürfen).

Ich persönlich sehe das Zweigespalten, einerseits fände ich es sehr bedenklich wenn Ermittler im Internet Hinweise entdecken, die auf einen Anschlag hindeuten, diese Hinweise aber schon z.B. 20 Tage alt sind und daher keine Rückverfolgung unternommen werden kann von wem das kam. Andererseits hätte ich auch keine Lust darauf das Provider nachvollziehen können wann ich wem mal eine E-Mail geschrieben habe, oder eben diese an offizielle Stellen rausgegeben werden.

Na ja, vielleicht kennt sich aj ejmand damit aus face-smile

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KowaKowalski
KowaKowalski 13.01.2012 um 21:33:05 Uhr
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Hi,

ich nicht aber die Wikipedia.

Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man: die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten. .....

zu den Verkehrsdaten gehören dagegen:
der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst
die Nummer oder die Kennung der beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener)
personenbezogene Berechtigungskennungen
die Kartennummer (bei Verwendung von Kundenkarten)
eventuelle Standortdaten (bei Mobiltelefonen)
Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung (Datum und Uhrzeit)
die übermittelten Datenmengen

Quelle: wie oben schon genannt

...Viel Spaß mit der Interpretation

kowa